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Geschäftsklimaindex zum 1. Q 2024
06.02.2024

Gesamtmasche: Geschäftsklimaindex auf Allzeittief gefallen

Textiler Mittelstand ächzt unter Regulierung und Nachfrageschwund: „Das Maß ist voll“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Ein Großteil des Kostendrucks geht auf das Konto einer realitätsfernen Regulierungspolitik. Das treibt bereits jeden Tag Firmen in die Insolvenz. Wir verwalten uns zu Tode.“

Mit -25,9 Indexpunkten verzeichnet der Geschäftsklimaindex der deutschen Maschenindustrie zum 1. Quartal 2024 ein Allzeittief und spiegelt damit eine noch schlechtere Stimmung wider als im Corona-Lockdown. Die Erwartungen für die nächsten Monate sehen dabei noch düsterer aus als die Beurteilung der aktuellen Lage. Sämtliche Indikatoren – von den Umsätzen über die Erträge, Preise, Auftragseingänge bis hin zur Kapazitätsauslastung und der Personalstärke – befinden sich im negativen Bereich. Über 42 Prozent der Hersteller rechnen mit fallenden Umsätzen im In- und Ausland. Gleichzeitig erwarten drei von fünf Unternehmen weiter fallende Erträge.

Textiler Mittelstand ächzt unter Regulierung und Nachfrageschwund: „Das Maß ist voll“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Ein Großteil des Kostendrucks geht auf das Konto einer realitätsfernen Regulierungspolitik. Das treibt bereits jeden Tag Firmen in die Insolvenz. Wir verwalten uns zu Tode.“

Mit -25,9 Indexpunkten verzeichnet der Geschäftsklimaindex der deutschen Maschenindustrie zum 1. Quartal 2024 ein Allzeittief und spiegelt damit eine noch schlechtere Stimmung wider als im Corona-Lockdown. Die Erwartungen für die nächsten Monate sehen dabei noch düsterer aus als die Beurteilung der aktuellen Lage. Sämtliche Indikatoren – von den Umsätzen über die Erträge, Preise, Auftragseingänge bis hin zur Kapazitätsauslastung und der Personalstärke – befinden sich im negativen Bereich. Über 42 Prozent der Hersteller rechnen mit fallenden Umsätzen im In- und Ausland. Gleichzeitig erwarten drei von fünf Unternehmen weiter fallende Erträge.

„Die Flut von Auflagen macht das Wirtschaften am Standort unrentabel“, sagt Martina Bandte. „Für das Erfassen von Daten, das Verfolgen von Lieferketten und die Einhaltung von unzähligen Berichtspflichten wenden wir bald mehr Zeit auf als für produktive Tätigkeit. Gleichzeitig kostet uns die Aufblähung des Verwaltungsapparats Milliarden.“ Für größte Verunsicherung sorgen derzeit verschiedene EU-Gesetzesinitiativen zur Kreislaufwirtschaft und zum Öko-Design von Produkten. Dabei steht der textile Mittelstand bereits jetzt vor dem Bürokratie-Kollaps. „Helfen kann nur ein sofortiger Stopp weiterer Auflagen und Verordnungen. Alles andere ist Politikversagen. Was wirtschaftlich nicht machbar ist, ist auch nicht nachhaltig. Unternehmer, die weiterhin in unternehmerischer Eigenverantwortung und Freiheit bestehen wollen, werden das mit Nachdruck über ihre Netzwerke kommunizieren.

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

01.11.2023

bvse und DIHK kritisieren falsche Anreize des WPG

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt nun auch der Entwurf des WPG (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) im Ergebnis die Energieerzeugung aus der Abwärme thermischer Abfallbehandlungsanlagen zu 100 Prozent der der sogenannten Erneuerbaren Energien gleich. Ein Umstand, den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vehement kritisiert:
"Im deutschen Restmüll befinden sich laut Umweltbundesamt lediglich rund 32 Prozent Anteile, die nicht mehr stofflich wiederverwertet werden können und nur noch für die energetische Verwertung geeignet sind. Durchschnittlich 68 Prozent des Restmülls dagegen besteht aus Wertstoffen, die durch entsprechende Getrenntsammlung und Aufbereitung als neue Ressourcen dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Anerkennung thermischer Abwärme als Erneuerbarer Energie, wie jetzt auch im WPG vorgesehen, würden falsche Anreize „Pro“ Müllverbrennung gesetzt. Die eigentlich politisch gewollte Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft geht so verloren, im Ergebnis wird mehr CO2 freigesetzt und der Sicherung unserer Rohstoffversorgung wird eine wichtige Quelle entzogen. Dass der Entwurf des WPG  an dieser Stelle der falschen Logik des GEG folgt, macht den Umstand keinesfalls besser, dass zugunsten kommunaler Interessen sowohl der Kreislaufwirtschaft als auch allen Bemühungen zur EU-Klimaneutralität Steine in den Weg gelegt werden“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Die 100 %-Regelung des WPG steht darüber hinaus im Widerspruch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort gilt der bislang nicht förderfähige Strom aus Müllverbrennungsanlagen nur zu etwa 50 Prozent als erneuerbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Energie aus der Müllverbrennungsanlage in verschiedenen Gesetzen derart unterschiedlich bewertet werden sollte“, machen der bvse-Hauptgeschäftsführer sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, Dr. Achim Dercks, in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich.

Da nur rund 32 Prozent des Restmülls, der tatsächlich nicht mehr verwertet werden kann, nach der Abfallhierarchie für eine thermische Behandlung in Frage kommt, müsste entsprechend auch die Anrechnung als Erneuerbare Energie in Höhe dieser realen bzw. realistischen Größenordnungen erfolgen: „Wir plädieren für eine entsprechende Änderung der Bewertungen von Wärme aus thermischer Abfallverwertung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, und das über alle relevanten gesetzlichen Regelwerke, also auch EEG und GEG, hinweg, lautet die Forderung von bvse und DIHK.

„Es ist an der Zeit, Kreislaufwirtschaft und Energiewirtschaft zusammenzuführen und das Abfallrecht mit dem Energierecht ordnungspolitisch konsistent und sachgerecht zu verzahnen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Parlamentarischen Verfahren doch noch ein Umdenken und entsprechende Regelungen „Pro“ Kreislaufwirtschaft erfolgen.

04.10.2023

BTE-Umfrage: Kunden beklagen Leerstände und schlechte Erreichbarkeit

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

  1. Mehr als die Hälfte der Modekunden stört sich am unattraktiven Erscheinungsbild (Leerstände, schlechter baulicher Zustand, Ramschläden, wenig Grün, zu viel Müll und Dreck).
  2. Fast die Hälfte kritisiert die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Das betrifft zuerst die Pkw-Kunden, aber auch der ÖPNV wird als zu unpünktlich und zu wenig verlässlich bewertet. Dabei reisten 45 Prozent der Befragten mit dem Auto an, 36 Prozent mit Bus und Bahn, 10 Prozent per Fahrrad und 7 Prozent kamen zu Fuß.

Problematisch ist der zweite Problempunkt, weil laut der Befragung im Durchschnitt die Käuferquote bei den Pkw-Kunden mit 43 Prozent besonders hoch ist. Wer mit dem ÖPNV anreist, kauft noch zu 34 Prozent Bekleidung, Schuhe und Accessoires. Fahrradfahrer und Fußgänger rangieren mit Kaufquoten von 27 und 22 Prozent am Ende.
 
Zudem kaufen die Pkw-Kunden überdurchschnittlich viele Teile ein: 45 Prozent zwei bis drei Teile, 12 Prozent vier bis fünf Teile und 10 Prozent mehr als fünf Teile. Bei Nutzern von Bus und Bahn sind dies noch 53 Prozent (2 bis 3 Teile), acht Prozent (4 bis 5 Teile) bzw. vier Prozent (über 5 Teile). Wer dagegen zu Fuß oder per Fahrrad in die City kommt, kauft so gut wie nie mehr als drei Teile.
 
Auch im Mode- und Schuhhandel sehen die Kunden zum Teil noch Defizite. Bei der Frage nach den Wünschen der Modekunden an den Handel landete „mehr Events“ mit einer Quote von 40 Prozent vorne. Auf den weiteren Plätzen folgen der Wunsch nach schöneren Geschäften (39 Prozent), mehr individuelle Stilberatung (36 Prozent), bessere Verknüpfung von online und offline-Angeboten (35 Prozent), inspirierendere Sortimente (33 Prozent) und mehr Sitzgelegenheiten/Chill-Bereiche in den Geschäften (31 Prozent).
 
Bestätigt hat die BTE-Kundenbefragung, dass der Modeeinkauf mit einer Quote von fast zwei Drittel nach wie vor den wichtigsten Grund zum Besuch der Innenstädte darstellt. Jeder zweite Modeeinkauf wird dabei mit anderen Aktivitäten gekoppelt wie Arbeit, Behördengänge oder – vor allem am Samstag – Besuche der Gastronomie oder kulturelle Aktivitäten.
 
Als wichtigste Innenstadt-Branche müsse der Textil- und Schuhhandel damit ein hohes Interesse an der Attraktivität des eigenen Standorts haben. Der BTE appelliert daher an alle Mode- und Schuhhändler, sich vor Ort in den entsprechenden Verbänden und Werbegemeinschaften zu engagieren.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

28.08.2023

Stationärer Schuhhandel trotz Umsatzplus in schwierigem Fahrwasser

Die Situation im Schuhfachhandel ist aktuell von großen Unterschieden geprägt. Auf der einen Seite stehen Insolvenzen bekannter Schuhhandelsfilialisten wie RENO oder Görtz, auf der anderen Seite haben andere Unternehmen - wie z.B. Deichmann sowie auch größere lokale Schuhplatzhirsche - im letzten Geschäftsjahr gute Umsätze erzielt und liegen teilweise wieder über dem Vor-Corona-Niveau.

Per Saldo geht der BTE nach ersten Hochrechnungen davon aus, dass der stationäre Schuhhandel das erste Halbjahr 2023 im Durchschnitt mit einem höheren einstelligen Umsatzplus gegenüber 2022 abgeschlossen hat. Das Statistische Bundesamt hat aufgrund anderer Rechnungsmethoden für die ersten sechs Monate sogar einen Umsatzanstieg in Höhe von 17 Prozent errechnet.

Die Situation im Schuhfachhandel ist aktuell von großen Unterschieden geprägt. Auf der einen Seite stehen Insolvenzen bekannter Schuhhandelsfilialisten wie RENO oder Görtz, auf der anderen Seite haben andere Unternehmen - wie z.B. Deichmann sowie auch größere lokale Schuhplatzhirsche - im letzten Geschäftsjahr gute Umsätze erzielt und liegen teilweise wieder über dem Vor-Corona-Niveau.

Per Saldo geht der BTE nach ersten Hochrechnungen davon aus, dass der stationäre Schuhhandel das erste Halbjahr 2023 im Durchschnitt mit einem höheren einstelligen Umsatzplus gegenüber 2022 abgeschlossen hat. Das Statistische Bundesamt hat aufgrund anderer Rechnungsmethoden für die ersten sechs Monate sogar einen Umsatzanstieg in Höhe von 17 Prozent errechnet.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den ersten vier Monaten des Vergleichsjahres 2022 noch letzte Corona-Beschränkungen wie 2G- oder 3G-Regelungen in Kraft waren, die das Geschäft stark behinderten. Am 24. Februar kam zudem der Ukraine-Krieg hinzu, der die Kauflaune der Kunden zumindest in den ersten Wochen beeinträchtigte. Die Zuwachsraten der ersten vier Monate 2023 basieren somit auf vergleichsweise niedrigen Werten und waren daher „vorprogrammiert“.

Danach führte das wechselhafte Wetter zu einem Auf und Ab der Umsätze. Aufgrund der kühlen Witterung gab es im Mai 2023 ein Umsatzminus im Vergleich zu 2022. Im Juni wurde dagegen bei besserem Wetter wieder ein Plus erzielt.

Im Juli verkauften sich bei wechselhafter Witterung geschlossene Modelle sehr gut. Auch die neuen Herbst-/Wintermodelle liefen schon gut an. Mit Beginn der Hitzewelle verzichteten dann im August viele Kunden auf den Schuhkauf, so dass die letzten Wochen für die meisten Schuhgeschäfte eher ruhig verliefen.

Im Trend lagen im ersten Halbjahr vor allem sportive Modelle - sowohl im Halbschuhbereich als auch im Bereich der offenen Ware. Im Halbschuhsegment liefen insbesondere Sneakers sehr gut. Aber auch die neuen Loafer-Typen in Standardfarben, wie auch in den saisonal modischen Farben grün und pink waren gefragt. Im offenen Segment waren Pantoletten die Favoriten.
Trotz des nominalen Umsatzzuwachses befindet sich der stationäre Schuhfachhandel weiterhin in schwierigem Fahrwasser. Denn aufgrund der seit Frühjahr 2022 hohen Inflation liegen die allermeisten Geschäfte preisbereinigt nur knapp im Plus oder sogar im Minus. Zudem kämpfen viele Unternehmen mit hohen Kostensteigerungen z.B. im Bereich der Personalkosten oder der Mieten. Die in 2022 stark gestiegenen Energiekosten sind zuletzt zwar merklich gefallen, liegen aber meist immer noch über den Werten von 2021.

Freuen kann sich der stationäre Schuhhandel darüber, dass er im ersten Halbjahr erneut Marktanteile zurückgewinnen konnte. So entfiel nach ersten BTE-Hochrechnungen knapp zwei Drittel der getätigten Umsätze in Deutschland auf die stationären Schuhspezialisten. Der Onlinehandel, der in den Hochzeiten der Pandemie weit über die Hälfte der Umsätze eroberte, kommt aktuell auf einen Anteil von 18 Prozent. Auf andere Betriebsformen, wie Waren- und Modehäuser, entfällt ein Anteil von 17 Prozent am Gesamtumsatz mit Schuhen.

Trotz der aktuellen Herausforderungen und Belastungen, zu denen auch branchenübergreifende Probleme wie überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel oder die Innenstadtentwicklung zählen, geht der Schuhhandel verhalten optimistisch in die Orderrunde für Frühjahr/Sommer 2024. Die Unternehmen sind sich dabei bewusst, dass die Geschäftspartner aus Handel und Industrie künftig noch stärker an einem Strang ziehen müssen. Der BTE als die Interessenvertretung des Schuhhandels begleitet diesen Prozess konstruktiv.

Weitere Informationen:
Schuhhandel Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

25.08.2023

Netzwerk Frauen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft startet

Frauenpower ist in den Führungsetagen des Mittelstandes längst angekommen und unverzichtbar. Aber – auch in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft – durchaus noch ausbaubar, betont die erste bvse-Vizepräsidentin Christiane Neuhaus und lädt zur Gründungsveranstaltung des bvse-Frauennetzwerks am 26. September nach Leipzig ein.

„Gleichberechtigung und Frauenpower – davon hören und lesen wir derzeit viel. Aber wir wissen auch, dass die Realität in einigen Berufsfeldern durchaus noch veränderungsfähig ist. Unsere Branche gehört definitiv dazu. In den über 1.000 Mitgliedsunternehmen des bvse sind inzwischen zahlreiche kompetente Frauen vertreten. Aber es dürfen gerne noch mehr werden. Wir vom bvse nehmen gerne Herausforderungen an und gründen daher das Netzwerk Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft“, erklärt Christiane Neuhaus.

Frauenpower ist in den Führungsetagen des Mittelstandes längst angekommen und unverzichtbar. Aber – auch in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft – durchaus noch ausbaubar, betont die erste bvse-Vizepräsidentin Christiane Neuhaus und lädt zur Gründungsveranstaltung des bvse-Frauennetzwerks am 26. September nach Leipzig ein.

„Gleichberechtigung und Frauenpower – davon hören und lesen wir derzeit viel. Aber wir wissen auch, dass die Realität in einigen Berufsfeldern durchaus noch veränderungsfähig ist. Unsere Branche gehört definitiv dazu. In den über 1.000 Mitgliedsunternehmen des bvse sind inzwischen zahlreiche kompetente Frauen vertreten. Aber es dürfen gerne noch mehr werden. Wir vom bvse nehmen gerne Herausforderungen an und gründen daher das Netzwerk Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft“, erklärt Christiane Neuhaus.

Um die Herausforderungen und Hürden für aufstrebende Jungmanagerinnen und Geschäftsführerinnen, aber auch um deren Potenzial und Leistungsfähigkeit, weiß die erfolgreiche Unternehmerin und langjährige bvse-Vizepräsidentin aus eigener Erfahrung sehr genau. Und auch darum, welch wichtige Rolle der gemeinsame Austausch und die öffentliche Wahrnehmung für die Entwicklung neuer Ideen und Chancen spielen.

„Mit dem Netzwerk Frauen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft möchten wir unseren Führungspersönlichkeiten und Expert:innen in der Fachverantwortung eine Plattform schaffen, die den weiblichen Anteil an Führungskräften und Fachwissen in unserer Branche unterstützt. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit zum Kennenlernen, Netzwerken und auch zum Austausch geben“, macht Christiane Neuhaus deutlich.

Die Gründungsveranstaltung findet am Dienstag, 26. September, im Rahmen der bvse-Jahrestagung, von 12:00-13:30 Uhr, im Raum Amsterdam, H4 Hotel Leipzig, statt.

26.07.2023

Design for Recycling: Mindeststandards berücksichtigen Anliegen der Recycler

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

"Wir begrüßen die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, dies umfasst insbesondere die Fraktionen PPK, Kunststoffe und Glas. Durch diese Vorgaben wird deren Recyclingfähigkeit voran gebracht. Änderungen oder Ergänzungen am Mindeststandard sind in der vorliegenden Entwurfsfassung daher nicht notwendig", betonen Thomas Braun und Thomas Probst.

In der Stellungnahme weist der bvse jedoch darauf hin, dass eine stringente Umsetzung der im Mindeststandard definierten Kriterien durch die Systeme zwingend erforderlich ist, um die anspruchsvollen Quotenvorgaben aus dem VerpackG, die zum 1. Januar 2022 nochmals deutlich erhöht wurden, zu erfüllen.

Abschließend mahnen die bvse-Vertreter jedoch an, dass ein Weg gefunden und umgesetzt werden müsse, wie recyclinggerechte Verpackungen bei der Lizensierung gefördert werden können. Denn das würde die Lenkungswirkung beim Design for Recycling noch weiter verbessern.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

28.06.2023

BVMed begrüßt Beratungsrecht beim G-BA für Hersteller von Verbandmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. „Damit hat der Gesetzgeber noch rechtzeitig reagiert, um Verbesserungen an der neuen Verbandmittel-Erstattungsregelung vorzunehmen und Nachteile für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nun sei es wichtig, „dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mit dem Beratungsrecht gibt es dafür nun die Grundlage.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. „Damit hat der Gesetzgeber noch rechtzeitig reagiert, um Verbesserungen an der neuen Verbandmittel-Erstattungsregelung vorzunehmen und Nachteile für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nun sei es wichtig, „dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mit dem Beratungsrecht gibt es dafür nun die Grundlage.“

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Hierzu gewährt der Gesetzgeber nun – analog zu vergleichbaren Verfahren zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln nach § 35a SGB V (AMNOG) oder zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h SGB V (NUB) – betroffenen Verbandmittel-Herstellern ein Beratungsrecht zur Methodik der für die Nutzenbewertung erforderlichen Studien.

Zur Frage der Evidenzkriterien hatte der BVMed kürzlich im Umfeld des Bremer Wundkongresses eine Umfrage durchgeführt, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten. Sie zeigte auf, dass es bei den Behandlungen von 92 Prozent der Teilnehmenden zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht. 79 Prozent nennen die Reduktion von Wundexsudat, 76 Prozent Reduktion von Schmerzen, 70 Prozent die Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Betroffenen. Die Reduktion der Wundfläche steht bei 58 Prozent im Fokus, die Reduktion der Keimlast in der Wunde bei 55 Prozent. Nur 22 Prozent der Befragten nennen auch den kompletten Wundverschluss als Evidenzkriterium. „Wundauflagen mit antibakterieller Wirkung sind für eine phasengerechte Wundversorgung unerlässlich und müssen auch künftig für die Versorgung chronischer Wunden zur Verfügung stehen“, so BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl.

Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

INDA
01.03.2023

INDA: Six New Members to the 2023 Board of Directors

INDA, the Association of the Nonwoven Fabrics Industry, welcomes six new members to its 2023 Board of Directors. The Board of Directors are responsible for contributing to INDA’s strategic focus in support of the industry. They inform INDA’s policies and programs to ensure the association meets the needs of their more than 360 corporate members.

The Board is comprised of elected Board Officers. One-third of the entire Board is elected each year for a three-year term by a majority vote of INDA’s general membership. INDA’s Executive Committee, empowered to act on behalf of the Board between meetings, consists of the Board Officers plus four appointees.

The new board members are:

INDA, the Association of the Nonwoven Fabrics Industry, welcomes six new members to its 2023 Board of Directors. The Board of Directors are responsible for contributing to INDA’s strategic focus in support of the industry. They inform INDA’s policies and programs to ensure the association meets the needs of their more than 360 corporate members.

The Board is comprised of elected Board Officers. One-third of the entire Board is elected each year for a three-year term by a majority vote of INDA’s general membership. INDA’s Executive Committee, empowered to act on behalf of the Board between meetings, consists of the Board Officers plus four appointees.

The new board members are:

Ricardo Fasolo, Managing Vice President, Fitesa Inc.
Ricardo Fasolo is Managing Vice President for Fitesa in North America. He is responsible for all operations, sales, business development and P&L activities for the region. Mr. Fasolo has been with Fitesa since 2005. During this period, he has worked in various roles from leading the supply chain management in Latin America to Sales in the USA. Prior to joining Fitesa, Mr. Fasolo worked for a Tier 1 OEM supplier responsible for producing assisted steering gear systems.

Neil Johnson, President, AstenJohnson
Neil Johnson is President of AJ Nonwovens, a division of AstenJohnson Holdings, a multinational private technical textiles company. AJ Nonwovens is a newly branded entity that includes Foss Performance Materials, Eagle Nonwovens, and a new greenfield site in Waco, Texas. As President, Mr. Johnson has responsibility for all aspects of AstenJohnson’s Nonwovens business. Reporting to the Chief Executive Officer, Mr. Johnson regularly updates the Board of Directors on matters of strategic significance and has a proven track record of leadership and broad business experience.
Mr. Johnson has spent 33 years with AstenJohnson in a variety of roles. These include VP of business development, VPHR, and General Management. A dual US / Canadian citizen, he has lived and worked in both countries and had global leadership responsibility. Outside of work, Mr. Johnson has had experience on several boards.  He has served as treasurer of a $10 million charitable foundation, served as President of the Board for a large non-profit in Charleston, SC and served on the Board of the Charleston youth hockey league. Mr. Johnson graduated from McMaster University in Hamilton, Ontario, Canada with a Bachelor of Commerce and an International MBA from the University of South Carolina.

Chris Roeder, Director – Strategy, Marketing & Innovation, Global Cellulose Fibers, International Paper
Chris Roeder joined International Paper (IP) in 1996 in Kansas City, MO, as an engineer for IP’s Consumer Packaging business. Over the next 20 years, Mr. Roeder held a variety of leadership roles with increasing responsibility in Beverage Packaging, Foodservice and Coated Paperboard, where he focused on business and product development as well as sales management. In 2016, Mr. Roeder was named Marketing Director for IP’s Containerboard business and was responsible for a number of key strategic initiatives.
In 2020, he was named Regional General Manager for IP’s North American Container business, and later that same year, he was named Director – Strategy, Marketing & Innovation for IP’s Global Cellulose Fibers business. In his current role, Mr. Roeder is responsible for collaborating across the business and enterprise to develop IP’s go-to-market strategy. He and his team work closely with the Sales team to drive successful innovations for IP’s customers.

Paul E. Rollin, Jr., Ph.D., Senior Principal – Global Hygiene, ExxonMobil Product Solutions Company
Paul Rollin earned his B.S. in Chemistry from Morehouse College in Atlanta, Georgia and his Ph.D. in Polymer Science from The University of Akron in Akron, Ohio. Dr. Rollin began his career with E.I. DuPont de Nemours & Co. developing “Flashspun” nonwoven products in the Tyvek® Business. He later transferred from Richmond, VA to Old Hickory, TN where he provided technical support to manufacturing, as well as led product development efforts for bi-component spunmelt fibers and fabrics.
For the past 11 years, Dr. Rollin has worked for ExxonMobil in Baytown, TX. During this time, his roles and responsibilities have included developing new products based on polyolefin resins, customer and application development. In 2018, he became the Global Nonwovens Team Lead at ExxonMobil. Dr. Rollin has several patents and has contributed to the nonwovens industry for more than 24 years.

Jodi Russell, Vice President R&D, Cleaning Innovation, Packaging & Sustainability, The Clorox Company
Jodi Russell has spent 25 years leading global innovation across multiple categories in the consumer-packaged goods industry. She began her career at P&G after graduating from the University of California, Berkeley with a B.S. Chemical Engineering, and has continued for 20 years at Clorox creating consumer-winning products in Cleaning, Foods, Litter, Trash, Natural Personal Care and Water Filtration. Ms. Russell is an innovation leader, with a proven track record of driving profitable growth, with current R&D responsibility for >$2B product portfolio including the company’s flagship Clorox Bleach™ and Clorox Disinfecting Wipes™ businesses. Ms. Russell excels in setting vision for R&D that leads to breakthroughs and in collaborating with industry partners to create leading edge technology for the Clorox global portfolio.

