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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE
Steffen Jost, Rolf Pangels vor dem BGH
27.07.2023

BGH hebt OLG-Urteils zu Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets aufgrund Flugplatznähe auf

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des ZFO geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz - der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt - schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug allein durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den dort ansässigen Einzelhandel. Wird das ZFO überdies - wie geplant - um rund 8.500 qm Verkaufsfläche vergrößert, werden sich auch dessen Sonntagsumsätze weiter erhöhen.

In den beiden Vorinstanzen war Jost jeweils unterlegen. Das OLG Zweibrücken hatte zuletzt angenommen, dem beklagten Store innerhalb des ZFO sei keine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzuwerfen, weil die Landesverordnung zur Durchführung von § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ihr Verhalten legitimiere. Die nachträgliche Veränderung der für den Erlass der Verordnung bestimmenden Umstände, also die Einstellung des Verkehrsflugbetriebs, habe nicht dazu geführt, dass die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetzes automatisch unwirksam geworden sei.

Diese Argumentation hat der BGH nunmehr zurückgewiesen. Das OLG Zweibrücken muss die Rechtswidrigkeit der Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. regionale Wirtschaftsförderung) Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

BTE-Hauptgeschäftsführer Pangels betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

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BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

19.12.2022

BTE: „Staatskanzlei brüskiert Handel“

Der BTE zeigt sich sehr enttäuscht und gleichzeitig bestürzt von der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf sein Schreiben vom 7. Juni 2022 bezüglich der erneuten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) und der Vielzahl der dort nach Auffassung des Verbandes zu Unrecht erlaubten verkaufsoffenen Sonntage. Auch die Tatsache, dass sich die Staatskanzlei bzw. die Ministerpräsidentin nahezu ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um auf das Schreiben überhaupt zu antworten, sorgte beim BTE, den Städten und den Einzelhändlern in der Region für Unverständnis und Irritation.
 
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Auf die vorgetragenen, berechtigten Sorgen und Nöte der Städte und Einzelhändler geht man überhaupt nicht ein, stattdessen verfängt sich das Schreiben weitestgehend in allgemeine Floskeln. Auch durch den lapidaren Rückverweis auf das Raumordnungsverfahren wird wenig Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme der Ministerpräsidentin vermittelt. Nicht einmal ein Gesprächsangebot zur Klärung strittiger Punkte wird unterbreitet.“
 

Der BTE zeigt sich sehr enttäuscht und gleichzeitig bestürzt von der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf sein Schreiben vom 7. Juni 2022 bezüglich der erneuten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) und der Vielzahl der dort nach Auffassung des Verbandes zu Unrecht erlaubten verkaufsoffenen Sonntage. Auch die Tatsache, dass sich die Staatskanzlei bzw. die Ministerpräsidentin nahezu ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um auf das Schreiben überhaupt zu antworten, sorgte beim BTE, den Städten und den Einzelhändlern in der Region für Unverständnis und Irritation.
 
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Auf die vorgetragenen, berechtigten Sorgen und Nöte der Städte und Einzelhändler geht man überhaupt nicht ein, stattdessen verfängt sich das Schreiben weitestgehend in allgemeine Floskeln. Auch durch den lapidaren Rückverweis auf das Raumordnungsverfahren wird wenig Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme der Ministerpräsidentin vermittelt. Nicht einmal ein Gesprächsangebot zur Klärung strittiger Punkte wird unterbreitet.“
 
Der BTE sieht sich in seiner Einschätzung bestärkt, dass eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider einer Erweiterung nicht gewollt sei und die Durchführung des Raumordnungsverfahrens allein dem Zweck diene, eine bereits feststehende Entscheidung durch ein formales Verfahren „abzusegnen“. Das sei Kirchturmpolitik, die auf Kosten der betroffenen Einzelhändler in der Region und zu Lasten lebendiger Innenstädte betrieben werde.
 
Pangels weiter: „Das ZFO soll in einer fünften Erweiterung von 21.000 qm auf 29.500 qm Verkaufsfläche vergrößert werden. Nach Angaben der Investoren/Betreiber und FOC-Gutachter habe die abermalige Erweiterung des ZFO angeblich „keinerlei Auswirkungen auf bestehende Innenstadtstrukturen“. Schenke man diesen Aussagen Glauben, dann werde man das ZFO wohl auf „ewig“ erweitern können, ohne dass davon Gefahren für die Innenstädte in den benachbarten Städten und Regionen entstehen bzw. ausgehen werden. Das, so der Handelsverband, sei ebenso wenig glaubhaft wie nachvollziehbar.“  
 
Der BTE fordert die Ministerpräsidentin und die Landesregierung nochmals auf, sich ihrer Verantwortung für die von der geplanten Erweiterung des ZFO betroffenen, zahlreichen Städten und Einzelhändlern zu stellen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Er erneuerte die Bereitschaft zu einem persönlichen Gesprächsaustausch mit der Ministerpräsidentin.

Weitere Informationen:
BTE FOC
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

17.02.2022

BTE fordert "Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC"

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es dürefe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine.
 
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.  

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

19.12.2019

Offener Brief des BTE-Präsidenten, Steffen Jost

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das zu Ende gehende Jahr 2019 war für den mittelständischen Modehandel sicher nicht einfach, hat aber doch für einige hoffnungsvolle Lichtblicke gesorgt. So haben rund die Hälfte der Unternehmen ihren Umsatz steigern können, was sicher auch der niedrigen Vorlage aus 2018 geschuldet ist. Ob es für die gesamte Modebranche zu einem Plus reicht, müssen die letzten Tage des Jahres zeigen.

 

Eines kann man aber bereits jetzt mit Sicherheit sagen: In der Branche hat 2019 ein Umdenken eingesetzt. Das katastrophale Jahr 2018 mit seinem „endless summer“ hat allen Verantwortlichen erbarmungslos offengelegt, dass der Modehandel endlich umsteuern muss. Weg von immer mehr und immer früher reduzierter Ware und hin zu gezieltem, kurzfristigerem und bedarfsgerechterem Einkauf. 2018 war insoweit ein heilsamer Schock, um die nicht mehr zeitgemäße Praktiken im Modebusiness wirksam und – hoffentlich – nachhaltig zu ändern.

 

Und es funktioniert! Etliche Kollegen haben erlebt, dass sie mit weniger Ware ihren Umsatz halten oder sogar steigern konnten. Vor allem aber sind die erzielten Spannen höher, weil der Warendruck und damit die Abschriften sinken. Das ist auch zwingend notwendig, da die Kosten für gute Mitarbeiter und einen inspirierenden POS weiter steigen werden. Der Modehandel muss diesen Weg also unbedingt weiter beschreiten und darf nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen!

 

Natürlich benötigt der Handel dazu entsprechende Angebote seiner Industriepartner. Und tatsächlich sehen wir ein Umdenken bei immer mehr Lieferanten. Der Handel honoriert das bei seiner Order in der Regel auch und muss dies künftig noch konsequenter umsetzen, will er bei hohem Servicegrad seine Umsatzrendite steigern.

 

Andererseits gibt es auf Industrieseite aber noch zu viele Unternehmen, welche die Zeichen der Zeit nicht erkennen und ein „Weiter so“ praktizieren wollen. Zum Teil setzen sie dabei einseitig auf Wachstumsstrategien und Marktanteilsgewinne. Vor beidem kann ich an dieser Stelle nur warnen. Wohin das führen kann, hat man ja zuletzt an etlichen Schieflagen prominenter Marken gesehen. Auch dort brauchen wir ein Umdenken in Richtung nachhaltig rentabler Konzepte, und zwar für beide Seiten. Hohe Marktanteile waren, sind und werden auch künftig kein Garant für auskömmliche Renditen sein!

 

Trotz aller positiven Ansätze innerhalb der Modebranche muss man konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen speziell für den stationären Modehandel zuletzt verschlechtert haben. Die Diskussionen oder Beschlüsse zu Fahrverboten, zu Plastiktüten oder zu Sonntagsöffnungen belasten primär den innerstädtischen Handel. Trotzdem wundert und beklagt sich die Politik dann noch, dass immer weniger junge Menschen Einzelhändler werden wollen und immer mehr Standorte ausbluten und die Zahl der Leerstände zunimmt!

 

Beispiel Sonntagsöffnung: Im Onlinehandel ist der Sonntag der mit Abstand umsatzstärkste Tag. Doch wenn der stationäre Handel einige wenige Male an diesem Tag öffnen will, muss er hohe Hürden überwinden und wird dennoch oft noch kurzfristig von Gewerkschaften und Kirchen gestoppt. Die Verdi-Verantwortlichen und Kirchenvertreter fördern damit tendenziell schlechter bezahlte Arbeitsplätze in den Auslieferungslagern von Amazon und Zalando zu Lasten der vielen qualifizierten Stellen im personalintensiven Fachhandel. Hier braucht der stationäre Modehandel endlich einfache und verlässliche Genehmigungsverfahren, um den Wettbewerbsvorteil des Online-Handel zumindest zeitweise ausgleichen zu können!

 

Beispiel Plastiktüten: Die mit der Politik ausgehandelte Selbstverpflichtung des Handels hat dazu geführt, dass die Zahl der an den Kunden abgegebenen Kunststofftragetaschen drastisch reduziert wurde. Trotzdem sollen Plastiktüten 2020 mit einer kurzen Aufbrauchfrist verboten werden. Da viele Kollegen noch über hohe Bestände verfügen, müssten die Reste dann entsorgt werden – teuer und unökologisch!

 

Beispiel Outlet-Center: An vielen Standorten sollen neue Factory Outlet Center (FOC) entstehen oder bestehende großzügig erweitert werden. Leidtragende sind die Händler im Einzugsgebiet, deren Kunden mit Schnäppchen-Versprechen ins FOC gelockt werden. Dabei belegen Medienberichte immer wieder, dass dort in nicht unerheblichem Umfang minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen verkauft werden. Das ist zwar verboten, wird nach BTE-Recherchen aber von den verantwortlichen Stellen kaum oder nicht kontrolliert. Der BTE wird dieses Thema daher noch stärker ins Visier nehmen!

 

Fazit: Der mittelständische Modehandel hat gute Zukunftschancen, wenn er die richtigen Prioritäten setzt und dabei die passenden Partner auf Lieferantenseite findet. Die zu Beginn angesprochenen Herausforderungen innerhalb der Branche müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern lösen. In den anderen Punkten brauchen wir die Einsicht und Hilfe der zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung. Den dort Verantwortlichen muss klar werden, dass die absehbaren negativen Entwicklungen vor allem den örtlichen, Gewerbesteuer zahlenden Handel benachteiligt. Bevorzugt werden dagegen Formate, die wenig oder nichts zum Erhalt der Innenstadt oder der lokalen Steuerkraft beitragen. Der stationäre Modehandel verlangt hier keine Privilegien, sondern erwartet lediglich eine faire Gleichbehandlung im Wettbewerb mit anderen Verkaufskanälen!

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2020!

 

Steffen Jost, BTE-Präsident

Quelle:

BTE e.V.

09.07.2018

BTE gegen weitere Factory Outlet Center

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Aus den in dem Positionspapier aufgeführten Gründen spricht sich der BTE gegen die Ansiedlung weiterer Fabrikverkaufszentren in Deutschland aus! Angesichts der bereits bestehenden Flächenüberhänge im Textileinzelhandel, des Warenüberangebotes und des differenzierten Distributionsnetzes, sind weitere FOC abzulehnen. Jeder zusätzliche qm an Verkaufsfläche verschärft die bekannten Probleme einer Branche, in der viele Unternehmen aus Industrie und Handel ums Überleben kämpfen.

Der BTE erkennt dabei durchaus den aktuellen Strukturwandel, der zu der Ausbreitung von FOC geführt hat. Dieser muss sich aber vernünftig entwickeln und darf bewährte Vertriebskonzepte einer Branche nicht irreparabel schädigen. Und der Wandel muss innerhalb der geltenden wettbewerbsrechtlichen, städtebaulichen und baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Hinweis: Das Positionspapier kann eingesehen und downgeloaded werden unter http://www.bte.de (Rubrik: Fachthemen; Stichwort: Factory Outlet Center).

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Steffen Jost, Präsident BTE e.V. (c) BTE e.V.
Steffen Jost, Präsident BTE e.V.
04.01.2018

Steffen Jost: Ansätze reichen nicht!

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Natürlich gibt es in unserer Branche tolle Unternehmen, die auch bei schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich sein dürften. Bei einer ganzen Reihe von Modegeschäften könnte es dann aber ganz eng werden. Zu oft fehlt es dort noch an Professionalität sowie leider auch am notwendigen Zusammenspiel, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Markenhersteller. Es gibt hier zwar positive Beispiele, zu oft bleibt es aber bei Lippenbekenntnissen. Es wird die Wichtigkeit des Wholesale-Geschäftsbereichs einerseits sehr wohl betont, aber andererseits – besonders im Bereich der vertikalen Marken – mit aggressiver Eigenvertriebspolitik und entsprechenden Rabatten das Gegenteil praktiziert. Wir stecken also bestenfalls in Ansätzen fest.

Beispiel Liefertaktung: Da Kunden bekanntlich immer stärker am Bedarf kaufen, muss auch die Auslieferung später erfolgen. Einige Industriepartner schaffen das schon hervorragend, andere hinken aber noch deutlich hinterher. Die allerwenigsten Modegeschäfte brauchen bereits im Juli/August die Winterkollektionen!

Beispiel Warenmenge: Dass wir in Deutschland rund 30 Prozent zu viel Ware im Markt haben, ist schon länger bekannt und wurde kürzlich auch vom Industrieverband German Fashion bestätigt. Geändert hat sich daran bislang aber kaum etwas. Die Industrie braucht endlich eine bessere Produktionsplanung, um das Überangebot aus dem Markt zu nehmen. Ansonsten werden wir den Rendite-fressenden Waren- und Preisdruck kaum abbauen können!

Beispiel FOC: Überschüssige – oder sogar eigens dafür produzierte – Ware in Factory Outlet Centern zu vermarkten, ist keine nachhaltige Lösung und sicher kein seriöses Geschäftsmodell für die Markenindustrie. Und vor allem schadet es dem Handelspartner, wenn im nahen FOC minderwertige Waren als vermeintliche Marken-Schnäppchen angeboten werden. Dass dies kein Einzelfall ist, hat im Sommer ein WDR-Bericht belegt. Solche Fake-Angebote diskreditieren die Preisgestaltung des seriösen Modehandels und führen die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum!

Beispiel Bilddaten: Für sein Marketing und viele interne Abläufe braucht der Modehandel digitale Bilddaten. Doch zu viele Lieferanten sind auf diesem Gebiet schlecht aufgestellt oder haben dafür zu komplizierte Abläufe aufgesetzt. Die für den Handel sehr effiziente Plattform Fashion Cloud steht seit einigen Monaten unverändert bei rund 250 Label. Angesichts von sicher über 1.000 relevanten Marken im Modehandel reicht das noch lange nicht!

Beispiel Preismarketing: Das Preisgebaren in unserer Branche ist nach wie vor höchst problematisch. Es steht zu befürchten, dass die Abschriften auch im letzten Jahr weiter gestiegen sind. Und dies liegt nicht nur an preisaggressiven Wettbewerbern – online wie stationär –, sondern zum Teil auch an unseren Industriepartnern. Es ist überaus ärgerlich, wenn die Shops unserer eigenen Lieferanten durch frühe Rabattaktionen und meist ohne Not das Preiskarussell anwerfen. Hier wünschen wir uns doch sehr eine seriösere und am Markenwert orientierte Vertriebspolitik!

Natürlich muss der Modefachhandel auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Motivierte und begeisternde Mitarbeiter, ein attraktives Ladenlokal und eine ansprechende Warenpräsentation bleiben für den Geschäftserfolg unabdingbar und müssen daher ständig optimiert werden. Aber das allein reicht eben nicht. Ein erfolgreicher Multilabel-Handel ist von der erfolgreichen zielorientierten Zuarbeit der Markenindustrie abhängig. Erreichen wir eine Optimierung der gemeinsamen Prozesskette nicht, wird der Multilabel-Handel weiter an Marktanteilen verlieren - und die Marke und Industrie weitere Kunden. In welchem Umfang, wenn überhaupt, dann ein Überleben der Markenindustrie im Anschluss gesichert ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Sicher ist jedoch: Der Eigenvertrieb wird nur für die allerwenigsten Hersteller die Lösung sein.            

Abschließend lässt sich konstatieren, dass auch 2018 sicher viele Herausforderungen für den Modefachhandel bereithalten wird. Mit echter Hilfe und Unterstützung unserer Partner sowie noch höherer Professionalität lassen sich diese aber sicher meistern. Erste positive Schritte sind gemacht, wir müssen den Weg nur weiter konsequent weiter gehen!

 

Quelle:

BTE e.V.

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln