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28.02.2024

IVC rückt enger an CIRFS heran

Die Industrievereinigung Chemiefaser e.V., satzungsgemäß zuständig für die DACH-Staaten, für die Bereiche Technik, Umwelt, REACH sowie Forschung und Entwicklung das Sprachrohr aller Mitglieder des europäischen Chemiefaserverbandes CIRFS, hat dem Druck auf den Industriestandort Deutschland Rechnung getragen.

Die Interessenvertretung und Lobbyarbeit der Chemiefaserbranche werden sich künftig auf die Europäische Kommission in Brüssel fokussieren. Die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) wird dabei zwar weiterhin einen wichtigen Faktor darstellen, aber sehr viel enger mit CIRFS in Brüssel verbunden und personell deutlich reduziert sein. Eine IVC-eigene Geschäftsführung gibt es nicht mehr, deren Aufgaben hat der IVC-Vorstand direkt übernommen.

Der Vertrag des langjährigen Geschäftsführers, Dr. Wilhelm Rauch, endete nach rund 22 Jahren am 31. Januar 2024. Der REACH-Experte wird künftig der Branche als Berater zur Verfügung stehen.

Die Industrievereinigung Chemiefaser e.V., satzungsgemäß zuständig für die DACH-Staaten, für die Bereiche Technik, Umwelt, REACH sowie Forschung und Entwicklung das Sprachrohr aller Mitglieder des europäischen Chemiefaserverbandes CIRFS, hat dem Druck auf den Industriestandort Deutschland Rechnung getragen.

Die Interessenvertretung und Lobbyarbeit der Chemiefaserbranche werden sich künftig auf die Europäische Kommission in Brüssel fokussieren. Die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) wird dabei zwar weiterhin einen wichtigen Faktor darstellen, aber sehr viel enger mit CIRFS in Brüssel verbunden und personell deutlich reduziert sein. Eine IVC-eigene Geschäftsführung gibt es nicht mehr, deren Aufgaben hat der IVC-Vorstand direkt übernommen.

Der Vertrag des langjährigen Geschäftsführers, Dr. Wilhelm Rauch, endete nach rund 22 Jahren am 31. Januar 2024. Der REACH-Experte wird künftig der Branche als Berater zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:
IVC CIRFS Brüssel
Quelle:

Textination

12.09.2023

IVC-Vorstand: Stefan Braun folgt auf Klaus Holz

Neuer Vorsitzender der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. ist Stefan Braun, Geschäftsführer der Indorama Ventures Mobility Obernburg GmbH.

Braun, der das Amt zwischen 2014 und 2020 bereits zweimal ausgeübt hatte, wurde im Juni 2023 auf der IVC-Jahresmitgliederversammlung in Lenzing, Österreich, gewählt. Klaus Holz, Geschäftsführer der Indorama Ventures Fibers Germany GmbH, stand nach einer Amtszeit als IVC-Vorsitzender und zwei vorangegangenen Amtsperioden als stellvertretender Vorsitzender für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

Zum Stellvertreter bestimmte die IVC-Mitgliederversammlung Dieter Feldmann, Geschäftsführer der CERDIA Produktions GmbH. Er folgt auf Werner Häller, COO der Monosuisse AG, der für diese Position nicht mehr kandidierte. Der bisherige Schatzmeister der IVC, Dr. Till Boldt, Geschäftsführer der ENKA International Lux SE & Co. KG, wurde in seinem Amt für die fünfte Amtszeit in Folge bestätigt.

Alle Wahlen erfolgten turnusgemäß. Abweichend von der üblichen Mandatierung auf 3 Jahre, ließ sich der Vorstand verkürzt bis zum Juni 2024 wählen.

Neuer Vorsitzender der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. ist Stefan Braun, Geschäftsführer der Indorama Ventures Mobility Obernburg GmbH.

Braun, der das Amt zwischen 2014 und 2020 bereits zweimal ausgeübt hatte, wurde im Juni 2023 auf der IVC-Jahresmitgliederversammlung in Lenzing, Österreich, gewählt. Klaus Holz, Geschäftsführer der Indorama Ventures Fibers Germany GmbH, stand nach einer Amtszeit als IVC-Vorsitzender und zwei vorangegangenen Amtsperioden als stellvertretender Vorsitzender für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

Zum Stellvertreter bestimmte die IVC-Mitgliederversammlung Dieter Feldmann, Geschäftsführer der CERDIA Produktions GmbH. Er folgt auf Werner Häller, COO der Monosuisse AG, der für diese Position nicht mehr kandidierte. Der bisherige Schatzmeister der IVC, Dr. Till Boldt, Geschäftsführer der ENKA International Lux SE & Co. KG, wurde in seinem Amt für die fünfte Amtszeit in Folge bestätigt.

Alle Wahlen erfolgten turnusgemäß. Abweichend von der üblichen Mandatierung auf 3 Jahre, ließ sich der Vorstand verkürzt bis zum Juni 2024 wählen.

Der IVC-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Rauch verlässt mit dem Auslaufen seines Vertrages mit dem 31. Januar 2024 nach knapp 22 Jahren die IVC und wird sich neuen Aufgaben stellen. Der promovierte Chemiker und REACH-Experte freut sich darauf, künftig auch branchenübergreifend Unternehmen mit seiner Expertise zur Verfügung zu stehen.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC)

Südwesttextil-Führung Foto Südwesttextil
18.08.2023

Südwesttextil-Führung trifft Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Dazu zählt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen Anwendungsbereich schon heute Mitgliedsunternehmen direkt oder auch mittelbar als Zulieferer betrifft. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich zu den Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; die unternehmerische Sorgfaltspflicht darf sich aber nur auf diejenigen Bereiche erstrecken, die auch tatsächlich kontrolliert werden können; Praktikabilität inkludiert. Besonders mit Blick auf die angedachten Verschärfungen der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive betont der Verband den Bedarf, Sanktionen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und bürokratische Belastungen sehr deutlich zu reduzieren.

Die Betroffenheit vieler technischer Textilien durch die europäische Chemikalienverordnung REACH stand ebenfalls auf der Agenda. Durch die PFAS-Regulierungen sind beispielsweise Rettungs- oder schusssichere Westen, Spezialtextilien für Brennstoffzellen, Wundpflaster oder Heißgasabluftfilter betroffen. Der Verband ruft einerseits dazu auf, textile Entwicklungen der Branche voranzutreiben, setzt sich aber auch für ein differenzierteres politisches Vorgehen ein. Sukzessive Grenzwertabsenkungen statt Totalverbote, Ausnahmen für existenzielle Textilien bei verstärkter Wahrnehmung der Innovationen der Branche im Bereich Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Abgerundet wurde das Gespräch durch das vielfältige Engagement des Verbands für den Nachwuchs- und Fachkräftemangel der Industrie.  Dokumentiert durch den Neubau des Texoversums auf dem Campus der Hochschule Reutlingen und den neuen Aktivitäten der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH für die textile Aus- und Weiterbildung. Politisch sieht Südwesttextil das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Chance, den bestehenden, großen Bedarf an Fachkräften abzumildern, allerdings müssen dabei auch die Prozesse der Verwaltung beschleunigt und digitalisiert werden.

Arved H. Westerkamp zog ein positives Resümee des Termins:
„Wir setzen uns für die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg ein und stellen uns aktiv den Herausforderungen im Bereich der sozialen Standards, Umwelt und Klima etc. Dabei setzen wir auf die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Wir freuen uns, dass die politischen Themen der Branche Gehör finden!“

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer Grafik: BVMed
25.05.2023

Medizintechnikverbände gegen pauschales PFAS-Verbot

  • Gesundheitsversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gefährdet

Die beiden Medizintechnik-Verbände BVMed und SPECTARIS haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor den verheerenden Auswirkungen eines pauschalen PFAS-Verbots auf die Patient:innenversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gewarnt.

Die EU-Kommission plant in einer untergesetzlichen Regelung ein umfassendes Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), von denen viele bislang unverzichtbar und alternativlos sind. EU-Rat und EU-Parlament sind dabei deutlich zu spät eingebunden worden, kritisieren BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Sie appellieren an die deutsche Gesundheitspolitik, die Brüsseler Initiative „eiligst in den Blick“ zu nehmen, sich in das Verfahren einzuschalten und pauschale Regelungen ganzer Stoffgruppen zu verhindern.

  • Gesundheitsversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gefährdet

Die beiden Medizintechnik-Verbände BVMed und SPECTARIS haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor den verheerenden Auswirkungen eines pauschalen PFAS-Verbots auf die Patient:innenversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gewarnt.

Die EU-Kommission plant in einer untergesetzlichen Regelung ein umfassendes Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), von denen viele bislang unverzichtbar und alternativlos sind. EU-Rat und EU-Parlament sind dabei deutlich zu spät eingebunden worden, kritisieren BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Sie appellieren an die deutsche Gesundheitspolitik, die Brüsseler Initiative „eiligst in den Blick“ zu nehmen, sich in das Verfahren einzuschalten und pauschale Regelungen ganzer Stoffgruppen zu verhindern.

Der Entwurf einer umfassenden PFAS-Beschränkung wurde im Januar 2023 von der europäischen Chemikalienagentur ECHA im sogenannten Ausschussverfahren unter der REACH-Verordnung vorgelegt. BVMed und SPECTARIS lehnen die breite Regulierung ganzer Stoffgruppen unabhängig von deren nachgewiesenem Risiko strikt ab. „Denn den PFAS wird in Medizinprodukten genau die technische Eigenschaft zum politischen Verhängnis, wegen der sie eingesetzt werden: ihre Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit am und im menschlichen Körper“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an das BMG.

PFAS stellen für die Medizintechnik Hochleistungs-Werkstoffe dar, die entscheidende medizinisch-technische Fortschritte der letzten Jahrzehnte erst ermöglicht haben. „Medizinprodukte wie beispielsweise Inkubatoren für Neugeborene, Herz-Lungen-Maschinen oder Implantate wie Herzschrittmacher, Stents oder Gelenke, aber auch Produkte mit Blutkontakt oder Verpackungen für steril in Verkehr gebrachte Medizinprodukte können dann nicht mehr hergestellt und verwendet werden – und das bereits nach sehr kurzer Übergangsfrist“, warnen die beiden Medizintechnik-Verbände.

Wichtig ist aus Sicht von BVMed und SPECTARIS, dass das bereits laufende Konsultationsverfahren der ECHA nicht im Stile eines gewöhnlichen Verwaltungsaktes lediglich beobachtet und abgewartet wird. „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, denn es werden angesichts des unsicheren Ausgangs der Regulierung bereits jetzt negative Standortentscheidungen getroffen“, so Möll und Mayer. Ihr dringender Appell: „Ein Ausstieg aus PFAS hätte massive Auswirkungen auf die Patient:innensicherheit, die Innovationsfähigkeit der Medizintechnik und letztlich auch auf wichtige Zukunftsinitiativen der Europäischen Union. Die Politik muss jetzt zügig handeln.“

Weitere Informationen:
PFAS Medizintechnik BVMed
Quelle:

BVMed

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Michelle Klee
14.04.2023

BVMed: Neue Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

  • Batteriegesetz (BattG)
  • Einwegkunststoff-Kennzeichnungs-Verordnung & -Verbotsverordnung (EWKKennzV & EWKVerbotsV)
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  • Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  • F-Gas-Verordnung
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-VO)
  • Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-VO)

Die Infoblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • Aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

16.11.2022

Next EU-wide REACH enforcement project to focus on imported products

The Enforcement Forum of ECHA agreed that the next REACH enforcement project will investigate how companies fulfil the registration, authorisation and restriction obligations for products and chemicals they import from outside the EU. The project will be done in 2023-2025 and will require close cooperation between REACH enforcement and national customs authorities in the Member States.
In its November meeting, the Enforcement Forum, responsible for harmonising the enforcement of EU chemicals legislation, agreed to focus its next project on the control of imports of substances, mixtures and articles.

This subject was triggered by high levels of non-compliance in imported goods detected in previous Forum projects, including a recent pilot project. The pilot found that 23 % of inspected products were non-compliant with requirements set by EU law and further controls are necessary.

The Enforcement Forum of ECHA agreed that the next REACH enforcement project will investigate how companies fulfil the registration, authorisation and restriction obligations for products and chemicals they import from outside the EU. The project will be done in 2023-2025 and will require close cooperation between REACH enforcement and national customs authorities in the Member States.
In its November meeting, the Enforcement Forum, responsible for harmonising the enforcement of EU chemicals legislation, agreed to focus its next project on the control of imports of substances, mixtures and articles.

This subject was triggered by high levels of non-compliance in imported goods detected in previous Forum projects, including a recent pilot project. The pilot found that 23 % of inspected products were non-compliant with requirements set by EU law and further controls are necessary.

Control of imports at the point of entry is the most effective means of checking that non-compliant substances, mixtures and articles do not enter the European market. The project will also work on further developing and strengthening existing cooperation between REACH inspectors and customs. By strengthening the control of imports, the project will also contribute to the goals of the EU’s Chemicals Strategy for Sustainability.

The Forum also agreed to publish its future advice on enforceability of new restriction proposals under REACH.

Opportunities for expanding the future role of the Forum, strengthening the control of imports and other areas were on the agenda in an open session where 41 representatives from stakeholder organisations and four candidate countries joined. Among other topics, the open session also addressed the enforceability of REACH restrictions, for example, in textiles or on the use of lead gunshot in wetlands as well as analytical methods relevant for the control of REACH duties.

The Forum’s Biocidal Products Regulation Subgroup (BPRS) re-elected Helmut de Vos (BE) for a second term as a Vice-Chair.

Weitere Informationen:
ECHA REACH
Quelle:

European Chemicals Agency

15.02.2022

Eintragung der IVC ins Lobbyregister erfolgt

Seit dem 11. Februar 2022 wird die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) unter der Registriernummer R000411 im deutschen Lobbyregister geführt, dessen Einführung der Bundestag im März vergangenen Jahres beschlossen hatte.

Nach verschiedenen Korruptionsverdachtsfällen und dem eher schlechten Zeugnis, das Transparency International den Bundesländern in einem Lobbyranking ausgestellt hatte, waren die Rufe nach mehr Transparenz lauter geworden. Das zum 01. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz, auf das sich Union und SPD nach langen Verhandlungen einigen konnten, verpflichtet nun professionelle Interessenvertreter dazu, sich in das öffentlich einsehbare Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und die finanziellen Aufwendungen zu machen.

Nachdem die IVC bereits seit mehreren Jahren auf eigene Initiative hin im europäischen Transparenzregister eingetragen ist, befürwortet die in Frankfurt beheimatete Branchenvertretung bedeutender Chemiefaserhersteller Deutschlands, Österreichs und der Schweiz alle Initiativen, die zu mehr Transparenz in der Lobbyarbeit führen.

Seit dem 11. Februar 2022 wird die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) unter der Registriernummer R000411 im deutschen Lobbyregister geführt, dessen Einführung der Bundestag im März vergangenen Jahres beschlossen hatte.

Nach verschiedenen Korruptionsverdachtsfällen und dem eher schlechten Zeugnis, das Transparency International den Bundesländern in einem Lobbyranking ausgestellt hatte, waren die Rufe nach mehr Transparenz lauter geworden. Das zum 01. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz, auf das sich Union und SPD nach langen Verhandlungen einigen konnten, verpflichtet nun professionelle Interessenvertreter dazu, sich in das öffentlich einsehbare Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und die finanziellen Aufwendungen zu machen.

Nachdem die IVC bereits seit mehreren Jahren auf eigene Initiative hin im europäischen Transparenzregister eingetragen ist, befürwortet die in Frankfurt beheimatete Branchenvertretung bedeutender Chemiefaserhersteller Deutschlands, Österreichs und der Schweiz alle Initiativen, die zu mehr Transparenz in der Lobbyarbeit führen.

Die IVC sehe das vorliegende Gesetz als einen ersten Schritt zur Stärkung der Akzeptanz von Organisationen, die politische Kontakte pflegten, so der 1. Vorsitzende der IVC Klaus Holz, Geschäftsführer der Trevira GmbH. Leider bestünden noch viele Lücken und Ausnahmen. „Hier ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, schnellstmöglich eine Gleichbehandlung für alle Interessenvertreter herbeizuführen, die auf dem politischen Parkett in Berlin tätig sind, damit alle Beteiligten sich auf gleicher Augenhöhe begegnen können“, betont Holz.

„Wir sind für unsere Branche darüber hinaus europaweit für alle Themen rund um die Bereiche Umweltschutz und REACH tätig. Daher ist es für unsere Arbeit essentiell, zu wissen, auf welche Organisationen und Parteien wir dabei treffen“, ergänzt der Geschäftsführer der IVC, Dr. Wilhelm Rauch.

30.08.2021

Die Renewable Carbon Initiative (RCI) bündelt ihre Kräfte

  • Umstellung von fossilen auf erneuerbare Rohstoffe: RCI-Mitglieder stehen für Politikanalyse und fokussierte Umsetzung der Strategie für erneuerbaren Kohlenstoff ein

Die Mitglieder der im September 2020 gegründeten Renewable Carbon Initiative (RCI) bündeln ihre Kräfte, um die Wende vom fossilen hin zum erneuerbaren Zeitalter auch in der Chemie- und Werkstoffindustrie voranzutreiben. Dazu soll das Konzept des erneuerbaren Kohlenstoffs bekannter gemacht werden. Zudem sollen neue Wertschöpfungsketten aufgebaut werden, die auf erneuerbaren Kohlenstoff als Rohstoff setzen.

Gleichzeitig wurden mehrere Aktivitäten aufgenommen, von denen auch künftige Mitglieder profitieren können. Eine davon ist die Einleitung einer umfassenden Politikanalyse. Wie werden sich künftige Regulierungsbestimmungen auf die Chemie-, Plastik- und andere Werkstoffbranchen auswirken? Wann und wo sollte man auf erneuerbaren Kohlenstoff setzen und diesen empfehlen?

Im Rahmen der Politikanalyse sollen Gesetzgebungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union näher untersucht werden. Später soll die Perspektive dann auch auf Amerika und Asien ausgeweitet werden.

  • Umstellung von fossilen auf erneuerbare Rohstoffe: RCI-Mitglieder stehen für Politikanalyse und fokussierte Umsetzung der Strategie für erneuerbaren Kohlenstoff ein

Die Mitglieder der im September 2020 gegründeten Renewable Carbon Initiative (RCI) bündeln ihre Kräfte, um die Wende vom fossilen hin zum erneuerbaren Zeitalter auch in der Chemie- und Werkstoffindustrie voranzutreiben. Dazu soll das Konzept des erneuerbaren Kohlenstoffs bekannter gemacht werden. Zudem sollen neue Wertschöpfungsketten aufgebaut werden, die auf erneuerbaren Kohlenstoff als Rohstoff setzen.

Gleichzeitig wurden mehrere Aktivitäten aufgenommen, von denen auch künftige Mitglieder profitieren können. Eine davon ist die Einleitung einer umfassenden Politikanalyse. Wie werden sich künftige Regulierungsbestimmungen auf die Chemie-, Plastik- und andere Werkstoffbranchen auswirken? Wann und wo sollte man auf erneuerbaren Kohlenstoff setzen und diesen empfehlen?

Im Rahmen der Politikanalyse sollen Gesetzgebungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union näher untersucht werden. Später soll die Perspektive dann auch auf Amerika und Asien ausgeweitet werden.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden bevorstehende Gesetze und Bestimmungen und deren Bedeutung für erneuerbaren Kohlenstoff. Derzeit erörtern die Mitglieder noch ihre genaue Herangehensweise. Dabei gehen sie der Frage nach, was das neue Klimagesetz und das „Fit für 55“-Klimaziel für die Chemie- und Werkstoffbranche bedeuten und was man von der REACH-Verordnung und Mikroplastikverboten zu erwarten hat. Andere Fragen drehen sich um die Bedeutung der „Initiative für nachhaltige Produkte“ und anstehende Beschränkungen zu umweltschutzbezogenen Werbeaussagen. Kreislaufwirtschaft, „Null Verschmutzung“ und nachhaltige Finanzierung sind Schlüsselwörter im Europa der Zukunft, die in der Chemie- und Werkstoffindustrie schon in wenigen Jahren Wirklichkeit werden könnte. Doch inwieweit wird das Konzept des erneuerbaren Kohlenstoffs für Werkstoffe bereits in der Politik berücksichtigt? Und wie ließe es sich in künftigen Gesetzgebungsinitiativen stärker verankern? Dies sind zwei der Hauptfragen, mit denen sich die Arbeitsgruppe „Politik“ aktuell beschäftigt.

Die Arbeitsgruppe steht allen RCI-Mitgliedern offen. Als Gesprächsgrundlage dienen Analysen von Politikexperten, die dann entsprechende Diskussionsformate innerhalb der Arbeitsgruppe organisieren und auch Gespräche mit der Politik planen, um das Konzept des erneuerbaren Kohlenstoffs dort bekannter zu machen.

Zudem wurden weitere Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit dem Thema Kommunikation und der Entwicklung eines Siegels für erneuerbaren Kohlenstoff befassen. Anfang September soll dann eine „Renewable Carbon Community“ ins Leben gerufen werden und den Austausch zwischen den einzelnen Mitgliedern intensivieren. Dort sollen dann Strategien besprochen, neue Wertschöpfungsketten aufgebaut und Projektkonsortien gebildet werden.

Weitere Informationen:
Renewable Carbon Initiative
Quelle:

nova-Institut für politische und ökologische Innovation GmbH für RCI

30.03.2021

IVC: Gewollter Exodus der Chemiefaserindustrie?

Folgt man der REACH-Verordnung, kann man die Welt ganz einfach in Gut und Böse aufteilen: Substanzen, die der Natur entstammen, werden unabhängig von ihrem Gefahrenpotential von der Chemikaliengesetzgebung ausgeschlossen, exakt identische Substanzen, die technisch mit exzellentem Reinheitsgrad hergestellt werden, sind hochverdächtig und somit zahlreichen Regulierungen und teuren Prüfungen zu unterwerfen.

Wälder werden zu Plastik
Die Krönung dieser grundsätzlichen Weltanschauung finde sich in den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission zum Thema Cellulose, so die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC): Cellulose - aus Bäumen und Pflanzen gewonnen - würde künftig nicht mehr zu den Naturstoffen zählen, nachdem sie in einem Verarbeitungsschritt chemisch gelöst und von Verunreinigungen befreit wurde. So bearbeitete Cellulose und die daraus produzierten Fasern würden dann definitionsgemäß zu Plastik, obwohl es sich um exakt dieselbe Cellulose handele, die zuvor der Natur entnommen wurde.

Folgt man der REACH-Verordnung, kann man die Welt ganz einfach in Gut und Böse aufteilen: Substanzen, die der Natur entstammen, werden unabhängig von ihrem Gefahrenpotential von der Chemikaliengesetzgebung ausgeschlossen, exakt identische Substanzen, die technisch mit exzellentem Reinheitsgrad hergestellt werden, sind hochverdächtig und somit zahlreichen Regulierungen und teuren Prüfungen zu unterwerfen.

Wälder werden zu Plastik
Die Krönung dieser grundsätzlichen Weltanschauung finde sich in den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission zum Thema Cellulose, so die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC): Cellulose - aus Bäumen und Pflanzen gewonnen - würde künftig nicht mehr zu den Naturstoffen zählen, nachdem sie in einem Verarbeitungsschritt chemisch gelöst und von Verunreinigungen befreit wurde. So bearbeitete Cellulose und die daraus produzierten Fasern würden dann definitionsgemäß zu Plastik, obwohl es sich um exakt dieselbe Cellulose handele, die zuvor der Natur entnommen wurde.

Folgerichtig wären alle Wälder und Pflanzen dann auch als Plastik zu bezeichnen, denn sie bestehen aus derselben Cellulose. Dass in diesem speziellen Fall die EU-Kommission sogar gegen die eigene REACH-Verordnung verstößt, scheine kaum jemanden zu interessieren. Anwälte positionieren sich bereits, um die EU-Kommission zu verklagen - und das mit guter Aussicht auf Erfolg. Das scheint nur auf den ersten Blick ein Lösungsweg zu sein – berücksichtige man aber die erwartete Verfahrensdauer von mehreren Jahren, so werde sich der Markt zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung längst neu formiert und Cellulosefasern Made in Europe aus bestimmten Anwendungsbereichen verdrängt haben.

Grenzwerte als K.O.-Kriterium
Vordergründig schieße man in Europa auch auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes deutlich über das Ziel hinaus, so die IVC. So wird der luftbezogene Arbeitsplatzgrenzwert für N,N-Dimethylformamid (DMF) REACH-konform grundsätzlich für alle Beschäftigte neu auf ein gemeinsames Niveau von 6 mg/m³ festgelegt werden. Zuvor lag der Grenzwert für Schwangere bei 3 mg/m³ und für Nicht-Schwangere bei 15 mg/m³. Da 3 mg/m³ in der Faserindustrie aus produktionstechnischen Gründen nicht eingehalten werden können, arbeiteten beispielsweise in bestimmten abgegrenzten Produktionsbereichen der Acrylfaserindustrie nur männliche Beschäftigte. Gleiches gilt produktionstechnisch auch für den neuen Grenzwert von 6 mg/m³. Gesundheitliche Probleme bei 15 mg/m³ gab es bislang in keinem Fall, was durch die internationale wissenschaftliche Literatur bestätigt wird.

Die ursprünglich vorgesehenen knappen Übergangsfristen zur Einhaltung des neuen Grenzwertes von 6 mg/m³ wurden zwar deutlich verlängert, aber es bieten sich auch noch schnellere pragmatische Lösungen: Diskriminierungsfrei würden dann in Zukunft an bestimmten europäischen Arbeitsplätzen in der Acrylfaserproduktion weder Männer noch Frauen arbeiten, und zwar unabhängig davon, ob letztere schwanger sind oder nicht. Produktionen schließen bereits zum Jahresende 2021. Und so werde es nicht um die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Europa oder vereinfachte Kontrollen von Grenzwerten gehen, sondern im Endergebnis darum, ohne Notwendigkeit Fasersparten ihre Fertigungsgrundlage zu entziehen.

 

Weitere Informationen:
REACH IVC Cellulosefaserhersteller
Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V. IVC

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® turnusgemäß die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. © OEKO-TEX®
Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® turnusgemäß die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten.
07.01.2020

OEKO-TEX® Neuregelungen 2020

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

MADE IN GREEN by OEKO-TEX® neu auch für Lederprodukte
Nach der Einführung des MADE IN GREEN Labels 2015 für Textilien ist es ab Januar 2020 möglich, Lederprodukte mit dem Nachhaltigkeitslabel auszuzeichnen. Im Jahr 2019 wurde die STeP-Zertifizierung auf Lederproduktionsstätten ausgeweitet. Einen weiteren Schritt geht OEKO-TEX®, indem nun auch die Integration von Lederprodukten beim MADE IN GREEN Label erfolgt. Mit MADE IN GREEN gelabelte Lederartikel sind gemäß LEATHER STANDARD auf Schadstoffe geprüft und nach STeP an sozialverträglichen Arbeitsplätzen in umweltfreundlichen Betrieben produziert. Damit können Konsumenten nun auch bei Lederwaren wie Bekleidung, Schuhen oder Möbeln anhand einer eindeutigen Produkt-ID oder dem spezifischen QR-Code auf dem Label zurückverfolgen, in welchen Ländern und Produktionsbetrieben der Artikel hergestellt wurde. Um die Einhaltung der geforderten Kriterien in den Produktionsbetrieben vor Ort zu kontrollieren, führt OEKO-TEX® mit geschulten Auditoren Betriebsstätten-Prüfungen durch. Von Greenpeace wurde MADE IN GREEN bereits als eines der strengsten Label auf dem Markt eingestuft.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
Nach einem Jahr unter Beobachtung wurden die krebserregenden N-Nitrosamine und N-nitrosierbaren Substanzen in den STANDARD 100 sowie den LEATHER STANDARD aufgenommen. Auch das Herbizid Glyphosat und seine Salze halten nach einem Jahr unter Beobachtung endgültig Einzug in die Grenzwertkataloge des STANDARD 100. Für den Totalgehalt der toxischen Schwermetalle Arsen und Quecksilber wurden im STANDARD 100 sowie im LEATHER STANDARD spezifische Grenzwerte festgelegt. Insgesamt führen die strengen Anforderungen für Rückstände in textilen Materialien auch zu einer geringeren Belastung von Umwelt, Arbeitnehmern und Verbrauchern.

Neu unter Beobachtung
OEKO-TEX® nimmt 2020 diverse Substanzen aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Konformität mit einschlägigen Vorgaben neu unter Beobachtung. Dies betrifft vor allem einige neue als SVHC eingestufte Substanzen, die nach der REACH-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind sowie Substanzen aus der Gruppe der Arylamine. Aber auch diverse Farbstoffe, Pestizide und perfluorierte Verbindungen werden künftig genau unter die Lupe genommen.

Integration von DETOX TO ZERO in STeP by OEKO-TEX®
Der sichere Umgang mit Chemikalien und die Abwasserprüfung in den Produktionsstätten sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil der STeP-Zertifizierung. Um den immer komplexeren Anforderungen in der Textil- und Lederproduktion gerecht zu werden, wird DETOX TO ZERO ab dem 1. April 2020 ein obligatorisches Element für STeP zertifizierte Betriebe, die Wasser und Chemikalien in großem Umfang einsetzen (Nassbetriebe). Positiver Aspekt der neuen Regelung ist die künftige Konformität von STeP mit der MRSL (Manufacturing Restricted Substance List), der ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) Initiative und den Kriterien der Greenpeace Detox-Kampagne.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: LINK

Quelle:

OEKO-TEX

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB