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03.09.2018

BTE: Datenschutz

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

Wichtig: Der Eintritt zum Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei. Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt. Anmeldungen beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, E-Mail: mueller@bte.de oder unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

More information:
BTE DSGVO
Source:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

Neue Datenschutzverordnung umgesetzt?

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

  • Die Website - Die Datenschutzerklärung auf der Website muss den neuen Anforderungen entsprechen. Der Punkt „Datenschutz“ sollte dabei auf der Startseite separat aufgeführt werden Eine Muster-Datenschutzerklärung kann über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert werden. Außerdem verfügbar sind dort Muster-Datenschutzerklärungen für Verkäufe über Ebay und Amazon.
  • Der Newsletter – Die Einwilligungserklärung für den Versand von Newslettern muss durch eine „eindeutig bestätigende Handlung“ erfolgen. Die Möglichkeit des Abbestellens (Opt-Out) allein reicht nicht.
  • Die Kameraüberwachung - Seit 25. Mai gilt ein neues Formblatt für den vorgeschriebenen Aushang, das deutlich mehr Angaben als bisher erfordert und deutlich sichtbar anzubringen ist. Neben dem Hinweisschild fordern die Datenschutzbehörden die Auslage eines ausführlichen Informationsblattes an gut zugänglicher Stelle mit Informationen u.a. zu Auskunfts-,  Löschungs- und Beschwerderechten. Entsprechende Vorlagen können von den Websites der Datenschutzbehörden heruntergeladen werden kann

 

Source:

BTE/BLE/VDB