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Heinrich GLAESER: Begrünter Altkleidersammelcontainer im Finale des Wettbewerbs „Die Lieferkette lebt“ (c) Heinrich GLAESER Nachf. GmbH
Der begrünte Altkleidersammelcontainer „Greenbox“ von Heinrich GLAESER
19.02.2024

Heinrich GLAESER: Begrünter Altkleidersammelcontainer im Finale des Wettbewerbs „Die Lieferkette lebt“

Heinrich GLAESER ist seit Gründung im Jahr 1888 auf Textilrecycling und Textilverwertung spezialisiert. Mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen und Wertstoffkreisläufe zu schaffen, sammelt das Unternehmen Alttextilien und führt sie dem Upcycling zu. Mit der Idee, seine Altkleidercontainer für mehr Biodiversität zu begrünen, hat es das Unternehmen ins Finale des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) geförderten Unternehmenswettbewerbs „Die Lieferkette lebt“ geschafft.

Mit dem Wettbewerb „Die Lieferkette lebt“ werden alljährlich Unternehmenskonzepte und -aktivitäten entlang der Lieferkette zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgezeichnet. Heinrich GLAESER hat sich im Herbst 2023 erstmals für den BMVU geförderten Preis beworben und schaffte es unter die Top 10. Die Jury nominierte die in das textile Kreislaufkonzept des Unternehmens eingebundenen „Greenbox“ unter die innovativsten Ideen. Die Greenbox ist ein Altkleidersammelcontainer, dessen Dachfläche begrünt ist. Diese blüht fast das ganze Jahr und bietet Insekten wie Bienen in städtischen Asphaltwüsten eine Anlaufstelle für die Nahrungsaufnahme.

Heinrich GLAESER ist seit Gründung im Jahr 1888 auf Textilrecycling und Textilverwertung spezialisiert. Mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen und Wertstoffkreisläufe zu schaffen, sammelt das Unternehmen Alttextilien und führt sie dem Upcycling zu. Mit der Idee, seine Altkleidercontainer für mehr Biodiversität zu begrünen, hat es das Unternehmen ins Finale des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) geförderten Unternehmenswettbewerbs „Die Lieferkette lebt“ geschafft.

Mit dem Wettbewerb „Die Lieferkette lebt“ werden alljährlich Unternehmenskonzepte und -aktivitäten entlang der Lieferkette zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgezeichnet. Heinrich GLAESER hat sich im Herbst 2023 erstmals für den BMVU geförderten Preis beworben und schaffte es unter die Top 10. Die Jury nominierte die in das textile Kreislaufkonzept des Unternehmens eingebundenen „Greenbox“ unter die innovativsten Ideen. Die Greenbox ist ein Altkleidersammelcontainer, dessen Dachfläche begrünt ist. Diese blüht fast das ganze Jahr und bietet Insekten wie Bienen in städtischen Asphaltwüsten eine Anlaufstelle für die Nahrungsaufnahme.

„Seit unserer Unternehmensgründung im Jahr 1888 beschäftigen wir uns mit der Kreislaufführung von Textilien. Die Anfänge gehen auf das Einsammeln von Produktionsabfällen aus der schwäbischen Textilindustrie und die Wiederaufbereitung zu hochwertigen Fasern zurück. Im Lauf der Zeit wurde das Geschäft um das Einsammeln von Altkleidern in unseren eigenen Sammelcontainern und um vielseitige Wertkreisläufe erweitert. Mit der Entwicklung unserer Geotextilien für Begrünung, Erosions- und Pflanzenschutz aus dem GLAESERgreen-Portfolio wurde die Idee geboren, beide Konzepte miteinander zu verbinden. So entstand die „greenbox“, unser begrünter Altkleidersammelbehälter“, erklärt Eberhard Brack, Geschäftsführer von Heinrich GLAESER.

DITF: Ligninbeschichtung für Geotextilien Foto: DITF
Beschichtungsprozess eines zellulosebasierten Vliesstoffs mit dem Lignin-Compound als Heißschmelzeauftrag auf einer kontinuierlichen Beschichtungsanlage.
27.10.2023

DITF: Ligninbeschichtung für Geotextilien

Textilien sind beim Tiefbau selbstverständlich: Sie stabilisieren Wasserschutzdämme, verhindern, dass schadstoffhaltige Abwässer von Abfalldeponien abfließen, erleichtern die Begrünung von erosionsgefährdeten Böschungen und machen sogar Asphaltschichten von Straßen dünner. Bisher werden dafür Textilien aus hochbeständigen synthetischen Fasern eingesetzt, die sehr lange haltbar sind. Für einige Anwendungen wäre es jedoch nicht nur ausreichend, sondern sogar wünschenswert, dass das Hilfstextil im Boden abgebaut wird, wenn es seinen Dienst erfüllt hat. Umweltfreundliche Naturfasern verrotten wiederum häufig zu schnell. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) entwickeln eine biobasierte Schutzbeschichtung, die deren Lebensdauer verlängert.

