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Wie entstand die europäische Kennzeichnungsnorm EN 12934?
Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
- verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
- Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
Die europäische Kennzeichnungsnorm EN 12934 entwickelte sich aus der unbefriedigenden Situation des Nebeneinanders verschiedener Kennzeichnungssysteme in Europa heraus.
Die RAL-Bestimmungen wurden wegen der Begrifflichkeiten bei der Füllungskennzeichnung, die immer wieder zu Missverständnissen führten, heftig kritisiert. Die europäischen Nachbarländer lösten sich allmählich von der RAL 092 A2 und erarbeiteten eigene Kennzeichnungssysteme. Dabei bezogen sie oftmals Verbraucherorganisationen und Vertreter des Handels ein.
In Europa entwickelten sich auf diese Weise verschiedene Kennzeichnungsregeln für das Füllmaterial Federn und Daunen; ihre Vielzahl erschwerte die Vergleichbarkeit der Produkte innerhalb Europas und war nicht verbraucherfreundlich.
Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Eine korrekte und verständliche Deklaration der Zusammensetzung des Füllmaterials ist deshalb so wichtig, weil der Anteil von Daunen z.B. in einer Zudecke eines der wichtigsten Kriterien zu ihrer Beurteilung darstellt. Dabei gilt die Formel: Je höher der Daunenanteil, desto leichter und isolierender ist die Füllung. Ist der Daunenanteil hoch, ist die Zudecke in der Regel wertvoller und teurer als bei einem niedrigeren Daunenanteil.
Der Verbraucher ist hier in ganz besonderem Maße auf eine verständliche Kennzeichnung angewiesen.
Die Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 092 A2 von 1932, die mehrfach geringfügig überarbeitet wurden, orientierten sich in ihrem Grundprinzip daran, dass der Verkäufer dem Kunden Beispiele für Federn-/Daunen-Mischungen in Schaukästen zeigte. Dann konnten Kennzeichnungen wie z.B. Halbdaune im Einzelgespräch erläutert werden – dass es sich eben nicht um einen Anteil von 50 % Daunen, 50 % Federn handelte. Erst danach wurden die Decke und/oder das Kissen mit der Mischung gefüllt, die sich der Kunde ausgesucht hatte.
Bis Anfang der 50er-Jahre wurden rund 90 Prozent der federn- und daunengefüllten Bettwaren durch den selbst füllenden Fachhandel verkauft. Der Anteil ging seit dieser Zeit kontinuierlich zurück, inzwischen wird er mit rund 25 Prozent angenommen (Schätzungen des Verbandes der Deutschen Dau¬nen- und Federnindustrie e. V. 2005). Darüber hinaus verzichtet auch der Fachhandel immer mehr auf die Herstellung der Bettwaren vor Ort, sondern bezieht vermehrt fertig gefüllte Produkte.
In dieser Situation aber, bei fertigen Bettwaren, bei denen der Käufer die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte, erwiesen sich die Angaben der bisherigen RAL 092 A2 als missverständlich und irritierend: So rechneten die Käufer beispielsweise bei der Halbdaune mit einem prozentualen Gewichtsanteil von 50 % Daunen, 50 % Federn, während diese in Wirklichkeit nur 15 % Daunen bei einem Anteil von 85 % Federn besaß. Ebenso brachte kaum ein Verbraucher den Begriff Original mit Neuware in Verbindung.
Die Grundstruktur der RAL baute zu einseitig auf der offenen Präsentation der Füllung auf, was nicht mehr der aktuellen Lage entsprach. Sie ließ sich von ihrer Struktur her nicht den aktuellen Erfordernissen anpassen.
Bereits Mitte der 80er-Jahre gab es in Deutschland Bestrebungen, die RAL-Vorschrift zu ändern und die Zusammensetzung der Füllung aus Daunen und Federn in Gewichtsprozenten anzugeben. Zu einer RAL-Novellierung kam es jedoch nicht mehr, da mit der Erarbeitung der EN 12934 begonnen wurde.
Mit dem Zusammenwachsen der europäischen Staaten wurden auch die verschiedenen Kennzeichnungssysteme für Füllungen aus Federn und Daunen insbesondere für die Verbraucher zu unübersichtlich. Anfang der 90er Jahre verlangte das Verbraucherschutzreferat der Europäischen Kommission eine Anpassung der Kennzeichnung des Füllmaterials Daunen und Federn an die europäische Textilkennzeichnungsrichtlinie.
Die Bestimmung der Faserzusammensetzung – wie man sie bei Textilien schon kannte, also etwa: 95 % Baumwolle, 5 % Polyester – sollte sinngemäß auf die Zusammensetzung des Füllmaterials Daunen und Federn übertragen werden. Auf dem Etikett sollte entsprechend eine Information über die Zusammensetzung in „x Prozent Daunen, y Prozent Federn“ erfolgen. Eine solche Angabe hatten insbesondere die Verbraucherverbände immer wieder gefordert.
