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25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

21.04.2023

Rieter: Generalversammlung 2023

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung und Vergütungsbericht
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2022. Ausserdem erteilten sie dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr.

In einer Konsultativabstimmung hiessen sie auch den Vergütungsbericht 2022 gut.

Vergütung der Verwaltungsrats- und der Konzernleitungsmitglieder
In zwei getrennten bindenden Abstimmungen wurden die beantragten maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt.

Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi, Sarah Kreienbühl und Daniel Grieder wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt. Darüber hinaus wurde Thomas Oetterli für eine Amtsdauer neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – Hans-Peter Schwald, Bernhard Jucker und Sarah Kreienbühl – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Wahl der KPMG als Revisionsstelle
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch dem Antrag des Verwaltungsrats, die KPMG AG aus Zürich neu als Revisionsstelle für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr zu wählen, zu.

Statutenrevision
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch den Vorschlägen des Verwaltungsrats zur Statutenrevision der Rieter Holding AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Aktienrechts zugestimmt.

Quelle:

Rieter Holding Ltd.

24.03.2023

Autoneum: Alle Anträge bei Generalversammlung 2023 angenommen

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG haben ferner sämtlichen Mitgliedern der Konzernleitung und des Verwaltungsrats mit deutlicher Stimmenmehrheit Entlastung erteilt.

Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Liane Hirner, Norbert Indlekofer, Michael Pieper, Oliver Streuli und Ferdinand Stutz als Mitglieder des Verwaltungsrats für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Hans-Peter Schwald, Norbert Indlekofer, Ferdinand Stutz und Oliver Streuli wurden in den Vergütungsausschuss wiedergewählt.

Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022 erreichte eine Zustimmung von 85.55%. Die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023 sowie die übrigen Anträge wurden ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen.

Mit 99.03% hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre die Schaffung eines Kapitalbands für eine Kapitalerhöhung von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös genehmigt. Zweck der Kapitalerhöhung ist die teilweise Finanzierung des von Autoneum am 9. Januar 2023 angekündigten Erwerbs des Automotive-Geschäfts der Borgers Gruppe. Die Generalversammlung verabschiedete auch die weiteren Anträge des Verwaltungsrats auf partielle Statutenänderungen.

Rainer Schmückle stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Er war seit der Verselbständigung von Autoneum im Jahr 2011 Vizepräsident des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Revisionsausschusses und Mitglied des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses. Verabschiedet wurde auch CEO Matthias Holzammer, der Autoneum aus familiären Gründen verlassen wird.

Hans-Peter Schwald begrüßte gleichzeitig den neuen CEO Eelco Spoelder, der die Führung des Konzerns am 27. März 2023 von Matthias Holzammer übernehmen wird: «Mit Eelco Spoelder gewinnt Autoneum eine versierte Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung in der Automobilzulieferindustrie. Bei Faurecia und zuvor Continental hat Herr Spoelder erfolgreich bewiesen, dass er strategische Kontinuität und operative Exzellenz auch in einem schwierigen Marktumfeld sicherstellen kann. Ich und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats heissen Eelco Spoelder herzlich willkommen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.»

Quelle:

Autoneum Holding AG

Foto Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
16.03.2023

Nicht genügend Abfallmengen für Herstellung von Ersatzbrennstoffen

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Dabei wurden Spotmarktpreise angeboten, die eine Vorsortierung und anschließende Aufbereitung der energetisch verwertbaren Bestandteile zu einem EBS ökonomisch nicht mehr zuließen. Im Endeffekt führten die günstigen Entsorgungsmöglichkeiten dazu, dass Wertstoffe, wie Holz oder Altpapier, im Abfallgemisch zunehmend wieder in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt wurden. In einem Markt mit Überkapazitäten in der Verbrennung und gleichzeitig knapper werdenden Abfallmengen besteht die Abfallhierarchie nur auf dem Papier, erklärt der bvse.

"Für Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen zur Getrennthaltung und Vorbehandlung verlassen und in Aufbereitungsanlagen investieren, stellt der mangelnde Vollzug zunehmend das größte Problem dar. Erste Schließungen von Gewerbeabfallsortieranlagen finden bereits statt, weil unsortierte Abfallgemische direkt in die Verbrennung gefahren werden", kritisiert Andreas Habel.

EBS-Aufbereiter indes konnten die kritische Situation um die knappen Abfallmengen teilweise mit Importen aus dem Ausland ausgleichen und so die Energiebereitstellung in der Zementwirtschaft sichern. Die aktuell übliche Revisionszeit bei den Zementwerken sorgt gerade für eine zusätzliche Entspannung. Durch die vehement angestiegenen Energiekosten, insbesondere beim Strom, hat sich die EBS-Aufbereitung allerdings verteuert. Diese Kosten mussten an die Abnehmer weitergegeben werden, sodass für ordentliche Qualitäten keine Zuzahlung mehr geleistet werden kann.

Mit gemischten Gefühlen blicken die EBS-Produzenten in die Zukunft. Noch ist ungewiss, wie sich Rezession und schleppende Baukonjunktur auf den Zementabsatz und damit den Einsatz von Ersatzbrennstoffen auswirken werden. "Wenn im April die Revisionszeit endet und alle Zementwerke und EBS-Kraftwerke laufen, wird es wieder auf Verfügbarkeiten von Abfallmengen ankommen", ist sich bvse-Experte Andreas Habel sicher.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed

28.10.2022

Revision des DOWNPASS Standards: Auditpflicht auch für reine Elternfarmen

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie auch ursprünglich bei seiner Entwicklung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen eingeholt: Tierschutzorganisationen, Veterinäre und Agrarwissenschaftler haben sich ebenso eingebracht wie Handelspartner und Verbraucher:innen.

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie auch ursprünglich bei seiner Entwicklung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen eingeholt: Tierschutzorganisationen, Veterinäre und Agrarwissenschaftler haben sich ebenso eingebracht wie Handelspartner und Verbraucher:innen.

Ein zentraler Aspekt des DOWNPASS-Standards ist der Ausschluss jeglicher Ware vom lebenden Tier. Daunen und Federn dürfen weder aus Mauserrauf noch aus Lebendrupf stammen. Dies wird von akkreditierten unabhängigen Auditorganisationen überwacht, die weltweit die Lieferketten der Produzenten vor Ort kontrollieren. Eine intensivierte Überwachung von Risikogebiete ist verpflichtend, deren Frequenz bleibt in das Ermessen der prüfenden Auditoren gestellt, die sowohl angekündigt wie auch unangekündigt die Farmen inspizieren.
 
Daunen und Federn, die in mit dem DOWNPASS gesiegelten Fertigprodukte verfüllt werden, dürfen ausschließlich nach einer Schlachtung gewonnen werden, was eindeutig belegbar sein muss. Insofern werden alle Geflügelfarmen bereits erfasst, die Tiere zum Zweck der Nahrungsgewinnung schlachten lassen - gleichgültig, ob diese von Eltern- oder Aufzuchtfarmen oder von Farmen stammen, die sowohl Küken aufziehen als auch Elterntiere halten.

Reine Elterntierfarmen vs. Aufzuchtfarmen – neuer Pflichtbestandteil
Die überwiegende Mehrzahl aller Geflügelfarmen zieht Küken selbst auf, um sie entweder als Nahrungsmittel zu verwerten oder um sie später als erwachsene Tiere zum Zweck des Eierlegens zu halten. Reine Elterntierfarmen, die selbst keine Küken aufziehen, sondern ausgewachsene Enten und Gänse zur Eiablage zukaufen, sind selten. Dafür hatte der Standard ein optionales Zusatzmodul vorgesehen, das sich gemeinschaftlich auf Enten und Gänse bezog.

Da Lebendrupf bei Enten nicht bekannt ist, hatte der DOWNPASS 2019 bisher über einen Annex die optionale Auditierung reiner Gänse-Elterntierfarmen, die keine Aufzuchtbetriebe sind, ermöglicht. Diese freiwillige Option wurde in den vergangenen drei Jahren in der Praxis getestet und stieß bei Herstellern und Handelspartnern durchweg auf positives Feedback. Deshalb wird die Auditierung von Gänseelternfarmen in der neuen Version des DOWNPASS Standards künftig Pflichtbestandteil sein. Die Option für das freiwillige Gänse-Elternaudit entfällt ebenso wie dasjenige für die gleichzeitige Auditierung von Enten- und Gänseelternfarmen.

Quelle:

Downpass e.V.

10.10.2022

GOTS revision: Second round of public comments

The second public consultation period for the GOTS Version 7.0 revision draft began October 3, and will last for 30 calendar days, ending October 31. The revised draft has incorporated input from contributors along with members of the Standard Revision Committee (SRC), a group of experts convened by GOTS to oversee the revision.

The first comment period, which ended in April, elicited 335 individual comments. Each comment was recorded and deliberated, and all changes have been logged and made available to the public on the GOTS website. During this second comment period, new topics will not be considered, but comments and input on decisions taken during the first comment period are encouraged.

The responses received in this comment period will be deliberated by the SRC through December 2022, and a final edition of GOTS Version 7.0 will be released in March of 2023. For certified entities, full implementation of Version 7.0 begins in March 2024.    

The second public consultation period for the GOTS Version 7.0 revision draft began October 3, and will last for 30 calendar days, ending October 31. The revised draft has incorporated input from contributors along with members of the Standard Revision Committee (SRC), a group of experts convened by GOTS to oversee the revision.

The first comment period, which ended in April, elicited 335 individual comments. Each comment was recorded and deliberated, and all changes have been logged and made available to the public on the GOTS website. During this second comment period, new topics will not be considered, but comments and input on decisions taken during the first comment period are encouraged.

The responses received in this comment period will be deliberated by the SRC through December 2022, and a final edition of GOTS Version 7.0 will be released in March of 2023. For certified entities, full implementation of Version 7.0 begins in March 2024.    

Weitere Informationen:
GOTS revision
Quelle:

GOTS
Global Organic Textile Standard

08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.06.2022

GOTS Standard revision process enters next phase

The ongoing revision process to the GOTS Standard document and supporting Manual for Implementation garnered a robust response during its first public comment period, which ended on June 13 and elicited over 300 inputs. Of that, about 60 percent of comments were related to technical criteria such as ecology, chemical inputs, and material quality; and around 30 percent concerned GOTS social criteria. The Standard sets forth the requirements for organic textiles throughout the entire processing chain. GOTS’s commitment to making every version stronger ensures that the Standard continues to be a dynamic and evolving document and remain at the forefront as the most recognized and respected global standard for textiles.

The first draft of the revised standard, GOTS version 7.0, was made available for an initial 60-day comment period. Stakeholders, associations, organisations, companies and individuals were encouraged to contribute to the revision of the Standard during this timeframe. The Standard is updated every three years, ensuring that GOTS keeps up with advances in the industry and developments in the science and technology of textile processing.

The ongoing revision process to the GOTS Standard document and supporting Manual for Implementation garnered a robust response during its first public comment period, which ended on June 13 and elicited over 300 inputs. Of that, about 60 percent of comments were related to technical criteria such as ecology, chemical inputs, and material quality; and around 30 percent concerned GOTS social criteria. The Standard sets forth the requirements for organic textiles throughout the entire processing chain. GOTS’s commitment to making every version stronger ensures that the Standard continues to be a dynamic and evolving document and remain at the forefront as the most recognized and respected global standard for textiles.

The first draft of the revised standard, GOTS version 7.0, was made available for an initial 60-day comment period. Stakeholders, associations, organisations, companies and individuals were encouraged to contribute to the revision of the Standard during this timeframe. The Standard is updated every three years, ensuring that GOTS keeps up with advances in the industry and developments in the science and technology of textile processing.

Beginning in 2022, the GOTS revision process is following a newly developed and more inclusive Standard Setting Procedure, which includes oversight of the process by a Standard Revision Committee (SRC). The SRC consists of experts from different stakeholder groups, including scientists, textile industry professionals, sustainability, sourcing and human rights specialists and others. Members work together throughout the entire revision process to establish terms of reference and make decisions on any changes.

The comments received are being compiled and will be available for viewing on the GOTS website shortly. For the next stage of the revision process, the SRC will deliberate all comments, and a second draft of the revision will be released for a second and final 30-day period of public input in September 2022, which will be announced on the GOTS website and social media. The final version of the revised standard, GOTS version 7.0 will be released in March 2023, and will come into effect one year later.

Weitere Informationen:
GOTS revision
Quelle:

GOTS

25.04.2022

Global Organic Textile Standard (GOTS) seeks public input for standard revision

The worldwide leading textile processing standard for organic fibres, Global Organic Textile Standard (GOTS), seeks public input as it begins the revision process for GOTS standard version 7.0.

As a solution for sustainability-related challenges in textile processing, GOTS sets strict and binding requirements regarding ecological and social parameters. These are updated every three years in an open and transparent revision process which fosters constant progress towards the development of better textile processing methods. In this process of continuous improvement, GOTS collaborates with all relevant international stakeholders, including the textile and apparel industry, chemical suppliers, organic farming and environmental organisations, workers' rights groups and labour unions, to ensure ongoing relevance and account for changes in the industry.

The initial period of public input runs from 14 April through 12 June. During this phase, all interested parties, including industry representatives, NGO’s and consumers, are encouraged to participate by submitting comments, feedback, and ideas through GOTS’s online portal.

The worldwide leading textile processing standard for organic fibres, Global Organic Textile Standard (GOTS), seeks public input as it begins the revision process for GOTS standard version 7.0.

As a solution for sustainability-related challenges in textile processing, GOTS sets strict and binding requirements regarding ecological and social parameters. These are updated every three years in an open and transparent revision process which fosters constant progress towards the development of better textile processing methods. In this process of continuous improvement, GOTS collaborates with all relevant international stakeholders, including the textile and apparel industry, chemical suppliers, organic farming and environmental organisations, workers' rights groups and labour unions, to ensure ongoing relevance and account for changes in the industry.

The initial period of public input runs from 14 April through 12 June. During this phase, all interested parties, including industry representatives, NGO’s and consumers, are encouraged to participate by submitting comments, feedback, and ideas through GOTS’s online portal.

“We are looking forward to receiving input from stakeholders around the world for GOTS version 7.0. This open call for feedback is part of what keeps our certification requirements up-to-date with the most cutting-edge developments in the industry,” says GOTS Managing Director Rahul Bhajekar.

Beginning in 2022, the revision process will follow the newly developed Standard Setting Procedure, which provides for the constitution of a Standard Revision Committee (SRC) for each revision. This group will serve as the pivotal force behind decisions about the revisions. The SRC consists of experts from different stakeholder groups, including associations, organisations, companies and individuals. All input received by June 12 will be carefully considered by the SRC as well as compiled and made public for an additional 30-day consultation period later this year. All drafts of the standard will also be made public. GOTS standard version 7.0 will be finalised in early 2023, and will be available on the GOTS website.

The timeline for the revision to GOTS version 7.0 is as follows:

  1. Constitution of GOTS SRC- April 2022
  2. Release of first revision draft for public consultation - 14 April 2022
  3. First public consultation period - 60 days (April 14 to June 12)
  4. Deliberations by the SRC on input received - May to August 2022
  5. Release of second revision draft for public consultation - September 2022
  6. Second public consultation period - 30 days from release
  7. Deliberations by the SRC on input received - October to November 2022
  8. Finalisation of GOTS version 7.0 - February 2023
  9. Release of GOTS version 7.0 - March 2023
Weitere Informationen:
GOTS revision stakeholder
Quelle:

GOTS

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

22.11.2019

INNATEX: Internationale Fachmesse für nachhaltige Textilien

„Strong Base, Wide Horizon“ – so lautet das Motto der nächsten INNATEX, die vom 18. bis 20. Januar 2020 bei Frankfurt am Main stattfindet. Hintergrund ist der Beginn einer strategischen Revision der Marke, die Entwicklung und Fortschritt denkt und noch deutlicher auf die traditionellen Werte der Messe und ein solides Fundament setzt.

Das regelmäßige Update der Ansprüche bezüglich Nachhaltigkeit, Kooperationen, Einkäufermanagement und Inhalte bewirkt, dass sich das Projekt INNATEX fortwährend weiterentwickelt.

Nachhaltigkeit: Nicht nur im Modebereich, sondern als 360-Grad-Ansatz
Ein Teil dieses Fundaments ist die bewährte Messelocation in Hofheim-Wallau, auf das der Veranstalter nun intensiver den Fokus legt. Die MUVEO GmbH wird das Haus 2020 als Betreiberin übernehmen, was mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Infrastruktur und Ausstattung mit sich bringt.

„Strong Base, Wide Horizon“ – so lautet das Motto der nächsten INNATEX, die vom 18. bis 20. Januar 2020 bei Frankfurt am Main stattfindet. Hintergrund ist der Beginn einer strategischen Revision der Marke, die Entwicklung und Fortschritt denkt und noch deutlicher auf die traditionellen Werte der Messe und ein solides Fundament setzt.

Das regelmäßige Update der Ansprüche bezüglich Nachhaltigkeit, Kooperationen, Einkäufermanagement und Inhalte bewirkt, dass sich das Projekt INNATEX fortwährend weiterentwickelt.

Nachhaltigkeit: Nicht nur im Modebereich, sondern als 360-Grad-Ansatz
Ein Teil dieses Fundaments ist die bewährte Messelocation in Hofheim-Wallau, auf das der Veranstalter nun intensiver den Fokus legt. Die MUVEO GmbH wird das Haus 2020 als Betreiberin übernehmen, was mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Infrastruktur und Ausstattung mit sich bringt.

„Wir hinterfragen alles“, sagt Projektleiter Alexander Hitzel, „vom Abfallmanagement und ein neues Catering über Materialeinsparungen beim Marketing sowie die Optimierung oder Wiederverwertung der Ausstattung bis hin zur Wirtschaftlichkeit, die sich nicht zuletzt auch positiv für alle Partner auswirkt.“ Zudem arbeiten die Veranstalter am Ausbau der Maßnahmen, die über ökologische und ökonomische Standards hinausgehen. Dazu gehören etwa der Plattformcharakter für GOTS, der Kidsbereich und die Förderung der INNATEX Community.

Strong Base, Wide Horizon: Auf die Community kommt es an
„Die INNATEX besteht seit über 20 Jahren und ist eine Institution mit soliden Werten“, so Alexander Hitzel, Projektleiter beim Veranstalter Muveo. „360-Grad-Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur Umweltfreundlichkeit, sondern auch Seriosität und Fairness, Familienfreundlichkeit, Kooperation statt Konkurrenz, Glaubwürdigkeit, zukunftsfähige Arbeitsformen sowie die Work-Life-Soul-Balance.“ Von dieser starken Basis aus können die Showrooms, Modelabels, DesignDiscoveries und internationale Partner noch wirksamer ihre Vision von einer nachhaltigen Modewelt weitertragen – auch das ist die Botschaft des neuen Mottos.

Quelle:

UBERMUT Studio

Epson (c) Epson Deutschland GmbH
22.07.2019

Epson lädt zu Fiskalisierungs-Workshops für Entwickler

Der Stichtag rückt näher: Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue gesetzliche Vorgaben für elektronische Aufzeichnungssysteme am Point-of-Sale. Für revisions- und manipulationssichere Grundaufzeichnungen müssen Kassensysteme künftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Begleitet werden diese Vorgaben von einer Pflicht zur Belegausgabe an Geschäftsbeteiligte. Epson stellt mit seinem Angebot an Bondruckern mit integriertem Sicherheitsmodul (TSE) eine geeignete Basis für rechtskonforme Kassensysteme bereit. Um Produktverantwortlichen und Entwicklern die Implementierung der Epson Lösung in ihre Software zu vereinfachen, bietet Epson im August 2019 Workshops in vier deutschen Städten an.

Der Stichtag rückt näher: Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue gesetzliche Vorgaben für elektronische Aufzeichnungssysteme am Point-of-Sale. Für revisions- und manipulationssichere Grundaufzeichnungen müssen Kassensysteme künftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Begleitet werden diese Vorgaben von einer Pflicht zur Belegausgabe an Geschäftsbeteiligte. Epson stellt mit seinem Angebot an Bondruckern mit integriertem Sicherheitsmodul (TSE) eine geeignete Basis für rechtskonforme Kassensysteme bereit. Um Produktverantwortlichen und Entwicklern die Implementierung der Epson Lösung in ihre Software zu vereinfachen, bietet Epson im August 2019 Workshops in vier deutschen Städten an.

Weitere Informationen:
Epson Deutschland GmbH
Quelle:

Epson Deutschland GmbH

24.09.2018

Elektronische Archivierung: Spätestens jetzt starten!

  • Neues Angebot des BTE Clearing-Centers

Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass steuerlich relevante Dokumente, die zwischen Lieferant und Handel elektronisch ausgetauscht werden, als Originalbelege fälschungssicher und digital für zehn Jahre archiviert werden müssen. Trotzdem wurde dies im inhabergeführten Modehandel bislang häufig nicht in dieser Form praktiziert.

Dabei bietet  die elektronische Archivierung von Dokumenten große Vorteile: Jederzeit und ortsunabhängig per Knopfdruck auf Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine zugreifen zu können, ist effizient und zeitsparend. Denn damit entfallen aufwändige manuelle Ablagen und Suchprozesse.

  • Neues Angebot des BTE Clearing-Centers

Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass steuerlich relevante Dokumente, die zwischen Lieferant und Handel elektronisch ausgetauscht werden, als Originalbelege fälschungssicher und digital für zehn Jahre archiviert werden müssen. Trotzdem wurde dies im inhabergeführten Modehandel bislang häufig nicht in dieser Form praktiziert.

Dabei bietet  die elektronische Archivierung von Dokumenten große Vorteile: Jederzeit und ortsunabhängig per Knopfdruck auf Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine zugreifen zu können, ist effizient und zeitsparend. Denn damit entfallen aufwändige manuelle Ablagen und Suchprozesse.

Mit einem neuen Service unterstützt das BTE Clearing-Center ab sofort seine Kunden, damit sie die digitale Archivierung komfortabel, mittelstandsfreundlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umsetzen können. Sowohl bei der revisionssicheren digitalen Ablage der originären EDI-Dateien als auch bei den sonstigen Geschäftsabläufen kann künftig auf eine webbasierte mehrstufige Archivlösung des BTE Clearing-Centers genutzt werden. Die Vorteile der digitalen Archivierung im Überblick:

  • gesetzeskonforme Ablage von (digitalen) Geschäftsdokumenten
  • schneller und ortsunabhängiger Datenzugriff und rückverfolgbare Datenbearbeitung
  • mit Zugriffsrechten belegbare Dateneinsicht und –weiterbearbeitung
  • Platz-, Zeit- und Materialersparnis
  • hohe Transparenz/Dokumentation sämtlicher archivierter Geschäftsvorfälle

Das neue BTE-Serviceangebot gestattet eine revisionssichere Aufbewahrung steuerrelevanter Dokumente nach GoBD. Diese gesetzlichen ‚Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘ verlangen Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Wiederauffindbarkeit von Geschäftsdokumenten. Die geordnete Ablage von relevanten Unterlagen erleichtert zudem das gezielte Recherchieren und ermöglicht ein effizientes Dokumenten-Management-System (DMS).

Um den Erfordernissen aller Unternehmenstypen und -größen gerecht zu werden, bietet das BTE Clearing Center drei verschiedene Angebotspakete zur elektronischen Archivierung an: Im Grundpaket ‘BTE Archiv Basic‘ werden alle originären EDI-Dokumente automatisiert extern archiviert. Bei den weiteren Stufen ‚Archiv Plus‘ und ‚Archiv Pro‘ können zusätzlich im Unternehmen vorliegende digitale Dokumente oder eingescannte Papierdokumente in das externe Archivsystem übertragen bzw. hochgeladen werden. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten und das Speichervolumen sind wählbar.

Für Handelsunternehmen, die bereits eine eigene interne Archivlösung einsetzen, gibt es darüber hinaus ein weiteres Leistungsangebot: Sie können die EDI-Originaldateien sowie daraus erzeugte lesbare pdf-Dokumente per FTP-Zugang abrufen und im eigenen Archivsystem abspeichern.

Die Nutzung der elektronischen Archivierung ist zu mittelstandsfreundlichen Konditionen möglich. So beginnen in der Basic-Version die monatlichen Gebühren bei rund 10 Euro (EDI-Daten), wobei keine Einrichtungsgebühr anfällt.

Hinweis: Alle Informationen zu den Angebotspaketen einschließlich der Preisliste und der zuständigen Ansprechpartner sind abzurufen auf der Website www.bte-clearing-center.de.

Quelle:

BTE/BLE/VDB