Julie Schertell, President and Chief Executive Officer, Mativ
Julie Schertell is Mativ’s President and Chief Executive Officer and serves on its Board of Directors. As the former Neenah Inc. Chief Executive Officer, she held numerous leadership positions within the company over the last 14 years, including Chief Operations Officer, Segment President of Technical Products and Fine Paper & Packaging and Vice President and General Manager of Fine Paper & Packaging.
Ms. Schertell began her career at Georgia-Pacific in 1992 as a Cost Analyst in a plant supporting Consumer Products. She served in several roles over her 16-year career there, all within the Consumer Products Division, including Vice President of Sales and Marketing Strategy, Vice President of Supply Chain, Director of Sales Operations and Director of Financial Planning & Analysis. Ms. Schertell graduated from Florida State University’s College of Business in 1991 with a BA in Accounting and received her MAcc degree from the University of Georgia’s Terry College of Business in 1992.

Weitere Informationen:
INDA
Quelle:

INDA

13.02.2023

Tarifrunde 2023: Textil- und Modeindustrie nennt Forderung der IG Metall völlig realitätsfern

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Die deutsche Bekleidungsindustrie ist längst nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau, die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in diesem Jahr bei Mode sparen. Die Hersteller von Garnen, Stoffen, Heimtextilien, Spezialtextilien und technischen Textilien drücken Rekord-Kosten für Energie und Rohstoffe, wie es sie in der Geschichte der deutschen Textilindustrie noch nie gegeben hat – das ist die Ausgangslage der Tarifverhandlungen, die in der vergangenen Woche in die erste Runde ging. Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode unter seinen Mitgliedern ist die Einschätzung der Gesamtlage bei Umsatz, Export, Auslastung und Auftragsbestand für dieses Jahr durchweg negativ.

Markus Simon: „Wenn selbst die IG Metall von einer Umfrage berichtet, nach der 35 Prozent der Beschäftigten die Lage in ihrem Unternehmen als schlecht bis sehr schlecht einschätzen, versteht sich von selbst, dass 8 Prozent mehr weit ab von jedem realistischen Abschluss sind.“

40 Prozent ihrer Umsätze macht die deutsche Textil- und Modeindustrie im Export. Die höchsten Strompreise in Europa, Rekordkosten für Gas und Rohstoffe haben die Situation der Branche stark angespannt. Viele Unternehmen befinden sich im vierten Krisenjahr in Folge und bangen um ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag IG Metall
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Bild Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
10.01.2023

Doppeltes Jubiläum für Sachgemäße Wäschepflege

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

„Der Gedanke, eine besondere Qualität auszuzeichnen, ist nichts Neues und war schon 1938 aktuell“, betont Dr. Timo Hammer, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Damals wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen. Hintergrund war eine Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“, die drei Jahre zuvor von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln ausging. Doch anfangs gefiel nicht jedem die neue Idee, ein Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nur Gütezeichen für Waren. Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen, schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee. „Von da an stand das RAL Gütezeichen für Sachgemäße Wäschepflege für besondere Qualität, Gütesicherung und Verbraucherschutz“, resümiert Timo Hammer, „und das tut es bis heute.“

„Nach den Vorkriegs- und Kriegswirren erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand“, erläutert Timo Hammer, „auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern.“ So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden.

Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass Ende 1953 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. Timo Hammer: „Heute sind es über 400 Mitgliedsbetriebe, die ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Wäschequalität, ein Hygienemanagement auf höchstem Niveau, einen textilen Werterhalt sowie einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gewährleisten. Dabei unterstützen wir sie als Gemeinschaft im heutigen herausfordernden Marktumfeld bestmöglich. In diesem Zusammenhang möchten wir aber keinesfalls für eine Art „Hygiene-Polizei“ gehalten werden, sondern wir setzen die Erfordernisse an Qualität und Hygiene konsequent um. Auch deshalb entwickeln wir das Gütezeichen stetig weiter und passen es den jeweils neuen Marktbedürfnissen an. In den kommenden Jahren dürfen wir auf einige neue Entwicklungen gespannt sein.“

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. ist der Prüfdienstleister Hohenstein für die Qualitätssicherung der Mitgliedsbetriebe weltweit zuständig. Die Hohenstein Experten beurteilen auch direkt vor Ort sowohl technische als auch hygienische Prozesse. Die Hohenstein Academy bietet speziell für Textilpflegebetriebe ein breites Spektrum an modernen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit Mitarbeiter von Wäschereien den täglichen Anforderungen ihrer Arbeit noch besser gewachsen sind.

Obwohl die Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Kasachstan, Japan, China und Griechenland Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland.

Quelle:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Bild: Bremer Baumwollbörse
31.08.2022

Cotton Decoded: Status Quo Nachhaltigkeit

  • No Planet, no Fashion
  • Nachhaltigkeit braucht Transparenz
  • Ökobilanz: T-Shirts aus US-Baumwolle
  • Bekleidung aus Baumwoll-/Chemiefasermischungen im Waschprozess
  • Biologische Abbaubarkeit: Was passiert mit gefärbter Baumwolle?

Die Bremer Baumwollbörse und das Faserinstitut Bremen e.V. laden gemeinsam am 29. und 30. September zur 36. International Cotton Conference Bremen ein. Unter dem Motto „Cotton Decoded“ wird den Tagungsteilnehmern sowohl in Bremen vor Ort als auch online über eine Tagungsplattform ein spannendes Programm mit aktuellen Vorträgen und lebhaften Diskussionsrunden geboten.
 
Für immer mehr Unternehmen gehören glaubhaft definierte Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zum festen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. So liegt es nahe, dass sich die internationale Baumwolltagung umfassend mit diesen Themenkomplex beschäftigt: Wie weit sind wir auf unserem Weg, was haben wir erreicht? Wie transparent ist Baumwolle heute? Wie findet sich die Naturfaser in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) wieder?

  • No Planet, no Fashion
  • Nachhaltigkeit braucht Transparenz
  • Ökobilanz: T-Shirts aus US-Baumwolle
  • Bekleidung aus Baumwoll-/Chemiefasermischungen im Waschprozess
  • Biologische Abbaubarkeit: Was passiert mit gefärbter Baumwolle?

Die Bremer Baumwollbörse und das Faserinstitut Bremen e.V. laden gemeinsam am 29. und 30. September zur 36. International Cotton Conference Bremen ein. Unter dem Motto „Cotton Decoded“ wird den Tagungsteilnehmern sowohl in Bremen vor Ort als auch online über eine Tagungsplattform ein spannendes Programm mit aktuellen Vorträgen und lebhaften Diskussionsrunden geboten.
 
Für immer mehr Unternehmen gehören glaubhaft definierte Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zum festen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. So liegt es nahe, dass sich die internationale Baumwolltagung umfassend mit diesen Themenkomplex beschäftigt: Wie weit sind wir auf unserem Weg, was haben wir erreicht? Wie transparent ist Baumwolle heute? Wie findet sich die Naturfaser in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) wieder?

Am 29. und 30. September wird im Rahmen von zwei Sessions über Aspekte von Nachhaltigkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert:
 
No Planet, no Fashion
Für den international operierenden Modekonzern HUGO BOSS stehen Nachhaltigkeit und unternehmerisches Handeln in keiner Weise im Widerspruch zueinander. Sie sind unverzichtbar miteinander verzahnt. Andreas Streubig, Senior Vice President Global Corporate Responsibility & Public Affairs, wird in seinem Vortrag deutlich machen, wie HUGO BOSS Nachhaltigkeit als wesentliches Leitprinzip seiner als „CLAIM 5“ definierten technologiegesteuerten Wachstumsstrategie implementiert hat. Den fünf Claims ‚Boost Brands‘, Product is King‘, Lead in Digital‘, Rebalance Omnichannel‘ und ‚Organize for Growth‘ liegt ein ganzheitliches und handlungsanweisendes Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde. In diesem Sinne ist Nachhaltigkeit ein Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, verbunden mit intensiven Transformations- und Innovationsprozessen. Um gemeinsam entscheidende Verbesserungen zu erreichen, engagiert sich HUGO BOSS in unterschiedlichen Initiativen wie ZDHC, UNFCCC, FLA und beim Textilbündnis.
 
Nachhaltigkeit braucht Transparenz
Dr. Gary Adams ist Präsident und CEO des US-amerikanischen National Cotton Council. Seine Organisation vertritt die US-Baumwollindustrie in ihrer gesamten Bandbreite, bestehend aus Landwirten, Genossenschaften, Entkörnungsunternehmen, Dienstleistern sowie dem Handel. Nachhaltigkeitsaspekte spielen dabei eine wesentliche Rolle. In seinem Vortrag bietet Gary Adams einen Überblick über die von seiner Organisation mitinitiierte Nachhaltigkeitsinitiative U.S. Cotton Trust Protocol.
Ein wichtiges Ziel des Protocols besteht darin, eine kontinuierliche, messbare Verbesserung bedeutender Nachhaltigkeitskennzahlen zu erreichen. Diese Daten werden völlig transparent an Marken und Einzelhändler zur Information der Endkonsumenten weitergegeben. In der Präsentation werden der Gesamtumfang und die Struktur der Initiative sowie ein Überblick über die aggregierten Nachhaltigkeitsdaten der teilnehmenden Erzeuger vorgestellt.
 
Ökobilanz: T-Shirts aus US-Baumwolle
Roger Gilmartin ist Fachberater für Großbritannien im technischen Team von Cotton Council International (CCI). Er berichtet über die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in dem es darum ging, eine Umweltbilanz für die Herstellung und Vermarktung von T-Shirts aufzustellen. Bisher veröffentlichte Ökobilanzen konzentrierten sich auf das Geschehen innerhalb der Landwirtschaft. Die von ihm vorgestellte aktuelle Studie schließt ergänzend dazu alle Prozesse mit ein, die in einer Textil- und Bekleidungsfabrik in Bangladesch ablaufen. Die Studie liefert fundierte Daten über den Beitrag der Fertigungsprozesse zur globalen Erwärmung, über die Gefahren einer Schädigung der Ozonschicht, zum Entstehungspotential von Sommersmog durch fotochemische Reaktionen, der Süßwasser-Ökotoxität, der Entstehung sauren Regens sowie der übermäßigen Anreicherung der Gewässer durch Rückstände z. B. ausgelöst durch übermäßigen Einsatz von Pestiziden oder Phosphor- und Stickstoffverbindungen.
 
Nachhaltigkeit: Der technische Blick
Bekleidung aus Baumwoll-/Chemiefasermischungen im Waschprozess

Im Zusammenhang mit Mikroplastik textiler Herkunft befasst sich die wissenschaftliche Forschung hauptsächlich mit Produkten aus reinen Chemiefasern. Doch Baumwolle ist eine der am häufigsten verwendeten Naturfasern für Kleidungsstücke. Hinzukommen viele Mischgewebe. Im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Claudia Heller, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, jetzt Bosch Siemens Hausgeräte BSH, stehen die Ergebnisse einer Waschstudie. Hierbei wurde ein Hemd und ein T-Shirt mit unterschiedlicher Materialzusammensetzung und Stoffkonstruktion nach einem bestimmten Standard haushaltsnah einem wiederholten Waschprozess ausgesetzt.
 
Die Ergebnisse zeigen die Veränderung der Fasereigenschaften durch Einfluss von Waschmittel, Schmutz und Kalk. Anhand der Analysemethode lässt sich zeigen, dass nur ein kleiner Teil der Filterrückstände bei der Kaskadenfiltration des Grauwassers der Waschmaschine Chemiefasern sind und welche Anteile an Baumwollfasern, Waschmittel und Schmutz im Haushaltswaschprozess vorkommen.
 
Biologische Abbaubarkeit: Was passiert mit gefärbter Baumwolle?
Die Verschmutzung der Umwelt durch Mikrofasern ist ein großes Problem mit vielen unkalkulierbaren Folgen. Fasern, die von Textilien abgeschieden werden, tragen zum Problem bei. In den letzten vier Jahren wurde viel unternommen, um den biologischen Abbau von Baumwollfasern in der natürlichen Umwelt zu untersuchen. Mary Ankeny, Vice President Product Development and Implementation bei Cotton Incorporated, USA informiert in ihrem Vortrag über die Ergebnisse der biologischen Abbaubarkeit von gefärbten und veredelten Baumwolltextilien in unterschiedlichen natürlichen Umgebungen. Insbesondere wurden die Abbauprodukte der Chemikalien untersucht, die verwendet werden, um Baumwollkleidung Farbe und spezielle Eigenschaften zu verleihen.