Textilien sind beim Tiefbau selbstverständlich: Sie stabilisieren Wasserschutzdämme, verhindern, dass schadstoffhaltige Abwässer von Abfalldeponien abfließen, erleichtern die Begrünung von erosionsgefährdeten Böschungen und machen sogar Asphaltschichten von Straßen dünner. Bisher werden dafür Textilien aus hochbeständigen synthetischen Fasern eingesetzt, die sehr lange haltbar sind. Für einige Anwendungen wäre es jedoch nicht nur ausreichend, sondern sogar wünschenswert, dass das Hilfstextil im Boden abgebaut wird, wenn es seinen Dienst erfüllt hat. Umweltfreundliche Naturfasern verrotten wiederum häufig zu schnell. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) entwickeln eine biobasierte Schutzbeschichtung, die deren Lebensdauer verlängert.

Je nach Feuchte und Temperatur können sich Naturfaserwerkstoffe in wenigen Monaten oder sogar wenigen Tagen in der Erde abbauen. Damit die Abbauzeit deutlich verlängert wird und diese auch für Geotextilien eingesetzt werden können, forscht das Denkendorfer Team an einer Schutzbeschichtung. Diese Beschichtung auf Basis von Lignin ist ihrerseits biologisch abbaubar und erzeugt kein Mikroplastik im Boden. Lignin ist zwar biologisch abbaubar, aber dieser Abbau braucht in der Natur sehr lange.

Lignin bildet zusammen mit Cellulose die Baumaterialien für Holz und ist der „Klebstoff“ im Holz, der diesen Verbundstoff zusammenhält. Bei der Papierherstellung wird in der Regel nur die Cellulose genutzt, so dass Lignin in großen Mengen als Abfallstoff anfällt. Es bleibt sogenanntes Kraft-Lignin als schmelzbarer Stoff zurück. Mit thermoplastischen Werkstoffen kann die Textilfertigung gut umgehen. Insgesamt eine gute Voraussetzung, Lignin als Schutzbeschichtung für Geotextilien unter die Lupe zu nehmen.

Lignin ist von Natur aus spröde. Deshalb ist es erforderlich, das Kraft-Lignin mit weicheren Biowerkstoffen zu mischen. Diese neuen Biopolymercompounds aus sprödem Kraft-Lignin und weicheren Biopolymeren wurden im Forschungsprojekt über angepasste Beschichtungssysteme auf Garne und textile Flächen aufgetragen. Dazu wurden zum Beispiel Baumwollgarne mit Lignin in unterschiedlicher Auftragsmenge beschichtet und bewertet. Die Prüfung des biologischen Abbaus wurde mit Hilfe von Erdeingrabtests sowohl in einer Klimakammer mit genau nach Norm definierter Temperatur und Feuchtigkeit als auch im Freien unter den realen Umgebungsbedingungen durchgeführt. Mit positivem Ergebnis: Die Lebensdauer von Textilien aus Naturfasern können mit einer Ligninbeschichtung um viele Faktoren verlängert werden: Je dicker die Schutzbeschichtung, desto länger hält der Schutz an. Bei den Freilandversuchen war die Ligninbeschichtung auch nach etwa 160 Tagen Eingrabzeit noch vollständig intakt.

Mit Lignin beschichtete Textilmaterialien ermöglichen nachhaltige Anwendungen. So verfügen sie über eine einstellbare und für bestimmte geotextile Anwendungen ausreichend lange Lebensdauer. Zudem sind sie immer noch biologisch abbaubar und können bei einigen Anwendungen, wie zum Beispiel der Begrünung von Graben- und Bachböschungen, die bislang verwendeten synthetischen Materialien ersetzen.

Damit haben mit Lignin beschichtete Textilien das Potenzial, den CO2-Fußabdruck deutlich zu reduzieren: Sie verringern die Abhängigkeit von erdölbasierten Produkten und vermeiden die Bildung von Mikroplastik im Boden.

Um den bisherigen Abfallstoff Lignin als neuen Wertstoff bei industriellen Herstellungsprozessen in der Textilbranche zu etablieren, sind weitere Forschungsarbeiten notwendig.

Die Forschungsarbeiten wurden vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Rahmen der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg unterstützt.

Quelle:

Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF)

(c) PantherMedia/Peryn
10.10.2023

VDI ZRE: Studie zu rezyklatbasierten Verpackungen veröffentlicht

Bis 2030 sollen in der EU 55 % der Kunststoffverpackungen werterhaltend recycelt werden. Inwieweit sich Rezyklate dabei für die Herstellung hochwertiger Verpackungsprodukte eignen und wann die Umstellung auf Recyclingkunststoffe für KMU wirtschaftlich sinnvoll ist, darüber informiert das VDI Zentrum Ressourceneffizienz im Rahmen einer neuen Studie.

Die Verwendung von Kunststoffen geht mit hohen Aufwänden an Primärressourcen bei der Werkstoffherstellung einher. Kunststoffrecycling stellt daher einen Schwerpunkt der politischen und regulatorischen Bestrebungen dar, um eine weitgehende stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen bis 2030 zu etablieren.
 
Um die Wiedereinsatzquote recycelter Kunststoffabfälle im Verpackungssektor zu erhöhen und Kunststoffkreisläufe nachhaltig zu schließen, braucht es Rezyklate, die u. a. mit Blick auf die gebotene Qualität eine möglichst geringe Schwankungsbreite aufweisen. Zugleich müssen die Preise für Rezyklate konkurrenzfähig gegenüber sogenannten virgin plastics (Kunststoffneuware) sein.

