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Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Quelle: Wolfgang Schmidt
Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
12.04.2024

Nord-Ostdeutscher Textil- und Bekleidungsverband fordert mittelständische Wirtschaftspolitik

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie ist klein und mittelständisch strukturiert. Über 70 Prozent der produzierenden Unternehmen des Verbandes haben weniger als 50, nur 18 Prozent mehr als 100 Mitarbeiter. Neue bzw. erweiterte Regulierungen mit umfangreichen Nachweispflichten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Lieferkettenrichtlinie der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie oder die in Arbeit befindliche EU-Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten, überfordern die Unternehmen oder können aufgrund fehlender Ressourcen schlichtweg nicht geleistet werden, so der Verband. Beteuerungen der Politik, dass ja nur große Unternehmen davon betroffen seien, wären, wie die Praxis zeige, falsch.     

Ohne eine auf den Mittelstand ausgerichtete Wirtschaftspolitik bestehe die Gefahr des Rückgangs und des Verlusts der industriellen Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Der zunehmende Bürokratieaufwand und Nachweispflichten müssten auf ein absolut notwendiges und für den Mittelstand ertragbares Maß reduziert werden.   

Umsätze / Konjunktur
Die meisten der Verbandsmitglieder klagen über sinkende Umsätze und rückläufige Auftragseingänge.  

Die puren Umsatzzahlen bildeten die reale Situation in den Unternehmen nicht mehr ab. Durch den Einfluss der Inflation in Form gestiegener Kosten in allen Bereichen, wüchsen zwar die Umsätze, jedoch die Erträge schmelzen. Zu den Kostentreibern zählen Energie (sowohl Strom als auch Gas), Rohstoffe, Aufwendungen für Logistik und Transport und die Arbeitskosten.

Zwar sind nach teils massiven Kostensteigerungen der Rohstoffe in 2022/2023 diese wieder auf niedrigere Niveaus gesunken, die Energiepreise bleiben jedoch auf einem historisch hohen und nicht wettbewerbsfähigen Niveau. Damit ist insbesondere die Textilindustrie im Nordosten mit einem Exportanteil von 48 Prozent zunehmend gefährdet.

Die Umsätze der ostdeutschen Textilindustrie (> 50 MA) sind nach einem relativ stabilen Jahr 2023 zum Jahresende deutlich weggebrochen. Der Dezember-Umsatz verlor zum Dezember 2022 ca. 9 Prozent. Besonders die Bekleidungsindustrie geriet 2023 unter extremen Druck. Geradezu dramatisch präsentierte sich für beide Sparten der Januar 2024: Textil verlor 10 Prozent, die Bekleidung 10,9 Prozent.  

Im Jahresvergleich 2023 zu 2022 stieg der Umsatz im Textilbereich um 5 Prozent, er sank bei der Bekleidung um 16,7 Prozent. In der Gesamtbetrachtung wuchsen Textil und Bekleidung um 4,2 Prozent.
Insbesondere die Entwicklung zum Jahresende und im Januar lassen die Hoffnungen auf eine Erholung der Branche im neuen Jahr sinken.  

Wirtschaftliche Lage
In der Auswertung einer von der IG Metall durchgeführten Befragung von bundesweit über 2.500 Arbeitnehmervertretern im Februar/März 2024 warnt auch die Gewerkschaft vor verstärkter Abwanderung der Produktion ins Ausland. Über 30 Prozent der befragten Betriebe berichten von einem hohen bis sehr hohen Verlagerungsrisiko insbesondere der Produktionsbereiche. 63 Prozent der Betriebe haben noch im Herbst 2022 von einer guten bis sehr guten Lage berichtet. Im Frühjahr 2024 waren das nur noch 51 Prozent.  
 
Auch Textilunternehmen des nord-ostdeutschen Verbandsgebietes haben bereits in Produktionsstätten im Ausland investiert. Viele Betriebe lassen Produktionsschritte im osteuropäischen Ausland durchführen oder importieren Vorprodukte, die in Europa nicht mehr produziert werden. Solche Entscheidungen werden stets durch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Wettbewerbsfähige Kostenstrukturen für Energie und Rohstoffe, Rücknahme des politischen Einflusses auf die Entwicklung der Arbeitskosten und die Beachtung der regionalen Produktion insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung können dazu beitragen, auch weiterhin Wertschöpfung durch Industrieproduktion in Deutschland möglich zu machen. 

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.

10.04.2024

Südwesttextil begrüßt zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte in Baden-Württemberg

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte einzurichten.
Die grün-schwarze Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften geeinigt.
Zuständig sollen zwei Ministerien, das Ministerium der Justiz und für Migration und – für Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege – das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, sein. Durch die zentrale Organisation sollen in Zukunft die Vorgänge deutlich beschleunigt werden und Baden-Württemberg attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland werden.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Zentralisierung der Zuständigkeiten und die Bündelung der Kompetenzen bei einer Behörde sorgen für eine erhöhte Transparenz für unsere mittelständisch geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie. Sich an eine Stelle wenden zu können, die den komplexen Prozess der Fachkräfteeinwanderung mit allen erforderlichen Voraussetzungen steuert und auch im Einzelfall entscheiden kann, wird hoffentlich große Entlastung und eine Beschleunigung der Verfahren bringen.“

