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13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

01.09.2023

OEKO-TEX® Jahresbericht 2022/2023: 21% Wachstum

In Kooperation gegen die Krise, das ist der Ansatz von OEKO-TEX®. Denn die Dringlichkeit, auf den Klimawandel und seine Folgen zu reagieren, bleibt in allen Branchen von entscheidender Bedeutung. Die internationale OEKO-TEX® Association bietet ihren Partnerinnen und Partnern der Textil- und Lederindustrie in diesen schwierigen Zeiten kollaborative Lösungen und verzeichnet dadurch erneut eine positive Geschäftsentwicklung. Insgesamt vergab OEKO-TEX® im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 43.000 Zertifikate und Labels – ein Plus von 21% gegenüber dem Vorjahr. Das stärkste Wachstum von 52% verzeichnete das Produktlabel MADE IN GREEN.

Ziel ist es, durch Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln den dringend notwenigen Wandel voranzutreiben – mit den OEKO-TEX® Standards, aber vor allem auch auf Organisationsebene. Deshalb setzt OKEO-TEX® im abgelaufenen Geschäftsjahr verstärkt auf Kooperationen, die auch in der Zukunft weiter gefördert werden.

In Kooperation gegen die Krise, das ist der Ansatz von OEKO-TEX®. Denn die Dringlichkeit, auf den Klimawandel und seine Folgen zu reagieren, bleibt in allen Branchen von entscheidender Bedeutung. Die internationale OEKO-TEX® Association bietet ihren Partnerinnen und Partnern der Textil- und Lederindustrie in diesen schwierigen Zeiten kollaborative Lösungen und verzeichnet dadurch erneut eine positive Geschäftsentwicklung. Insgesamt vergab OEKO-TEX® im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 43.000 Zertifikate und Labels – ein Plus von 21% gegenüber dem Vorjahr. Das stärkste Wachstum von 52% verzeichnete das Produktlabel MADE IN GREEN.

Ziel ist es, durch Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln den dringend notwenigen Wandel voranzutreiben – mit den OEKO-TEX® Standards, aber vor allem auch auf Organisationsebene. Deshalb setzt OKEO-TEX® im abgelaufenen Geschäftsjahr verstärkt auf Kooperationen, die auch in der Zukunft weiter gefördert werden.

Mit zwei neuen Zertifizierungen legt OEKO-TEX® den Fokus auf die Zusammenarbeit zahlreicher Parteien entlang der globalen Lieferkette: OEKO-TEX® RESPONSIBLE BUSINESS reagiert auf die steigenden globalen Erwartungen an die Einhaltung von Sorgfaltspflichten und unterstützt Textil- und Lederunternehmen seit November 2022 dabei, bestehende und potenziell negative Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs, der Lieferketten und weiteren Geschäftsbeziehungen zu verhindern. Unternehmen, die mit OEKO-TEX® ORGANIC COTTON arbeiten, können von einem Netzwerk zertifizierter Unternehmen auf der ganzen Welt profitieren, um die Beschaffung von Chemikalien, Materialien und Geschäftspartnern vom Anbau bis zum fertigen Produkt zu erleichtern.

Auf Organisationsebene fokussiert sich OEKO-TEX® verstärkt auf Partnerschaften mit Multi-StakeholderInitiativen, um möglichst viele unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen und gleichzeitig alle Parteien vom Ergebnis profitieren zu lassen. Die Zusammenarbeit mit ZDHC zur Förderung eines nachhaltigeren Chemikalienmanagements sowie die Aufnahme als ISEAL-Community-Mitglied sind nur zwei von zahlreichen Branchenkooperationen von OEKO-TEX®, die sich um die Bewältigung der dringendsten Herausforderungen der Industrie bemühen.

Das Kerngeschäft schreitet dabei weiterhin erfolgreich voran. Anfang des Jahres hat OEKO-TEX® auf Basis aktueller Branchenentwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse ein generelles Verbot für die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS/PFC) in Textilien, Leder und Schuhen erlassen, die nach STANDARD 100, ORGANIC COTTON, LEATHER STANDARD und ECO PASSPORT zertifiziert sind. Auch überschritt OEKO-TEX® im Geschäftsjahr 2022/2023 die Marke von 1.000 STeP zertifizierten Produktionsstätten. OEKO-TEX® hat eine starke Zukunftsausrichtung, um sowohl die Industrie als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Partnerschaften und Informationsvermittlung dabei zu unterstützen, bewusste und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Weitere Informationen:
OEKO-TEX® Oeko-Tex Zertifizierung
Quelle:

Oeko-Tex GmbH

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2023

Bündnis für nachhaltige Textilien: BTE zum Thema „Kreislaufwirtschaft und Klima“

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken,
  • Kreislaufwirtschaft und Klima,
  • Geschlechtergerechtigkeit und
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Der BTE beteiligt sich zukünftig an dem Fokusthema „Kreislaufwirtschaft und Klima“. In diesem Zusammenhang ruft der BTE interessierte Unternehmen - auch Nicht-Mitglieder des Textilbündnisses – auf, sich an dem Projekt „geschlossene Stoffkreisläufe in globalen Lieferketten mit integrierten Design-Guidelines“ zu beteiligen. Ziel ist die Implementierung von Maßnahmen für zirkuläre Geschäftsprozesse in nominierten Fabriken sowie die Reduzierung von Textilabfällen. Projektland ist Vietnam. Ein ausführlicher Projektplan kann angefordert werden beim BTE, Gudrun Höck, E-Mail hoeck@bte.de

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Grafik BVMed
03.01.2023

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz: BVMed gibt MedTech-Unternehmen Orientierungshilfe

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1.000 Beschäftigte. Auch kleine und mittelständische Medizinprodukte-Hersteller und -Zulieferer können mittelbar betroffen sein. Dabei gilt das LkSG für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beizutragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz. Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden. Dies muss ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen sein“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt.

Beschwerdemechanismus und jährliche Berichtserstattung
Die neu veröffentlichten Module 3 und 5 beleuchten die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus und die jährliche Berichtserstattung.

  • Nach § 8 LkSG sind die Unternehmen verpflichtet, ein angemessenes und unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das dritte Modul enthält Vorschläge für die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus.
  • Das fünfte Modul gibt eine Übersicht über die Mindestangaben, welche die Unternehmen im Rahmen ihrer jährlichen öffentlichen Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG sowohl gegenüber der zuständigen Behörde, d. h. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“), als auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen müssen.
  • Modul 4 zur Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe folgt bis Ende Januar 2023.

„Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette“, erläutern BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge sowie BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Die Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion – in der Regel durch eine:n Menschenrechtsbeauftragte:n – und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliance-Dokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung. Die BVMed-Handreichung enthält zur Unterstützung der MedTech-Unternehmen praktische Umsetzungshilfen in Form von Beispielen, Musterformulierungen und Checklisten.

In Workshops des BVMed und der BVMed-Akademie werden die Pflichten vertieft erläutert und die Möglichkeit für Rückfragen gegeben.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht insgesamt aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.09.2022

OEKO-TEX® Jahresbericht 2021/2022: Positive Geschäftsentwicklung

  • Werte der vergangenen 30 Jahre aktueller denn je und spiegeln sich im Wachstum wider

Auch im 30. Jubiläumsjahr verzeichnet die internationale OEKO-TEX® Gemeinschaft trotz zahlreicher globaler Herausforderungen eine positive Geschäftsentwicklung. OEKO-TEX® vergab im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 36.000 Zertifikate und Labels – ein Plus von 14% gegenüber dem Vorjahr. Das stärkste Wachstum verzeichnete die Betriebsstättenzertifizierung STeP by OEKO-TEX®, die sich im Vergleich zu 2020/2021 fast verdoppeln konnte. Die Zahl der ausgestellten Labels und Zertifikate stieg zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 von 31.696 auf 36.084.

  • Werte der vergangenen 30 Jahre aktueller denn je und spiegeln sich im Wachstum wider

Auch im 30. Jubiläumsjahr verzeichnet die internationale OEKO-TEX® Gemeinschaft trotz zahlreicher globaler Herausforderungen eine positive Geschäftsentwicklung. OEKO-TEX® vergab im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 36.000 Zertifikate und Labels – ein Plus von 14% gegenüber dem Vorjahr. Das stärkste Wachstum verzeichnete die Betriebsstättenzertifizierung STeP by OEKO-TEX®, die sich im Vergleich zu 2020/2021 fast verdoppeln konnte. Die Zahl der ausgestellten Labels und Zertifikate stieg zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 von 31.696 auf 36.084.

„Seit der Gründung von OEKO-TEX® im Jahr 1992 richtet sich unsere gesamte Geschäftspraxis an unseren Kernwerten aus“, sagt OEKO-TEX® Generalsekretär Georg Dieners. „Nachhaltigkeit, Vertrauen und Sicherheit bauen aufeinander auf und bilden bis heute die Basis von transparentem und somit nachhaltigem Handeln. Wir untermauern das mit unseren unabhängigen wissenschaftlichen Methoden und werden in der Industrie als aktiver, lösungsorientierter Partner geschätzt.“ Im vergangenen Geschäftsjahr spiegelte sich das in der Einführung des Impact Calculators wider, mit dem STeP by OEKO-TEX® zertifizierte Unternehmen ihre CO2-Emissionen und ihren Wasserverbrauch messen und schließlich reduzieren können. Für OEKO-TEX® ist eine nachhaltige Zukunft untrennbar mit einem transparenten Status Quo verbunden. „Indem wir höchste Standards setzen und diese offen kommunizieren, ermutigen wir Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher dasselbe zu tun“, sagt Dieners.

Um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu wahren, setzt OEKO-TEX® auf Einbeziehung externer Sichtweisen. Das jährlich stattfindende International Advisory Board berät über die Vorschläge der OEKO-TEX® Arbeitsgruppen und gibt wichtige Impulse zur kontinuierlichen Optimierung der Standards. Im März 2022 fand zudem eine öffentliche Stakeholder-Konsultation statt, um umfassende Erkenntnisse sämtlicher Interessensgruppen zu gewinnen. Diese werden nun in die Weiterentwicklung der Standards und Services integriert. Wie wichtig Qualitätssicherung und Produktkontrolle für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind, reflektieren die Investitionen des vergangenen Geschäftsjahres: Knapp 40% und damit der Großteil der gesamten Ausgaben flossen in diese beiden Posten.

Das Basisgeschäft schreitet dabei weiterhin erfolgreich voran. So überstieg die Anzahl der ausgestellten STANDARD 100 by OEKO-TEX® Zertifikate im Geschäftsjahr 2021/2022 erstmals die Marke von 25.000 und über 15.000 Produkte wurden durch den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® für Chemikalien, Farbmittel und Hilfsstoffe zertifiziert.

Im Herbst 2022 wird OEKO-TEX® eine Zertifizierung launchen, die Unternehmen bei der Umstellung auf die bevorstehenden Sorgfaltspflichtengesetze unterstützt. OEKO-TEX® reagiert mit RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® auf die steigenden globalen Erwartungen an die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Unternehmen. Der neue Standard orientiert sich unter anderem an dem EU-Vorschlag für Due Diligence, dem ab 2023 in Kraft tretenden Deutschem Sorgfaltspflichtengesetz sowie zahlreichen weiteren internationalen Gesetzesvorschlägen.

Quelle:

Oeko-Tex GmbH

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Neonyt/Dita Vollmond
20.01.2022

Neonyt: Fashionsustain setzt Transformationsimpulse in Frankfurt

Mit ihrer Frankfurt City Edition 2022 präsentierte sich die Neonyt-Konferenz Fashionsustain am 19. Januar 2022 in hybrider Form: Limitiert und unter strengen Hygienebedingungen live vor Ort oder im Livestream gab es Impuls-Insights, Panel Discussions und Fashion Deep-Dives zum Status Quo der Textil- und Modebranche. Mit dabei waren unter anderem der Grüne Knopf, Fond of, der German Design Council und Tchibo.

Unter dem Motto Change the set-up beleuchtete die Fashionsustain, das internationale und multidisziplinäre Konferenzformat der Neonyt, am 19. Januar 2022 im Rahmen der Frankfurt Fashion Week, wie die Textil- und Modebranche den laufenden Transformationsprozess bewältigen und sich für zuküftige Herausforderungen wappnen kann. Die Themen Konsumentenverhalten, unternehmerische Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit am Point-of-Sale standen dabei im Fokus.

Mit ihrer Frankfurt City Edition 2022 präsentierte sich die Neonyt-Konferenz Fashionsustain am 19. Januar 2022 in hybrider Form: Limitiert und unter strengen Hygienebedingungen live vor Ort oder im Livestream gab es Impuls-Insights, Panel Discussions und Fashion Deep-Dives zum Status Quo der Textil- und Modebranche. Mit dabei waren unter anderem der Grüne Knopf, Fond of, der German Design Council und Tchibo.

Unter dem Motto Change the set-up beleuchtete die Fashionsustain, das internationale und multidisziplinäre Konferenzformat der Neonyt, am 19. Januar 2022 im Rahmen der Frankfurt Fashion Week, wie die Textil- und Modebranche den laufenden Transformationsprozess bewältigen und sich für zuküftige Herausforderungen wappnen kann. Die Themen Konsumentenverhalten, unternehmerische Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit am Point-of-Sale standen dabei im Fokus.

Change the Mindset – Änderung des Konsumverhaltens
Den Auftakt zur hybriden City Edition im Frankfurter Danzig am Platz machte Neurowissenschaftlerin Prof. Dr. Maren Urner mit einem Impulsvortrag zum Thema Change the Mindset. Im Zentrum stand dabei die sogenannte Attitude-Behaviour-Gap und wie wir diese überwinden können. Prof. Dr. Urner riet zu einem positiven Mindset und zitierte dabei den US-amerikanischen Psychotherapeuten Steve de Shazer: „Über Porbleme zu reden, kreiert Probleme, über Lösungen zu reden, kreiert Lösungen.“

Im anschließenden Deepdive reflektierte sie in einer Runde mit Karin Ziegler von Blutsgeschwister und Lutz Dietzold vom German Design Council, warum Menschen anders handeln als sie beabsichtigen und wie sich unsere eigene Haltung, und damit die Haltung der ganzen Branche, in Zukunft noch stärker in unserem Verhalten widerspiegeln kann. Zu der Frage, ob echte Veränderung vom Individuum oder dem System ausgehen sollte, sagte Prof. Dr. Urner: „Es braucht beides: Eine individuelle und eine systemische Veränderung. Aber die systemische Veränderung kann nur gelingen, wenn wir individuell anfangen. Denn das System sind wir Menschen.“

Change Responsibilities – Lieferketten der Zukunft
„Viele Unternehmen berichten, dass Maßnahmen wie die UN-Leitprinzipien ihnen helfen, sich nachhaltig zu positionieren, zum Beispiel in den Bereichen Risikoanalyse und Monitoring.“ sagte Christine Moser-Priewich vom Grünen Knopf in dessen Panel Discussion zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit Axel Schröder der Tchibo GmbH und Hannes Weber von Fond of. Axel Schröder ergänzte: „Der Grüne Knopf war für uns eine gute Lernreise in Vorbereitung auf die anstehenden Lieferkettengesetze.“

Change the System – Revolution des Handels
„Konsumentinnen und Konsumenten mit nachhaltigen Absichten haben eine schwere Zeit“, sagte Christian Salewski vom Research-Start-up Flip. „Sie können oft nicht zwischen grünen Marketing-Kampagnen und ehrlichen Absichten unterscheiden.“ In seinem Insight-Talk illustrierte er, wie Flip Konsument*innen im undurchsichtigen Nachhaltigkeitsmarkt unterstützen und für mehr Transparenz sorgen möchte. Als Beispiel gab er Einblicke hinter die Kulissen der Sneakerjagd, eines der in der Branche meistdiskutierten Videos des vergangenen Jahres, in dem Flip gemeinsam mit NDR, Die Zeit und prominenten Persönlichkeiten aufdeckte, dass Sneaker nicht immer so recycelt werden wie von den dahinter stehenden Brands angegeben. „Aus der Politik und von Verbaucherschützerinnen und -schützern haben wir das Feedback erhalten, dass unsere Recherche ein wichtiger Impuls war, um wieder Schwung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu bringen.“

Abgerundet wurde die Fashionsustain City Edition mit einer Panel Discussion zum Thema Nachhaltigkeit am Point-of-Sale. Tanja Kliewe-Meyer von Like a Bird, Marco Schütte der EK Service Group und Frederik Gottschling vom Hessischen Handelsverband diskutierten, wie der Handel als Wissensvermittler dazu beitragen kann, Verbraucher*innen zu sensibilisieren und was das für die Belebung von Innenstädten bedeuten kann. „Wichtig ist es,“ so Tanja Kliewe-Meyer, „Erfahrungswelten zu schaffen, um Nachhaltigkeit in die Städte zu bringen. Die Zeiten der Monoläden durch die jedes Stadtzentrum gleich aussieht, sind vorbei.“

Change the perspective – on- und offline
Teilnehmer*innen konnten das internationale Konferenzformat der Neonyt im Rahmen der Frankfurt Fashion Week live vor Ort und digital verfolgen. In Frankfurt dabei waren unter anderem Vertreter*innen von Condé Nast Germany, Deutscher Fachverlag und FAZ, Hohenstein und Rat für Formgebung. Den Livestream verfolgten neben internationalen Modeinstituten wie dem German Design Council auch Unternehmensvertreter*innen von Breuniger, C&A, Closed, Gerry Weber, Givenchy/LVMH, Hallhuber, Hessnatur und Kastener & Öhler sowie die Redaktionen von Fashion United, Luxiders, RTL, Spiegel Online und TextilWirtschaft.

Quelle:

Messe Frankfurt / KERN

12.01.2022

Fashionsustain lädt zum neuen Format: Frankfurt City Edition

Getreu dem diesjährigen Motto Change the Set-up passt Fashionsustain, das internationale Konferenzformat der Neonyt, das Setting den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen an und startet am Mittwoch, den 19. Januar mit kompaktem Programm rund um die Themen Nachhaltigkeit, Lieferkette und Handel. In ihrer hybriden City Edition empfängt die Konferenz mitten in der Frankfurter Innenstadt im Danzig am Platz eine begrenzte Anzahl an Gästen und wird außerdem live übertragen.

Am 19. Januar 2021 beleuchten Brancheninsider*innen von 11 bis 14 Uhr in Impulsen, Deep Dives und Panels die aktuellen Herausforderungen, die es für die Fashion-Welt zu meistern gilt und liefern wertvolle Ausblicke und Lösungsansätze.

Getreu dem diesjährigen Motto Change the Set-up passt Fashionsustain, das internationale Konferenzformat der Neonyt, das Setting den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen an und startet am Mittwoch, den 19. Januar mit kompaktem Programm rund um die Themen Nachhaltigkeit, Lieferkette und Handel. In ihrer hybriden City Edition empfängt die Konferenz mitten in der Frankfurter Innenstadt im Danzig am Platz eine begrenzte Anzahl an Gästen und wird außerdem live übertragen.

Am 19. Januar 2021 beleuchten Brancheninsider*innen von 11 bis 14 Uhr in Impulsen, Deep Dives und Panels die aktuellen Herausforderungen, die es für die Fashion-Welt zu meistern gilt und liefern wertvolle Ausblicke und Lösungsansätze.

Das Opening übernimmt Neurowissenschaftlerin Prof. Dr. Maren Urner mit einem Impulsvortrag zum Thema „Change the Mindset“. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Attitude-Behaviour-Gap: Ein wissenschaftliches Phänomen, nach dem Verbraucher*innen in Studien zunehmend angeben, Wert auf Nachhaltigkeit zu legen und für ein nachhaltig produziertes Produkt mehr Geld ausgeben zu wollen, während weitere Studien bestätigen, dass der Preis nach wie vor eines der entscheidendsten Kaufkriterien ist und damit das tatsächliche Konsumverhalten hinter den guten Absichten zurückbleibt. Prof. Dr. Maren Urner erklärt, wie man dieses Dilemma in den Griff bekommt und das Gehirn von der erlernten Hilflosigkeit in nachhaltiges Handeln umprogrammieren kann.

Im anschließenden Deepdive reflektiert sie in einer Runde mit Karin Ziegler von Blutsgeschwister und Lutz Dietzold vom German Design Council, warum Menschen anders handeln als sie beabsichtigen und wie sich unsere eigene Haltung, und damit die Haltung der ganzen Branche, in Zukunft noch stärker in unserem Verhalten widerspiegeln kann.

Der Grüne Knopf lädt zu einer Panel Discussion: Sebastian Herold vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung diskutiert mit Axel Schröder der Tchibo GmbH und Hannes Weber von Fond of, wo der Grüne Knopf nach seiner Einführung vor zwei Jahren steht, was sich in dieser Zeit hinsichtlich unternehmerischer Sorgfaltspflichten getan hat und wie diese Entwicklung weitergehen wird.

Dass auch Brands nicht von der Attitude-Behaviour-Gap gefeit sind, beweist Christian Salewski vom Research-Start-up Flip: In seinem Insight-Talk „Sneaker Hunt – What happens to our old shoes?“ gibt er Einblicke hinter die Kulissen eines der in der Branche meistdiskutierten Videos des vergangenen Jahres: Gemeinsam mit NDR, Die Zeit und prominenten Persönlichkeiten hat Flip aufgedeckt, dass Sneaker nicht immer so recycelt werden wie von den dahinter stehenden Brands angegeben.

Abgerundet wird die Fashionsustain City Edition mit einer Panel Discussion zum Thema „Sustainability at the Point of Sale – How do I explain it to my Customers?”. Tanja Kliewe-Meyer von Like a Bird, Marco Schütte der EK Service Group und Vertreter*innen des Hessischen Handelsverbands besprechen, wie der Handel als Wissensvermittler dazu beitragen kann, Verbraucher*innen zu sensibilisieren und was das für die Belebung von Innenstädten bedeuten kann.

Die Konferenz richtet sich weiterhin an Fachpublikum und wird vor Ort in deutscher Sprache stattfinden. Der Livestream wird auf Deutsch und Englisch angeboten. B2B-Besucher*innen sowie Pressevertreter*innen können sich für eine physische Teilnahme online vorab auf www.fashionsustain.com registrieren. Die Veranstaltung findet unter 2G-Plus-Regeln statt, die entsprechenden Nachweise sind vor Ort zu erbringen.

Die Fashionsustain wird auf der eigenen Website und zudem im digitalen FFW Studio der Frankfurt Fashion Week live übertragen: https://frankfurt.fashion/de/studio

Weitere Informationen:
FASHIONSUSTAIN
Quelle:

Messe Frankfurt / KERN

17.11.2021

Techtextil und Texprocess 2022: Innovationen wieder live erleben

Neustart nach coronabedingter Pause: Vom 21. bis 24. Juni 2022 bringen die Techtextil und die Texprocess die Branche der technischen Textilien und der textilen Verarbeitungsindustrie wieder physisch in Frankfurt am Main zusammen.

Rund acht Monate vor der ersten Frankfurter Ausgabe der Techtextil, internationale Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe und der Texprocess, internationale Leitmesse für die Verarbeitung textiler und flexibler Materialien, haben sich für beide Veranstaltungen rund 900 Aussteller*innen, darunter viele Organisator*innen von Gemeinschaftsständen, angemeldet.

Die Zahl der Anmeldungen für die Techtextil liegt aktuell bei etwa 85 Prozent der Vorveranstaltung zum gleichen Zeitpunkt. Die Texprocess verzeichnet bislang rund 70 Prozent des Anmeldestands der Vorveranstaltung.

Beide Messen finden als hybride Veranstaltungen statt und umfassen neben dem physischen Messeangebot mit Rahmenprogramm zahlreiche digitale Zusatz-Angebote für Aussteller*innen und Besucher*innen. Anmeldungen für die Techtextil und Texprocess sind weiterhin möglich.

Neustart nach coronabedingter Pause: Vom 21. bis 24. Juni 2022 bringen die Techtextil und die Texprocess die Branche der technischen Textilien und der textilen Verarbeitungsindustrie wieder physisch in Frankfurt am Main zusammen.

Rund acht Monate vor der ersten Frankfurter Ausgabe der Techtextil, internationale Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe und der Texprocess, internationale Leitmesse für die Verarbeitung textiler und flexibler Materialien, haben sich für beide Veranstaltungen rund 900 Aussteller*innen, darunter viele Organisator*innen von Gemeinschaftsständen, angemeldet.

Die Zahl der Anmeldungen für die Techtextil liegt aktuell bei etwa 85 Prozent der Vorveranstaltung zum gleichen Zeitpunkt. Die Texprocess verzeichnet bislang rund 70 Prozent des Anmeldestands der Vorveranstaltung.

Beide Messen finden als hybride Veranstaltungen statt und umfassen neben dem physischen Messeangebot mit Rahmenprogramm zahlreiche digitale Zusatz-Angebote für Aussteller*innen und Besucher*innen. Anmeldungen für die Techtextil und Texprocess sind weiterhin möglich.


Nachhaltigkeit als Schlüsselthema
Ob die UN Decade of Action, die bis 2030 die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele weltweit vorsieht, der Green Deal der Europäischen Kommission, der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll, oder das kürzlich von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“), das Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haftbar macht: Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema, das auch die Textil- und Modeindustrie bewegt und zu dem die Branche aufgrund ihrer Größe und ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur viel beitragen kann.

Mit Sustainability@Techtextil und Sustainability@Texprocess stellen beide Leitmessen im Juni 2022 Nachhaltigkeitsansätze der ausstellenden Unternehmen und Institutionen in den Fokus. Fachdiskussionen ergänzen das Thema. Erneut zeichnen die Techtextil und Texprocess Innovation Awards in einer eigenen Kategorie zudem herausragende Leistungen in Sachen Nachhaltigkeit in der Branche aus.

Neu: Areal für internationale textile Startups
Dynamisch und divers: Die Textilbranche ist in Bewegung und textile Startups sind in zahlreichen Zukunftsbereichen wie 3D-Design, Blockchain, E-Commerce oder Nachhaltigkeit aktiv. Die Techtextil und Texprocess stellen erstmals auf einem eigenen Areal internationale Startups für technische Textilien und die textile Verarbeitung vor. Das Areal ergänzt das bewährte und vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützte Areal „Junge innovative Unternehmen aus Deutschland“, in dem sich junge Unternehmen mit Sitz in Deutschland vorstellen, die maximal zehn Jahre am Markt sind.

Der textile Nachwuchs steht zudem im Mittelpunkt des Texprocess-Campus, auf dem sich Hochschulen und Universitäten präsentieren.

Denimindustrie im Fokus der Texprocess
Vom Baumwollanbau, über wasserschonende Färbeverfahren bis zum Finishing: So zeitlos Denim-Mode ist, so zahlreich die Mythen und Fakten rund um deren Nachhaltigkeit, aber auch so vielfältig die Innovationen der Branche. Mit der Denim Future Factory (DFF) widmet die Texprocess 2022 der Denimindustrie einen thematischen Schwerpunkt.

Rahmenprogramm mit Foren und Innovation Awards
Mit den Techtextil und Texprocess Foren erhalten Besucher*innen beider Messen an allen Messetagen hochaktuelle und facettenreiche Einblicke in eine Vielzahl an Branchenthemen.

Hervorragende Neu- und Weiterentwicklungen bei technischen Textilien, Vliesstoffen und funktionalen Bekleidungstextilien sowie Technologien und Prozesse für die Verarbeitung von Textilien und flexiblen Materialien werden auch in 2022 mit den Techtextil und Texprocess Innovation Awards ausgezeichnet.

Neues Geländebelegung und Hygieneauflagen
Mit der Ausgabe 2022 nutzen die Techtextil und die Texprocess mit den Hallen 8, 9, 11 und 12 erstmals das Westgelände der Messe Frankfurt.  Hinsichtlich der jeweils geltenden Hygienebestimmungen steht die Messe Frankfurt in engem Austausch mit den zuständigen Behörden, um den Schutz von Aussteller*innen und Besucher*innen zu jedem Zeitpunkt bestmöglich zu gewährleisten.

Techtextil und Texprocess ab sofort immer in den geraden Jahren
Mit der Verschiebung in das Jahr 2022 ändern beide Messen zur kommenden Ausgabe zudem ihren Messerhythmus und wechseln dauerhaft in die geraden Jahre. Auch für 2024 steht mit dem 23. bis 26. April bereits ein neuer Messetermin fest.

Quelle:

Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (c) Dibella b.v.
Durch den Einsatz zertifizierter GOTS/OCS-Fairtrade-Baumwolle hat Dibella (im Bild Geschäftsführer Ralf Hellmann) potenzielle Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette schon vor Jahren adressiert
07.10.2021

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Mit gutem Beispiel voran
Dibella ist daher auf das ab dem Jahr 2023 geltende Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorbereitet. Die Arbeit hat dem Unternehmen nun eine Hauptrolle in einer Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingetragen. In einem Kurzfilm über das Lieferkettengesetz zeigt Ralf Hellmann, dass sein Unternehmen potenzielle Menschenrechtsrisiken bereits am Anfang der textilen Lieferkette durch den Einsatz von GOTS zertifizierter und OCS-Fairtrade Baumwolle minimiert.