Bis 2030 sollen in der EU 55 % der Kunststoffverpackungen werterhaltend recycelt werden. Inwieweit sich Rezyklate dabei für die Herstellung hochwertiger Verpackungsprodukte eignen und wann die Umstellung auf Recyclingkunststoffe für KMU wirtschaftlich sinnvoll ist, darüber informiert das VDI Zentrum Ressourceneffizienz im Rahmen einer neuen Studie.

Die Verwendung von Kunststoffen geht mit hohen Aufwänden an Primärressourcen bei der Werkstoffherstellung einher. Kunststoffrecycling stellt daher einen Schwerpunkt der politischen und regulatorischen Bestrebungen dar, um eine weitgehende stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen bis 2030 zu etablieren.
 
Um die Wiedereinsatzquote recycelter Kunststoffabfälle im Verpackungssektor zu erhöhen und Kunststoffkreisläufe nachhaltig zu schließen, braucht es Rezyklate, die u. a. mit Blick auf die gebotene Qualität eine möglichst geringe Schwankungsbreite aufweisen. Zugleich müssen die Preise für Rezyklate konkurrenzfähig gegenüber sogenannten virgin plastics (Kunststoffneuware) sein.

Hier setzt die neue Studie „Ökologische und ökonomische Bewertung des Ressourcenaufwands – Einsatz von rezyklierten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien“ des VDI ZRE an. Sie bietet einen praxisrelevanten Überblick zu Aspekten der Nutzung von Kunststoffrezyklaten für die Herstellung hochwertiger Verpackungsprodukte – auch für Anwendungsbereiche mit hohen Anforderungen an Maßhaltigkeit und mechanische Eigenschaften.
 
Ein Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz
Die ökologisch-ökonomische Bewertungsstudie, die in Zusammenarbeit mit Forschenden des Öko-Institut e. V. und der Institut cyclos-HTP GmbH ausgearbeitet wurde, richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der kunststoffverarbeitenden Industrie, die den Einstieg in die Verwendung von Rezyklaten erwägen. Die Studie beinhaltet zum einen eine ökobilanzielle Vergleichsrechnung nach den VDI-Richtlinien 4800 Blatt 1 und 2 sowie eine Sensitivitätsanalyse. Zum anderen liefert sie einen Kostenvergleich für die zwei gegenübergestellten kunststoffbasierten Verpackungsvarianten und gibt Empfehlungen zur Evaluierung.

Aus ökologischer Sicht zeigt sich, dass das Treibhausgaspotenzial des Produkts aus rezykliertem Polypropylen (PP) um 25 % geringer ausfällt als das der Produktvariante aus PP-Neuware. Aus ökonomischer Sicht hat der Einkaufspreis den größten Einfluss an den gesamten spezifischen Betriebskosten. Zum Zeitpunkt der Erhebung beliefen sie sich auf 54 % für die Produktvariante aus recyceltem PP und auf 62 % für das Produkt aus primärem PP.

Die Studie „Ökologische und ökonomische Bewertung des Ressourcenaufwands – Einsatz von rezyklierten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien“ des VDI ZRE wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erarbeitet und kann kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Quelle:

VDI Zentrum Ressourceneffizienz

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

16.05.2023

Nachhaltige Textilbeschaffung durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ ist zum 15.03.2023 in Kraft getreten. Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Die Bundesregierung verankert mit dem Stufenplan erstmals jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für eine nachhaltige Beschaffung im Textilbereich und trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe zum Standard wird.


Der Stufenplan setzt als handlungsleitendes, politisches Dokument die Ziele und den Organisationsrahmen, in dem die Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung stattfinden soll.

  • Das Dokument richtet sich grundsätzlich an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung (entsprechend des Geltungsbereichs des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit).
  • Der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien (außer Sondertextilien) soll sukzessive gesteigert und bis 2026 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden.
  • „Nachhaltige Textilien“ müssen die im „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen. Dies umfasst Anforderungen an die Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, an den Herstellungsprozess und an die Rohfaserherstellung.
  • Der Stufenplan sieht zahlreiche Unterstützungsangebote vor, um die Behörden und Einrichtung der Bundesverwaltung bei der Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate.
  • Der Stufenplan sieht auch die stärkere Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Textilbeschaffung vor. Dazu sind im Stufenplan entsprechende Pilotprojekte vereinbart worden.
  • Ein jährliches Monitoring stellt die Fortschrittsmessung bei der Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung sicher und gibt Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Weiterführende Links:

Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung

Quelle:

Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Bild Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
10.01.2023

Doppeltes Jubiläum für Sachgemäße Wäschepflege

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

„Der Gedanke, eine besondere Qualität auszuzeichnen, ist nichts Neues und war schon 1938 aktuell“, betont Dr. Timo Hammer, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Damals wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen. Hintergrund war eine Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“, die drei Jahre zuvor von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln ausging. Doch anfangs gefiel nicht jedem die neue Idee, ein Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nur Gütezeichen für Waren. Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen, schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee. „Von da an stand das RAL Gütezeichen für Sachgemäße Wäschepflege für besondere Qualität, Gütesicherung und Verbraucherschutz“, resümiert Timo Hammer, „und das tut es bis heute.“

„Nach den Vorkriegs- und Kriegswirren erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand“, erläutert Timo Hammer, „auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern.“ So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden.

Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass Ende 1953 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. Timo Hammer: „Heute sind es über 400 Mitgliedsbetriebe, die ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Wäschequalität, ein Hygienemanagement auf höchstem Niveau, einen textilen Werterhalt sowie einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gewährleisten. Dabei unterstützen wir sie als Gemeinschaft im heutigen herausfordernden Marktumfeld bestmöglich. In diesem Zusammenhang möchten wir aber keinesfalls für eine Art „Hygiene-Polizei“ gehalten werden, sondern wir setzen die Erfordernisse an Qualität und Hygiene konsequent um. Auch deshalb entwickeln wir das Gütezeichen stetig weiter und passen es den jeweils neuen Marktbedürfnissen an. In den kommenden Jahren dürfen wir auf einige neue Entwicklungen gespannt sein.“

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. ist der Prüfdienstleister Hohenstein für die Qualitätssicherung der Mitgliedsbetriebe weltweit zuständig. Die Hohenstein Experten beurteilen auch direkt vor Ort sowohl technische als auch hygienische Prozesse. Die Hohenstein Academy bietet speziell für Textilpflegebetriebe ein breites Spektrum an modernen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit Mitarbeiter von Wäschereien den täglichen Anforderungen ihrer Arbeit noch besser gewachsen sind.

Obwohl die Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Kasachstan, Japan, China und Griechenland Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland.

Quelle:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.

06.12.2022

Erste Zertifizierung von Schuhen nach OEKO-TEX® LEATHER STANDARD

LOWA, einer der führenden Outdoor-Schuh-Spezialisten und der Prüfdienstleister Hohenstein betreten gemeinsam neues Terrain: Das LOWA-Modell LADY LIGHT GTX ist mit dem OEKO-TEX® LEATHER STANDARD Zertifikat ausgezeichnet worden.

Das erfolgreich abgeschlossene Pilotprojekt schafft eine Win-Win-Situation: LOWA plant, im Sinne des Verbraucherschutzes weitere Schuhlinien nach demOEKO-TEX® LEATHER STANDARD bei Hohenstein zertifizieren zu lassen. Hohenstein ist es im Gegenzug gelungen, seine Kompetenz mit der Zertifizierung von Schuhen nach dem OEKO-TEX® LEATHER STANDARD über die rein textilen Belange hinaus deutlich auszuweiten.

LOWA, einer der führenden Outdoor-Schuh-Spezialisten und der Prüfdienstleister Hohenstein betreten gemeinsam neues Terrain: Das LOWA-Modell LADY LIGHT GTX ist mit dem OEKO-TEX® LEATHER STANDARD Zertifikat ausgezeichnet worden.

Das erfolgreich abgeschlossene Pilotprojekt schafft eine Win-Win-Situation: LOWA plant, im Sinne des Verbraucherschutzes weitere Schuhlinien nach demOEKO-TEX® LEATHER STANDARD bei Hohenstein zertifizieren zu lassen. Hohenstein ist es im Gegenzug gelungen, seine Kompetenz mit der Zertifizierung von Schuhen nach dem OEKO-TEX® LEATHER STANDARD über die rein textilen Belange hinaus deutlich auszuweiten.

„Die erfolgreiche Zertifizierung ist ein Meilenstein für uns: Schadstoffprüfungen bei Textilien sind längst gang und gäbe, Schadstoffprüfungen bei Schuhen haben noch viel Luft nach oben.“, so Ivonne Schramm, Bereichsleiterin OEKO-TEX® bei Hohenstein, „Dabei sind sie sehr sinnvoll, denn Lederschuhe werden oft über lange Zeiträume getragen und können trotz ihrer langen Lebensdauer im Gegensatz zu Textilien nicht gewaschen werden.“ Umso wichtiger ist es, dass Schuhe aus Leder keine Schadstoffe enthalten - zumal sie aus vielen unterschiedlichen Bestandteilen bestehen. Jede einzelne Komponente aus unterschiedlichen Produktionsstufen wie dem Gerben oder Färben stellt eine mögliche Eintragsquelle für schädliche Substanzen dar. Grund genug für LOWA, hier einzuhaken: „Wir freuen uns sehr über die Zertifizierung, die für die Kernwerte unserer Marke - höchste Qualität, perfekte Passform und Innovation - steht.“, sagt Alexander Nicolai, Geschäftsführer der LOWA Sportschuhe GmbH, „Unsere Kunden dürfen von uns Produkte auf höchstem Niveau erwarten – da gehört in Zukunft auch die verlässliche Sicherheit einer LEATHER STANDARD Zertifizierung dazu.“

Weitere Informationen:
Schuhe Oeko-Tex Zertifizierung
Quelle:

Hohenstein

01.06.2022

BVMed: MDR auf EPSCO-Agenda

Die Probleme bei der Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) stehen auf der offiziellen Agenda der Sitzung der Minister:innen für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council, kurz EPSCO) der EU-Mitgliedsstaaten am 14. Juni 2022. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die Minister:innen werden sich auf dem EPSCO-Treffen gemeinsam mit der EU-Kommission beraten. „Oberstes Ziel der Bemühungen muss es sein, die medizinische Versorgung der Menschen mit sicheren und modernen Medizinprodukten kontinuierlich zu gewährleisten. Das Zeitfenster für Lösungen schließt sich, Rat und Kommission müssen jetzt handeln!“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Probleme bei der Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) stehen auf der offiziellen Agenda der Sitzung der Minister:innen für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council, kurz EPSCO) der EU-Mitgliedsstaaten am 14. Juni 2022. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die Minister:innen werden sich auf dem EPSCO-Treffen gemeinsam mit der EU-Kommission beraten. „Oberstes Ziel der Bemühungen muss es sein, die medizinische Versorgung der Menschen mit sicheren und modernen Medizinprodukten kontinuierlich zu gewährleisten. Das Zeitfenster für Lösungen schließt sich, Rat und Kommission müssen jetzt handeln!“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Foto: Sandra Altherr, Pixabay
03.03.2022

Mikroplastik im Meer: Ganzes Ausmaß noch immer nicht absehbar

Anlässlich der 5. UNEA (The United Nations Environment Assembly)-Konferenz in Nairobi, die am 2. März 2022 zu Ende ging und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der »Runde Tisch Meeresmüll« eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee. In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung des Fraunhofer UMSICHT zeigt der Runde Tisch zahlreiche Möglichkeiten auf, wie weniger Mikroplastik ins Meer gelangen kann. Dazu gehört, den Reifenabrieb zu verringern, emissionsärmere Textilien zu entwickeln beziehungsweise diese vorzuwaschen oder schärfere Vorschriften auf Baustellen für Dämmstoffe. Plastik im Meer ist eines der drängendsten Probleme auch für Nord- und Ostsee. Es wird in allen Bereichen der deutschen Meere nachgewiesen und kann die Fortpflanzungsfähigkeit und Fitness von Meereslebewesen insbesondere an der Basis des marinen Nahrungsnetzes beeinträchtigen. Das Gesamtausmaß sowohl von Menge wie Auswirkungen sei allerdings aufgrund unzureichender Untersuchungs- und Analyseverfahren noch nicht absehbar, so der Bericht.

Anlässlich der 5. UNEA (The United Nations Environment Assembly)-Konferenz in Nairobi, die am 2. März 2022 zu Ende ging und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der »Runde Tisch Meeresmüll« eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee. In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung des Fraunhofer UMSICHT zeigt der Runde Tisch zahlreiche Möglichkeiten auf, wie weniger Mikroplastik ins Meer gelangen kann. Dazu gehört, den Reifenabrieb zu verringern, emissionsärmere Textilien zu entwickeln beziehungsweise diese vorzuwaschen oder schärfere Vorschriften auf Baustellen für Dämmstoffe. Plastik im Meer ist eines der drängendsten Probleme auch für Nord- und Ostsee. Es wird in allen Bereichen der deutschen Meere nachgewiesen und kann die Fortpflanzungsfähigkeit und Fitness von Meereslebewesen insbesondere an der Basis des marinen Nahrungsnetzes beeinträchtigen. Das Gesamtausmaß sowohl von Menge wie Auswirkungen sei allerdings aufgrund unzureichender Untersuchungs- und Analyseverfahren noch nicht absehbar, so der Bericht.

Das neue Themenpapier stellt konkrete Maßnahmen vor, um den Plastikeintrag ins Meer zu verringern.
Mikroplastik stellt ein komplexes Umweltproblem dar. Es kann als direktes Mikroplastik in die Umwelt gelangen oder während der Nutzung durch Abrieb entstehen. Zur ersten Gruppe gehören zum Beispiel Kunstraseninfills oder Pelletverluste. Zur zweiten Gruppe zählen unter anderem Reifen- und Straßenabrieb, die Verwitterung von Farben und Beschichtungen, Verluste aus Dämmstoffen und die Faserfreisetzung aus Textilien. Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist daher durch einzelne Maßnahmen nicht zu erreichen, sondern nur durch ein breites Bündel an Aktionen.

Das Papier des »Runden Tischs Meeresmüll« beruht auf den Ergebnissen einer dreiteiligen Workshopreihe, die vom Umweltbundesamt und Fraunhofer UMSICHT gemeinsam mit den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe zu Mikroplastik des Runden Tisches Meeresmüll organisiert wurde. Es zeigt, dass bei den Quellen und den freigesetzten Mengen noch immer auch auf Abschätzungen vertraut werden muss. Der Runde Tisch fordert daher weitere vertiefende empirische Untersuchungen, um zu belastbaren Zahlen zu kommen.

Stefanie Werner, Meeresschutzexpertin im Umweltbundesamt und Geschäftsführerin des Runden Tisch Meeresmüll: »Um das Mikroplastikproblem zu bekämpfen ist insbesondere die Kunststoffindustrie gefragt. Sie sollte Sorge tragen, die notwendigen vertiefenden Untersuchungen hinsichtlich der freigesetzten Mengen von Mikroplastik durchzuführen, um dem Vorsorge- und Verursacherprinzip zu entsprechen und so zur Lösung des zu großen Teilen durch sie verursachtem Umweltproblems beizutragen.«

28 konkrete Maßnahmen für den Meeresschutz
Jürgen Bertling von Fraunhofer UMSICHT, Korrespondenzautor des Themenpapiers: »Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist durch singuläre Maßnahmen kaum zu erreichen, sondern erfordert zahlreiche inter- und transdisziplinäre Zugänge. Ähnlich wie bei den Erkenntnisgewinnen zum Klimawandel über die letzten Jahrzehnte werden auch bei den Kunststoffemissionen, die mit ihnen zusammenhängenden Wirkungen erst langsam verstanden. In beiden Fällen spricht die schiere Menge der Emissionen, aber für einen vorsorgenden Umweltschutz.«

Der Bericht des Runden Tisches Meeresmüll schlägt zu diesem Zweck 28 konkrete Maßnahmen vor. Besonders hohe Relevanz für den Meeresschutz haben dabei:

  • Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik aus Reifenabrieb durch Anpassung von Verkehrskonzepten und neue Reifenmaterialien;
     
  • Entwicklung emissionsärmerer Textilien und besserer Verarbeitungstechnologien sowie Vorwaschen von Textilien;
     
  • Verminderung der Einträge der besonders leichten und damit mobilen Polystyrolschaumstoffe aus der Bauwirtschaft durch Schärfung der Vorgaben zur Verwendung und Verarbeitung von Dämmstoffen und Einsatz von temporären Niederschlagsfiltern um Baustellen;
     
  • Verbesserung der Regenwasserbehandlung als zentralem Eintragspfad für nicht intendiertes Mikroplastik bspw. durch Bodenretentionsfilter;
     
  • Reduzierung des Einsatzes von Kunststoffen in umweltoffenen Anwendungen in der Meeres-/Küstenumwelt (z.B. Geotextilien, Korrosionsschutz von Offshore-Installationen);
     
  • Ausstattung des bestehenden freiwilligen Konzepts der Kunststoffindustrie »Operation Clean Sweep« mit einer extern validierten Zertifizierung für Pellets von Kunststoff-Werkstoffen (Granulate, Flakes, Grieß oder Pulver);
     
  • Regulierung von bewusst zugesetztem Mikroplastik und Entwicklung und Implementierung von Normen und Standards, um für bestimmte Produkte und Materialien die biologische Abbaubarkeit auch unter marinen Bedingungen sicherzustellen.

Runder Tisch Meeresmüll
Der Runde Tisch Meeresmüll steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und des Umweltbundesamtes

Quelle:

Umweltbundesamt und Fraunhofer UMSICHT

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

Delegationen der GRÜNEN aus sächsischem Landtag und Europaparlament besuchen Sächsisches Textilforschungsinstitut (c) STFI
Bereits am 02.09. besuchte der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz, Sven Schulze (Mitte), das STFI, um sich bei einem Rundgang mit dem Geschäftsführenden Direktor, Andreas Berthel (rechts) und der zukünftigen Geschäftsführerin, Dr. Heike Illing-Günther (links), ein Bild von den vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am Institut zu machen.
09.09.2021

Politischer Besuch am STFI

  • Delegationen der GRÜNEN aus sächsischem Landtag und Europaparlament besuchen Sächsisches Textilforschungsinstitut

Die Bundestagswahl 2021 rückt näher und Politiker:innen aus Bund und Ländern sind aktiv in ihrem Wahlkampf unterwegs. Schlagworte wie Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Umweltschonung, Kreislaufwirtschaft und Innovation finden sich in den Programmen vieler Parteien wieder und sind wichtiger Bestandteil so mancher Zukunftsvision. Das Thema Forschung spielt dabei oft eine tragende Rolle.

  • Delegationen der GRÜNEN aus sächsischem Landtag und Europaparlament besuchen Sächsisches Textilforschungsinstitut

Die Bundestagswahl 2021 rückt näher und Politiker:innen aus Bund und Ländern sind aktiv in ihrem Wahlkampf unterwegs. Schlagworte wie Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Umweltschonung, Kreislaufwirtschaft und Innovation finden sich in den Programmen vieler Parteien wieder und sind wichtiger Bestandteil so mancher Zukunftsvision. Das Thema Forschung spielt dabei oft eine tragende Rolle.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) empfing in dieser Woche gleich zwei Mal politischen Besuch. Am 07.09. stattete die Europa-Parlaments-Abgeordnete Anna Cavazzini (DIE GRÜNEN/EFA) dem renommierten Forschungsinstitut einen Besuch ab. Als Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments wirkt Sie an Gesetzesvorschlägen zum Europäischen Green Deal mit. Dafür sucht Sie den Austausch mit Expert:innen und Stakeholdern. Zudem wollte Cavazzini, welche selbst in Chemnitz studierte, mit dem Termin auch Sichtbarkeit für die innovative Arbeit in Sachsen erzeugen. Am STFI konnte Sie sich einen Überblick zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Textilbranche verschaffen. Bei der Präsentation des Institutes wurde der Fokus auf erfolgreiche, zum Teil internationale, nachhaltige und „grüne“ Projekte gelegt. Themen rund um alternative Rohstoffquellen und nachwachsende Rohstoffe für Hochleistungs- und Chemiefasern waren ebenso Gegenstand der Vorstellung. Ob Fassaden-, Dach- und Gleisbettbegrünungen oder Pflanzeninseln: in diesen Bereichen hat das Sächsische Textilforschungsinstitut seit vielen Jahren immer wieder innovative Projekte initiiert, die durch den Transfer von Forschungsergebnissen zum Teil auch den Weg auf den Markt gefunden haben. Im Anschluss fand in der „Textilfabrik der Zukunft“, einem der Forschungs- und Versuchsfelder am STFI, eine angeregte Diskussion über Urban Farming, CE-Zertifizierung, Energieeffizienz und Verbraucherschutz zwischen der Abgeordneten Anna Cavazzini und der zukünftigen Geschäftsführenden Direktorin, Dr. Heike Illing-Günther sowie weiteren Mitarbeitern des STFI statt.

Einen Tag darauf, am 08.09., empfing das STFI eine Delegation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des sächsischen Landtages. Als Abschluss einer Klausurtagung am 7. und 8. September besuchten die Abgeordneten in kleinen Gruppen lokale Einrichtungen, Initiativen und Institutionen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Das Sächsische Textilforschungsinstitut durfte sich dabei auf die Fraktionsvorsitzende Franziska Schubert und den Wirtschaftspolitischen Sprecher Gerhard Liebscher freuen. Wie schon am Vortag konnten hier interessante Gespräche zu den Themen Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Prüfung, Zertifizierung und Innovation in der Forschung geführt werden. Zu Beginn wurde das Institut vorgestellt, im Anschluss daran fand ein kleiner Rundgang durch ausgewählte Technika des STFI statt.

In der vergangenen Woche konnte auch der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz, Sven Schulze, welcher bereits seit Oktober 2020 im Amt ist, seinen Antrittsbesuch am Sächsischen Textilforschungsinstitut durchführen. Coronabedingt musste dieser immer wieder verschoben werden. Bei einem Rundgang am 02.09. lernte er die Arbeiten des Institutes im Bereich technischer Textilien, Vliesstoffe, textiler Leichtbau Veredlung und Digitalisierung kennen und zeigte sich beeindruckt von der Vielseitigkeit der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am STFI. Die gute Kooperation der Forschungseinrichtung mit der Stadt soll auch unter Sven Schulze fortgeführt werden.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

(c) HypoVereinsbank
05.07.2021

HypoVereinsbank-Studie: „Wettbewerbsnachteile durch Lieferkettengesetz“

  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z.
  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut befragten Unternehmen erwartet, dass sich die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch das Lieferkettengesetz verschlechtert
  • Besonders große Herausforderungen sehen die Unternehmen in der Sorgfaltspflicht für Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette (52%), der Berichterstattungspflicht (46%) sowie der Vertragsgestaltung mit Lieferanten (46%)
  • Fast drei Viertel der Befragten (70%) befürchtet, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern könnte
  • Gleichzeitig befassen sich fast alle Unternehmen bereits mit Nachhaltigkeitsthemen (90%) und ein Großteil investiert bereits in nachhaltige Projekte oder plant dies (69%)
  • Mit Blick auf nachhaltige Finanzierungen erwartet jedes zweite Unternehmen (54%), dass soziale Faktoren künftig eine größere Rolle spielen

Das Mitte Juni vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, entlang der gesamten Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu sorgen – und stellt damit viele Firmen vor Herausforderungen. Ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass das Lieferkettengesetz negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit haben wird. Vor allem kleinere Betriebe mit einem Jahresumsatz von 5 bis 50 Millionen Euro (32%) und Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (30%) befürchten, dass ihre Konkurrenzfähigkeit unter dem Gesetz leiden wird.

Andererseits erwarten aber auch 17 Prozent der Unternehmen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation. Dabei ist das Lieferkettengesetz in den Führungsetagen deutscher Unternehmen aktuell sehr präsent. Insgesamt drei Viertel der Unternehmen in allen Umsatzklassen haben sich bereits mit den Auswirkungen beschäftigt. Dies zeigt die gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut durchgeführte Studie der HypoVereinsbank mit dem Titel „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“.

Überwachung und Dokumentation zentrale Herausforderungen
Um die Anforderungen des Gesetzes in allen Punkten zu erfüllen, müssen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen oder sogar zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Jedes zweite Unternehmen bewertet der Studie zufolge die unternehmerische Sorgfaltspflicht, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, als besonders schwierig. Das gilt insbesondere für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 250 Millionen Euro (64%). Als logische Folge rücken die auf Lieferketten bezogene Administration und Dokumentation stärker in den Fokus der Unternehmen: Jeweils 46 Prozent bewerten die Berichterstattungspflicht und die Vertragsgestaltung mit Lieferanten als weitere zentrale Herausforderungen. Dabei befürchten 70 Prozent der befragten Entscheider, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern würde.

Potenzial nachhaltigen Wirtschaftens erkannt
Trotz der mit neuen Vorschriften einhergehenden Herausforderungen hat ein Großteil der Unternehmen die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit und des Potenzials nachhaltigen Wirtschaftens bereits erkannt: Neun von zehn Firmen haben sich laut Studie schon mit den Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit auf Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitnehmerbedingungen und Verbraucherschutz auseinandergesetzt – über die Hälfte bereits intensiv. Dabei entwickeln sich nachhaltige Lieferketten auch für mehr und mehr Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil und einer Wachstumschance.

