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01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
(c) Hohenstein
27.01.2022

Hohenstein prüft und zertifiziert FFP-Atemschutzmasken

Der Textil-Dienstleister Hohenstein hat seine Akkreditierungen als Prüflabor und Zertifizierungsstelle um FFP-Atemschutzmasken nach DIN EN 149 erfolgreich erweitert und damit sein Portfolio im textilen Maskenbereich komplettiert. Die notwendigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an Community Masken, medizinischen Masken und FFP-Masken tragen mit zur Verbrauchersicherheit bei. Darüber hinaus ist Hohenstein seit September 2021 Mitglied im Maskenverband Deutschland, der die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland bündelt, und unterstützt den Arbeitskreis Qualität mit seiner Expertise im Bereich der textilen Schutzbekleidung.

Der Textil-Dienstleister Hohenstein hat seine Akkreditierungen als Prüflabor und Zertifizierungsstelle um FFP-Atemschutzmasken nach DIN EN 149 erfolgreich erweitert und damit sein Portfolio im textilen Maskenbereich komplettiert. Die notwendigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an Community Masken, medizinischen Masken und FFP-Masken tragen mit zur Verbrauchersicherheit bei. Darüber hinaus ist Hohenstein seit September 2021 Mitglied im Maskenverband Deutschland, der die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland bündelt, und unterstützt den Arbeitskreis Qualität mit seiner Expertise im Bereich der textilen Schutzbekleidung.

Partikelfiltrierende Halbmasken (Filtering Face Pieces) dienen primär dem Eigenschutz ihrer Träger und sollen sie vor schädlichen Aerosolen, Partikeln und Tröpfchen schützen. Für FFP-Atemschutzmasken gibt es verschiedene Schutzstufen (FFP 1-3), abhängig davon, wie gut sie flüssige und feste Partikel zurückhalten. Im Arbeitsschutz sind sie Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und fallen unter die Kategorie III. Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 festgeschrieben, die Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen mit Probanden erfordert. Den verlässlichen Nachweis für die Sicherheit von FFP-Schutzmasken führt das Hohenstein Prüflabor in mehreren Prüfschritten durch:

  • Mit einer Sichtprüfung beurteilen die Hohenstein Experten die korrekte Kennzeichnung, die Verständlichkeit der beiliegenden Anleitung zur Verwendung der Masken sowie die Funktionalität und Verpackung.   
  • Durch Laborprüfungen können u.a. Atemwiderstand, Durchlassgrad des Filtermediums und die nach innen gerichtete Leckage ermittelt werden. Die praktische Leistung von FFP-Masken wird durch realistische Tests mit Probanden beurteilt.
  • Mithilfe von Probanden lassen sich auch weitere Parameter wie etwa die Hautverträglichkeit, das Sichtfeld oder der Komfort der Kopfbänderung beurteilen.
  • Optionale Prüfungen wie z. B. die Prüfung von FFP-Masken auf schädliche Inhaltsstoffe vervollständigen den Sicherheitsnachweis.

Da seit Beginn der Pandemie besonders viele FFP-Atemschutzmasken mit zweifelhaften und sogar falschen Kennzeichnungen im Umlauf sind, ist eine verlässliche und neutrale Prüfung und Zertifizierung dieser Produkte unabdingbar. Hohenstein mit seiner langjährigen, umfangreichen Erfahrung bei der Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung bietet damit den idealen Service für Kunden, die Wert auf eine Prüfqualität „Made in Germany“ legen.

Als Prüflabor für Medizinprodukte ist Hohenstein auch in der Lage, medizinische Gesichtsmasken u.a. auf ihre bakterielle Filterleistung, den Differenzialdruck als Indikator für die Atmungsaktivität sowie die mikrobiologische Reinheit und Zytotoxizität zu prüfen. Medizinische Gesichtsmasken fallen unter die Medizinprodukteverordnung 2017/745 und erfüllen die Anforderungen gemäß EN 14683. Der Prüfdienstleister Hohenstein hat bereits im Juni 2020 mit der Einführung seines Qualitätslabels für Geprüfte Community Masken einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Funktionalität gemacht und prüft auch nach dem ersten europäischen Leitfaden für Alltagsmasken, dem CEN Workshop Agreement (CWA) 17553:2020.