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17.04.2020

BTE fordert: Bundesweite Teilöffnungen auf 800 qm erlauben!

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Nach Ansicht des BTE gibt es für diese Beschränkung keine wirklich nachvollziehbaren Gründe. Die Unternehmen könnten durch entsprechende Absperrungen bzw. Maßnahmen andere Verkaufsbereiche isolieren und damit Kunden fernhalten. Durch eine Teilöffnung eines großen Mode- oder Warenhauses mit mehreren tausend Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche auf lediglich 800 qm werden nach Überzeugung des BTE sicherlich auch nicht größere Menschenmassen in die Innenstädte strömen. Pangels: „Bei der Politik gehen anscheinend die Pferde durch, wenn infolge der Lockerungen überfüllte Innenstädte erwartet werden. Das ist völlig absurd.“   

Pangels verweist zudem darauf, dass die 800 qm-Grenze eine Größe des Bauplanungsrecht ist. „Diese Grenze nunmehr ohne wirkliche Reflektion auf Hygieneaspekte anzusetzen bzw. anzuwenden, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage“, so der BTE-Hauptgeschäftsführer.  

Weitere Informationen:
Ladenöffnung Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

16.04.2020

Rieter verzichtet auf Ausblick für das Geschäftsjahr 2020

Rieter-Generalversammlung 2020

  • Alle Anträge genehmigt
  • Dividende von 4.50 CHF beschlossen
  • COVID-19

Der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG ordnete in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung vom 16. April 2020 eine ausschließlich schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Bei diesem Vorgehen stützte sich der Verwaltungsrat auf Art. 6a, lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats (Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020). Eine physische Teilnahme war den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 16. April 2020 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 2 025 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.3% des Aktienkapitals halten, vertreten.

Rieter-Generalversammlung 2020

  • Alle Anträge genehmigt
  • Dividende von 4.50 CHF beschlossen
  • COVID-19

Der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG ordnete in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung vom 16. April 2020 eine ausschließlich schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Bei diesem Vorgehen stützte sich der Verwaltungsrat auf Art. 6a, lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats (Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020). Eine physische Teilnahme war den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 16. April 2020 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 2 025 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.3% des Aktienkapitals halten, vertreten.

Es wurde eine Dividende von 4.50 CHF pro Aktie beschlossen. Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die beantragten maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021.

Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder This E. Schneider, Michael Pieper, Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi und Luc Tack wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – This E. Schneider, Hans-Peter Schwald und Bernhard Jucker – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2019, und sie erteilten dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr. Im Weiteren wurde das genehmigte Kapital für zwei weitere Jahre verlängert.

COVID-19
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen, wie sich die globale COVID-19-Pandemie auf Umsatz und Ergebnis von Rieter im ersten und im zweiten Halbjahr 2020 und damit auch für das Gesamtjahr 2020 auswirken wird.

Rieter verzichtet daher auf einen Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 und wird im Rahmen der Halbjahresberichterstattung am 16. Juli 2020 entsprechend informieren.

Das Unternehmen hat die notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Mitarbeiten-den zu schützen und die Verpflichtungen gegenüber Kunden soweit wie möglich einzuhalten.

Dank der langjährigen Kundenbeziehungen, der innovativen Ausrichtung, der globalen Aufstellung und der finanziellen Stabilität des Unternehmens werde Rieter die Herausforderungen erfolgreich meistern.

Weitere Informationen:
Rieter Rieter Holding Ltd.
Quelle:

Rieter Management AG

16.04.2020

BTE-Kampagne #mitAbstand: kostenlose Vorlagen für den Modehandel

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen.

Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.

Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen.

Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.

Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!

Weitere Informationen:
Social distancing Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Chantelle: Einstieg in die Produktion von Mund- und Nasenmasken (c) Chantelle
Chantelle: Einstieg in die Produktion von Mund- und Nasenmasken
14.04.2020

Chantelle: Einstieg in die Produktion von Mund- und Nasenmasken

Das französische Familienunternehmen Chantelle stellt den Betrieb auf die Herstellung von Textilmasken für den nicht-medizinischen Gebrauch um. Damit ist das Unternehmen Teil des Ausschusses für Mode- und Luxusgüterstrategie (CSF), das vom französischen Wirtschaftsministerium dazu ernannt wurde, das Land durch sein Textil-Know-How in der Produktion von dringend benötigten Mund- und Nasenmasken zu unterstützen.

Die Masken sind sowohl für Fachleute, die im Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen, als auch für die Gesamtbevölkerung Frankreichs gedacht. Sie filtern mehr als 90% der Partikel von drei Mikrometer und bieten eine Atmungsaktivität von mehr als 96 Prozent. Die Masken werden aus Textil gefertigt, sind bei 60 Grad waschbar und damit wiederverwendbar.

Das französische Familienunternehmen Chantelle stellt den Betrieb auf die Herstellung von Textilmasken für den nicht-medizinischen Gebrauch um. Damit ist das Unternehmen Teil des Ausschusses für Mode- und Luxusgüterstrategie (CSF), das vom französischen Wirtschaftsministerium dazu ernannt wurde, das Land durch sein Textil-Know-How in der Produktion von dringend benötigten Mund- und Nasenmasken zu unterstützen.

Die Masken sind sowohl für Fachleute, die im Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen, als auch für die Gesamtbevölkerung Frankreichs gedacht. Sie filtern mehr als 90% der Partikel von drei Mikrometer und bieten eine Atmungsaktivität von mehr als 96 Prozent. Die Masken werden aus Textil gefertigt, sind bei 60 Grad waschbar und damit wiederverwendbar.

Durch die Maskenproduktion kann die Belegschaft in den Werken in Thailand, Vietnam und Tunesien unterstützt und weiterhin beschäftigt werden. Für die Herstellung werden Oeko-Tex Standard 100-zertifizierte Textilmaterialien unter strengen hygienischen Bedingungen verwendet (Zusammensetzung: Außenmaterial in Kontakt mit der Haut aus 100% Baumwolle, Zwischenmaterial: 100% Polyamid, elastische Bänder: 52% Polyamid und 48% Elasthan).

Derzeit stellt Chantelle in seinen Fabriken wöchentlich 500.000 Masken her. Diese werden lokal zur Verfügung gestellt und an Hilfsorganisationen gespendet sowie zum Selbstkostenpreis an Unternehmen gegeben, die für die französische Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus wird ein weiterer Teil der Masken im Handel angeboten.

Künftig möchte das Familienunternehmen seine Produktionskapazität auch für den Mangel an Mund- und Nasenmasken in Deutschland nutzen. Bevor die Produktion dementsprechend ausgebaut werden könne, müsse vorab mit der deutschen Regierung abgestimmt werden, ob die Klassifizierungen für Mund- und Nasenmasken, die in Frankreich gelten, auch in Deutschland zulässig seien.

Weitere Informationen:
Coronavirus Chantelle Masken Frankreich
Quelle:

PR + Presseagentur textschwester

Durch die Markierungslösungen von Tailorlux lässt sich die Echtheit von Atemschutzmasken, die den Mindeststandard erfüllen, nachweisen.
Tailorlux macht Bewertung von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken sicherer
10.04.2020

Tailorlux macht Bewertung von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken sicherer

Durch die Markierungslösungen von Tailorlux lässt sich die Echtheit von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken nachweisen.
Die aktuelle SARS Covid-19-Pandemie hat den Markt für Persönliche Schutzausrüstung unter Druck gesetzt, die Hersteller können dem aktuellen Bedarf an zertifizierten Schutzmasken und Anzügen nicht gerecht werden. Die Preise steigen und die Aussicht auf hohe Gewinne bringt immer mehr Fälschungen hervor.

Durch die Markierungslösungen von Tailorlux lässt sich die Echtheit von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken nachweisen.
Die aktuelle SARS Covid-19-Pandemie hat den Markt für Persönliche Schutzausrüstung unter Druck gesetzt, die Hersteller können dem aktuellen Bedarf an zertifizierten Schutzmasken und Anzügen nicht gerecht werden. Die Preise steigen und die Aussicht auf hohe Gewinne bringt immer mehr Fälschungen hervor.

Zum Nachweis der Echtheit von Persönlicher Schutzausrüstung hat Tailorlux eine dauerhafte und nicht sichtbare Produktmarkierungslösung entwickelt, die auch nach Jahren detektiert werden kann. Sie gibt den Beschaffungsabteilungen und dem medizinischen Personal die Gewissheit, dass die Schutzausrüstung die zugesicherten Eigenschaften erfüllt.

In Deutschland garantiert ein Open-House-Modell die Abnahme von Atemschutzmasken zu festgelegten Preisen. Voraussetzung ist, dass der Hersteller einen Mindeststandard garantieren kann. Dieser ist in der DIN EN 149 festgelegt und unterliegt nach der PSA-Verordnung einer Konformitätsbewertung, die eine Einhaltung der Anforderungen garantiert.
Angesichts der akuten Lage gilt derzeit jedoch ein Schnelltest für die Maskenzertifizierung; er wurde vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die DEKRA Testing and Certification umgesetzt.

„Durch das Aussetzen des Kontrollinstruments der Konformitätsbewertung besteht das Risiko, dass der Standard angesichts des enormen Bedarfs nicht gehalten werden kann. Gleichzeitig wird es Produktfälschern leichter gemacht, eine ungeprüfte Ware unbekannter Herkunft einzuführen und aus der Pandemie Profit zu schlagen“, gibt Tobias Herzog, Geschäftsführer von Tailorlux zu bedenken. „Durch eine unauslöschliche, nicht sichtbare, detektierbare Produktmarkierung lässt sich der Ursprung jeder Maske schnell und sicher nachvollziehen. Der Prozess funktioniert ohne zeitliche Einschränkung, so dass auch eine Nachweismöglichkeit für im Hinblick auf künftige Pandemien bevorratete Atemschutzmasken besteht."

Produktintegrierte Herkunftsgarantie
Für die Markierung und Rückverfolgung von Produkten hat Tailorlux Sicherheitspigmente (Tailor-Safe®) entwickelt, deren Echtheit mittels Lichtspektroskopie überprüft werden kann: Die Kristall-Pigmente reflektieren ein individuelles, detektierbares Lichtspektrum. „Aufgrund ihrer enormen Partikelfeinheit lassen sich die Marker in nahezu jedes Trägermaterial einarbeiten und werden dadurch zum untrennbaren Bestandteil des Produkts. Die für die Atemschutzmasken benötigten Spinnvliese können wir auf Faserebene markieren, die fertigen Masken mit einer Spezialdruckfarbe eindeutig kennzeichnen. So stellen Anbieter mit geringem Aufwand den Sicherheitsstandard ihrer Produkte sicher, während die Beschaffungsabteilungen die Gewissheit haben, dass sie die Persönliche Schutzausrüstung des medizinischen Personals nicht teuer zu stehen kommt.“, so Herzog.
 

 

Quelle:

(c) Tailorlux

07.04.2020

COVID-19 | BVMed: GKV sollen Kosten für Schutzausrüstung für Homecare übernehmen

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben gebeten, analog zu dem Vorgehen bei Kassenärzten, Kassenzahnärzten und Pflegepersonal auch die Kosten für die Ausstattung der Fachkräfte der Homecare-Unternehmen mit medizinischer Schutzausrüstung zu übernehmen. Homecare müsste dafür Teil der Verteilung von Schutzausrüstung durch das Beschaffungsamt des Innenministeriums werden. "Eine solche Maßnahme würde den ambulanten Verbleib der zu Hause versorgten Patienten sichern, die Kliniken entlasten und die Homecare-Unternehmen bei ihrem Mehraufwand unterstützen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hat der GKV-Spitzenverband bereits eine Unterstützung der Kassenärzte, der Kassenzahnärzte sowie des Pflegepersonals bei der Ausstattung und insbesondere bei Abrechnung und Finanzierung der erforderlichen Schutzausrüstung vereinbart. "Diese Entscheidung halten wir für sinnvoll, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und dabei die Infektionsrisiken für Gesundheitspersonal und Patienten zu reduzieren", schreibt der BVMed.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben gebeten, analog zu dem Vorgehen bei Kassenärzten, Kassenzahnärzten und Pflegepersonal auch die Kosten für die Ausstattung der Fachkräfte der Homecare-Unternehmen mit medizinischer Schutzausrüstung zu übernehmen. Homecare müsste dafür Teil der Verteilung von Schutzausrüstung durch das Beschaffungsamt des Innenministeriums werden. "Eine solche Maßnahme würde den ambulanten Verbleib der zu Hause versorgten Patienten sichern, die Kliniken entlasten und die Homecare-Unternehmen bei ihrem Mehraufwand unterstützen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hat der GKV-Spitzenverband bereits eine Unterstützung der Kassenärzte, der Kassenzahnärzte sowie des Pflegepersonals bei der Ausstattung und insbesondere bei Abrechnung und Finanzierung der erforderlichen Schutzausrüstung vereinbart. "Diese Entscheidung halten wir für sinnvoll, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und dabei die Infektionsrisiken für Gesundheitspersonal und Patienten zu reduzieren", schreibt der BVMed.

In gleicher Situation befinden sich auch die Fachkräfte der Homecare-Unternehmen, die Patienten vor Ort mit den erforderlichen Hilfs- und Verbandmitteln, enteraler Ernährung sowie den hierfür erforderlichen Dienstleistungen versorgen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während COVID-19 sehen zwar bereits Regelungsvorschläge vor, um den physischen Kontakt zwischen Versorgern und Patienten zu reduzieren. Die persönliche Versorgung am Patienten ist im Homecare-Bereich aber teilweise unverzichtbar. Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Beatmungstherapie, Tracheostoma-Versorgung, künstliche Ernährung, Wund- und Stomaversorgung bei Komplikationen, notwendige rehatechnische Versorgungen sowie die Versorgung von Patienten im Rahmen des Entlassmanagements.

"Aufgrund der aktuellen Beschaffungslage und preislicher Entwicklungen von Schutzausrüstungen entsteht den Hilfsmittelleistungserbringern und Homecare-Unternehmen zunehmend eine Situation, in der sie die erforderliche Versorgung am Patienten nicht sicherstellen können", informiert der BVMed. Deshalb sei eine Lösung analog zu den Ärzten und Zahnärzten auf der Grundlage der durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums beschafften Schutzausrüstung sinnvoll. Der BVMed bietet als maßgebliche Spitzenorganisation der Hilfsmittelleistungserbringer auf Bundesebene seine Unterstützung bei der Koordination an. Alternativ wäre auch eine individuelle Bezuschussung der Hilfsmittelleistungserbringer und Homecare-Unternehmen denkbar.

 

Weitere Informationen:
Homecare Coronavirus
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Gottfried Schmidt OHG
03.04.2020

Weitblick produziert kurzfristig waschbare Hygienemasken

Weitblick hat kurzfristig einen Teil seiner europäischen Produktionsbetriebe auf die Herstellung von waschbaren Hygienemasken umgestellt. Dies sichert nicht nur die Beschäftigung der Mitarbeiter in den Betrieben, sondern unterstützt zudem systemrelevante Bereiche, wie bspw. den Lebensmitteleinzelhandel. Das Produzieren unter fairen Arbeitsbedingungen ist für Weitblick genauso wichtig, wie ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ab KW19 stehen die ersten Hygienemasken zur Verfügung und können ab sofort zu einem Preis von 3,99 Euro in 10-er Verpackungseinheiten (VPE 10 Stück; Staffelpreise möglich) vorbestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat Weitblick die Produktion aufgestockt und bietet sogar verschiedenste Farb- und CI-Anpassungsmöglichkeiten an.

Neben den Hygienemasken stellt Weitblick auch ein umfangreiches Sortiment an Hygienebekleidung für Pflege-, Service- und Produktionsmitarbeiter bereit.

Weitblick hat kurzfristig einen Teil seiner europäischen Produktionsbetriebe auf die Herstellung von waschbaren Hygienemasken umgestellt. Dies sichert nicht nur die Beschäftigung der Mitarbeiter in den Betrieben, sondern unterstützt zudem systemrelevante Bereiche, wie bspw. den Lebensmitteleinzelhandel. Das Produzieren unter fairen Arbeitsbedingungen ist für Weitblick genauso wichtig, wie ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ab KW19 stehen die ersten Hygienemasken zur Verfügung und können ab sofort zu einem Preis von 3,99 Euro in 10-er Verpackungseinheiten (VPE 10 Stück; Staffelpreise möglich) vorbestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat Weitblick die Produktion aufgestockt und bietet sogar verschiedenste Farb- und CI-Anpassungsmöglichkeiten an.

Neben den Hygienemasken stellt Weitblick auch ein umfangreiches Sortiment an Hygienebekleidung für Pflege-, Service- und Produktionsmitarbeiter bereit.

Quelle:

Gottfried Schmidt OHG

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

DIN Logo
DIN stellt Normen zur Verfügung
30.03.2020

DIN stellt Normen für medizinische Ausrüstung zur Verfügung

Mitglieder der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC unterstützen Kampf gegen Corona-Krise

Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben mit dem Einverständnis all ihrer Mitglieder – darunter DIN (Deutsches Institut für Normung) – und in Absprache mit der Europäischen Kommission entschieden, eine Reihe von Europäischen Normen für Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen, um damit die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Ziel ist es, dem wachsenden Mangel an Schutzmasken, -handschuhen und weiteren Produkten zu begegnen, mit dem viele europäische Länder derzeit zu kämpfen haben. Mit der Bereitstellung der Normen soll Unternehmen geholfen werden, die ihre Produktlinien umstellen wollen, um die so dringend benötigte Ausrüstung kurzfristig herzustellen. Die Normen richten sich rein an professionelle Anwende

Mitglieder der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC unterstützen Kampf gegen Corona-Krise

Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben mit dem Einverständnis all ihrer Mitglieder – darunter DIN (Deutsches Institut für Normung) – und in Absprache mit der Europäischen Kommission entschieden, eine Reihe von Europäischen Normen für Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen, um damit die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Ziel ist es, dem wachsenden Mangel an Schutzmasken, -handschuhen und weiteren Produkten zu begegnen, mit dem viele europäische Länder derzeit zu kämpfen haben. Mit der Bereitstellung der Normen soll Unternehmen geholfen werden, die ihre Produktlinien umstellen wollen, um die so dringend benötigte Ausrüstung kurzfristig herzustellen. Die Normen richten sich rein an professionelle Anwende

Darüber hinaus wird auch die internationale Normungsorganisation ISO relevante Standards für medizinische Ausrüstung zur Verfügung stellen. Bis auf weiteres werden die Normen in der aktuellen Version kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese Normen beschreiben wesentliche Anforderungen an Filtermasken, medizinische Handschuhe und Schutzkleidung.
Interessierte Unternehmen und Organisationen können die Normen im Webshop des Beuth Verlags unter www.beuth.de/go/kostenlose-normen herunterladen.

Zur Verfügung gestellt werden Normen für unter anderem Schutzmasken, Handschuhe und Schutzkleidung.
Weitere kostenfreie Standards stellen auch die US-Regelsetzer AAMI (Association for the Advancement of Medical Instrumentation) und ASTM International zur Verfügung:

Quelle:

Communication Consultants GmbH

25.03.2020

autoneum: Verzicht auf Dividende für Geschäftsjahr 2019

Auf der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG wurden alle Anträge des Verwaltungsrats genehmigt. Angesichts des Konzernverlusts im Geschäftsjahr 2019 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre dem Antrag zugestimmt, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten.

Aufgrund der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates waren keine Aktionäre und Aktionärinnen zur Generalversammlungsteilnahme vor Ort zugelassen. Das Unternehmen hat die Aktionärinnen und Aktionäre daher vorab aufgefordert, ihre Stimmen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu übertragen. Er vertrat 59.8% der total 4 672 363 Aktien.

Auf der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG wurden alle Anträge des Verwaltungsrats genehmigt. Angesichts des Konzernverlusts im Geschäftsjahr 2019 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre dem Antrag zugestimmt, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten.

Aufgrund der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates waren keine Aktionäre und Aktionärinnen zur Generalversammlungsteilnahme vor Ort zugelassen. Das Unternehmen hat die Aktionärinnen und Aktionäre daher vorab aufgefordert, ihre Stimmen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu übertragen. Er vertrat 59.8% der total 4 672 363 Aktien.

Die Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2019 einschließlich der Konzern- und Jahresrechnung. Angesichts des deutlichen Konzernverlustes im Geschäftsjahr 2019 haben die Aktionäre dem Antrag des Verwaltungsrats auf einen Dividendenverzicht zugestimmt. Hans-Peter Schwald, Präsident des Verwaltungsrats, betonte: „Ziel von Autoneum ist es, mindestens 30% des den Autoneum-Aktionären zurechenbaren Konzerngewinns als Dividende auszuschütten. Leider hat Autoneum 2019 keinen Gewinn erwirtschaftet, hauptsächlich aufgrund von Wertberichtigungen. Diese Entwicklung ist für Konzernleitung wie Verwaltungsrat gleichermassen inakzeptabel und ge-meinsam mit den Mitarbeitern tun wir alles dafür, um wieder auf den Erfolgspfad zurückzukehren. Verwaltungsrat und Konzernleitung halten weiterhin an der langjährigen Dividendenpolitik und damit der angemessenen Teilhabe der Aktionäre am Unternehmenserfolg fest.“

Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Rainer Schmückle, Norbert Indlekofer, Michael Pieper, This E. Schneider, Peter Spuhler und Ferdinand Stutz als weitere Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt bestätigt. This E. Schneider, Hans-Peter Schwald und Ferdinand Stutz wurden zudem in den Vergütungsausschuss wiedergewählt. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG haben ferner sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung mit großer Mehrheit Entlastung erteilt.

Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2019 erreichte eine Zustimmung von 89.2%. Die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021 sowie die übrigen Anträge wurden ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen.

Weitere Informationen:
Autoneum
Quelle:

Autoneum Management AG

Logo der Zuse-Gemeinschaft
Zuse-Gemeinschaft fordert Hilfen für gemeinnützige Forschung
25.03.2020

Zuse: Gemeinnützige Industrieforschung benötigt zielgenaue Hilfen

Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung.
Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung.
Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende zu Einbußen gekommen. Und auch in anderen Bereichen drohen Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die Liquidität gestützt werden kann.

Quelle:

Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.

25.03.2020

Zuse-Gemeinschaft: Industrieforschung benötigt zielgenaue Hilfen

Das am 25. März vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Das am 25. März vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende zu Verwerfungen gekommen. Doch auch in anderen Bereichen drohen Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die Liquidität gestützt werden kann.

„Gerade in Krisenzeiten werden innovative Ideen aus praxisnaher Forschung für den nächsten Aufschwung benötigt. Dafür wollen wir auch künftig unseren dringend benötigten Beitrag leisten“, betont der Präsident der Zuse-Gemeinschaft, Prof. Dr. Martin Bastian.

Weitere Informationen:
Zuse-Gemeinschaft Coronavirus
Quelle:

Zuse Gemeinschaft

24.03.2020

Schutzausrüstung: Südwesttextil vernetzt Hersteller

Mundschutzmasken und Schutzanzüge für die medizinische Versorgung werden immer knapper. Gleichzeitig melden sich immer mehr Textilproduzenten, die ihre Fertigungskapazitäten für die Herstellung von Schutzausrüstung anbieten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat am Wochenende begonnen, die unterschiedlichen Interessenbekundungen und Herstellerangebote zu vernetzen. „Wir haben am Samstag mit unserer Task-Force zunächst via Mail koordiniert, dann in den Sozialen Medien. Seit heute nutzen wir unsere Webplattform www.place2tex.com, um Unternehmen mit verschiedenen Kompetenzen gebündelt zu listen und so in Kontakt miteinander zu bringen“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Mundschutzmasken und Schutzanzüge für die medizinische Versorgung werden immer knapper. Gleichzeitig melden sich immer mehr Textilproduzenten, die ihre Fertigungskapazitäten für die Herstellung von Schutzausrüstung anbieten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat am Wochenende begonnen, die unterschiedlichen Interessenbekundungen und Herstellerangebote zu vernetzen. „Wir haben am Samstag mit unserer Task-Force zunächst via Mail koordiniert, dann in den Sozialen Medien. Seit heute nutzen wir unsere Webplattform www.place2tex.com, um Unternehmen mit verschiedenen Kompetenzen gebündelt zu listen und so in Kontakt miteinander zu bringen“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Place2tex ist die Website eines vom Land Baden-Württemberg geförderten Projektes, das Südwesttextil mit der Allianz Faserbasierte Werkstoffe (AFBW) betreibt und mit dem die Innovationskultur im textilen Mittelstand unterstützt werden soll. Der dortige „Marktplatz“ eigne sich aber sehr gut, um in der aktuellen Krise Netzwerkarbeit zu machen. Auch Politik und weitere öffentliche Einrichtungen seien sehr schnell darauf aufmerksam geworden. „Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht zu Tode koordinieren, aber am Ende nichts produzieren“, warnt Haas. Aber eine Sammlung der Kompetenzen und Kontakte, wie Place2tex sie jetzt aufbaut, gebe es einfach noch nicht.

Trotz Corona-Virus: Gute Geschäfte für Taiwans Maschinenbauer
Trotz Corona-Virus: Gute Geschäfte für Taiwans Maschinenbauer
12.03.2020

Trotz Corona-Virus: Gute Geschäfte für Taiwans Maschinenbauer

Trotz Corona-Virus: Gute Geschäfte für Taiwans Maschinenbauer

Das Corona-Virus bringt weltweit die industriellen Lieferketten ins Stolpern – das bekommt auch Taiwan zu spüren. Allerdings in moderatem Ausmaß, denn Taiwans Maschinenindustrie besitzt eine vollständige inländische Lieferkette und ist nicht von Zulieferern im Ausland abhängig. Ko Ba-Hsi, Vorsitzender der Taiwan Machinery Industry Association (TAMI), rechnet damit, dass die Auswirkungen der Pandemie nur vorübergehend sein werden und dass die Nachfrage nach taiwanesischen Maschinenprodukten in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 wieder anziehen wird.

Trotz Corona-Virus: Gute Geschäfte für Taiwans Maschinenbauer

Das Corona-Virus bringt weltweit die industriellen Lieferketten ins Stolpern – das bekommt auch Taiwan zu spüren. Allerdings in moderatem Ausmaß, denn Taiwans Maschinenindustrie besitzt eine vollständige inländische Lieferkette und ist nicht von Zulieferern im Ausland abhängig. Ko Ba-Hsi, Vorsitzender der Taiwan Machinery Industry Association (TAMI), rechnet damit, dass die Auswirkungen der Pandemie nur vorübergehend sein werden und dass die Nachfrage nach taiwanesischen Maschinenprodukten in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 wieder anziehen wird.

Viele TAMI-Mitglieder melden, dass stornierte Aufträge nach und nach wieder aufgenommen wurden, wobei viele neue Geschäftsanfragen aus Südostasien und den USA eingegangen seien. Samuel Shieh, Vizepräsident der Taiwan Machine Tool & Accessory Builders' Association (TMBA) und Präsident von Quaser Machine Tools Inc., berichtet, dass die Auftragsbücher für das erste Halbjahr voll seien. Vor allem die Nachfrage aus Überseemärkten sei nach wie vor hoch. Dazu trage Taiwans Stärke bei neuen Technologien wie 5G, Künstlicher Intelligenz und dem Internet der Dinge bei.

Um Lieferanten in Taiwan bei der Gewinnung von Aufträgen zu unterstützen, bereitet der Taiwan External Trade Development Council (TAITRA) die Teilnahme an zahlreichen Messen weltweit vor. Im Juli wird TAITRA Einkäufer aus aller Welt zu einem Beschaffungsgipfel nach Taichung City einladen, wo diese sich direkt mit Vertretern der taiwanesischen Maschinenindustrie treffen können. Außerdem werden taiwanesische Maschinenbauunternehmen zur International Manufacturing Technology Show (IMTS) in die USA fahren sowie zur Japan International Machine Tool Fair (JIMTOF). Auf der Manufacturing Expo in Bangkok und der Automation Expo in Mumbai wird es jeweils einen Taiwan Excellence Pavillon geben.

Weitere Informationen:
Taiwan Excellence
Quelle:

Storymaker GmbH