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte einzurichten.
Die grün-schwarze Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften geeinigt.
Zuständig sollen zwei Ministerien, das Ministerium der Justiz und für Migration und – für Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege – das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, sein. Durch die zentrale Organisation sollen in Zukunft die Vorgänge deutlich beschleunigt werden und Baden-Württemberg attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland werden.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Zentralisierung der Zuständigkeiten und die Bündelung der Kompetenzen bei einer Behörde sorgen für eine erhöhte Transparenz für unsere mittelständisch geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie. Sich an eine Stelle wenden zu können, die den komplexen Prozess der Fachkräfteeinwanderung mit allen erforderlichen Voraussetzungen steuert und auch im Einzelfall entscheiden kann, wird hoffentlich große Entlastung und eine Beschleunigung der Verfahren bringen.“

Voraussetzung dafür, ist aus Perspektive des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands, die entsprechende Ausstattung mit personellen Ressourcen, die Digitalisierung und Verringerung von Bürokratie: „Wir haben das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes als innovative, politische Trendwende begrüßt – gleichzeitig sind die Neuregelungen sehr komplex. Wir brauchen eine deutliche Verkürzung der Dauer der bisherigen und jetzt neuen Verfahren. Die Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften muss von Anfang an dafür ausgestattet sein. Dienstleistungsorientierte, proaktive Prozessabläufen von Behörden sind essenzieller Bestandteil einer Willkommenskultur für eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

26.03.2024

BVMed-Positionspapier zur Europawahl

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Um ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem zu schaffen, fordert der BVMed attraktive Rahmenbedingungen für lokale Produktion und die Stärkung der Resilienz der Lieferketten. Eine „digitale Bestandsplattform für versorgungskritische Medizinprodukte und Arzneimittel“ könne zudem dazu beitragen, dass kritische Produkte uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sinnvoll sei auch eine „Whitelist für kritische Rohstoffe unter dem Critical Raw Materials Act“. Bei der Erarbeitung von politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Integrität von Lieferketten müssen alle relevanten Stakeholder einbezogen werden – „inklusive der Medizintechnikbranche“, heißt es im BVMed-Europapapier.

Beim Thema Nachhaltigkeit spricht sich der MedTech-Verband dafür aus, die Vorgaben des europäischen Green Deals am Wohl der Patient:innen auszurichten. „Neue oder geänderte Regulierungen dürfen niemals die Versorgung von Patient:innen gefährden“, heißt es im Positionspapier. Da Produktänderungen zeit- und ressourcenintensiv sowie in der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) streng reguliert seien, benötigen umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben, angemessene Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen.

Ein wichtiges Anliegen sind dem BVMed die Verbesserungen der MDR, um einen effizienten regulatorischen Rahmen für Medizinprodukte zu schaffen, der die Patient:innenversorgung gewährleistet. Der BVMed fordert daher unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungs-Pflicht, die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für innovative Produkte, Orphan Devices und Nischenprodukte, die Steigerung der Effizienz, der Transparenz und der Berechenbarkeit des MDR-Systems sowie die Zusammenführung der Verantwortung im System über eine zu schaffende Governance-Struktur. Doppelregulierungen müssten durch die Harmonisierung der Anforderungen in verschiedenen Rechtsakten verhindert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Positionen des deutschen MedTech-Verbandes ist es, Innovationen voranzutreiben und Digitalisierung zu forcieren. Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) lege die Grundlage für den Datenaustausch und die Datennutzung für Unternehmen. Der Artificial Intelligence Act (AI-Act) solle bessere Möglichkeiten für die KI-Entwicklung schaffen, bringe aber auch neue Pflichten für Medizinprodukte mit sich, die effizient mit der bestehenden MDR in Einklang gebracht werden müssten. Der BVMed setzt sich für die Schaffung eines echten Binnenmarkts für digitale Gesundheitslösungen mit europaweiten Zulassungen und einheitlichen Standards für Datensicherheit aus. Der EHDS müsse allen Stakeholdern einen gleichberechtigten mit geringem bürokratischem Aufwand bieten. Außerdem müsste die Interoperabilität von Daten auf der Grundlage von international anerkannten Standards ausgebaut werden – „bei weitgehendem Verzicht auf nationale Besonderheiten bei Datenstandards“.

Schließlich sei es auf europäischer Ebene wichtig, Handel auszubauen, Fachkräfte zu sichern und Exporte zu stärken. Tendenzen der Renationalisierung und des Protektionismus erschwerten Europa die Handelsbeziehungen mit Drittstaaten und sorgen für erhebliche Marktzugangshürden. „Eine offene Handelspolitik ist jedoch für die exportstarke Medizintechnik-Branche ein entscheidender Faktor. Damit die Industrie so stark bleibt, bedarf es zudem der Sicherung des nötigen Fachkräftebedarfes“, heißt es in dem BVMed-Papier.

 

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.03.2024

Südwesttextil begrüßt Durchbruch beim Nachweisgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Textform als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug.

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Textform als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug.

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner begrüßt den Durchbruch: „Die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform im Nachweisgesetz war überfällig und entspricht nun den digitalisierten Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen.“ Die bürokratische Belastung für die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in vielen Bereichen hoch. Südwesttextil sieht daher weiterhin großen Bedarf für den Bürokratieabbau: „Wir nehmen Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beim Wort, dass auf das Bürokratieentlastungsgesetz weitere Schritte folgen.“

Quelle:

Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Schuhhandel Bild: Michal Jarmoluk, Pixabay
06.03.2024

Umsatz mit Schuhen steigt auf 11,6 Mrd. Euro

Trotz einiger Insolvenzen ist der Einzelhandelsumsatz mit Schuhen nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren im letzten Jahr um rund vier Prozent bzw. 480 Mio. Euro auf 11,6 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. „Der Umsatz liegt damit allerdings immer noch knapp 1,5 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019“, berichtete BTE-Geschäftsführer Axel Augustin anlässlich der HDS/L-Pressekonferenz am 4. März im Rahmen der Düsseldorfer Fachmesse SHOES.
 
Überdurchschnittlich abgeschnitten hat im letzten Jahr vor allem der stationäre Schuhhandel. Die Umsätze der Schuhgeschäfte sind nach BTE-Schätzungen um fast acht Prozent gestiegen, liegen aber immer noch etwa sechs Prozent unter 2019. „Wir beobachten allerdings im gesamten Handel große Unterschiede je nach Standort oder Geschäftskonzept“, konstatierte Augustin. „Die Bandbreite reicht von Rekordumsätzen bis zu Geschäftsaufgaben bzw. Insolvenzen wegen der stark gestiegenen Kosten und zu großen Substanzverlusten während der erzwungenen Corona-Schließungen.“
 

Trotz einiger Insolvenzen ist der Einzelhandelsumsatz mit Schuhen nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren im letzten Jahr um rund vier Prozent bzw. 480 Mio. Euro auf 11,6 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. „Der Umsatz liegt damit allerdings immer noch knapp 1,5 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019“, berichtete BTE-Geschäftsführer Axel Augustin anlässlich der HDS/L-Pressekonferenz am 4. März im Rahmen der Düsseldorfer Fachmesse SHOES.
 
Überdurchschnittlich abgeschnitten hat im letzten Jahr vor allem der stationäre Schuhhandel. Die Umsätze der Schuhgeschäfte sind nach BTE-Schätzungen um fast acht Prozent gestiegen, liegen aber immer noch etwa sechs Prozent unter 2019. „Wir beobachten allerdings im gesamten Handel große Unterschiede je nach Standort oder Geschäftskonzept“, konstatierte Augustin. „Die Bandbreite reicht von Rekordumsätzen bis zu Geschäftsaufgaben bzw. Insolvenzen wegen der stark gestiegenen Kosten und zu großen Substanzverlusten während der erzwungenen Corona-Schließungen.“
 
Nach Schätzungen des BTE haben 2023 rund 170 Schuhhändler ihre Türen für immer geschlossen – teils wegen Insolvenz, teils freiwillig z.B. wegen fehlender Nachfolger. Aktuell dürften nur noch etwa 2.600 stationäre Schuhspezialisten am Markt aktiv sein. 2013 waren es laut Umsatzsteuerstatistik noch 4.640 Unternehmen.
 
Als größtes Problem nehmen die stationären Schuhhändler derzeit die zunehmende Bürokratie wahr. Auf Rang zwei rangieren die hohen Kostensteigerungen. Oft beklagt wird zudem die Kaufzurückhaltung der Kunden, der zunehmende Wettbewerb mit den eigenen Lieferanten, der Fachkräftemangel sowie ein Attraktivitätsverlust des eigenen Standortes.
 
Umsatz verloren hat im letzten Jahr der Versand- bzw. Onlinehandel.  Er liegt aber wegen des starken Aufschwungs in den Coronajahren 2020 und 2021 nach BTE-Schätzungen rund 40 Prozent über 2019. Augustin: „Wir gehen davon aus, dass der Anteil des Versandhandels am gesamten Schuhmarkt im letzten Jahr bei knapp einem Viertel lag.“
 
Für 2024 sind die Umsatzerwartungen der Schuhhändler sehr verhalten. Laut einer aktuellen BTE-Umfrage rechnet lediglich ein Viertel der Teilnehmer für das laufende Jahr mit einem nennenswerten Umsatzplus. Ein weiteres Viertel sieht sich in etwa auf dem Niveau von 2023, knapp die Hälfte befürchtet dagegen Einbußen von mindesten einem Prozent. „Wir müssen daher 2024 mit weiteren Geschäftsschließungen rechnen“, so Augustin.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

28.02.2024

Umsatz mit Bekleidung und Textilien in Deutschland gestiegen

Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund ein Prozent bzw. 650 Mio. Euro auf 67,4 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. „Der Umsatz liegt damit mit einem Plus von 0,3 Prozent allerdings nur leicht über dem Vor-Corona-Niveau von 2019“, berichtet BTE-Geschäftsführer Axel Augustin.
 
Überdurchschnittlich abgeschnitten hat im letzten Jahr vor allem der stationäre Bekleidungshandel. Die Umsätze von Boutiquen, Modehäusern und Textilfilialisten sind nach BTE-Schätzungen um drei bis vier Prozent gestiegen, liegen aber immer noch etwa fünf Prozent unter 2019. Umgekehrt war die Entwicklung beim Fachhandel mit Haus- und Heimtextilien, der seit seiner Boomphase während der Pandemie einstellig an Umsatz eingebüßt haben. „Wir beobachten zudem im gesamten Handel große Unterschiede je nach Standort oder Geschäftskonzept“, konstatiert Augustin. „Die Bandbreite reicht von Rekordumsätzen bis zu Geschäftsaufgaben bzw. Insolvenzen wegen der stark gestiegenen Kosten und zu großen Substanzverlusten während der erzwungenen Corona-Schließungen.“
 

Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund ein Prozent bzw. 650 Mio. Euro auf 67,4 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. „Der Umsatz liegt damit mit einem Plus von 0,3 Prozent allerdings nur leicht über dem Vor-Corona-Niveau von 2019“, berichtet BTE-Geschäftsführer Axel Augustin.
 
