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24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Foto Pixabay
08.12.2022

Südwesttextil hält Vertrauensarbeitszeit mit Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vereinbar

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Grundsätzlich positiv bewertet der Verband den vorhandenen Spielraum in der Ausgestaltung des Systems. Nichtsdestotrotz bedeute die Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber einen erheblichen Bürokratie-Mehraufwand. Dass die Verpflichtung ab sofort, ohne Übergangsfrist gelte, hält der Verband insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Personalabteilungen für problematisch.

Angesichts der Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu machen, plädiert Südwesttextil für eine Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wesentlicher Baustein, um in einer globalisierten Welt mit volatilen Märkten und der damit verbundenen just-in-time-Produktion wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch um eine angemessene Work-Life-Balance zu ermöglichen, damit insbesondere Eltern oder pflegende Angehörige ihren Alltag bewältigen können.

Mit einer Reform hat der Gesetzgeber aus Perspektive des Verbands nun die Chance das überholte und praxisferne Recht an die Realität unserer heutigen, digitalen Arbeitswelt anzupassen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen an erster Stelle. Durch die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung dürfen aber bestehende und sehr gut funktionierende Systeme nicht komplizierter oder gar verhindert werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.