Quelle:

Bremer Baumwollbörse

(c) Allmann Sattler Wappner Architekten, München; Menges Scheffler Architekten, Frankfurt; Jan Knippers Ingenieure, Stuttgart
31.08.2022

Neues Ausbildungsjahr für Textil- und Bekleidungsberufe startet

Ein Garn zu spinnen, ein Gewebe oder Gestrick zu produzieren, anschließend zu veredeln und zu einem fertigen Textil mit breiten Anwendungsfeldern zu konfektionieren, benötigt viel Know-how. Passend dazu bieten Textil- und Bekleidungsunternehmen Ausbildungsberufe an, deren Anwendungsfelder ganz nach dem Motto „Textil kann viel“ nicht vielfältiger sein könnten. Produktionsmechaniker*innen Textil können ihr Geschick im Umgang mit Maschinen unter Beweis stellen; Produktveredler*innen Textil sind direkt in das Veredeln und Färben eingebunden; Textil- und Modeschneider*innen verwandeln Stoffe in Kleidungsstücke und andere Produkte. Auch Ausbildungen im kaufmännischen Bereich, in Logistik oder IT hat die Industrie zu bieten.

Ein Garn zu spinnen, ein Gewebe oder Gestrick zu produzieren, anschließend zu veredeln und zu einem fertigen Textil mit breiten Anwendungsfeldern zu konfektionieren, benötigt viel Know-how. Passend dazu bieten Textil- und Bekleidungsunternehmen Ausbildungsberufe an, deren Anwendungsfelder ganz nach dem Motto „Textil kann viel“ nicht vielfältiger sein könnten. Produktionsmechaniker*innen Textil können ihr Geschick im Umgang mit Maschinen unter Beweis stellen; Produktveredler*innen Textil sind direkt in das Veredeln und Färben eingebunden; Textil- und Modeschneider*innen verwandeln Stoffe in Kleidungsstücke und andere Produkte. Auch Ausbildungen im kaufmännischen Bereich, in Logistik oder IT hat die Industrie zu bieten.

„Wir möchten noch mehr junge Menschen für eine Ausbildung in unserer spannenden und innovativen Branche begeistern. Deshalb investiert Südwesttextil mit dem Bau des Texoversums auf dem Campus der Hochschule Reutlingen in die Zukunft der Ausbildung. Das Texoversum ist einer der Orte, an dem die textile Aus- und Weiterbildung ihre Innovation und Attraktivität aufzeigt und vorantreibt“, so Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschafts- und Arbeitgeberver-bands Südwesttextil.

In den Nachwuchs zu investieren hat beim Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Südwesttextil Tradition: Seit 1980 sind in der Gatex, der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte der Branche, mehr als 1.000 Menschen erfolgreich qualifiziert worden. Auszubildenden ermöglicht die Gatex das Lernen entlang der textilen Kette, sodass sie im Anschluss im Betrieb auch vor- oder nachgelagerte Stufen der Produktion mitdenken können.
 
Mit dem Umzug der Gatex von Bad Säckingen nach Reutlingen setzt Südwesttextil auf einen zentralen Ort und die Verknüpfung mit dem Studienangebot der Hochschule. Schon jetzt schnuppern die Auszubildenden Campusluft, denn das überbetriebliche Ausbildungsjahr beginnt direkt in Reutlingen. Das Texoversum wird im Frühsommer des nächsten Jahres eröffnet und bietet dem textilen Nachwuchs Raum fürs Lernen, Ausprobieren und Vernetzen. Denn in den 3.000 Quadratmetern des innovativ gebauten Gebäudes befinden sich neben Schulungsräumen auch Werkstätten, Labore und Think-Tank-Flächen.

08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.07.2022

vti mit 17 Unternehmen auf der Techtextil

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Die Norafin Industries (Germany) GmbH präsentierte neben technischen Vliesstoffen zur Filtration auch die neue Produktpalette Komanda: Die langlebigen Materialien erfüllen die Forderungen des Marktes nach leichten, mehrfach verwendbaren, stabilen und atmungsaktiven Fabrikaten für Schutzbekleidung und Industrieanwendungen. Der Geschäftsführer, André Lang, resümierte die Messeteilnahme: „Ein großes DANKESCHÖN an die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und den vti für die Organisation im Vordergrund und hinter den Kulissen und natürlich DANKE für das Catering für uns Aussteller und unsere Gäste. Wir schätzen unser eigenes Standdesign am Sachsen-Stand und die gute Partnerschaft. Wir freuen uns auf die Techtextil 2024 mit Ihnen.“

Die Beschichtungsexperten der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen stellten ein neues, nachhaltiges Kunstleder vor, welches zu 51 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Gemeinsam mit VW entwickelte Vowalon das biologische Füllmaterial für Autositze von E-Automobilen: Es besteht aus den sogenannten Silberhäutchen, einem Abfallprodukt der Kaffeebohne, das sich beim Rösten löst. Ob es sich bequem auf Kaffeebohnen-Schalen sitzen lässt, konnten die zahlreichen Besucher dabei begeistert selbst testen. Gregor Götz, Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH Treuen, schätzt die Beteiligung am Gemeinschaftsstand hoch ein. „Wir haben eine sehr gute Besucherresonanz auf unser nachhaltiges Kunstleder verzeichnet. Das haben wir auch der guten medialen Vorbereitung der Messeteilnahme durch den vti zu verdanken.“

„Die Messetage sind für uns sehr positiv verlaufen und zahlreiche Besucher waren bei uns am Stand. Das Fachpublikum ist stark international und die Gespräche haben viel Potenzial für künftige Projekte", resümiert Marketingchefin Carina Schadek der Auerbacher Embro GmbH, das sich als Zulieferer von Halbzeugen für sogenannte Smart-Textilien spezialisiert hat. So ist das Unternehmen daran beteiligt, wenn sich Autositze oder Kleidung erwärmen und Textilien mit elektromagnetischen Feldern ausgestattet sind.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) präsentierte dem Fachpublikum textile Wandbegrünungsmatten, eine Sandwichkonstruktion aus zwei gewirkten PET-Matten mit zwischengelegtem Verteil- und Transportvliesstoff, die zu Flächengebilden verschiedener Größen zusammengefügt werden können. Die Vertikalbegrünung sorgt für einen Dämm- sowie Fassadenschutz gegen Witterung, reduziert die Hitze- und Staubbelastung und erzeugt eine nachhaltige Klimatisierung beispielsweise in Innenstädten und Fußgängerzonen.

Erstmals präsentierten sich die Techtextil und Texprocess auch virtuell. Die digitale Plattform steht noch bis zum 8. Juli 2022 zur Verfügung.
 
Die nächste Techtextil findet vom 23. bis 26. April 2024 statt.

(c) kiuikson / Adobe Stock
21.05.2022

Neue Werbemittel von DTV- und EFIT

Nachhaltigkeit setzt sich durch, in der Mode wie in der Werbung. Daher greifen der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) und die Europäische Forschungsvereinigung Innovative Textilpflege e. V. (EFIT), Berlin, erneut ein Trendthema für ihre Imagekampagne in diesem Sommer auf. „Wir wollen unsere Branche mit positiven Bildern verknüpfen und deutlich machen, dass Textilservice nachhaltigen Lifestyle unterstützt.“

Ein Novum ist der All-White-Look der Modemacher in diesem Sommer nicht. Strahlendes Weiß ist im Grunde zeitlos, immer ein Hingucker und definitiv anziehend. Und wo sollten weiße Shirts, Hosen und andere cleane Styles gepflegt werden, wenn nicht im Fachbetrieb für Textilservice mit energieeffizienten, umweltgeprüften Wasch- und Reinigungsverfahren? „Bis das selbstverständlich ist, müssen wir unsere Strategie konsequent fortführen“, sagt Daniel Dalkowski, EFIT-Geschäftsführer und stellvertretender Geschäftsführer des DTV.

Nachhaltigkeit setzt sich durch, in der Mode wie in der Werbung. Daher greifen der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) und die Europäische Forschungsvereinigung Innovative Textilpflege e. V. (EFIT), Berlin, erneut ein Trendthema für ihre Imagekampagne in diesem Sommer auf. „Wir wollen unsere Branche mit positiven Bildern verknüpfen und deutlich machen, dass Textilservice nachhaltigen Lifestyle unterstützt.“

Ein Novum ist der All-White-Look der Modemacher in diesem Sommer nicht. Strahlendes Weiß ist im Grunde zeitlos, immer ein Hingucker und definitiv anziehend. Und wo sollten weiße Shirts, Hosen und andere cleane Styles gepflegt werden, wenn nicht im Fachbetrieb für Textilservice mit energieeffizienten, umweltgeprüften Wasch- und Reinigungsverfahren? „Bis das selbstverständlich ist, müssen wir unsere Strategie konsequent fortführen“, sagt Daniel Dalkowski, EFIT-Geschäftsführer und stellvertretender Geschäftsführer des DTV.

Während sich Lieblingsfarben wiederholen, erfinden sich viele Modemarken gerade neu. Ob Discounter oder Designerlabel: eine ‚nachhaltige‘ Kollektion bieten inzwischen fast alle. „Nun bleibt es unsere Aufgabe, werbewirksam zu kommunizieren, dass nachhaltig produzierte Textilien auch nachhaltig gepflegt werden sollten“, so Daniel Dalkowski, verantwortlich für das Marketing der Fachverbände. Die Website www.mytextilservice.eu sei dafür eine ideale Plattform.

Gleichwohl sei durch Corona deutlich geworden, dass insbesondere Textilreinigungen besondere Formate für die Kundenansprache brauchen, Plakate und andere klassische Werbemittel beispielsweise. „Darum bleibt auch die Website www.reinigen-lassen.com online und wir setzen das Konzept der Branchenkampagne bis auf Weiteres fort.“

Viele Betriebe seien derzeit mit existenziellen Fragen beschäftigt, vor allem kleinere hätten wenig Zeit, sich um Werbung zu kümmern. „Daher bieten wir unseren Mitgliedern weiterhin den Service, sich mit kostenlosen und dennoch professionell gemachten Werbemitteln am Markt zu positionieren. Analog dazu veröffentlichen wir auf www.reinigen-lassen.com auch im Sommer ein lesefreundliches, informatives Feature mit einem Link zur den Fachbetrieben vor Ort.“

Quelle:

DEUTSCHER TEXTILREINIGUNGS-VERBAND e.V.

(c) BVMed
16.05.2022

Neues BVMed-Format: „Eine Stunde Wunde“

Mit Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im August 2020 werden Evidenz, Nutzennachweise und Studien für sogenannte „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ gefordert. Der Definitionsrahmen dieses Nutzenbewertungsverfahrens ist jedoch unter Fachleuten umstritten. Das neue Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, diskutierte am 12. Mai 2022 in seiner Auftaktveranstaltung die damit verbundenen Herausforderungen mit Expert:innen aus den verschiedensten beteiligten Disziplinen. In einem Impulsvortrag hob Prof. Dr. med. Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe, die Komplexität der Wundversorgung hervor: „Für eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Wundbehandlung ist es besonders wichtig, phasengerecht, also beispielsweise nach Wundstatus und Exsudatmenge, zu behandeln“. Entsprechend sei das Ziel beim Einsatz einer bestimmten Wundauflage nicht immer der Wundschluss, sondern unter anderem Schmerzlinderung, Keim- oder Geruchsreduktion.

Mit Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im August 2020 werden Evidenz, Nutzennachweise und Studien für sogenannte „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ gefordert. Der Definitionsrahmen dieses Nutzenbewertungsverfahrens ist jedoch unter Fachleuten umstritten. Das neue Gesprächsformat „Eine Stunde Wunde“ des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, diskutierte am 12. Mai 2022 in seiner Auftaktveranstaltung die damit verbundenen Herausforderungen mit Expert:innen aus den verschiedensten beteiligten Disziplinen. In einem Impulsvortrag hob Prof. Dr. med. Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe, die Komplexität der Wundversorgung hervor: „Für eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Wundbehandlung ist es besonders wichtig, phasengerecht, also beispielsweise nach Wundstatus und Exsudatmenge, zu behandeln“. Entsprechend sei das Ziel beim Einsatz einer bestimmten Wundauflage nicht immer der Wundschluss, sondern unter anderem Schmerzlinderung, Keim- oder Geruchsreduktion. Sein Wunsch sei daher, „dass diese sekundären Endpunkte im Nutzenbewertungsverfahren den gleichen Stellenwert wie das primäre Ziel des Wundverschlusses erhalten“. „Was wir jetzt brauchen, sind gemeinsam erarbeitete Kriterien zur adäquaten Nutzenbewertung der vorliegenden klinischen Evidenz und für die Durchführung von Studien zum Nutzennachweis von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“, so die Moderatorin und BVMed-Expertin Juliane Pohl.

Weitere Informationen finden Sie hier.