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04.04.2018

OEKO-TEX® Neuregelungen 2018 sind in Kraft getreten

Die OEKO-TEX® Gemeinschaft setzt auch im Jahr 2018 alles daran, die Themen Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette weiterhin gezielt zu unterstützen. Die Anpassungen der bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios sind nun nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2018 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten.

Die Aktualisierungen der OEKO-TEX® Standards und Richtlinien basieren auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus der Industrie, der Zusammenarbeit mit Initiativen und der Überwachung gesetzlicher Reglementierungen. Die Arbeit der OEKO-TEX® Expertengruppen trägt so laufend wissenschaftlichen Neuerungen und Erkenntnissen sowie aktuellen Marktentwicklungen Rechnung.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die einzelnen OEKO-TEX® Produkte:

Die OEKO-TEX® Gemeinschaft setzt auch im Jahr 2018 alles daran, die Themen Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette weiterhin gezielt zu unterstützen. Die Anpassungen der bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios sind nun nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2018 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten.

Die Aktualisierungen der OEKO-TEX® Standards und Richtlinien basieren auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus der Industrie, der Zusammenarbeit mit Initiativen und der Überwachung gesetzlicher Reglementierungen. Die Arbeit der OEKO-TEX® Expertengruppen trägt so laufend wissenschaftlichen Neuerungen und Erkenntnissen sowie aktuellen Marktentwicklungen Rechnung.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die einzelnen OEKO-TEX® Produkte:

STANDARD 100 by OEKO-TEX®
Textilien aus Bio-Baumwolle oder auch mit Bio-Baumwollanteilen müssen eine zusätzliche Laborprüfung auf gentechnisch veränderte Organismen (im Englischen GMO) durchlaufen, sofern das antragstellende Unternehmen seine Artikel auf dem STANDARD 100 Zertifikat mit entsprechenden Qualitätsbezeichnungen wie „Bio“ oder „biologisch“ ausloben möchte. Durch den Labortest lässt sich nachweisen, ob bei den verwendeten Baumwollmaterialien Gentechnik zum Einsatz kam oder nicht. Im Markt aktuell verfügbare Bio-Siegel und Zertifikate schließen den Einsatz von Gentechnik zwar aus, verlangen aber keine obligatorischen Labortests oder nur Stichprobenprüfungen am Baumwollsaatgut als Nachweis dafür. Der speziell auf Textilien optimierte molekularbiologische Labortest im Rahmen der Produktzertifizierung nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® schafft hier künftig Gewissheit für Produktanbieter und Konsumenten. Eine Übersicht mit allen weiteren Neuregelungen bei der STANDARD 100 Produktzertifizierung ist unter www.oeko-tex.com/std100-neuerungen-2018 abrufbar.

ECO PASSPORT by OEKO-TEX®
Das bisher zweistufige Verfahren zur Vergabe eines ECO PASSPORT Zertifikats wurde um eine zusätzliche Stufe ergänzt. Ab dem 1. April 2018 müssen Chemikalien, Farbmittel und sonstige Hilfsstoffe für die Textilproduktion nicht mehr nur einen Abgleich mit der OEKO-TEX® RSL und MRSL (Stufe 1) sowie eine analytische Prüfung auf mögliche Verunreinigungen (Stufe 2) durchlaufen, sondern OEKO-TEX® überprüft im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle beim antragstellenden Unternehmen auch, ob der Antragsteller bzw. Produzent die von ihm gemachten Angaben bezüglich der Produktionsbedingungen tatsächlich einhält. Durch den Firmenbesuch ist OEKO-TEX® in der Lage, sowohl das Umweltmanagement als auch getroffene Maßnahmen zur Produktverantwortung in Augenschein zu nehmen. Die Durchführung der dreistufigen ECO PASSPORT Zertifizierung ist ab Sommer 2018 möglich. Firmen, die ihre Chemikalien zertifizieren lassen, haben aktuell die Auswahl zwischen zwei Zertifizierungsmodellen – der bisherigen zweistufigen Überprüfung oder der neuen dreistufigen Verifizierung inklusive CAS-Nummer-Abgleich, Labortest und Firmenbesuch vor Ort. Ab 2019 ist das dreistufige Verfahren für alle Zertifizierungen nach ECO PASSPORT by OEKO-TEX® obligatorisch. Durch den dreistufigen Zertifizierungsprozess akzeptiert die ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® als Nachweis für die Konformität entsprechend zertifizierter Chemikalien mit Level 3 der ZDHC Schadstoffausschlussliste für die Textilproduktion (MRSL).

DETOX TO ZERO by OEKO-TEX®
Durch die Vergleichbarkeit der DETOX TO ZERO MRSL mit der für die STeP by OEKO-TEX® Zertifizierung gültigen MRSL, kann DETOX TO ZERO zu 100 % in STeP integriert werden. DETOX TO ZERO Kunden können jederzeit auf STeP umstellen. Eine Neustrukturierung des DETOX TO ZERO Assessment-Tools und des Statusberichts verbessert die Nutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit. Die für DETOX TO ZERO geltende MRSL kann in den Richtlinien unter www.oeko-tex.com/detoxtozero eingesehen werden.

LEATHER STANDARD by OEKO-TEX®
Bisphenol A, das aromatische Amin Anilin und zusätzliche Alkylphenole (Pentyl- und Heptylphenol) wurden in den LEATHER STANDARD neu aufgenommen. Nähere Informationen zu den Neuaufnahmen sowie weitere Änderungen sind unter www.oeko-tex.com/ls-neuerungen-2018 abrufbar.

MADE IN GREEN by OEKO-TEX®
Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Vergabe des MADE IN GREEN by OEKO-TEX® Produktlabels wurden überarbeitet. Vorteile der neuen Definition sind: verbesserte Verständlichkeit und reduzierter Zeitaufwand für die Erlangung des Labels. Weitere Details zu den aktualisierten Mindestanforderungen finden Sie im MADE IN GREEN Standard-Dokument unter www.oeko-tex.com/madeingreen.

STeP by OEKO-TEX®
Der Umfang des STeP-Assessments zur Erhebung der erforderlichen Firmendaten wurde durch die Komprimierung des Fragenkatalogs deutlich reduziert. Die Integration von DETOX TO ZERO ermöglicht es nun, das STeP-Zertifikat und den Statusreport zusätzlich mit Informationen zu DETOX TO ZERO auszustellen.

 

Weitere Informationen:
OEKO-TEX®