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(c) Perstorp
15.02.2023

Perstorp: Reduction targets for water and waste

Sustainable solutions provider Perstorp has added new corporate sustainability targets, for water and waste, to its sustainability strategy. Its long-term sustainability ambition is to become Finite Material Neutral, which involves water and waste, along with raw materials, energy and catalysts. In 2021 the company set its first 2030 targets, for greenhouse gas emissions (using approved science-based targets) and (eco) toxic impact. Now Perstorp has added new sustainability targets that will address its long-term ambition.

These new 2030 corporate targets (all measured using 2019 as the base year) are:

Sustainable solutions provider Perstorp has added new corporate sustainability targets, for water and waste, to its sustainability strategy. Its long-term sustainability ambition is to become Finite Material Neutral, which involves water and waste, along with raw materials, energy and catalysts. In 2021 the company set its first 2030 targets, for greenhouse gas emissions (using approved science-based targets) and (eco) toxic impact. Now Perstorp has added new sustainability targets that will address its long-term ambition.

These new 2030 corporate targets (all measured using 2019 as the base year) are:

  • 30% absolute reduction of freshwater consumption
  • 30% absolute reduction of hazardous waste directed to disposal
  • 30% absolute reduction of non-hazardous waste directed to disposal

"Fresh water consumption and waste are two areas of big importance in reducing our environmental impact and working toward increased circularity," says Anna Berggren, Vice President Sustainability at Perstorp Group. "Fresh water scarcity is already a fact around the world, and we have a responsibility to reduce our consumption and utilize alternative water sources. We must also minimize waste generation and find new circular solutions of reusing and recycling the waste streams into new products, either ourselves or so that a third party can use them as raw material. We have set ambitious and absolute sustainability targets, that are to be achieved regardless of production growth. To be able to reach these targets we have several large projects planned that will contribute significantly."

All Perstorp production plants use water for multiple purposes, including, for example: for cooling, as a solvent for chemical reactions, as a carrier for products, and as a heat-transfer medium. One way to reduce fresh water consumption is to purify and recycle wastewater. Perstorp sees this as an important core technology and is planning to invest in wastewater recycling projects at several of its production sites.

A key to reducing waste directed to disposal is to develop circular solutions that use waste streams as raw materials for new products. One example is Project Air, in which captured carbon dioxide together with residue streams from Perstorp's production plant in Stenungsund, Sweden, will serve as raw material for production of sustainable methanol that will replace all the virgin fossil methanol used by Perstorp in Europe.

22.06.2022

Autoneum veröffentlicht Corporate Responsibility Report 2021

  • Beitritt zur «Science Based Targets»-Initiative

Mit der 2018 lancierten «Advance Sustainability»-Strategie 2025 hat Autoneum ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definiert. Im vergangenen Jahr wurden wesentliche quantitative wie qualitative Verbesserungen erreicht, wie der heute veröffentliche Corporate Responsibility Report 2021 zeigt. So konnten die CO2-Emissionen 2021 reduziert und der Anteil von wiederverwertetem Produktionsausschuss (Recycling) deutlich erhöht werden.

  • Beitritt zur «Science Based Targets»-Initiative

Mit der 2018 lancierten «Advance Sustainability»-Strategie 2025 hat Autoneum ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definiert. Im vergangenen Jahr wurden wesentliche quantitative wie qualitative Verbesserungen erreicht, wie der heute veröffentliche Corporate Responsibility Report 2021 zeigt. So konnten die CO2-Emissionen 2021 reduziert und der Anteil von wiederverwertetem Produktionsausschuss (Recycling) deutlich erhöht werden.

Nach Autoneums letztjähriger Entscheidung, seine Umweltziele mit einem Zeithorizont bis 2027 und mit quantifizierbaren Zielen für alle direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zu erweitern, hat das Unternehmen kürzlich die Erklärung zum Beitritt zur «Science Based Targets»-Initiative unterzeichnet. Autoneum anerkennt den dringenden Handlungsbedarf und wird der SBTi seine wissenschaftlich fundierten Ziele zur kurzfristigen Reduktion der CO2-Emissionen vorlegen. Ausserdem berichtet Autoneum zum ersten Mal vollständig über seine Scope-3-Emissionen. Im Einklang mit dem strategischen Ziel, den Strombezug aus fossilen Energieträgern kontinuierlich abzubauen und durch erneuerbare Energien zu ersetzen, wurden 2021 weltweit zehn  Werke auf erneuerbare Energien umgestellt.

Autoneum hat im vergangenen Jahr wiederum eine Vielzahl an Projekten in den Bereichen «nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse», «fairer und attraktiver Arbeitsplatz», «Good Corporate Citizenship» und «verantwortungsvolle Beschaffung» umgesetzt: 29 Ökoeffizienz-projekte mit Schwerpunkt auf Materialeffizienz und Recycling haben weltweit zu einer umwelt-freundlicheren Produktion und entsprechend nachhaltigeren Komponenten beigetragen. Das Ergebnis war eine deutliche Abfallreduktion und Prozessoptimierung bei einer Reihe von Produkten. Darüber hinaus wurden neue ökoeffiziente Produkte erfolgreich im Markt lanciert.

Eine vollständige Übersicht über alle Ziele und Aktivitäten des vergangenen Jahres ist im Corporate Responsibility Report 2021 aufgeführt.

Quelle:

Autoneum Management AG

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.