Überdurchschnittlich abgeschnitten hat im letzten Jahr vor allem der stationäre Bekleidungshandel. Die Umsätze von Boutiquen, Modehäusern und Textilfilialisten sind nach BTE-Schätzungen um drei bis vier Prozent gestiegen, liegen aber immer noch etwa fünf Prozent unter 2019. Umgekehrt war die Entwicklung beim Fachhandel mit Haus- und Heimtextilien, der seit seiner Boomphase während der Pandemie einstellig an Umsatz eingebüßt haben. „Wir beobachten zudem im gesamten Handel große Unterschiede je nach Standort oder Geschäftskonzept“, konstatiert Augustin. „Die Bandbreite reicht von Rekordumsätzen bis zu Geschäftsaufgaben bzw. Insolvenzen wegen der stark gestiegenen Kosten und zu großen Substanzverlusten während der erzwungenen Corona-Schließungen.“
 
Umsatz verloren hat im letzten Jahr der Versand- bzw. Onlinehandel.  Er liegt aber wegen des starken Aufschwungs in den Coronajahren 2020 und 2021 nach BTE-Schätzungen rund 30 Prozent über 2019. Augustin: „Wir rechnen aktuell für den gesamten Versandhandel mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien mit einem Marktanteil von knapp 28 Prozent.“
 
Für 2024 sind die Umsatzerwartungen der Textil- und Modehändler sehr verhalten. Laut einer aktuellen BTE-Umfrage rechnen lediglich drei von zehn Teilnehmern für das laufende Jahr mit einem nennenswerten Umsatzplus. Ein Drittel sieht sich in etwa auf dem Niveau von 2023, vier von zehn befürchten dagegen Einbußen von mindesten einem Prozent. „Sollten die Kosten weiter steigen und der Staat ausgezahlte Überbrückungshilfe zurückfordern, dürften bald zahlreiche Fachhändler ihr Geschäft schließen müssen“, warnt Augustin.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

23.02.2024

Südwesttextil: Beschluss des Vermittlungsausschusses fatales Signal für Wirtschaft

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar zum Wachstumschancengesetz getagt. Nach der Verabschiedung des Bundestags am 17. November 2023 wurde der Vermittlungsausschuss Ende November mit der Begründung einberufen, dass die Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen und kurzfristige Ergänzungen vorgenommen wurden.

Der gestern beschlossene Kompromiss beinhaltet zwar verschiedene steuerliche Erleichterungen, Förderungen von Investitionen und Bürokratieabbau, streicht aber die zentrale Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Entlastungsvolumen beläuft sich nach ursprünglich angestrebten sieben Milliarden Euro nur noch auf 3,2 Milliarden Euro. Der Kompromiss muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden – dieser Schritt steht nach wie vor auf der Kippe.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar zum Wachstumschancengesetz getagt. Nach der Verabschiedung des Bundestags am 17. November 2023 wurde der Vermittlungsausschuss Ende November mit der Begründung einberufen, dass die Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen und kurzfristige Ergänzungen vorgenommen wurden.

Der gestern beschlossene Kompromiss beinhaltet zwar verschiedene steuerliche Erleichterungen, Förderungen von Investitionen und Bürokratieabbau, streicht aber die zentrale Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Entlastungsvolumen beläuft sich nach ursprünglich angestrebten sieben Milliarden Euro nur noch auf 3,2 Milliarden Euro. Der Kompromiss muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden – dieser Schritt steht nach wie vor auf der Kippe.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil den Beschluss des Vermittlungsausschusses als fatales Signal für die Wirtschaft. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes in seiner ursprünglichen Form hätte entscheidende Impulse für Wachstum und Bürokratieabbau gesetzt – für alle Unternehmen. Mit Blick auf die großen Herausforderungen unseres Wirtschaftsstandorts, die nicht zuletzt der Jahreswirtschaftsbericht unterstreicht, ist der Kompromiss ernüchternd.“ Dass auch über diesen Kompromiss noch Uneinigkeit herrscht und sich eine Verabschiedung noch weiter hinauszögern könnte, kritisiert Südwesttextil und fordert: „In der aktuellen wirtschaftlichen Situation gilt es für alle demokratische Parteien, Initiativen für die Zukunft der deutschen Wirtschaft überparteilich so schnell wie möglich voranzubringen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

26.01.2024

bvse: Wechsel in der Verbandsspitze des Europäischen Dachverbands EuRIC

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sieht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock den Wechsel in der Verbandsspitze des Europäischen Dachverbands EuRIC zum 1. April. An der weiter erfolgreichen und effektiven Verbändezusammenarbeit hegt Rehbock allerdings keinen Zweifel.

„Mit Emmanuel Katrakis verlieren wir eine engagierte Führungspersönlichkeit, die in den letzten 10 Jahren hervorragende Arbeit für die Recyclingwirtschaft auf europäischer Ebene geleistet hat“, bedauert Rehbock. „Wir danken Herrn Katrakis herzlich für die intensive und konstruktive gemeinsame Arbeit und wünschen ihm alles erdenklich Gute für sein nächstes Betätigungsfeld“, so Rehbock.

Gleichzeitig freut sich der bvse-Verbandschef auf die Fortsetzung der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit Julia Blees, die ab 1. April als Nachfolgerin von Katrakis die Position als EuRIC-Generalsekretärin übernehmen wird. Bereits seit Dezember 2018 steht Blees als Policy Officer in EuRIC auch dem bvse im Bereich des europäischen Abfallrechts hilfreich zur Seite.

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sieht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock den Wechsel in der Verbandsspitze des Europäischen Dachverbands EuRIC zum 1. April. An der weiter erfolgreichen und effektiven Verbändezusammenarbeit hegt Rehbock allerdings keinen Zweifel.

„Mit Emmanuel Katrakis verlieren wir eine engagierte Führungspersönlichkeit, die in den letzten 10 Jahren hervorragende Arbeit für die Recyclingwirtschaft auf europäischer Ebene geleistet hat“, bedauert Rehbock. „Wir danken Herrn Katrakis herzlich für die intensive und konstruktive gemeinsame Arbeit und wünschen ihm alles erdenklich Gute für sein nächstes Betätigungsfeld“, so Rehbock.

Gleichzeitig freut sich der bvse-Verbandschef auf die Fortsetzung der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit Julia Blees, die ab 1. April als Nachfolgerin von Katrakis die Position als EuRIC-Generalsekretärin übernehmen wird. Bereits seit Dezember 2018 steht Blees als Policy Officer in EuRIC auch dem bvse im Bereich des europäischen Abfallrechts hilfreich zur Seite.

„Wir haben Frau Blees als tatkräftige Mitstreiterin für unsere Branche kennengelernt, die die Interessen der mittelständischen Mitgliedsunternehmen klug und energisch zu vertreten weiß. Gemeinsam werden wir uns auch in Zukunft auf europäischer und nationaler Ebene unermüdlich für gesetzliche Rahmenbedingungen einsetzen, die es der Recycling- und Abfallwirtschaft ermöglichen, wettbewerbsfähig zu sein, zu wachsen und zu reinvestieren“, betont Rehbock.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

19.01.2024

BTE-Taschenbuch 2024 erschienen

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024“ ist erschienen. Auf insgesamt 136 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie einen umfangreiches Fachthemen-Teil mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024“ ist erschienen. Auf insgesamt 136 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie einen umfangreiches Fachthemen-Teil mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

  • Der statistische Teil enthält die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der einzelnen Branchen. Abgedruckt sind außerdem zentrale Ergebnisse des BTE-Betriebsvergleichs mit Leistungs- und Kostendaten des mittelständischen Bekleidungsfachhandels für das Jahr 2022.
  • Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung sowie zur Entwicklung der Beschäftigtenzahl und zur Preisentwicklung der einzelnen Branchen.
  • Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.
 
Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch für 25 Euro plus MwSt. und Versandkosten beziehen beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise.

Weitere Informationen:
BTE-Taschenbuch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

17.01.2024

Südwesttextil beklagt zu wenig Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position des Verbands: „Im Arbeitsrecht lässt die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube der Bürokratieentlastung aus. Die praktische Reduktion des Aufwands durch die elektronische Form geht nicht weit genug und könnte durch die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform signifikant erhöht werden. Die Nachbesserung des Referentenentwurfs ist für einen echten Bürokratieabbau dringend geboten.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

19.12.2023

bvse gegen Sonderregeln für chemisches Recycling

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Für die Bilanzierung und den Nachweis des mechanischen Recyclings sind in Deutschland die Vorgaben der ZSVR – Zentrale Stelle Verpackungsregister mit den PLL – Prüfleitlinien für den Mengenstrom- und Verwertungsnachweis bestimmend. Gemäß der Vorgaben der PLL testieren akkreditierte Sachverständige den Mengenstrom in die Verwertungsanlagen; hierfür sind spezifische Testate der Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen notwendig.

Die jetzt vorgeschlagene Methode des „polymers only“ führe dazu, dass beim Chemischen Recycling tatsächlich nur diejenigen chemischen Bausteine bilanziert werden, die auch für die Herstellung von Polymeren eingesetzt werden.

bvse-Experte Dr. Thomas Probst: „Durch diese Bilanzierung, dem „polymers only“, wird beim Chemischen Recycling ein Green Washing verhindert.

Bei dem Modell „fuel exempt“ wären hingegen alle chemischen Bausteine, allerdings mit Ausnahme der Anteile der Energiegewinnung, für das Recycling anerkannt worden. Das wäre nach Aussage von Dr. Thomas Probst „grob unfair“, da ein Großteil der erzeugten Zwischenprodukte des Chemischen Recyclings gar nicht für eine Polymersynthese geeignet sind. Auch die Umwelt gewinnt durch das Modell „polymers only“, da hier deutlich mehr Kunststoffabfälle prozessiert werden müssen, um gleiche Mengenanteile an zugeordneten Recyclatanteilen wie beim „fuel exempt“ darzustellen.

Beim Massebilanzverfahren „fuel exempt“, das die Kunststoffindustrie gefordert hat, könnte es dazu kommen, dass Kunststoffprodukte, die vollständig aus Neumaterial bestehen, als Recyclingmaterial anerkannt werden. Damit würde die Glaubwürdigkeit zu Aussagen über den Recyclinggehalt von Verpackungen verloren gehen.“

Unabhängig welches Massebilanzverfahren zur Berechnung der Recyclatanteile in den erzeugten Poymeren beim Chemischen Recycling zur Anwendung komme, sei es wichtig, dass vollständige Transparenz über die Massenströme hergestellt werde. Wie heute auch im Verpackungsrecycling üblich, müsse von der Erfassung bis zum vermarktungsfähigen Rohstoff, also dem Polymer, ein lückenloser Nachweis geführt und von Sachverständigen geprüft und testiert werden, so der bvse.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Vertragsunterzeichnung Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
15.12.2023

Südwesttextil fordert mehr Bürokratieentlastung

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV ist nunmehr vorgesehen, die Schriftform durch die digitale Form zu ersetzen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt den zeitgemäßen Schritt, bewertet die Bürokratieentlastung aber als noch nicht weitgehend genug. Im Ergebnis bedeute die Neuregelung keinen signifikanten praktischen Vorteil, da an die elektronische Signatur komplexe technische Anforderungen gestellt würden. Der Aufwand werde durch den Wegfall der postalischen Versendung zwar reduziert, Potenzial für eine echte Vereinfachung des Prozesses biete aber nur die Textform, die im Geschäftsverkehr heutzutage absolut üblich und anerkannt ist. Südwesttextil fordert daher, dass das Eckpunktepapier und der spätere Referentenentwurf dahingehend angepasst werden, dass die Textform ebenfalls zulässig ist, da diese einen signifikanten Bürokratieabbau bedeuten würde.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll in MedTech Europe-Vorstand berufen (c) BVMed
Dr. Marc-Pierre Möll
11.12.2023

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll in MedTech Europe-Vorstand berufen

| BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll ist erstmals in den Vorstand des europäischen Medizintechnik-Dachverbandes MedTech Europe berufen worden. Der BVMed baut damit nach der Eröffnung eines eigenen Brüsseler Büros im November 2022 sein europapolitisches Engagement weiter aus. Der 21-köpfige neue MedTech Europe-Vorstand ist für drei Jahre bis Dezember 2026 gewählt.

Zentrale Herausforderungen der MedTech-Branche auf EU-Ebene sind nach Ansicht des BVMed: Eine patient:innen-zentrierte Versorgung mit Medizintechnologien gewährleisten, eine resiliente Gesundheitsversorgung und strategische Autonomie sicherstellen, die Weichen für eine besser digitale Gesundheitsversorgung stellen und die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Branche harmonisiert und realistisch gestalten.

| BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll ist erstmals in den Vorstand des europäischen Medizintechnik-Dachverbandes MedTech Europe berufen worden. Der BVMed baut damit nach der Eröffnung eines eigenen Brüsseler Büros im November 2022 sein europapolitisches Engagement weiter aus. Der 21-köpfige neue MedTech Europe-Vorstand ist für drei Jahre bis Dezember 2026 gewählt.

Zentrale Herausforderungen der MedTech-Branche auf EU-Ebene sind nach Ansicht des BVMed: Eine patient:innen-zentrierte Versorgung mit Medizintechnologien gewährleisten, eine resiliente Gesundheitsversorgung und strategische Autonomie sicherstellen, die Weichen für eine besser digitale Gesundheitsversorgung stellen und die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Branche harmonisiert und realistisch gestalten.

Die Medizintechnik-Branche ist eine dynamische und hoch innovative Zukunfts- und Leitbranche der europäischen Wirtschaft. Europa ist nach den USA der zweitgrößte MedTech-Markt der Welt: mit einem Volumen von rund 160 Milliarden Euro und einem Anteil am Weltmarkt von 26,4 Prozent. „Die 35.000 europäischen MedTech-Unternehmen investieren viel in die Verbesserung und Entwicklung bahnbrechender Technologien zum Wohle der Patient:innen. Dafür brauchen wir auf EU-Ebene ein attraktives Umfeld“, so der BVMed-Geschäftsführer. Dies beinhalte:

  • regulatorisch zukunftsfähige Regelungen und einen Rechtsrahmen, der die Wirtschaft fördert,
  • konkrete politische Entscheidungen, die in der Praxis umsetzbar sind sowie
  • einen starken Binnenmarkt mit Förderung von Technologien und Innovationen.

Konkret fordert der BVMed die europäischen Institutionen in folgenden Feldern zum Handeln auf, um die Standortbedingungen für die innovative und mittelständisch geprägte MedTech-Branche zu verbessern:

  • Stärkung der Resilienz von Lieferketten sowie Autonomie und Liefersicherheit bei kritischen Komponenten
  • Weiterentwicklung der MDR und die Schaffung eines effektiven regulatorischen Rahmens
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei allen Regeln mitdenken
  • Digital Health und Nutzung der Gesundheitsdaten-Nutzung verbessern
  • Stärkung der Nachhaltigkeit und notwendigen Patientenschutz und branchenspezifische Anforderungen in Einklang bringen
  • Sicherung der Exportstärke der Branche und internationale Wettbewerbsfähigkeit
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

11.12.2023

BTE: Vernichtung neuer Textilien und Schuhe absolute Ausnahme

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 
Es ist also nachvollziehbar, dass die Politik die Modebranche für die tatsächlich immer schwierigere Entsorgungssituation bei Textilien und Schuhen in die Verantwortung nimmt. Dabei werde allerdings gerne unterschlagen, dass speziell die Neuware nach BTE-Schätzungen nur einen kleinen Bruchteil der entsorgten Ware ausmache.
 
Belegt werde dies durch eine BTE-Umfrage bei mehr als 200 Mode- und Schuhhändlern aus dem Jahr 2020. Danach sei die Vernichtung von unverkaufter Ware im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln würden lediglich zwei bis drei entsorgt oder recycelt. Und dabei handele es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln, die mitunter gar nicht verkauft werden könne oder sogar dürfe. Nicht berücksichtigt seine dabei Plagiate, die in der Regel von den Lieferanten vernichtet würden.
 
Logistisch dürfte die Entsorgung dieser Artikel keine Probleme bereiten. Bei einer Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) von 4,42 Mrd. Bekleidungsteilen in 2022 liege die Zahl entsorgter Neu-Textilien aus dem Handel lediglich bei rund 4,4 Mio. Teilen pro Jahr. Die Zahl entsorgter Alttextilien dürfte dagegen um ein Vielfaches höher sein, moniert der BTE und sieht darin die Quelle für die Müllberge.
 
In 2020 verstarben in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Nach BTE-Schätzungen besitzt jeder Verstorbene im Durchschnitt mindestens 100 Bekleidungsteile (inkl. Socken, Wäsche, Sport- und Berufsbekleidung, ohne Schuhe). Auf die Sterbefälle dürften damit nach BTE-Schätzungen mindestens 100 Mio. entsorgte Textilien entfallen. Hinzu kämen hunderte Millionen Bekleidungsstücke, die jährlich wegen Beschädigung, Verschleiß oder Passformproblemen aussortiert werden müssten und mangels weiterer Verwendungsoptionen beim Entsorger landeten.
 
Der Verband zieht das Fazit, dass der Anteil von neuen Textilien und Schuhen an der gesamten Entsorgungsmenge äußerst gering und deren Verwertung vielfach sogar geboten bzw. notwendig sei. Er werde sich in den anstehenden Verhandlungen vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass dies auch künftig ohne unnötigen bürokratischen Aufwand möglich bleibe.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

AUSTROMED, BVMed und Swiss Medtech: Engere Zusammenarbeit vereinbart (c) BVMed
Dr. Meinrad Lugan (BVMed), Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech) und Gerald Gschlössl (AUSTROMED) (v.l.n.r.)
04.12.2023

AUSTROMED, BVMed und Swiss Medtech: Engere Zusammenarbeit vereinbart

Die drei deutschsprachigen Medizintechnik-Branchenverbände AUSTROMED aus Österreich, BVMed aus Deutschland und Swiss Medtech aus der Schweiz wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, sich bei politischen Themen eng verzahnen und ihren Mitgliedern gemeinsame Services anbieten. Das vereinbarten die Verbände in einer Kooperationsvereinbarung, die auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Berlin unterzeichnet wurde.

Die drei deutschsprachigen Medizintechnik-Branchenverbände AUSTROMED aus Österreich, BVMed aus Deutschland und Swiss Medtech aus der Schweiz wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, sich bei politischen Themen eng verzahnen und ihren Mitgliedern gemeinsame Services anbieten. Das vereinbarten die Verbände in einer Kooperationsvereinbarung, die auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Berlin unterzeichnet wurde.

„Die DACH-Region ist einer der globalen Marktführer in der Medizintechnik-Branche. Viele MedTech-Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben weltweit einen herausragenden Ruf und sind Vorreiter in ihren spezialisierten Bereichen. Wir haben deshalb ein gemeinsames Interesse an der Förderung und Stärkung der Branche in der DACH-Region und wollen bei unseren Zielen enger kooperieren“, sagten die drei Verbandspräsidenten Gerald Gschlössl (AUSTROMED), Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech). Zu den gemeinsamen Zielen gehört der Erhalt einer hochwertigen Versorgung der Patient:innen, die Herstellung und Bewahrung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens für die MedTech-Branche, die Stärkung des DACH-Wirtschaftsstandorts, die Positionierung der Medizinprodukte-Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte oder die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei Nachhaltigkeitsstrategien.

Vorteile einer engeren Zusammenarbeit sehen die drei Verbandsvertreter Mag. Philipp Lindinger (AUSTROMED), Dr. Marc-Pierre Möll (BVMed) und Dr. Daniel Delfosse (Swiss Medtech) vor allem im stärkeren Austausch von Fachwissen, der Vertretung von politischen Interessen, der Entwicklung von gemeinsamen Initiativen und der Förderung von Best Practices.

Weitere Informationen:
BVMed AUSTROMED Swiss Medtech Medizintechnik
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

20.11.2023

Südwesttextil: Strompreispaket nur erster Schritt für textilen Mittelstand

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Von der zusätzlichen Verlängerung der Strompreiskompensation und deren Ausweitung durch den Wegfall des Selbstbehalts profitieren allerdings nur rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen; von der Fortführung des „Super-Cap“ und der Ausweitung durch den Entfall des Sockelbetrags sogar nur 90 besonders stromintensive Unternehmen. Die stromintensive und überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie kann von diesen Entlastungen nicht profitieren und ist weiterhin den Schwankungen der Strompreise ausgesetzt. Damit fehlt aus der Perspektive des Verbands die so dringend benötigte Planungssicherheit für die Unternehmen. „Das Strompreispaket enthält längst überfällige Maßnahmen – wir begrüßen diese, fordern aber für die Zukunft der mittelständischen Wertschöpfung am Standort Deutschland weitergehende Maßnahmen, die die Strompreise auf einem wettbewerbsfähigen Niveau halten und so den Ausbau der erneuerbaren Energien überbrücken“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

14.11.2023

HDE: Weihnachtsgeschäft ohne große Impulse - Online-Handel bleibt stabil

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

„Die Branche bekommt die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der darauf folgenden Inflation sowie seit neuestem auch die in Folge des Nahost-Konflikts weiter sinkende Kauflaune zu spüren. Gleichzeitig passen oft die aus der Zeit vor diesen Herausforderungen stammenden Kostenfaktoren noch nicht zur neuen Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. So seien die Mieten in vielen Fällen nach wie vor nicht realistisch. „Die Zeiten, in denen Handelsunternehmen Höchstmieten zahlen konnten, sind vorbei. Diese Einsicht hat sich noch immer nicht bei allen Vermietern und Gebäudeeigentümern durchgesetzt. Der Trend muss noch deutlicher zu umsatzbezogenen Mieten gehen“, so von Preen. Ein weiterer krisenverstärkender externer Faktor seien die hohen Strompreise. Deshalb sei eine Absenkung der Stromsteuer nur für einige privilegierte Unternehmen oder Branchen nicht die Lösung. Es brauche bezahlbaren Strom für alle.

Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 330 Unternehmen bewerten 31 Prozent der Nicht-Lebensmittelhändler ihre Geschäftslage als schlecht oder sehr schlecht, mit den Oktoberumsätzen sind 53 Prozent der Befragten unzufrieden oder sehr unzufrieden. Die Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft passen in das eher negativ geprägte Bild: Knapp mehr als die Hälfte der Non-Food-Unternehmen rechnet mit schlechteren oder deutlich schlechteren Umsätzen als im Vorjahreszeitraum. Das Weihnachtsgeschäft in November und Dezember ist für viele Handelsunternehmen die umsatzstärkste Phase des Jahres. Der Spielwarenhandel beispielsweise erzielt in dieser Zeit fast ein Viertel des Jahresumsatzes.

Die Verbraucher planen laut einer vom HDE beauftragten, deutschlandweit repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Durchschnitt 295 Euro für Weihnachtsgeschenke ein. Dabei will über ein Viertel der Deutschen mehr als 300 Euro für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Im Vergleich mit dem Vorjahr plant mehr als die Hälfte der Befragten ihr Budget für Weihnachtsgeschenke stabil zu halten oder sogar auszubauen. Die meistgekauften Geschenke bleiben auch in diesem Jahr Geschenkgutscheine, vor Spielwaren sowie Büchern und Schreibwaren.

Weitere Informationen:
Weihnachten Umfrage HDE
Quelle:

HDE

Illustration Pixabay
06.11.2023

Textiler Mittelstand braucht planbare Energiepreise

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil sieht in der vorzeitigen Beendigung der Entlastung bei der Mehrwertsteuer ein falsches Signal in der anhaltend herausfordernden Lage, begrüßt aber den Kabinettsbeschluss in der letzten Woche zur Verlängerung der Preisbremsen als Schritt in die richtige Richtung. Kritisch sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, dass nicht nur die Zustimmung des Bundestags für die Umsetzung aussteht, sondern auch eine Verlängerung der gelockerten Beihilferegelungen auf EU-Ebene. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wettbewerbsfähige Energiepreise sind ebenso essentiell für die Sicherung der Wertschöpfung wie Planungssicherheit für die Zukunft. Wir brauchen daher kurz-, mittel- und langfristig Lösungen, mit denen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen können.“

Die Bundesregierung müsse daher dringend handeln und sich nicht nur für eine schnelle Klarheit bis April einsetzen, die auch eine Umsetzbarkeit für Versorger über den Jahreswechsel möglich macht, sondern auch eine Einigung zugunsten des Industriestrompreises. „Unsere Mitgliedsunternehmen planen langfristig und brauchen daher nachhaltige Lösungen“, fasst Edina Brenner zusammen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

01.11.2023

Edina Brenner Beiratsvorsitzende der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH

Als Plattform für Aus- und Weiterbildung in der Textil- und Bekleidungsindustrie, wird die TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH auch in Zukunft eng mit der Branche in der Entwicklung ihrer Angebote zusammenarbeiten. Um diese Verbindung engmaschig zu gestalten, hat der fünfköpfige Beirat des Hubs im Oktober erstmalig getagt. Dabei wurde Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner zur Vorsitzenden gewählt, Stewllvertreter ist Holger Bache.

Mitglieder des Beirats sind:

Als Plattform für Aus- und Weiterbildung in der Textil- und Bekleidungsindustrie, wird die TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH auch in Zukunft eng mit der Branche in der Entwicklung ihrer Angebote zusammenarbeiten. Um diese Verbindung engmaschig zu gestalten, hat der fünfköpfige Beirat des Hubs im Oktober erstmalig getagt. Dabei wurde Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner zur Vorsitzenden gewählt, Stewllvertreter ist Holger Bache.

Mitglieder des Beirats sind:

  • Holger Bache, Vice President Technical Product Development Tailoring Men & Women, Hugo Boss AG
  • Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin, Südwesttextil e.V.
  • Maximilian d'Huc, Senior Vice President Human Resources, CHRO HARTMANN Group, Paul Hartmann AG
  • Jochen Digel, Vorstand, Digel AG
  • Beatrice Lederer, Geschäftsführerin, Jörg Lederer GmbH

Der Beirat wird die langfristige Vision der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH aktiv mitgestalten. Insbesondere die Schwerpunkte der Aus- und Weiterbildungsinhalte und dadurch die Akquisition und Festigung von Fachkräften für Unternehmen begleiten. Die TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH strebt eine umfassende ganzheitliche Fachkräftesicherung an, indem sie überregionale Kooperationen fördert und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Unternehmen der Textilverarbeitung entwickelt. Gleichzeitig engagiert sie sich für die Integration von Personen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten haben.

Quelle:

TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH