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22.01.2024

bvse: Ab 2025 Energiebeihilfen für Kunststoffrecyclingunternehmen

Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

  • Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten,
  • Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen,
  • Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren.

Wie die bvse-Justiziarin Annette Reber erläuterte, hat die Klassifikation der Wirtschaftszweige neben statistischen Zwecken auch eine wichtige Bedeutung für die Bewilligung von Energiebeihilfen. Staatliche Energiebeihilfen dürfen, so Reber, nur den Unternehmen bewilligt werden, die zu den in den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) aufgeführten Wirtschaftszweigen gehören. Der Wirtschaftszweig 20.16. (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) wird als förderungsfähig angesehen, der Wirtschaftszweig 38.31 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) hingegen nicht.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.