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27.11.2020

BTE Eilmeldung: Novemberhilfen wohl ab 40 Prozent Umsatzrückgang

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

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