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Wacker Chemical Corporation unter neuer Leitung Foto: WACKER
Christoph Kowitz
16.04.2024

Wacker Chemical Corporation unter neuer Leitung

Christoph Kowitz, derzeit Leiter der WACKER-Konzernforschung, übernimmt Anfang Mai die Leitung der US-Landesgesellschaft Wacker Chemical Corporation (WCC). Er folgt David Wilhoit nach, der seit 2015 für das Nord- und Mittelamerikageschäft des Konzerns verantwortlich war und nun in den Ruhestand geht.

Kowitz war bereits in unterschiedlichsten Führungspositionen tätig. Nach seiner Promotion in den Fächern Organische Chemie und Polymerchemie startete er 1996 seine Berufskarriere als Produktentwickler bei der BASF AG in Ludwigshafen. Von 1997 an war er mehrere Jahre als Unternehmensberater für McKinsey in Asien und in Europa tätig. Nach mehreren Stationen in der chemischen Industrie, unter anderem beim Spezialchemiehersteller Cognis, wechselte Kowitz 2013 zu WACKER, wo er die Leitung der Performance Silicones-Einheit innerhalb des Geschäftsbereichs WACKER SILICONES übernahm. Seit 2018 leitete er die zentrale Konzernforschung und damit auch das Innovationsmanagement im WACKER-Konzern.

Christoph Kowitz, derzeit Leiter der WACKER-Konzernforschung, übernimmt Anfang Mai die Leitung der US-Landesgesellschaft Wacker Chemical Corporation (WCC). Er folgt David Wilhoit nach, der seit 2015 für das Nord- und Mittelamerikageschäft des Konzerns verantwortlich war und nun in den Ruhestand geht.

Kowitz war bereits in unterschiedlichsten Führungspositionen tätig. Nach seiner Promotion in den Fächern Organische Chemie und Polymerchemie startete er 1996 seine Berufskarriere als Produktentwickler bei der BASF AG in Ludwigshafen. Von 1997 an war er mehrere Jahre als Unternehmensberater für McKinsey in Asien und in Europa tätig. Nach mehreren Stationen in der chemischen Industrie, unter anderem beim Spezialchemiehersteller Cognis, wechselte Kowitz 2013 zu WACKER, wo er die Leitung der Performance Silicones-Einheit innerhalb des Geschäftsbereichs WACKER SILICONES übernahm. Seit 2018 leitete er die zentrale Konzernforschung und damit auch das Innovationsmanagement im WACKER-Konzern.

Weitere Informationen:
Wacker chemicals polymers
Quelle:

Wacker Chemie AG

NRW.Energy4Climate veröffentlicht Diskussionspapier. © Warchi-iStock.com
NRW.Energy4Climate veröffentlicht Diskussionspapier.
13.02.2024

Klimaneutrale Industrie braucht schnelle Genehmigungsverfahren

Für die Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität sind zügige Genehmigungsverfahren eine zentrale Rahmenbedingung. Denn sie bestimmen darüber, ob notwendige Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Mit dem nun veröffentlichten Diskussionspapier legt die unter dem Dach der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate arbeitende Initiative IN4climate.NRW konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vor.

EnWG, UVPG, BImSchG, BauGB: Diese Kürzel stehen für Bundesgesetze, die erheblichen Einfluss auf die Dauer von Genehmigungsverfahren nehmen können. Um die Industrie beim klimaneutralen Umbau bestmöglich zu unterstützen, ist es notwendig, diesen bestehenden Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Hier setzt das Diskussionspapier »Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Transformation der Industrie zur Klimaverträglichkeit« an. In fünf Themenfeldern formuliert das Papier Vorschläge zur Änderung des Bundesrechts. Ausgangspunkt sind dabei Praxiserfahrungen der energieintensiven Grundstoffindustrie und der zugehörigen Infrastruktursektoren.

Für die Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität sind zügige Genehmigungsverfahren eine zentrale Rahmenbedingung. Denn sie bestimmen darüber, ob notwendige Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Mit dem nun veröffentlichten Diskussionspapier legt die unter dem Dach der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate arbeitende Initiative IN4climate.NRW konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vor.

EnWG, UVPG, BImSchG, BauGB: Diese Kürzel stehen für Bundesgesetze, die erheblichen Einfluss auf die Dauer von Genehmigungsverfahren nehmen können. Um die Industrie beim klimaneutralen Umbau bestmöglich zu unterstützen, ist es notwendig, diesen bestehenden Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Hier setzt das Diskussionspapier »Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Transformation der Industrie zur Klimaverträglichkeit« an. In fünf Themenfeldern formuliert das Papier Vorschläge zur Änderung des Bundesrechts. Ausgangspunkt sind dabei Praxiserfahrungen der energieintensiven Grundstoffindustrie und der zugehörigen Infrastruktursektoren.

Samir Khayat, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate: »In unserer Initiative IN4climate.NRW bringen wir Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an einen Tisch und erarbeiten Lösungsansätze, um den klimaneutralen Umbau der Industrie in der Praxis umzusetzen. Schnelle Genehmigungsverfahren sind hierbei von ganz zentraler Bedeutung. In dem Diskussionspapier machen wir konkrete Vorschläge, die echtes Beschleunigungspotenzial haben. Denn notwendige Umbaumaßen müssen, unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben, zeitnah und zielgerichtet umgesetzt werden können.«

Den Diskussionsbeitrag hat IN4climate.NRW gemeinsam mit Partnerunternehmen in der Arbeitsgruppe »Genehmigungsverfahren« erarbeitet. Hierzu gehören Heidelberg Materials, thyssenkrupp Steel, Open Grid Europe und das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

Bundeseinheitliche Beschleunigung von Fachverfahren
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Seifert vom Fraunhofer UMSICHT und einer der Autoren: »Die grundsätzliche Passfähigkeit der Vorschläge in den bestehenden Rechtsrahmen und plausibel darstellbare Bezüge zu übergeordneten, rechtsverbindlichen Zielen des Klimaschutzes waren die Leitmerkmale, um aus den beigesteuerten Hinweisen und Empfehlungen der Industriepartner eine Auswahl treffen und ausformulieren zu können. Die Vorschläge konzentrieren sich auf mögliche Änderungen des Bundesrechts, da in erster Linie eine bundeseinheitliche Beschleunigung von Fachverfahren angestrebt werden sollte, die allen Betroffenen in der Praxis zugutekommt. Sie folgen dem erkannten Bedarf, Transformationsvorhaben in der Breite den Weg zu ebnen und dabei auch notwendige Infrastrukturen einzubeziehen.«

Einige der in dem Papier enthaltenen Vorschläge sind bereits Gegenstand laufender Prozesse zur Gesetzesnovellierung, zu welchen das Papier durch die Einbettung in Praxiserfahrungen einen ergänzenden Beitrag leisten möchte. Die Vorschläge sind in die Themenfelder Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB) und Übergreifendes untergliedert. Jedem Änderungsvorschlag wird eine kurze Beschreibung der rechtlichen Situation vorangestellt, die die Problematik mit dem Blick auf zügige Genehmigungsverfahren veranschaulicht. Dem einzelnen Änderungsvorschlag folgt die juristische Begründung.

Quelle:

Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT

 

Über 1000 internationale Aussteller auf der DOMOTEX 2024 (c) Deutsche Messe AG
08.01.2024

Über 1000 internationale Aussteller auf der DOMOTEX 2024

Vom 11. bis 14. Januar 2024 trifft sich die Teppich- und Bodenbelagsindustrie auf dem Messegelände in Hannover, um sich über Produktneuheiten und aktuelle Branchentrends auszutauschen. Mit 1.000 internationalen Ausstellern verspricht die DOMOTEX einen umfassenden Marktüberblick im Bereich Flooring und Carpets & Rugs.

Neben Ausstellern aus dem Bereich Carpets & Rugs präsentieren sich auch zahlreiche globale Markenhersteller aus der Hartbodenbranche.
Im Flooring-Bereich haben bekannte und langjährige Aussteller wie Area Floors, Amorim, Lamett, Li & Co, Camsan, Design Parquet, CFL Flooring, AGT, Forestry Timber, STP, SWISS KRONO, Decospan, Massive Holding, Floorify und Granorte ihre Teilnahme bestätigt. Aber auch neue Aussteller, oder die seit einigen Jahren nicht mehr teilgenommen hatten, sind in 2024 zurück – darunter Kronospan und Kaindl, mFlor, Onefloor, Republic, Classen, Gerflor sowie MeisterWerke. Aus dem Bereich der Anwendungs- und Verlegetechnik haben sich außerdem Neuhofer, SELIT, Välinge, Estillon, Shaper Origin, ADESIV, KLEIBERIT und i4F angemeldet.

Vom 11. bis 14. Januar 2024 trifft sich die Teppich- und Bodenbelagsindustrie auf dem Messegelände in Hannover, um sich über Produktneuheiten und aktuelle Branchentrends auszutauschen. Mit 1.000 internationalen Ausstellern verspricht die DOMOTEX einen umfassenden Marktüberblick im Bereich Flooring und Carpets & Rugs.

Neben Ausstellern aus dem Bereich Carpets & Rugs präsentieren sich auch zahlreiche globale Markenhersteller aus der Hartbodenbranche.
Im Flooring-Bereich haben bekannte und langjährige Aussteller wie Area Floors, Amorim, Lamett, Li & Co, Camsan, Design Parquet, CFL Flooring, AGT, Forestry Timber, STP, SWISS KRONO, Decospan, Massive Holding, Floorify und Granorte ihre Teilnahme bestätigt. Aber auch neue Aussteller, oder die seit einigen Jahren nicht mehr teilgenommen hatten, sind in 2024 zurück – darunter Kronospan und Kaindl, mFlor, Onefloor, Republic, Classen, Gerflor sowie MeisterWerke. Aus dem Bereich der Anwendungs- und Verlegetechnik haben sich außerdem Neuhofer, SELIT, Välinge, Estillon, Shaper Origin, ADESIV, KLEIBERIT und i4F angemeldet.

Neben der Ausstellung bietet die DOMOTEX ein vielfältiges Rahmenprogramm mit wichtigen Impulsen für das Tagesgeschäft aller Fachbesucher*innen.

THE GREEN COLLECTION
Bereits zum zweiten Mal inszeniert THE GREEN COLLECTION in Halle 23 die neuesten Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz in der Teppich- und Bodenbelagsbranche zum Anfassen und Erleben. Teil der Sonderschau sind aktuelle Forschungsprojekte des TFI Aachen, eine haptische Materialschau des Kooperationspartners raumprobe und Produktpräsentationen – unter anderem von Uzin Utz, Classen und Gerflor.

RETAILERS‘ PARK
Gemeinsam mit der DECOR UNION und der MEGA Gruppe erweitert die DOMOTEX ihr Portfolio erstmalig um die Ausstellungsbereiche "Wand und Decke". Neben weiteren Bodenbelagslieferanten finden sich im RETAILERS‘ PARK in Halle 19/20 Produkte für eine ganzheitliche Raumgestaltung – darunter Farben und Lacke von Südwest, Meffert und PPG Coatings sowie Tapeten von AS und Erfurt. Darüber hinaus können sich Teilnehmende auf praktische Lösungen für ihren Berufsalltag freuen, die im flächeneigenen Anwenderforum durch Live-Demonstrationen zum Ausprobieren und Anfassen vermittelt werden.

DOMOTEX on Stage
Das Konferenzprogramm bietet mit Experten aus dem Handel, Verbänden, Architektur, Innenarchitektur, dem Handwerk und der Politik einen Blick auf die Themen der Zukunft in der gesamten Branche. Am Messefreitag, den 12. Januar, hält der deutsche Politiker und Mitglied im Europäischen Parlament, Reinhard Bütikofer, einen Vortrag zum European Green Deal. Über nachhaltige Materialien berichten Joachim Stumpp, Geschäftsführer von raumprobe sowie Chiara Rodriquez von Materially. Neben Nachhaltigkeit spielen aber auch Themen rund um Trends, New Work und Fachkräftemangel eine entscheidende Rolle auf der DOMOTEX on Stage.

Quelle:

Deutsche Messe AG

Premium Group: Anita Tillmann übergibt an Jörg Arntz Foto: Premium Exhibitions GmbH
Jörg Arntz und Anita Tillmann
12.07.2023

Premium Group: Anita Tillmann übergibt an Jörg Arntz

Premium Group, ein europäischer Event- und Messeveranstalter für Mode- und Lifestyle, schlägt ein neues Kapitel auf. Nach fast 21 Jahren erfolgreicher Geschäftsführung wird sich die Gründerin und Unternehmerin Anita Tillmann zum Ende dieses Jahres aus dem Tagesgeschäft zurückziehen. Sie wird dem Führungsteam der Premium Group um CEO Jörg Arntz herum weiterhin als strategische Beraterin erhalten bleiben.

Premium Group, ein europäischer Event- und Messeveranstalter für Mode- und Lifestyle, schlägt ein neues Kapitel auf. Nach fast 21 Jahren erfolgreicher Geschäftsführung wird sich die Gründerin und Unternehmerin Anita Tillmann zum Ende dieses Jahres aus dem Tagesgeschäft zurückziehen. Sie wird dem Führungsteam der Premium Group um CEO Jörg Arntz herum weiterhin als strategische Beraterin erhalten bleiben.

Jörg Arntz, der langjährige Geschäftsführer der Premium Group, wird das Unternehmen weiter mit der strategischen Unterstützung von Anita Tillmann als Geschäftsführer leiten. Die operative Umsetzung und inhaltliche Weiterentwicklung wird mit den bewährten Teams von PREMIUM und SEEK zukunftsorientiert weitergeführt. "Ich freue mich, Anita in den letzten 10 Jahren an meiner Seite gehabt zu haben. Das Ziel bleibt weiterhin, die Position der Premium Group als etablierte und wegweisende Plattform auf nationaler und internationaler Ebene zu stärken. Wir stellen traditionelle KPIs infrage, entwickeln gemeinsam mit der Branche nachhaltige Geschäftsmodelle, teilen dieses Know-how mit unseren Communitys und treiben Innovation und Wachstum im engen Austausch mit der Branche weiter voran. Die Nachfrage nach einem organisierten Branchentreff in Berlin ist immer noch sehr hoch. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Relevanz des persönlichen Austausches in Zukunft sogar noch wichtiger wird und damit auch moderne Plattformen wie die PREMIUM und SEEK."

Quelle:

Premium Exhibitions GmbH

05.05.2023

BVMed drängt auf Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Besonders wichtig sind nach Ansicht des Medizintechnik-Branchenverbandes der verbesserte Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen, die einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb.

„Gleichzeitig vermissen wir einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur“, so Gladkov. Bei der Ausweitung des „Fast Track“- Verfahrens für DiGA sollte zudem ein schnellerer Zugang von digitalen Medizinprodukten aller Risikoklassen – also auch Klasse III-Medizinprodukte – in die Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Insgesamt berührt die Digitalisierungsstrategie sehr viele verschiedene Punkte, „kratzt jedoch häufig nur an der Oberfläche“, so der BVMed. In den meisten Fällen fehle es an ausführlichen Erläuterungen, wie die Vorhaben konkret umgesetzt werden sollen. Dazu zählt der BVMed beispielsweise den Einsatz von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, der im Strategiepapier nur kurz erwähnt wird. Außerdem sollten telemedizinische Anwendungen generell gestärkt und gefördert werden, da nur damit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann.

„Wichtig ist es deshalb, dass die Maßnahmen nun rasch in Gesetzgebungsverfahren münden und umgesetzt werden“, so die BVMed Digitalexpertin. Zudem sollte die Expertise der MedTech-Unternehmen bei spezifischen Themen stärker hinzugezogen werden, beispielsweise bei den Projektvorhaben der Digitalen Gesundheitsagentur.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wir dürfen nicht länger Zeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege sowie bei der Eröffnung der Möglichkeiten bei der Datennutzung verlieren.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Foto: Texhibition Istanbul
20.01.2023

Dritte Ausgabe der TEXHIBITION Istanbul Fabric, Yarn and Textile Accessories Fair

  • Dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul findet vom 8.-10. März 2023 im Istanbul Expo Center statt
  • Veranstalter setzen auf Wachstum: mehr als 25.000 internationale Besucher werden für März 2023 angestrebt
  • Über 400 Austeller zeigen im Istanbul Expo Center Stoffe, Garne und Accessoires
  • Themen wie innovative Produktionsprozesse und Desginentwicklungen werden im Seminar- und Workshop-Programm der Messe diskutiert
  • Trendseminare und Trendarea mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit präsentieren die aktuellen Trends für Frühjahr/Sommer 2024

Die dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul Fabric, Yarn and Textile Accessories Fair, vom 8.-10. März 2023 knüpft an die erfolgreichen Ausgaben der Messe im letzten Jahr an. Organisiert wird die Messe von
der Istanbul Textile Exporters' Association (ITHIB) mit Unterstützung der Istanbul Chamber of Commerce (ICOC).

  • Dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul findet vom 8.-10. März 2023 im Istanbul Expo Center statt
  • Veranstalter setzen auf Wachstum: mehr als 25.000 internationale Besucher werden für März 2023 angestrebt
  • Über 400 Austeller zeigen im Istanbul Expo Center Stoffe, Garne und Accessoires
  • Themen wie innovative Produktionsprozesse und Desginentwicklungen werden im Seminar- und Workshop-Programm der Messe diskutiert
  • Trendseminare und Trendarea mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit präsentieren die aktuellen Trends für Frühjahr/Sommer 2024

Die dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul Fabric, Yarn and Textile Accessories Fair, vom 8.-10. März 2023 knüpft an die erfolgreichen Ausgaben der Messe im letzten Jahr an. Organisiert wird die Messe von
der Istanbul Textile Exporters' Association (ITHIB) mit Unterstützung der Istanbul Chamber of Commerce (ICOC).

Mehr als 400 Aussteller aus den Bereichen Strick, Webstoffe, Denim, Garne und Accessoires präsentieren ihre Frühjahr/Sommer-Kollektionen 2024 auf 15.000 Quadratmetern im Istanbul Expo Center. Darunter bekannte Namen wie Kipaş, Bossa, Yünsa, Btd, Çalık, Hefa, İskur, Universal, Gülle, und Migiboy.

Zur letzten Veranstaltung im September 2022 nutzten insgesamt 20.606 Besucher die Gelegenheit zur Geschäftsanbahnung und Ordertätigkeit. Darunter internationale Besucher aus 97 Ländern, unter anderem aus der EU, UK, USA, Nordafrika und dem Mittleren Osten. Zur kommenden Texhibition im März 2023 werden über 25.000 Besucher erwartet. Darunter große Konfektionshersteller, Einkaufsleiter internationaler Filialisten und Warenhäuser, Manager internationaler Marken und Ketten mit eigenen Markenkollektionen, Manager von Online-Verkaufsplattformen, Importeure, Großhändler, Distributoren, Designer etc.

Die Trendarea der Texhibition zeigt die aktuellen Frühjahr/Sommer 2024 Trends mit Fokus auf nachhaltigen Aspekten.

Die Texhibition Istanbul komplettiert die IFCO, Istanbul Fashion Connection, die vom 8.-11. Februar 2023 ebenfalls im Istanbul Expo Center zum dritten Mal stattfindet.

Quelle:

Texhibition Istanbul / JANDALI

31.10.2022

BVMed: Medizintechnik-Branche fordert legislative Maßnahmen

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

  • Von 80 unter den alten Richtlinien designierten Benannten Stellen haben 62 Stellen MDR-Anträge gestellt.
  • Mittlerweile gibt es 34 Benannte Stellen unter der MDR.
  • Rund 23.000 Zertifikate müssen noch in die MDR überführt werden.
  • Über 75 Prozent (17.000) dieser Zertifikate laufen im Mai 2024 aus.
  • Bislang – Stand: Oktober 2022 – wurden 8.120 Anträge angenommen und 1.990 MDR-Zertifikate ausgestellt. Im April 2022 waren es 1.069 Zertifikate.
  • Die Bearbeitungszeit liegt bei keinem einzigen MDR-Zertifikat (QMS und Produktprüfung) unter einem Jahr. 82 Prozent der Zertifikate dauern zwischen 13 und 18 Monaten, 18 Prozent zwischen 19 und 24 Monaten.

„Die Zahlen zeigen, dass zwar seit April 2022 mehr Zertifikate ausgestellt wurden, die Kapazitäten aber weiterhin bei weitem nicht für die Gesamtheit der Zertifikate ausreichen werden, um negative Folgen für die Patient:innenversorgung und die Markteinführung von Innovationen zu verhindern“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. In einem vom europäischen Dachverband MedTech Europe koordinierten Schreiben an die EU-Kommission und die Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten haben deshalb über 300 Verbände und Unternehmen der Medizintechnik-Branche kürzlich „dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“ bei der Umsetzung der MDR angemahnt.

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) begonnene Dialogprozess und die Vorschläge der Medical Device Coordination Group (MDCG) auf EU-Ebene seien zwar gute Ansätze, aber es sind weitere Schritte notwendig. „Wenn nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, steht Europa vor einem Szenario, in dem eine große Anzahl bestehender Medizinprodukte, auf die sich Patient:innen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen verlassen, nicht rechtzeitig rezertifiziert werden und daher Gefahr laufen, dauerhaft vom Markt zu verschwinden“, heißt es in dem Schreiben. „Gleichzeitig verzögert sich die Zertifizierung neuer und verbesserter Produkte, was dazu führt, dass die Patient:innen erst mit Verzögerung von den Vorteilen der Innovation profitieren.“ Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hätten diese Situation durch Unterbrechungen der Lieferketten, deutliche Erhöhung der Energiepreise und Probleme bei der Durchführung von Audits vor Ort sowie bei klinischen Prüfungen noch verschärft.

Zusätzlich zu untergesetzlichen Lösungen seien daher so bald wie möglich legislative Maßnahmen erforderlich, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an den deutschen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ging. Die europäische Medizintechnik-Industrie fordert darin:

  1. Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinienzertifikate (Richtlinie über Medizinprodukte und Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte), um Bestandsprodukte verkehrsfähig zu erhalten. Diese Verlängerungen sollten analog zur Änderung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika im Januar 2022 anhand eines risikobasierten Ansatzes erfolgen, also mit unterschiedlichen Fristen je Risikoklasse der Produkte.
  2. Zertifikate unter Auflagen für Bestandsprodukte sowie wesentlich geänderten und neuen Produkten, um beispielsweise mehr Zeit für die Zusammenstellung weiterer Daten und Nachweise zu schaffen, die zur Erfüllung der MDR-Anforderungen erforderlich sind.
  3. Abschaffung der in Artikel 120 Absatz 4 der MDR festgelegten Abverkaufsfrist, um die Bereitstellung bereits in Verkehr gebrachter Medizinprodukte über das Enddatum Mai 2025 hinaus zu ermöglichen. Auf diese Weise lässt sich die unnötige Entsorgung oder der Rückruf von bereits in Verkehr gebrachten sicheren Medizinprodukte vermeiden.

„Wir müssen diese gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umsetzen – und gleichzeitig daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen zu stärken“, so der Appell von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

31.08.2022

BVMed unterstützt BMG-Aktivitäten und neues MDCG-Papier

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den im Juli 2022 begonnenen „Dialogprozess“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und das aktuelle Papier der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) auf EU-Ebene, um die Probleme bei der Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) durch pragmatische Lösungen anzugehen.