Aus diesen Gründen – verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa, Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen – musste eine völlig neue Kennzeichnungsnorm gefunden werden. Das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen europäischer Länder war die EN 12934, die seit Dezember 1999 gilt und das unübersichtliche Nebeneinander von verschiedenen Kennzeichnungssystemen in Europa beseitigte.
Die RAL-Kennzeichnung darf seit dem 1.1.2005 nicht mehr verwendet werden.
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Warum braucht man so viele Etiketten und Zeichen? Das verwirrt doch nur!
- Der TRAUMPASS bezieht sich auf die Zusammensetzung der Füllung (unter anderem Anteil Daunen, Anteil Federn), wie sie in der europäischen Norm DIN EN 12934 festgelegt ist. Mit dem TRAUMPASS dürfen nur Bettwaren gekennzeichnet werden, die mit Federn und Daunen von Gänsen und Enten der beiden höchsten Klassen lt. EN 12934 gefüllt sind.
Was dokumentiert der TRAUMPASS?
- Daunasan® / Downafresh® dokumentiert, dass die Anforderungen an die Hygiene und Reinheit bei den Daunen und Federn (gemäß der europäischen Norm DIN EN 12935) erfüllt sind.
Was bedeutet Daunasan® / Downafresh®?
- NOMITE gibt an, dass die Decke/das Kopfkissen aufgrund der Federn- und Daunenfüllung und des daunendichten Inletts für Hausstaubmilben-Allergiker geeignet ist (PAS 1008 des DIN).
Was bedeutet NOMITE?
- Der DOWNPASS dokumentiert, dass die damit gekennzeichnete Füllung weder von lebenden Tieren noch von Tieren stammt, die zur Produktion der Stopfleber gehalten worden sind. Außerdem muss das Füllmaterial zurückverfolgt werden können bis zum Aufzuchtgebiet der Tiere. Die Aufzuchtbedingungen der Tiere werden ebenfalls auditiert.
Die Anforderungen an die Aufzucht, die Rückverfolgbarkeit und die Qualität von Füllungen, die mit dem DOWNPASS gekennzeichnet sind, sind im DOWNPASS-Standard und den DOWNPASS-Durchführungsbestimmungen niedergelegt.
Darüber hinaus wird durch den DOWNPASS die Zusammensetzung des Füllmaterials (unter anderem Anteil Daunen, Anteil Federn), wie sie in der europäischen Norm DIN EN 12934 festgelegt ist, vorgegeben. Mit dem DOWNPASS dürfen nur Bettwaren gekennzeichnet werden, die mit Federn und Daunen von Gänsen und Enten der beiden höchsten Klassen lt. EN 12934 gefüllt sind. Die Einhaltung der Anforderungen wird durch angekündigte und unangekündigte Audits der Lieferkette und Überprüfungen der Füllqualität z.B. durch verdeckte Aufkäufe am Point of Sale überwacht.
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Dürfen die RAL-Begriffe wie „Original“, „Halbdaune“ usw. noch verwendet werden?
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Für wen gilt die Kennzeichnungsnorm EN 12934?
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Warum eine neue Norm? Muss immer alles geändert werden?
- verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
- Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
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Warum steht auf einer in Italien gekauften Decke UNI EN 12934? Ist das eine andere Qualität?
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Was ist die Norm DIN EN 12934?
- die Angabe der Füllungszusammensetzung (% Daunen, % Federn) und
- die Klassifizierung von Neuware.
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Was muss auf dem Etikett entsprechend der EN 12934 angegeben werden?
- Handelt es sich um Neuware? Dafür steht der Begriff „neu“. Dass es sich um Neuware handelt, geht auch aus dem Begriff „Klasse I“ hervor – aber im Allgemeinen ist dem Verbraucher nicht bekannt, um was es sich bei den einzelnen Klassen handelt. Darum wird der Begriff „neu“ in der Regel hinzugefügt.
Zum Beispiel:
weiße ungarische neue Gänsedaunen und ‑federn, Klasse I, 90 % Daunen, 10 % Federn
- Welches ist die Geflügelart, von der die Daunen/Federn stammen? (Statt Gans und/oder Ente könnte hier im Übrigen auch Wassergeflügel stehen.)
In unserem Beispiel:
weiße ungarische neue Gänsedaunen und ‑federn, Klasse I, 90 % Daunen, 10 % Federn
- Es folgt die Angabe der Klasse, zu der die Füllung gerechnet wird. Die Einteilung in Klassen bei einer Daunen- und Federnfüllung ist etwas Neues.
Es gibt sieben Klassen, I bis VII. Die ersten drei Klassen I bis III betreffen die Daunen und Federn von Wassergeflügel, also von Gänsen und Enten. Die Klassen IV bis VII kennzeichnen Füllungen aus Landgeflügel- und/oder Wassergeflügelfedern und -daunen.
- Den Abschluss bildet die Zusammensetzung der Füllung aus Daunen und/oder Federn. Sie wird in Gewichtsprozent angegeben, und zwar in Stufen von 10 % in abnehmender Reihenfolge – es wird also die höchste Prozentzahl zuerst genannt.
Eine Ausnahme von der 10-%-Regel bilden Füllungen mit 85 % Federn und 15 % Daunen – das ist die ehemalige „Halbdaune“.
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Was sind die Bestimmungen der Europäischen Norm DIN EN 12934?
- Wie ist die Füllung zusammengesetzt? – % Daunen, % Federn
- Handelt es sich um Neuware? – Begriff „neu“
- Die Klasse, zu der die Füllung gerechnet wird – Klasse I bis VII
- Von welchem Tier stammen die Daunen/Federn? – „Gans/Ente“ bzw. „Wassergeflügel“
Nicht all diese Angaben sind nach der neuen Norm erforderlich.
- Die Angabe der Zusammensetzung Daunen/Federn in Prozent ist zwingend.
- Angaben zur Neuware, Klasse und Geflügelart sind freiwillig. Für sie gelten aber genaue Bestimmungen. Werden sie also auf dem Etikett angegeben, so müssen sie den Vorgaben der Norm entsprechen.
- Angaben zur Farbe und zur Herkunft des Füllmaterials sind freiwillig. Die Art dieser Angaben ist in der Norm nicht festgelegt.
1. Die Zusammensetzung: % Daunen, % Federn
Die Zusammensetzung einer Füllung aus Daunen und/oder Federn wird in Gewichtsprozent angegeben.
Diese Angabe ist ein „Muss“.
Eine Ausnahme von der 10-%-Regel bilden Füllungen mit 85 % Federn und 15 % Daunen – das ist die ehemalige „Halbdaune“.
Die Eingruppierung in eine bestimmte Klasse beinhaltet bereits die Angabe, ob es sich um Neuware handelt: Die Klasse I bei Gänsen und Enten gilt nur für neue Ware.
Ob er Neuware vor sich hat, erkennt der Fachmann insbesondere am Anteil sogenannter „anderer Elemente“. Sie sind nicht zu verwechseln mit den „Fremdbestandteilen“ wie Wolle oder Synthetik: Die „anderen Elemente“ haben durchaus mit Daunen und Federn zu tun. Man versteht darunter Daunen- und Federnflug (kleine abgespaltene Teile der Federn/Daunen), beschädigte, gebrochene Federn sowie Rückstände.
Aufgrund der Frage „Wassergeflügel oder Landgeflügel“ kann man bei den Klassen zwei große Gruppen unterscheiden:
Gehalt an anderen Elementen (%) | Klassifikation | Elemente und Zusammensetzung | |
Füllungen vom Wassergeflügel (Gans und Ente) |
bis 5 | "Klasse I" und / oder "neu" | Daune ...% Feder ...% |
über 5 bis 15 | "Klasse II" | Daune ...% Feder ...% |
|
über 15 | "Klasse III" | Daune ...% Feder ...% andere Elemente ...% |
|
Füllungen bestehend aus Landgeflügel oder aus Land- und Wassergeflügel |
bis 5 | "Klasse IV" und / oder "neu" |
Daune ...% Feder ...% |
über 5 bis 15 | "Klasse V" | Daune ...% Feder ...% |
|
über 15 | "Klasse VI" | Daune ...% Feder ...% andere Elemente ...% |
|
"Klasse VII" | (unspezifizierte Zusammensetzung) |
Ist aber konkret von „Gänsen“ und/oder „Enten“ statt pauschal von „Wassergeflügel“ die Rede, so muss zusätzlich deren jeweiliger Anteil angegeben werden. So bedeutet „reine Gans“ einen Anteil „Gans“ von mindestens 90 %. Die Angabe der Geflügelart ist nicht zwingend. Wird eine Angabe der Geflügelart verwendet, so zeigt die folgende Tabelle die jeweiligen Bezeichnungen.
Zusammensetzung in Prozent | Bezeichnung(en) | |||
100
0
|
bis bis |
90,0 9,9 |
Gans
Ente
|
reine Gans |
89,9
10,0
|
bis
bis
|
70,0 29,9 |
Gans
Ente
|
Gans |
69,9
30,0
|
bis
bis
|
50,0 49,9 |
Gans
Ente
|
Gans / Ente |
69,9
30,0 |
bis
bis
|
50,0 49,9 |
Ente
Gans
|
Ente / Gans |
89,9
10,0
|
bis
bis
|
70,0 29,9 |
Ente Gans |
Ente |
100 0 |
bis
bis
|
90,0 9,9 |
Ente Gans |
reine Ente |
Der Zusatz „rein“ ist demnach nur zulässig bei einem Anteil einer Geflügelart von mindestens 90 %.