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Kennzeichnungsregeln alt - neu Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934 RAL-Bezeichnungen

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der nicht mehr gültigen RAL-Vereinbarung 092 A2 und der aktuell geltenden Norm DIN EN 12934?

Der wichtigste und augenfälligste Unterschied betrifft die prozentuale Angabe des Daunen- und Federngehalts in einer Füllung. Eine große Rolle spielt dabei der Daunenanteil: Je höher der Daunenanteil ist, umso größer ist auch die Füllkraft und Wärmehaltung, und das bei geringerem Gewicht.
 
Der Daunen- und Federnanteil wird nicht mehr durch eine verbale Beschreibung ohne zwingende Angabe der prozentualen Zusammensetzung ausgedrückt, sondern wird nach Gewichtsprozenten angegeben.
Der wichtigste und augenfälligste Unterschied betrifft die prozentuale Angabe des Daunen- und Federngehalts in einer Füllung. Eine große Rolle spielt dabei der Daunenanteil: Je höher der Daunenanteil ist, umso größer ist auch die Füllkraft und Wärmehaltung, und das bei geringerem Gewicht.
 
Der Daunen- und Federnanteil wird nicht mehr durch eine verbale Beschreibung ohne zwingende Angabe der prozentualen Zusammensetzung ausgedrückt, sondern wird nach Gewichtsprozenten angegeben.
 
So wird etwa die Halbdaune jetzt so bezeichnet: 85 % Federn, 15 % Daunen.
Die Dreivierteldaune wird angegeben als:
70 % Federn, 30 % Daunen.
 
Neu sind außerdem die Bezeichnung „neu Klasse I“ statt „Original“ und eine Einteilung der Füllung in Klassen.
 
RAL-Bezeichnungen

Wie kam man auf so missverständliche Begriffe wie „Halbdaune“?

Der Begriff „Halbdaune“ reicht weit zurück, bis in das 19. Jahrhundert. In Handarbeit wurde damals das gesamte von einer Gans oder Ente gewonnene Gefieder (Federn, Daunen, Langfedern) gewaschen und getrocknet, dann wurden die Langfedern – sie sind für Bettwaren unbrauchbar – heraussortiert. Übrig blieb die Halbdaune, eine Mischung, in der der Daunengehalt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent lag. Der Begriff wurde also keineswegs als „halber Anteil Daune, halber Anteil Federn“ verstanden, sondern als „teils Federn, teils Daunen“.
Der Begriff „Halbdaune“ reicht weit zurück, bis in das 19. Jahrhundert. In Handarbeit wurde damals das gesamte von einer Gans oder Ente gewonnene Gefieder (Federn, Daunen, Langfedern) gewaschen und getrocknet, dann wurden die Langfedern – sie sind für Bettwaren unbrauchbar – heraussortiert. Übrig blieb die Halbdaune, eine Mischung, in der der Daunengehalt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent lag. Der Begriff wurde also keineswegs als „halber Anteil Daune, halber Anteil Federn“ verstanden, sondern als „teils Federn, teils Daunen“. Wenn man diese Mischung – wiederum manuell – weiter trennte, erhielt man „Federn“ und „Daunen“. Andere Bezeichnungen außer „Federn“, „Daunen“ und „Halbdaunen“ gab es nicht.
 
Zur Zeit der Entstehung der ersten RAL-Vereinbarung 1932 griff man auf diese Bezeichnungen zurück. Später wurde die Verarbeitung von Federn, auch die Sortierung, immer stärker maschinell durchgeführt und verfeinert. Daher wurden 1963 neue Begriffe eingeführt: die „fedrige Daune“ sowie die Bezeichnung „Original“ für Neuware. 1972 kamen die Bezeichnungen „Dreivierteldaune“ (Daunenanteil 30 Prozent) sowie „dau­nenhaltige Federn“ (Daunenanteil neun Prozent) hinzu – die RAL 092 A2.
 
Die RAL-Vorschriften erfüllten so lange ihren Zweck, wie der Verkäufer dem Käufer in Schaukästen die verschiedenen Federn-Daunen-Mischungen zeigte. Dabei wurde sehr schnell klar, dass etwa Halbdaunen nicht „die Hälfte Daunen, die Hälfte Federn“ bedeutete. Der Käufer suchte sich die für ihn passende Mischung für die gewünschte Bettware aus, die dann für ihn hergestellt wurde.
 
Im Laufe der Zeit wuchs jedoch der Anteil der fertig gefüllten Produkte, bei denen der Käufer Fertigprodukte in den Selbstbedienungsabteilungen des Handels einkaufte und die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte. Jetzt führten die Begriffe wie „Halbdaune“ oder „Dreivierteldaune“ in der Mehrzahl der Fälle zu Missverständnissen. Dem Verbraucher fiel es schwer zu verstehen, dass in einer Halbdaunenfüllung nur mindestens 15 Prozent Daunen enthalten sein mussten – die RAL-Begriffe waren nicht mehr plausibel.
 
Ebenso war es nicht zu vermitteln, dass Neuware nicht als „neu“, sondern als „Original“ bezeichnet wurde. Fehlte der Begriff „Original“, so konnten bis zu 30 Prozent wiederaufbereitete Altware enthalten sein. Um Neuware deutlich zu kennzeichnen, wurde damals auf dem Federn-Siegel „Naturprodukte“ der Satz „Dieses Zeichen garantiert Neuware“ hinzugefügt.
 
Die Prozentangaben zu den Daunengehalten in der RAL 092 A2 bezogen sich von jeher auf den Gewichtsanteil. Zu einem anhaltenden Missverständnis trug jedoch wesentlich die Präambel der RAL 092 A2 von 1970 bei. Dort wurde argu­mentiert, dass der Begriff der Halbdaunen aus der Volumenbetrachtung des Füll­materials abgeleitet werden könne. Wenn man von beiden Komponenten das Volumen messen würde, so würden, da Daunen leichter sind als Federn, die 15 Gewichtsprozent Daunen nahezu das gleiche Volumen aufweisen wie die 85 Gewichtsprozent Federn. Diese Argumentation sollte rechtfertigen, warum Halbdaunen nicht 50 Prozent Daunen, sondern nur 15 Prozent Daunen enthielten.
 
Dieser Erklärungsansatz konnte jedoch nie schlüssig bewiesen werden. Würden 15 Prozent Daunen 50 Prozent des Volumens einnehmen, so müssten die Daunen in der Dreivierteldaune (gewichtsmäßiger Daunenanteil von 30 Prozent) bereits 100 Prozent des Volumens ausmachen – ein Aberwitz, denn in der Füllung befänden sich ja auch noch 70 Prozent Federn mit ihrem Volumen.
 
Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934

Wo gilt die Kennzeichnungsnorm EN 12934?

Räumlicher Geltungsbereich der Kennzeichnungsnorm EN 12934 sind die EU- und die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Die Norm gilt auch in den neuen EU-Mitgliedsstaaten.
Darüber hinaus kann sie überall auf der Welt zur Kennzeichnung des Füllmaterials Daunen und Federn verwendet werden.
 
Räumlicher Geltungsbereich der Kennzeichnungsnorm EN 12934 sind die EU- und die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Die Norm gilt auch in den neuen EU-Mitgliedsstaaten.
Darüber hinaus kann sie überall auf der Welt zur Kennzeichnung des Füllmaterials Daunen und Federn verwendet werden.