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24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

30.03.2021

IVC: Gewollter Exodus der Chemiefaserindustrie?

Folgt man der REACH-Verordnung, kann man die Welt ganz einfach in Gut und Böse aufteilen: Substanzen, die der Natur entstammen, werden unabhängig von ihrem Gefahrenpotential von der Chemikaliengesetzgebung ausgeschlossen, exakt identische Substanzen, die technisch mit exzellentem Reinheitsgrad hergestellt werden, sind hochverdächtig und somit zahlreichen Regulierungen und teuren Prüfungen zu unterwerfen.

Wälder werden zu Plastik
Die Krönung dieser grundsätzlichen Weltanschauung finde sich in den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission zum Thema Cellulose, so die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC): Cellulose - aus Bäumen und Pflanzen gewonnen - würde künftig nicht mehr zu den Naturstoffen zählen, nachdem sie in einem Verarbeitungsschritt chemisch gelöst und von Verunreinigungen befreit wurde. So bearbeitete Cellulose und die daraus produzierten Fasern würden dann definitionsgemäß zu Plastik, obwohl es sich um exakt dieselbe Cellulose handele, die zuvor der Natur entnommen wurde.

Folgt man der REACH-Verordnung, kann man die Welt ganz einfach in Gut und Böse aufteilen: Substanzen, die der Natur entstammen, werden unabhängig von ihrem Gefahrenpotential von der Chemikaliengesetzgebung ausgeschlossen, exakt identische Substanzen, die technisch mit exzellentem Reinheitsgrad hergestellt werden, sind hochverdächtig und somit zahlreichen Regulierungen und teuren Prüfungen zu unterwerfen.

Wälder werden zu Plastik
Die Krönung dieser grundsätzlichen Weltanschauung finde sich in den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission zum Thema Cellulose, so die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC): Cellulose - aus Bäumen und Pflanzen gewonnen - würde künftig nicht mehr zu den Naturstoffen zählen, nachdem sie in einem Verarbeitungsschritt chemisch gelöst und von Verunreinigungen befreit wurde. So bearbeitete Cellulose und die daraus produzierten Fasern würden dann definitionsgemäß zu Plastik, obwohl es sich um exakt dieselbe Cellulose handele, die zuvor der Natur entnommen wurde.

Folgerichtig wären alle Wälder und Pflanzen dann auch als Plastik zu bezeichnen, denn sie bestehen aus derselben Cellulose. Dass in diesem speziellen Fall die EU-Kommission sogar gegen die eigene REACH-Verordnung verstößt, scheine kaum jemanden zu interessieren. Anwälte positionieren sich bereits, um die EU-Kommission zu verklagen - und das mit guter Aussicht auf Erfolg. Das scheint nur auf den ersten Blick ein Lösungsweg zu sein – berücksichtige man aber die erwartete Verfahrensdauer von mehreren Jahren, so werde sich der Markt zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung längst neu formiert und Cellulosefasern Made in Europe aus bestimmten Anwendungsbereichen verdrängt haben.

Grenzwerte als K.O.-Kriterium
Vordergründig schieße man in Europa auch auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes deutlich über das Ziel hinaus, so die IVC. So wird der luftbezogene Arbeitsplatzgrenzwert für N,N-Dimethylformamid (DMF) REACH-konform grundsätzlich für alle Beschäftigte neu auf ein gemeinsames Niveau von 6 mg/m³ festgelegt werden. Zuvor lag der Grenzwert für Schwangere bei 3 mg/m³ und für Nicht-Schwangere bei 15 mg/m³. Da 3 mg/m³ in der Faserindustrie aus produktionstechnischen Gründen nicht eingehalten werden können, arbeiteten beispielsweise in bestimmten abgegrenzten Produktionsbereichen der Acrylfaserindustrie nur männliche Beschäftigte. Gleiches gilt produktionstechnisch auch für den neuen Grenzwert von 6 mg/m³. Gesundheitliche Probleme bei 15 mg/m³ gab es bislang in keinem Fall, was durch die internationale wissenschaftliche Literatur bestätigt wird.

Die ursprünglich vorgesehenen knappen Übergangsfristen zur Einhaltung des neuen Grenzwertes von 6 mg/m³ wurden zwar deutlich verlängert, aber es bieten sich auch noch schnellere pragmatische Lösungen: Diskriminierungsfrei würden dann in Zukunft an bestimmten europäischen Arbeitsplätzen in der Acrylfaserproduktion weder Männer noch Frauen arbeiten, und zwar unabhängig davon, ob letztere schwanger sind oder nicht. Produktionen schließen bereits zum Jahresende 2021. Und so werde es nicht um die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Europa oder vereinfachte Kontrollen von Grenzwerten gehen, sondern im Endergebnis darum, ohne Notwendigkeit Fasersparten ihre Fertigungsgrundlage zu entziehen.

 

Weitere Informationen:
REACH IVC Cellulosefaserhersteller
Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V. IVC

Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Industrievereinigung Chemiefaser e.V.
Industrievereinigung Chemiefaser e.V.
30.06.2017

IVC-Mitgliederersammlung

Am 30. Juni 2017 fand die jährliche Mitgliederversammlung der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) statt, auf der die offiziellen Daten über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie Ausblicke auf das laufende Jahr bekannt gegeben wurden. Turnusgemäß erfolgte die Neuwahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der IVC. Sowohl der bisherige Vorsitzende, Herr Stefan Braun von der Dralon GmbH (Dormagen), als auch sein bisheriger Stellvertreter, Herr Klaus Holz von der Trevira GmbH (Bobingen), wurden in ihrem Amt für die nächsten drei Jahre bestätigt. Die Position des Schatzmeisters der IVC, die Herr Dr. Till Boldt von der ENKA International GmbH & Co. KG (Wuppertal) innehat, stand in diesem Jahr nicht zur Neuwahl an.

Am 30. Juni 2017 fand die jährliche Mitgliederversammlung der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) statt, auf der die offiziellen Daten über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie Ausblicke auf das laufende Jahr bekannt gegeben wurden. Turnusgemäß erfolgte die Neuwahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der IVC. Sowohl der bisherige Vorsitzende, Herr Stefan Braun von der Dralon GmbH (Dormagen), als auch sein bisheriger Stellvertreter, Herr Klaus Holz von der Trevira GmbH (Bobingen), wurden in ihrem Amt für die nächsten drei Jahre bestätigt. Die Position des Schatzmeisters der IVC, die Herr Dr. Till Boldt von der ENKA International GmbH & Co. KG (Wuppertal) innehat, stand in diesem Jahr nicht zur Neuwahl an.
Die Nachfrage an Fasern befindet sich weltweit im stetigen Wachstum, mit dem nach wie vor nur Chemiefasern Schritt halten können. Global konnte der gestiegenen Nachfrage mit einer Erhöhung der Chemiefaserproduktion um + 6,6 % entsprochen werden, zu der die synthetischen (Polyacrylnitril, Polyamid, Polyester etc.) und cellulosischen Chemiefasern (Viskose, Modal, Lyocell etc.) gleichermaßen beitrugen. Die Baumwollproduktion zeigte nur einen vernachlässigbaren Zuwachs, die Wollproduktion stagnierte im Vergleich zum Vorjahr. Auch in Deutschland stieg die Nachfrage an Fasern um + 1,3 %, wobei die Anwendungen im technischen Bereich mit + 3,5 % Zuwachs deutlich zulegten. Das Segment der Heimtextilien stabilisierte sich mit + 1,4 %, wohingegen die Verarbeitung von Fasern für Bekleidung mit – 4,1 % rückläufig war. Prozentual ging letztgenannter Rückgang vor allem zu Lasten der Baumwollverarbeitung, wohingegen sich Wolle als Rohstoff für Bekleidung einer deutlich gestiegenen Beliebtheit erfreute. Chemiefasern haben ihren Platz in spezialisierten Bekleidungsbereichen gefunden und wurden von diesem Trend kaum tangiert. Bei technischen Anwendungen konnten Chemiefasern ihre Position entgegen einer „gefühlten“ öffentlichen Einschätzung wieder ausbauen, obwohl vielfach nach Alternativen zu Chemiefasern in diesem Anwendungsgebiet gesucht wird.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC )