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Kennzeichnungsregeln alt - neu Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934 RAL-Bezeichnungen

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der nicht mehr gültigen RAL-Vereinbarung 092 A2 und der aktuell geltenden Norm DIN EN 12934?

Der wichtigste und augenfälligste Unterschied betrifft die prozentuale Angabe des Daunen- und Federngehalts in einer Füllung. Eine große Rolle spielt dabei der Daunenanteil: Je höher der Daunenanteil ist, umso größer ist auch die Füllkraft und Wärmehaltung, und das bei geringerem Gewicht.
 
Der Daunen- und Federnanteil wird nicht mehr durch eine verbale Beschreibung ohne zwingende Angabe der prozentualen Zusammensetzung ausgedrückt, sondern wird nach Gewichtsprozenten angegeben.
Der wichtigste und augenfälligste Unterschied betrifft die prozentuale Angabe des Daunen- und Federngehalts in einer Füllung. Eine große Rolle spielt dabei der Daunenanteil: Je höher der Daunenanteil ist, umso größer ist auch die Füllkraft und Wärmehaltung, und das bei geringerem Gewicht.
 
Der Daunen- und Federnanteil wird nicht mehr durch eine verbale Beschreibung ohne zwingende Angabe der prozentualen Zusammensetzung ausgedrückt, sondern wird nach Gewichtsprozenten angegeben.
 
So wird etwa die Halbdaune jetzt so bezeichnet: 85 % Federn, 15 % Daunen.
Die Dreivierteldaune wird angegeben als:
70 % Federn, 30 % Daunen.
 
Neu sind außerdem die Bezeichnung „neu Klasse I“ statt „Original“ und eine Einteilung der Füllung in Klassen.
 
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Dürfen die RAL-Begriffe wie „Original“, „Halbdaune“ usw. noch verwendet werden?

Nein. Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der diese Begriffe enthalten waren, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
 
 
Nein. Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der diese Begriffe enthalten waren, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
 
 
RAL-Bezeichnungen

Wie kam man auf so missverständliche Begriffe wie „Halbdaune“?

Der Begriff „Halbdaune“ reicht weit zurück, bis in das 19. Jahrhundert. In Handarbeit wurde damals das gesamte von einer Gans oder Ente gewonnene Gefieder (Federn, Daunen, Langfedern) gewaschen und getrocknet, dann wurden die Langfedern – sie sind für Bettwaren unbrauchbar – heraussortiert. Übrig blieb die Halbdaune, eine Mischung, in der der Daunengehalt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent lag. Der Begriff wurde also keineswegs als „halber Anteil Daune, halber Anteil Federn“ verstanden, sondern als „teils Federn, teils Daunen“.
Der Begriff „Halbdaune“ reicht weit zurück, bis in das 19. Jahrhundert. In Handarbeit wurde damals das gesamte von einer Gans oder Ente gewonnene Gefieder (Federn, Daunen, Langfedern) gewaschen und getrocknet, dann wurden die Langfedern – sie sind für Bettwaren unbrauchbar – heraussortiert. Übrig blieb die Halbdaune, eine Mischung, in der der Daunengehalt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent lag. Der Begriff wurde also keineswegs als „halber Anteil Daune, halber Anteil Federn“ verstanden, sondern als „teils Federn, teils Daunen“. Wenn man diese Mischung – wiederum manuell – weiter trennte, erhielt man „Federn“ und „Daunen“. Andere Bezeichnungen außer „Federn“, „Daunen“ und „Halbdaunen“ gab es nicht.
 
Zur Zeit der Entstehung der ersten RAL-Vereinbarung 1932 griff man auf diese Bezeichnungen zurück. Später wurde die Verarbeitung von Federn, auch die Sortierung, immer stärker maschinell durchgeführt und verfeinert. Daher wurden 1963 neue Begriffe eingeführt: die „fedrige Daune“ sowie die Bezeichnung „Original“ für Neuware. 1972 kamen die Bezeichnungen „Dreivierteldaune“ (Daunenanteil 30 Prozent) sowie „dau­nenhaltige Federn“ (Daunenanteil neun Prozent) hinzu – die RAL 092 A2.
 
Die RAL-Vorschriften erfüllten so lange ihren Zweck, wie der Verkäufer dem Käufer in Schaukästen die verschiedenen Federn-Daunen-Mischungen zeigte. Dabei wurde sehr schnell klar, dass etwa Halbdaunen nicht „die Hälfte Daunen, die Hälfte Federn“ bedeutete. Der Käufer suchte sich die für ihn passende Mischung für die gewünschte Bettware aus, die dann für ihn hergestellt wurde.
 
Im Laufe der Zeit wuchs jedoch der Anteil der fertig gefüllten Produkte, bei denen der Käufer Fertigprodukte in den Selbstbedienungsabteilungen des Handels einkaufte und die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte. Jetzt führten die Begriffe wie „Halbdaune“ oder „Dreivierteldaune“ in der Mehrzahl der Fälle zu Missverständnissen. Dem Verbraucher fiel es schwer zu verstehen, dass in einer Halbdaunenfüllung nur mindestens 15 Prozent Daunen enthalten sein mussten – die RAL-Begriffe waren nicht mehr plausibel.
 
Ebenso war es nicht zu vermitteln, dass Neuware nicht als „neu“, sondern als „Original“ bezeichnet wurde. Fehlte der Begriff „Original“, so konnten bis zu 30 Prozent wiederaufbereitete Altware enthalten sein. Um Neuware deutlich zu kennzeichnen, wurde damals auf dem Federn-Siegel „Naturprodukte“ der Satz „Dieses Zeichen garantiert Neuware“ hinzugefügt.
 
Die Prozentangaben zu den Daunengehalten in der RAL 092 A2 bezogen sich von jeher auf den Gewichtsanteil. Zu einem anhaltenden Missverständnis trug jedoch wesentlich die Präambel der RAL 092 A2 von 1970 bei. Dort wurde argu­mentiert, dass der Begriff der Halbdaunen aus der Volumenbetrachtung des Füll­materials abgeleitet werden könne. Wenn man von beiden Komponenten das Volumen messen würde, so würden, da Daunen leichter sind als Federn, die 15 Gewichtsprozent Daunen nahezu das gleiche Volumen aufweisen wie die 85 Gewichtsprozent Federn. Diese Argumentation sollte rechtfertigen, warum Halbdaunen nicht 50 Prozent Daunen, sondern nur 15 Prozent Daunen enthielten.
 
Dieser Erklärungsansatz konnte jedoch nie schlüssig bewiesen werden. Würden 15 Prozent Daunen 50 Prozent des Volumens einnehmen, so müssten die Daunen in der Dreivierteldaune (gewichtsmäßiger Daunenanteil von 30 Prozent) bereits 100 Prozent des Volumens ausmachen – ein Aberwitz, denn in der Füllung befänden sich ja auch noch 70 Prozent Federn mit ihrem Volumen.
 
Kennzeichnungsregeln alt - neu RAL-Bezeichnungen

Warum eine neue Norm? Muss immer alles geändert werden?

Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
  • verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
  • Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
  • verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
  • Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen

Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
Die RAL-Bestimmungen wurden wegen der Begrifflichkeiten bei der Füllungskennzeichnung, die immer wieder zu Missverständnissen führten, heftig kritisiert. Die europäischen Nachbarländer lösten sich allmählich von der RAL 092 A2 und erarbeiteten eigene Kennzeichnungssysteme. Dabei bezogen sie oftmals Verbraucherorganisationen und Vertreter des Handels ein.
In Europa entwickelten sich auf diese Weise verschiedene Kennzeichnungsregeln für das Füllmaterial Federn und Daunen; ihre Vielzahl erschwerte die Vergleichbarkeit der Produkte innerhalb Europas und war nicht verbraucherfreundlich.
 
Das unübersichtliche Nebeneinander von verschiedenen Kennzeichnungssystemen in Europa wurde schließlich durch die EN 12934 beseitigt.
 
Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Eine korrekte und verständliche Deklaration der Zusammensetzung des Füllmaterials ist deshalb so wichtig, weil der Anteil von Daunen z.B. in einer Zudecke eines der wichtigsten Kriterien zu ihrer Beurteilung darstellt. Dabei gilt die Formel: Je höher der Daunenanteil, desto leichter und isolierender ist die Füllung. Ist der Daunenanteil hoch, ist die Zudecke in der Regel wertvoller und teurer als bei einem niedrigeren Daunenanteil.
Der Verbraucher ist hier in ganz besonderem Maße auf eine verständliche Kennzeichnung angewiesen.
Die Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 092 A2 von 1932, die mehrfach geringfügig überarbeitet wurden, orientierten sich in ihrem Grundprinzip daran, dass der Verkäufer dem Kunden Beispiele für Federn-/Daunen-Mischungen in Schaukästen zeigte. Dann konnten Kennzeichnungen wie z.B. Halbdaune im Einzelgespräch erläutert werden – dass es sich eben nicht um einen Anteil von 50 % Daunen, 50 % Federn handelte. Erst danach wurden die Decke und/oder das Kissen mit der Mischung gefüllt, die sich der Kunde ausgesucht hatte.
Bis Anfang der 50er-Jahre wurden rund 90 Prozent der federn- und daunengefüllten Bettwaren durch den selbst füllenden Fachhandel verkauft. Der Anteil ging seit dieser Zeit kontinuierlich zurück, inzwischen wird er mit rund 25 Prozent angenommen (Schätzungen des Verbandes der Deutschen Dau­nen- und Federnindustrie e. V. 2005). Darüber hinaus verzichtet auch der Fachhandel immer mehr auf die Herstellung der Bettwaren vor Ort, sondern bezieht vermehrt fertig gefüllte Produkte.
 
In dieser Situation aber, bei fertigen Bettwaren, bei denen der Käufer die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte, erwiesen sich die Angaben der bisherigen RAL 092 A2 als missverständlich und irritierend: So rechneten die Käufer beispielsweise bei der Halbdaune mit einem prozentualen Gewichtsanteil von 50 % Daunen, 50 % Federn, während diese in Wirklichkeit nur 15 % Daunen bei einem Anteil von 85 % Federn besaß. Ebenso brachte kaum ein Verbraucher den Begriff Original mit Neuware in Verbindung.
 
Die Grundstruktur der RAL baute zu einseitig auf der offenen Präsentation der Füllung auf, was nicht mehr der aktuellen Lage entsprach. Sie ließ sich von ihrer Struktur her nicht den aktuellen Erfordernissen anpassen.
 
Aus diesen Gründen – verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa,Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen – musste eine völlig neue Kennzeichnungsnorm gefunden werden. Das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen europäischer Länder war die EN 12934.