Die „Medical Device Coordination Group“ hat am 26. August 2022 ein Papier veröffentlicht, das Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der Benannten Stellen, zum Zugang zu Benannten Stellen und zur Vorbereitung der Hersteller enthält, um die MDR-Implementierung zu unterstützen und Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten zu vermeiden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den im Juli 2022 begonnenen „Dialogprozess“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und das aktuelle Papier der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) auf EU-Ebene, um die Probleme bei der Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) durch pragmatische Lösungen anzugehen.

Die „Medical Device Coordination Group“ hat am 26. August 2022 ein Papier veröffentlicht, das Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der Benannten Stellen, zum Zugang zu Benannten Stellen und zur Vorbereitung der Hersteller enthält, um die MDR-Implementierung zu unterstützen und Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten zu vermeiden.

Der BVMed begrüßt zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen. So wird empfohlen, hybride Audits wo immer möglich durchzuführen sowie vorgeschlagen, bei der Überwachung von „Legacy Devices“ (Bestandsprodukten) die „Flexibilität voll auszunutzen“. Zudem sollen MDCG-Guidances überarbeitet werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu beseitigen. Außerdem sollen vor und während der Konformitätsbewertungsverfahren strukturierte Dialoge zwischen Benannter Stelle und Hersteller aufgenommen werden. Viele der sinnvollen Ansätze sind jedoch wenig konkret und es fehlen mögliche legislative Maßnahmen. So beispielsweise ein Durchführungsrechtsakt zu Art. 97 (3), um die Anwendung europaweit zu harmonisieren.

„Das MDCG-Papier hilft, aber wir brauchen schnell weitere, konkrete und vor allem pragmatische Maßnahmen, um die Warteschleifen im Zertifizierungsstau aufzulösen. Wir müssen Tempo machen und brauchen weitere Schritte“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed setzt sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

  • Der Fokus bei MDR-Zertifizierungen muss auf dem Delta zu den Richtlinien liegen („GAP Review“): Die Benannte Stelle sollte bei „Legacy Devices“ das Review auf die Forderungen der MDR, die über die bereits bekannten Forderungen der alten Richtlinien hinaus gehen, fokussieren. Dabei sollten bereits bekannte Alt-Nachweise verwendet werden, bei denen sich die Anforderungen von denen der MDR nicht unterscheiden.
  • „Zertifikate unter Auflagen“ sollten nicht auf klinische Daten limitiert werden: Zertifikate unter Auflagen gab es bereits unter den Richtlinien. Diese dürfen nicht rein auf klinische Daten limitiert werden, wenn keine Zweifel an der Sicherheit oder Performance des Produktes bestehen.
  • Aussetzen von „Scope Extension Audits“: Hersteller, die eine langjährige Geschäftsbeziehung mit ihrer Benannten Stelle haben, sind mit ihren Prozessen, Fertigungsanlagen, größtenteils auch Mitarbeitern bei den Auditoren und Reviewern bekannt. Ein Verschieben dieser Audits in das nächste Überwachungsaudit würde Kapazitäten für andere wichtige Reviews und Audits freigeben.
  • Lösungen für Hersteller ohne Benannte Stelle: Es werden dringend Lösungen für Medizinprodukte-Hersteller benötigt, die trotz großer Aufwände und Bemühungen noch immer keine Benannte Stelle gefunden haben.

„Schnelligkeit ist jetzt wichtig. Alle Anstrengungen, die erst am Ende des Jahres greifen, kommen zu spät. Denn die MedTech-Unternehmen müssen jetzt schwierige Entscheidungen darüber treffen, welche Produkte im Markt gehalten werden können. Deshalb brauchen wir jetzt eine europaweit abgestimmte Strategie mit pragmatischen Lösungen“, so Möll.

Weitere Informationen:
BVMed EU-Medizinprodukte-Verordnung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.08.2022

PwC: Inflation und Lieferengpässe trüben die Kauflaune

PwC-Konsumentenbefragung: Jede:r Vierte spürt Lieferengpässe beim Shoppen / Jede:r Zweite weicht vom Einzelhandel ins Internet aus / „Made in Germany“ und Secondhand-Produkte im Aufwind / Umwelt- und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung

In Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine haben viele Unternehmen mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Daraus resultierende Lieferengpässe für bestimmte Produkte bekommen auch der Handel und die Verbraucher:innen zu spüren: Rund jede:r Vierte berichtet, dass bestimmte Produkte online wie offline nicht verfügbar sind. Lange Lieferzeiten beim Onlinekauf und Warteschlangen im stationären Handel trüben die Kauflaune der Kunden zusätzlich. Das Interesse an Umwelt- und Sozialthemen befeuern das Interesse an Secondhand-Artikeln und in Deutschland produzierten Waren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Global Consumer Insights Pulse Survey von PwC, für den die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft halbjährlich Konsument:innen in 25 Ländern zu ihrem Konsumverhalten befragt, darunter 500 Menschen in Deutschland.

PwC-Konsumentenbefragung: Jede:r Vierte spürt Lieferengpässe beim Shoppen / Jede:r Zweite weicht vom Einzelhandel ins Internet aus / „Made in Germany“ und Secondhand-Produkte im Aufwind / Umwelt- und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung

In Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine haben viele Unternehmen mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Daraus resultierende Lieferengpässe für bestimmte Produkte bekommen auch der Handel und die Verbraucher:innen zu spüren: Rund jede:r Vierte berichtet, dass bestimmte Produkte online wie offline nicht verfügbar sind. Lange Lieferzeiten beim Onlinekauf und Warteschlangen im stationären Handel trüben die Kauflaune der Kunden zusätzlich. Das Interesse an Umwelt- und Sozialthemen befeuern das Interesse an Secondhand-Artikeln und in Deutschland produzierten Waren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Global Consumer Insights Pulse Survey von PwC, für den die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft halbjährlich Konsument:innen in 25 Ländern zu ihrem Konsumverhalten befragt, darunter 500 Menschen in Deutschland.

Lange Schlangen und Lieferzeiten verderben den Kaufspaß
„Von E-Bikes über Spielkonsolen bis hin zu Smartphones: Insbesondere Artikel aus dem Elektroniksegment sind im Handel aktuell rar. Das bleibt auch den Verbraucher:innen nicht verborgen – und beeinträchtigt ihre Freude am Konsum“, kommentiert Dr. Christian Wulff, Leiter des Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter bei PwC Deutschland und EMEA. Dazu kommt die hohe Inflation:
„Viele Menschen müssen aktuell stärker auf ihre Ausgaben achten. Für Händler und Hersteller bedeutet dies: Es droht der Verlust von Kund:innen, sofern sie nicht aktiv gegensteuern“, so Dr. Christian Wulff, Leiter des Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter bei PwC Deutschland und EMEA.

Den Ernst der Lage illustriert auch der Consumer Index des Marktforschungsunternehmens GfK: Das gemessene Konsumklima in Deutschland ist für Juli auf ein Rekordtief gesunken. Mit 27,4 Punkten (1,2 Punkte weniger als im Juni) ist dies der niedrigste Wert seit Beginn der Messung 1991, die Kauflaune entsprechend gering.

Kund:innen weichen auf alternative Angebote und Anbieter aus
In der aktuellen PwC-Umfrage berichten 27 Prozent der Befragten, dass bestimmte Produkte im stationären Einzelhandel regelmäßig ausverkauft oder nicht verfügbar sind. Knapp jede:r Dritte beobachtet längere Warteschlangen. Das hat Konsequenzen: Jede:r Zweite wandert aufgrund der aktuellen Situation mindestens gelegentlich ins Internet ab – mehr als die Hälfte davon sogar regelmäßig.

Doch auch online stehen die Händler unter Druck. Im E-Commerce beklagt sich ein Fünftel der Konsument:innen über lange Lieferzeiten. Die Verbraucher:innen reagieren auf diese Situation, indem sie sich bei der Konkurrenz umschauen: 63 Prozent nutzen digitale Vergleichsportale, um Produktverfügbarkeiten zu prüfen.

Immerhin 60 Prozent geben an, dass sie bei Nichtverfügbarkeit eines Produkts den Kauf von Alternativen in Betracht ziehen – auch wenn diese teurer sind.

„Unter bestimmten Bedingungen sind die deutschen Verbraucher:innen durchaus bereit, mehr als üblich für ein Produkt zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn dieses maßgeschneidert oder individualisiert ist, regional produziert wurde oder aus nachhaltigen Materialien besteht“, sagt Dr. Christian Wulff.

„Made in Germany“ gewinnt wieder an Bedeutung
In Deutschland hergestellte Produkte liegen im Trend. Die Gründe dafür sind vielfältig: Jede:r Zweite gibt an, so die eigene Wirtschaft zu unterstützen. 42 Prozent kaufen in Deutschland hergestellte Produkte, weil sie wissen möchten, wo und unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt wurden. Denn: Die Aspekte Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung spielen bei der Kaufentscheidung jedenfalls eine gewichtige Rolle. So geben zwei Drittel der Befragten an, dass es sich auf ihre Kaufentscheidung auswirkt, wie ein Unternehmen beim Thema Umwelt aufgestellt ist – also, ob es etwa seinen CO2-Ausstoß reduziert oder auf Plastikverpackungen verzichtet.

Soziale Aspekte – wie die Frage, ob ein Hersteller oder Händler die Menschenrechte in der Wertschöpfungskette einhält – sind sogar 71 Prozent der Befragten wichtig. Für 72 Prozent spielt die Unternehmensführung eine Rolle bei der Kaufentscheidung, also etwa der Umgang des Herstellers mit Datenschutz oder dessen Bekenntnis zu transparenten Geschäftspraktiken. Dabei schätzen Kund:innen es besonders, wenn der Einzelhandel auf Transparenz bei den Geschäftspraktiken setzt und Fehler eingesteht.

Dr. Christian Wulff: „Verbraucher:innen belohnen diejenigen Unternehmen mit einem Vertrauensvorschuss, die glaubhaft vermitteln können, dass sie sich um einen verminderten CO2-Ausstoß, die Einhaltung von Menschenrechten oder hohe Datenschutzstandards bemühen. Neben der Kaufwahrscheinlichkeit steigt dann auch die Weiterempfehlungsrate.“

Besonders die Gen Z öffnet sich für Secondhand
Dass die Herstellung eines neuen Produkts Ressourcen benötigt und damit Umwelt und Klima belastet, ist immer mehr Menschen bewusst. Entsprechend öffnen sie sich dem Secondhand-Markt: Die Mehrheit der Verbraucher:innen hat bereits gebrauchte Artikel gekauft oder könnte sich dies vorstellen. Bei Bekleidung haben 56 Prozent der Befragten schon Stücke aus zweiter Hand geshoppt; bei der Generation Z, also den 18- bis 27-Jährigen, sind es sogar 64 Prozent.

Was der Handel jetzt tun kann
„Für Händler bedeuten diese Entwicklungen, dass sie zum einen ihre ESG-Positionierung stärken müssen. Zudem können sie das Vertrauen der Kund:innen gewinnen, wenn sie für eine gelungene Customer Experience sorgen. Das kann zum Beispiel ein außergewöhnlicher Kundenservice sein. Aber auch attraktive Rabatte oder das Angebot zu vereinfachten Wiederkäufen stärken die Loyalität der Käufer:innen“, so Dr. Christian Wulff.

Und nicht zuletzt können sich Hersteller und Händler profilieren, indem sie auf innovative Technologien setzen und beispielsweise Virtual Reality (VR) als zusätzlichen Shopping-Kanal etablieren. Fast ein Viertel der Deutschen (23 Prozent) nutzt bereits aktiv virtuelle Welten und Produkte: Sie sehen sich etwa Filme mit VR-Headsets an, kaufen digitale Produkte, testen Produkte in einer virtuellen Welt oder nehmen an virtuellen Veranstaltungen teil. „Zielgruppe virtueller Angebote ist in erster Linie die Gen Z, die bereits am aktivsten Erfahrungen in der virtuellen Welt sammelt“, resümiert Dr. Christian Wulff.

Weitere Informationen:
PwC Covid-19 Einzelhandel
Quelle:

PwC

(c) Lindauer DORNIER GmbH
Maja Dornier (li) übergibt gemeinsam mit Prof. Dr. Wolf Mutschler (re) den mit 5.000 Euro dotierten Peter Dornier-Stiftungspreis an den Preisträger Dipl.-Ing. Mathis Bruns
26.07.2022

Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 würdigt Dresdner Textilforschung zu gewebter Herzklappe

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den häufigsten natürlichen Todesursachen. Weltweit sterben daran jährlich etwa 17 Millionen Menschen. Mit dem Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 wurde nun am 21. Juli 2022 eine Forschungsarbeit von Herrn Dipl.-Ing. Mathis Bruns vom Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden ausgezeichnet, die die medizinische Versorgung von Menschen mit unzureichender Herzklappenfunktion künftig verbessern und das Leben der Patienten verlängern soll.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den häufigsten natürlichen Todesursachen. Weltweit sterben daran jährlich etwa 17 Millionen Menschen. Mit dem Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 wurde nun am 21. Juli 2022 eine Forschungsarbeit von Herrn Dipl.-Ing. Mathis Bruns vom Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden ausgezeichnet, die die medizinische Versorgung von Menschen mit unzureichender Herzklappenfunktion künftig verbessern und das Leben der Patienten verlängern soll.

Das menschliche Herz ist eine Hochleistungsmaschine: Über die Lebenszeit eines Menschen hinweg schlägt es fast drei Milliarden Mal, pumpt dabei rund 200 Millionen Liter Blut durch den Körper. Enorme Belastungen, die mitunter zu lebensgefährlichen Verschleißerscheinungen führen können. Gerät eine Herzklappe aus dem Tritt, erhalten Patienten in der Regel künstlich-mechanische oder biologische Klappen als Ersatz. Mechanische Lösungen sind jedoch mit einer lebenslangen Einnahme blutverdünnender Medikamente verbunden. Außerdem kann es zu hörbaren Schließgeräuschen kommen; so klagt fast ein Viertel der Patienten mit mechanischer Herzklappe über Schlafstörungen. Biologische Herzklappen wiederum, etwa aus tierischem Gewebe, haben einen hohen manuellen Herstellungsaufwand und eine kürzere Lebensdauer.
 
Potenzial des Webens für Medizinprodukte aufgezeigt
Deshalb forscht Diplomingenieur Mathis Bruns am Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden an einer Implantat-Alternative aus Gewebe. Im Rahmen eines Forschungsprojekts, an dem auch Herzchirurgen aus dem Herzzentrum Dresden sowie der Uniklinik Würzburg beteiligt waren, lieferte Herr Bruns mit seiner Diplomarbeit wichtige Erkenntnisse für das Weben einer künstlichen Herzklappe. Für seine Arbeit mit dem Titel „Entwicklung von Schlauchstrukturen mit integrierter Ventilfunktion“ hat Mathis Bruns nun den mit 5.000 Euro dotierten Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 erhalten. Dr. Adnan Wahhoud, ehemaliger Leiter der Entwicklungsabteilung Luftwebmaschine bei der Lindauer DORNIER, sagte bei seiner Laudatio: „Der Preisträger demonstriert mit seiner Arbeit sehr anschaulich, welches Potenzial in der Webtechnik steckt, um Gewebe komplexer Form, Geometrie und Gestalt herzustellen mit dem Ziel, das Leben von Menschen zu verlängern und zu verbessern.“ Die ausgezeichnete Diplomarbeit, sei eine Bereicherung der Forschung an dreidimensionalen Geweben zum Einsatz in der Medizin.

Ersatzherzklappen ohne Naht weben
„Ein besonderer Vorteil unseres Ansatzes liegt in der integralen Herstellungsweise“, sagt Stiftungspreisträger Mathis Bruns. Die Geometrie und Funktion einer Herzklappe sei derart komplex, dass sich gewebte Herzklappen bislang nicht in dieser Form herstellen ließen. Durch den kombinierten Einsatz einer Spulenschützen-Bandwebmaschine und einer Jacquard-Maschine sei es jedoch gelungen, die Ersatzherzklappe so zu weben, dass sie nicht mehr zusammengenäht werden müsse. Selbst die Schlauchstrukturen für die Blutgefäße und die integrierte Ventilfunktion seien „aus einem Guss“. „Nähte sind immer eine Schwachstelle in textilen Medizinprodukten“, sagt Bruns. Ein weiterer Vorteil der gewebten Herzklappe: Sie soll sich auch mit Hilfe einer minimal-invasiven Operation einsetzen lassen. Demnach soll die eingefaltete Klappe, die etwa so groß ist wie ein Teelicht, mit einem Katheter über die Blutbahn an die Zielstelle im Herzen geschoben und dort entfaltet werden. Brustkorb und Herz der Patienten müssten dann nicht mehr aufgeschnitten werden, erklärt Preisträger Bruns.
 
Textile Struktur ähnelt menschlichem Gewebe
Seit jeher entstehen verschiedenste Medizinprodukte auf den Webmaschinen der Lindauer DORNIER. Kunden fertigen auf ihnen unter anderem Gewebe für Bandagen, Prothesen, Blutfilter und Orthesen. Dass auf den Maschinen aus Lindau in Zukunft vermehrt auch Implantate wie Herzklappen gewebt werden, ist für Mathis Bruns nur naheliegend. „Textiles Gewebe ist dem menschlichen Gewebe sehr ähnlich“, sagt er. Wie ein textiles Gewebe sich aus Tausenden Einzelfäden zusammensetze, bestehe auch der menschliche Körper zu einem großen Teil aus fadenförmigen Materialen. „Muskelfasern leiten Kraftimpulse, Nervenbahnen senden Reize wie beispielsweise Schmerzen und Gehirnzellen leiten über fadenförmige Dendriten und Axone Informationen.“ Aufgrund ihrer „Fadenförmigkeit“ seien gewebte Implantate deshalb besonders geeignet für medizinische Anwendungen.

21.06.2022

Index für Nachhaltigkeitschemie in der Textilindustrie

  • Bluesign gibt Partnerschaft mit SCTI bekannt

Bluesign hat sich mit Sustainable Chemistry for the Textile Industry (SCTITM) zusammengetan, um einen Index für Nachhaltigkeitschemie zu entwickeln, der einen Standard-Kommunikationsleitfaden für Chemielieferanten, Hersteller, Marken und NGOs bieten soll.

Der erste Index seiner Art soll einen Wandel in der Branche anregen, indem er es den Beteiligten erleichtert, die Nachhaltigkeit von Textilchemieprodukten anhand höchster Standards zu bewerten und gleichzeitig das geistige Eigentum der teilnehmenden Chemieunternehmen zu schützen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist entscheidend für die Absicherung laufender Investitionen in nachhaltige Lösungen.

  • Bluesign gibt Partnerschaft mit SCTI bekannt

Bluesign hat sich mit Sustainable Chemistry for the Textile Industry (SCTITM) zusammengetan, um einen Index für Nachhaltigkeitschemie zu entwickeln, der einen Standard-Kommunikationsleitfaden für Chemielieferanten, Hersteller, Marken und NGOs bieten soll.

Der erste Index seiner Art soll einen Wandel in der Branche anregen, indem er es den Beteiligten erleichtert, die Nachhaltigkeit von Textilchemieprodukten anhand höchster Standards zu bewerten und gleichzeitig das geistige Eigentum der teilnehmenden Chemieunternehmen zu schützen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist entscheidend für die Absicherung laufender Investitionen in nachhaltige Lösungen.

Chemische Produkte, wie Farbstoffe und Textilhilfsmittel, werden oft mit dem Attribut frei von einem bestimmten Stoff" gekennzeichnet. Das bluesign®-SYSTEM beschränkt sich nicht nur auf die Inhaltsstoffe, sondern geht darüber hinaus. Um bluesign® APPROVED zu sein, müssen die Chemikalien und der Produktionsstandort, an dem sie hergestellt wurden, bestimmte Kriterien bezüglich Umweltleistung, Arbeitssicherheit und Produktverantwortung erfüllen.

Der Index für Nachhaltigkeitschemie wird Substanzen vorbehalten sein, die Transparenz über eine Reihe zusätzlicher Indikatoren bieten, darunter die Kreislauffähigkeit der Chemikalie, die Treibhausgasemissionen während der Produktion und die Herkunft der Rohstoffe. Weiter wird vorausgesetzt, dass die nachgelagerte Verwendung der Chemikalie optimiert ist, d. h., dass sie z. B. die Ressourceneinsparung bei der Textilveredelung fördert. Darüber hinaus wird eine exzellente Unternehmensführung gepaart mit klar definierten Umwelt- und Sozialzielen (ESG) eine Grundvoraussetzung sein.

SCTITM ist ein Zusammenschluss führender Chemieunternehmen, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Textil- und Lederindustrie in die Lage zu versetzen, nachhaltige, hochmoderne chemische Lösungen anzuwenden, die Fabrikarbeiter, lokale Gemeinschaften, Verbraucher und die Umwelt schützen.

Bluesign wird den Index für Nachhaltigkeitschemie als unabhängige Autorität mit einem ganzheitlichen Ansatz umsetzen und verwalten, um Unternehmen in der gesamten textilen Lieferkette bei der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen.

26.04.2022

Lenzing Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu

  • Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen
  • Lenzing Aufsichtsrat von zehn auf neun gewählte Mitglieder reduziert
  • Dipl.-Bw. Peter Edelmann auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
  • Cord Prinzhorn, MBA, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt

Die 78. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG hat am 26. April 2022, entsprechend dem Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstands, der vom Aufsichtsrat gebilligt wurde, die Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen. Der Gesamtbetrag der Dividende beträgt daher EUR 115.492.500. Die Auszahlung erfolgt am 03. Mai 2022.

  • Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen
  • Lenzing Aufsichtsrat von zehn auf neun gewählte Mitglieder reduziert
  • Dipl.-Bw. Peter Edelmann auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
  • Cord Prinzhorn, MBA, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt

Die 78. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG hat am 26. April 2022, entsprechend dem Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstands, der vom Aufsichtsrat gebilligt wurde, die Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen. Der Gesamtbetrag der Dividende beträgt daher EUR 115.492.500. Die Auszahlung erfolgt am 03. Mai 2022.

Die Hauptversammlung erteilte den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 und setzte die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 im Voraus fest. Zudem wurde über die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (Vergütungspolitik) abgestimmt. Die Vergütungspolitik der Lenzing AG für die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstandes ist neben finanziellen Leistungskriterien auch an nicht-finanzielle Nachhaltigkeitskriterien (ESG) gekoppelt, welche die nachhaltige Geschäftsstrategie weiter fördern.

Wahlen in den Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung schied Dipl.-Bw. Peter Edelmann auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat aus. Edelmann war seit 2018 als Mitglied und seit 2019 als Vorsitzender im Aufsichtsrat sowie in allen Ausschvüssen der Lenzing AG tätig.

Die Hauptversammlung beschloss eine Verlängerung der Aufsichtsratsmandate von Mag. Patrick Prügger (bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 beschließt) und Dr. Astrid Skala-Kuhmann (bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt).

Der Aufsichtsrat der Lenzing AG setzt sich nunmehr aus neun von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen: Mag. Helmut Bernkopf, Dr. Christian Bruch, Dr. Stefan Fida, Dr. Markus Fürst, Dr. Franz Gasselsberger, Melody Harris-Jensbach, Cord Prinzhorn, MBA, Mag. Patrick Prügger und Dr. Astrid Skala-Kuhmann. Herbert Brauneis, Ing. Daniela Födinger, Helmut Kirchmair, Georg Liftinger und Johann Schernberger wurden vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat delegiert.

In der an die Hauptversammlung anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurde Cord Prinzhorn, MBA, der nach seiner interimistischen Tätigkeit als CEO wieder in den Aufsichtsrat zurückgekehrt war, zum Vorsitzenden, und Dr. Stefan Fida zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

Quelle:

Lenzing AG

14.01.2022

Indorama Ventures wins “Best Sustainability-Linked Transaction & Best ESG-Linked Financing Deal of the Year”

Indorama Ventures Public Company Limited (IVL) was awarded “Best Sustainability-Linked Transaction & Best ESG-Linked Financing Deal of the Year” for its THB 10 billion Sustainability-Linked Bond (SLB) issued in November 2021.

The award was announced at the 15th Best Deal & Solution Awards 2021 by Alpha Southeast Asia, an institutional publication focused on investment in Southeast Asia. This recognition marks IVL's commitment to sustainable growth and ESG performance as a global leader in the chemical industry.

Yash Lohia, Chairman of ESG Council at Indorama Ventures, said, "This award reflects our long-standing commitment to sustainability and creating opportunities for investors to take part in the positive transformation of the chemical industry. This award confirms that financial markets value our ambitious sustainability and ESG efforts towards a more sustainable future.”

Indorama Ventures Public Company Limited (IVL) was awarded “Best Sustainability-Linked Transaction & Best ESG-Linked Financing Deal of the Year” for its THB 10 billion Sustainability-Linked Bond (SLB) issued in November 2021.

The award was announced at the 15th Best Deal & Solution Awards 2021 by Alpha Southeast Asia, an institutional publication focused on investment in Southeast Asia. This recognition marks IVL's commitment to sustainable growth and ESG performance as a global leader in the chemical industry.

Yash Lohia, Chairman of ESG Council at Indorama Ventures, said, "This award reflects our long-standing commitment to sustainability and creating opportunities for investors to take part in the positive transformation of the chemical industry. This award confirms that financial markets value our ambitious sustainability and ESG efforts towards a more sustainable future.”

IVL's THB 10 billion issuance sets a new benchmark as the largest SLB transaction in Thailand and the first offered to both institutions and high-net-worth investors. The financial instrument is linked to the company's sustainability goals of reducing GHG emissions intensity by 10% by 2025, increasing recycling of PET bale input to 750,000 tons per year by 2025, and achieving 25% renewable electricity consumption in 2030.

IVL appointed Bangkok Bank, Kasikorn Bank, Krungthai Bank, Siam Commercial Bank, and the Bangkok branch of HSBC as as arrangers and bookrunners for the green transaction.

Quelle:

Indorama Ventures Public Company Limited

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed
10.12.2021

BVMed-Hygieneforum 2021: Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr.

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Lutz Jatzwauk vom Universitätsklinikum Dresden. „Hygiene ist nicht verhandelbar“, so der klare Appell von Ulrich Freitag vom Berufsverband der Frauenärzte und Mitglied der Hygiene-Expertengruppe beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

Weitere Informationen finden Sie hier.

04.11.2021

adidas erhält starkes ESG-Rating von S&P für Nachhaltigkeit

Nach eingehender Prüfung hat die Ratingagentur S&P die Nachhaltigkeitsleistung von adidas mit einer hervorragenden Bewertung ausgezeichnet. Analysiert wurden Kategorien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (‚ESG‘). adidas erzielte hier einen ESG Profile Score von 79 von möglichen 100 Punkten. In Summe mit einem starken Preparedness Score von +6 beläuft sich der ESG Evaluation Score des Unternehmens auf insgesamt 85 Punkte. Damit liegt adidas auf Rang 6 aller bislang durch S&P bewerteten Unternehmen.

Nach eingehender Prüfung hat die Ratingagentur S&P die Nachhaltigkeitsleistung von adidas mit einer hervorragenden Bewertung ausgezeichnet. Analysiert wurden Kategorien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (‚ESG‘). adidas erzielte hier einen ESG Profile Score von 79 von möglichen 100 Punkten. In Summe mit einem starken Preparedness Score von +6 beläuft sich der ESG Evaluation Score des Unternehmens auf insgesamt 85 Punkte. Damit liegt adidas auf Rang 6 aller bislang durch S&P bewerteten Unternehmen.

In der Bewertung betont S&P den branchenführenden Ansatz von adidas zu den Themen Innovation, Lieferkettenmanagement und Konsumenteneinbindung. Besonders hervorgehoben wird das Bestreben von adidas, verstärkt nachhaltige Materialien einzusetzen, kreislaufwirtschaftliche Prozesse und Dienstleistungen zu erweitern und ehrgeizige Net-Zero-Emissionsziele zu erreichen. Die Analyse würdigt auch die starken Kontrollmechanismen, mit denen adidas seine Lieferkette überwacht, um faire und sichere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Außerdem anerkannt wird die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsziels in das Vergütungssystem für den Vorstand des Unternehmens. Die enge Zusammenarbeit zwischen adidas Aufsichtsrat und Vorstand wird als beispielhaft und als Treiber für die Umsetzung der Strategie betrachtet.

Weitere Informationen:
adidas Nachhaltigkeit S&P
Quelle:

adidas AG

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.

(c) HeiQ
HeiQ AeoniQ Zellulosegarn
26.10.2021

´Zellulosehaltige, klimafreundlichen HeiQ AeoniQ-Garns

HeiQ kündigt mit der Einführung von HeiQ AeoniQ - einem hochleistungsfähigen Zellulosegarn auf Basis einer neuen Faser aus kohlenstoffnegativen Materialien - einen potenziellen Wendepunkt für die Textilindustrie an. Diese neue Faser, die aus zellulosehaltigen Biopolymeren der dritten Generation gewonnen wird, befindet sich auf dem Weg zur Pilotproduktion, bevor sie in großem Umfang auf den Markt kommt. The LYCRA Company ist der erste Entwicklungspartner von HeiQ.

HeiQ AeoniQ-Zellulosegarn aus klimafreundlichen Rohstoffen
HeiQ AeoniQ-Garne (Aeon: Streben nach ewiger Zirkularität) werden aus zellulosehaltigen Biopolymeren hergestellt, die während des Wachstums Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden und gleichzeitig Sauerstoff erzeugen. Dieses Hochleistungsgarn ist in der Lage, synthetische Filamentgarne zu ersetzen, die mehr als 60% der weltweiten jährlichen Textilproduktion von 108 Millionen Tonnen ausmachen.2 Im Vergleich zu herkömmlichen Zelluloseprodukten werden für die Herstellung von HeiQ AeoniQ-Garnen weder Ackerland noch Pestizide oder Düngemittel benötigt.

HeiQ kündigt mit der Einführung von HeiQ AeoniQ - einem hochleistungsfähigen Zellulosegarn auf Basis einer neuen Faser aus kohlenstoffnegativen Materialien - einen potenziellen Wendepunkt für die Textilindustrie an. Diese neue Faser, die aus zellulosehaltigen Biopolymeren der dritten Generation gewonnen wird, befindet sich auf dem Weg zur Pilotproduktion, bevor sie in großem Umfang auf den Markt kommt. The LYCRA Company ist der erste Entwicklungspartner von HeiQ.

HeiQ AeoniQ-Zellulosegarn aus klimafreundlichen Rohstoffen
HeiQ AeoniQ-Garne (Aeon: Streben nach ewiger Zirkularität) werden aus zellulosehaltigen Biopolymeren hergestellt, die während des Wachstums Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden und gleichzeitig Sauerstoff erzeugen. Dieses Hochleistungsgarn ist in der Lage, synthetische Filamentgarne zu ersetzen, die mehr als 60% der weltweiten jährlichen Textilproduktion von 108 Millionen Tonnen ausmachen.2 Im Vergleich zu herkömmlichen Zelluloseprodukten werden für die Herstellung von HeiQ AeoniQ-Garnen weder Ackerland noch Pestizide oder Düngemittel benötigt.

HeiQ AeoniQ-Garne sind für den Kreislaufgedanken konzipiert und können bei gleichbleibender Faserqualität mehrfach recycelt werden. Der Herstellungsprozess soll 99% weniger Wasser verbrauchen als bei Baumwollgarnen, und HeiQ AeoniQ soll vergleichbare Leistungseigenschaften wie Polyester, Nylon und herkömmliche Garne aus regenerierter Zellulose bieten.

Einladung von Erstanwendern
Die führenden Branchenexperten von HeiQ stehen bereit, um im zweiten Quartal 2022 die ersten HeiQ AeoniQ-Garne aus der Pilotproduktionsanlage zu liefern. Angesichts der herausragenden Qualitäten, des einzigartigen Dekarbonisierungspotenzials und der hervorragenden ESG3-Eigenschaften lädt HeiQ maximal 20 auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Markenpartner ein, als erste Produkte aus diesem zukunftsweisenden Garn auf den Markt zu bringen.

The LYCRA Company als primärer Entwicklungspartner
HeiQ gibt bekannt, dass The LYCRA Company mit ihrer Markenkollektion, ihrem globalen Einzelhandelskundennetzwerk und ihren Fähigkeiten zur Stoffinnovation ein primärer Partner für die Bekleidungsentwicklung für HeiQ AeoniQ-Garne mit einer Exklusivität für Stretch- und Leistungsstoffe sein wird. The LYCRA Company verfügt über ein komplettes Angebot an zertifizierten, nachhaltigen Produkten und ergänzt dieses Angebot kontinuierlich durch die Entwicklung neuer LYCRA®-Fasertypen. Diese Fasern haben das Potenzial, mit HeiQ AeoniQ-Garn kombiniert zu werden, um einzigartige dekarbonisierende und abbaubare elastische Stoffe zu schaffen.

 

2 Statista
3 Environment, Social, Governance

Quelle:

HeiQ Materials AG

(c) HypoVereinsbank
05.07.2021

HypoVereinsbank-Studie: „Wettbewerbsnachteile durch Lieferkettengesetz“

  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z.
  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut befragten Unternehmen erwartet, dass sich die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch das Lieferkettengesetz verschlechtert
  • Besonders große Herausforderungen sehen die Unternehmen in der Sorgfaltspflicht für Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette (52%), der Berichterstattungspflicht (46%) sowie der Vertragsgestaltung mit Lieferanten (46%)
  • Fast drei Viertel der Befragten (70%) befürchtet, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern könnte
  • Gleichzeitig befassen sich fast alle Unternehmen bereits mit Nachhaltigkeitsthemen (90%) und ein Großteil investiert bereits in nachhaltige Projekte oder plant dies (69%)
  • Mit Blick auf nachhaltige Finanzierungen erwartet jedes zweite Unternehmen (54%), dass soziale Faktoren künftig eine größere Rolle spielen

Das Mitte Juni vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, entlang der gesamten Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu sorgen – und stellt damit viele Firmen vor Herausforderungen. Ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass das Lieferkettengesetz negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit haben wird. Vor allem kleinere Betriebe mit einem Jahresumsatz von 5 bis 50 Millionen Euro (32%) und Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (30%) befürchten, dass ihre Konkurrenzfähigkeit unter dem Gesetz leiden wird.

Andererseits erwarten aber auch 17 Prozent der Unternehmen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation. Dabei ist das Lieferkettengesetz in den Führungsetagen deutscher Unternehmen aktuell sehr präsent. Insgesamt drei Viertel der Unternehmen in allen Umsatzklassen haben sich bereits mit den Auswirkungen beschäftigt. Dies zeigt die gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut durchgeführte Studie der HypoVereinsbank mit dem Titel „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“.

Überwachung und Dokumentation zentrale Herausforderungen
Um die Anforderungen des Gesetzes in allen Punkten zu erfüllen, müssen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen oder sogar zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Jedes zweite Unternehmen bewertet der Studie zufolge die unternehmerische Sorgfaltspflicht, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, als besonders schwierig. Das gilt insbesondere für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 250 Millionen Euro (64%). Als logische Folge rücken die auf Lieferketten bezogene Administration und Dokumentation stärker in den Fokus der Unternehmen: Jeweils 46 Prozent bewerten die Berichterstattungspflicht und die Vertragsgestaltung mit Lieferanten als weitere zentrale Herausforderungen. Dabei befürchten 70 Prozent der befragten Entscheider, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern würde.

Potenzial nachhaltigen Wirtschaftens erkannt
Trotz der mit neuen Vorschriften einhergehenden Herausforderungen hat ein Großteil der Unternehmen die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit und des Potenzials nachhaltigen Wirtschaftens bereits erkannt: Neun von zehn Firmen haben sich laut Studie schon mit den Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit auf Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitnehmerbedingungen und Verbraucherschutz auseinandergesetzt – über die Hälfte bereits intensiv. Dabei entwickeln sich nachhaltige Lieferketten auch für mehr und mehr Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil und einer Wachstumschance.

Aufwind für nachhaltige Finanzierungen
Zuletzt hat auch die Covid-19-Pandemie gezeigt, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Eine Erkenntnis war, dass sich das Engagement eines Unternehmens für bessere soziale und ökologische Bedingungen positiv auf die Stabilität der Lieferkette und die Qualität der eigenen Produkte auswirkt. Viele Firmen haben deshalb bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Präventionsmaßnahmen definiert, wie beispielsweise einzuhaltende Codes of Conduct (45%) oder Lieferantenaudits (43%). Dass gerade mit Blick auf die Lieferketten trotzdem noch Luft nach oben ist, zeigt ein Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategien deutscher Unternehmen. Hier stehen der Studie zufolge die Bemühungen zum Klima- und Umweltschutz (61%), die sozialen Belange der eigenen Arbeitnehmer (51%), und ressourcenschonendes Wirtschaften (38%) ganz oben auf der Liste. Die Achtung der Menschenrechte, die das geplante Lieferkettengesetz vorrangig adressiert, spielt nur in der Nachhaltigkeitsstrategie von einem Drittel der Unternehmen eine Rolle. Lediglich 14 Prozent der Unternehmen geben an, dass Nachhaltigkeit in der Lieferkette für ihr Unternehmen strategisch relevant ist. Um Engagement gerade in diesem Bereich zu zeigen und zu incentivieren, könnten soziale Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten künftig relevanter werden. Bei ESG-gebundenen Krediten verpflichten sich Unternehmen, bestimmte ökologische (Environmental), sozialverträgliche (Social) und compliance-relevante (Governance) Ziele zu erreichen. Mehr als jedes zweite Unternehmen erwartet, dass sich der Stellenwert sozialer Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungen bis 2023 stark erhöhen wird. So können sich Unternehmen zum Beispiel verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen, die an Faktoren sozialer Nachhaltigkeit wie die Durchsetzung eines Supplier Code of Conduct oder auch die Durchführung von Sozialaudits bei Lieferanten geknüpft sein können.

Online-Umfrage unter Top-Entscheidern
Für die Studie „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“ hat F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut im Frühjahr 2021 mittels einer Online-Befragung 125 Top-Entscheider von deutschen Unternehmen nach ihren Erwartungen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes und dessen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen befragt. Dabei entstand auch ein aussagekräftiges Stimmungsbild darüber, welche Bedeutung soziale Verantwortung und nachhaltige Finanzierung in der deutschen Unternehmenslandschaft überhaupt hat. In die Erhebung flossen die Einschätzungen von Vertretern unterschiedlicher Unternehmensgrößen ein. Dabei stammt die Mehrheit aus Betrieben mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Außerdem wurde auf eine gewisse Branchenbandbreite geachtet. Untersucht wurden unter anderem Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, aus der Chemie- und Pharmaindustrie sowie aus dem Handelssektor. Rund zwei Drittel der Befragten sind Geschäftsführer oder Vorstände, jeweils ein Zehntel bekleiden das Amt eines CFOs oder sind im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement tätig.

Die gesamte Studie kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Studie Lieferkettengesetz | HypoVereinsbank (HVB)

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

HypoVereinsbank