Aufwind für nachhaltige Finanzierungen
Zuletzt hat auch die Covid-19-Pandemie gezeigt, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Eine Erkenntnis war, dass sich das Engagement eines Unternehmens für bessere soziale und ökologische Bedingungen positiv auf die Stabilität der Lieferkette und die Qualität der eigenen Produkte auswirkt. Viele Firmen haben deshalb bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Präventionsmaßnahmen definiert, wie beispielsweise einzuhaltende Codes of Conduct (45%) oder Lieferantenaudits (43%). Dass gerade mit Blick auf die Lieferketten trotzdem noch Luft nach oben ist, zeigt ein Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategien deutscher Unternehmen. Hier stehen der Studie zufolge die Bemühungen zum Klima- und Umweltschutz (61%), die sozialen Belange der eigenen Arbeitnehmer (51%), und ressourcenschonendes Wirtschaften (38%) ganz oben auf der Liste. Die Achtung der Menschenrechte, die das geplante Lieferkettengesetz vorrangig adressiert, spielt nur in der Nachhaltigkeitsstrategie von einem Drittel der Unternehmen eine Rolle. Lediglich 14 Prozent der Unternehmen geben an, dass Nachhaltigkeit in der Lieferkette für ihr Unternehmen strategisch relevant ist. Um Engagement gerade in diesem Bereich zu zeigen und zu incentivieren, könnten soziale Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten künftig relevanter werden. Bei ESG-gebundenen Krediten verpflichten sich Unternehmen, bestimmte ökologische (Environmental), sozialverträgliche (Social) und compliance-relevante (Governance) Ziele zu erreichen. Mehr als jedes zweite Unternehmen erwartet, dass sich der Stellenwert sozialer Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungen bis 2023 stark erhöhen wird. So können sich Unternehmen zum Beispiel verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen, die an Faktoren sozialer Nachhaltigkeit wie die Durchsetzung eines Supplier Code of Conduct oder auch die Durchführung von Sozialaudits bei Lieferanten geknüpft sein können.

Online-Umfrage unter Top-Entscheidern
Für die Studie „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“ hat F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut im Frühjahr 2021 mittels einer Online-Befragung 125 Top-Entscheider von deutschen Unternehmen nach ihren Erwartungen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes und dessen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen befragt. Dabei entstand auch ein aussagekräftiges Stimmungsbild darüber, welche Bedeutung soziale Verantwortung und nachhaltige Finanzierung in der deutschen Unternehmenslandschaft überhaupt hat. In die Erhebung flossen die Einschätzungen von Vertretern unterschiedlicher Unternehmensgrößen ein. Dabei stammt die Mehrheit aus Betrieben mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Außerdem wurde auf eine gewisse Branchenbandbreite geachtet. Untersucht wurden unter anderem Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, aus der Chemie- und Pharmaindustrie sowie aus dem Handelssektor. Rund zwei Drittel der Befragten sind Geschäftsführer oder Vorstände, jeweils ein Zehntel bekleiden das Amt eines CFOs oder sind im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement tätig.

Die gesamte Studie kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Studie Lieferkettengesetz | HypoVereinsbank (HVB)

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

HypoVereinsbank

Hohenstein: Autorisierte Zertifizierungsstelle des Grünen Knopfs (c) BMZ
12.02.2021

Hohenstein: Autorisierte Zertifizierungsstelle des Grünen Knopfs

Ernannte Auditorinnen und Auditoren des Textilprüfdienstleisters Hohenstein sind künftig auch in Sachen Grüner Knopf unterwegs. Denn Hohenstein ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) autorisiert, die Einhaltung der Anforderungen bei den antragstellenden Unternehmen gemäß dem Zertifizierungsprogramm des staatlichen Siegels für nachhaltige Textilien zu überprüfen.

Ernannte Auditorinnen und Auditoren des Textilprüfdienstleisters Hohenstein sind künftig auch in Sachen Grüner Knopf unterwegs. Denn Hohenstein ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) autorisiert, die Einhaltung der Anforderungen bei den antragstellenden Unternehmen gemäß dem Zertifizierungsprogramm des staatlichen Siegels für nachhaltige Textilien zu überprüfen.

Die neue Zertifizierungsstelle des Grünen Knopfs kann auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen: Hohenstein ist schon seit Jahrzehnten auf die Prüfung und Zertifizierung textiler Produkte und die Auditierung von Unternehmen entlang der gesamten textilen Kette spezialisiert. Als Gründungsmitglied und Prüfinstanz der OEKO-TEX® Gemeinschaft hat sich das Unternehmen stets für Verbraucherschutz und Produktverantwortung stark gemacht. Das Produktlabel MADE IN GREEN by OEKO-TEX® für schadstoffgeprüfte sowie umweltfreundlich und sozial verantwortlich hergestellte Textilien ist eines der Siegel, die das BMZ aktuell als Voraussetzung für die Vergabe des Grünen Knopfs anerkennt. Interessierte Unternehmen können also gleich doppelt von der Zertifizierung aus einer Hand profitieren. Unabhängig von MADE IN GREEN ist Hohenstein aber auch in der Lage, Unternehmen und ihre Produkte nach den staatlich geforderten 46 Kriterien ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Grünen Knopfs zu prüfen.

DITF: Carbonfasern aus Laubholz - Land unterzeichnet Kooperationsvertrag (c) DITF
Holzzellstoff gelöst in ionischer Flüssigkeit
08.02.2021

DITF: Carbonfasern aus Laubholz - Land unterzeichnet Kooperationsvertrag

  • Kooperationsvertrag mit dem Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterzeichnet
  • DITF starten Forschungsprojekte im Laubholztechnikum

Stuttgart. Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, MdL, hat am 8. Februar 2021 einen Kooperationsvertrag mit den Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) unterzeichnet. Damit fällt der Startschuss für zwei Forschungsprojekte, die die DITF im vom Land geschaffenen Technikum Laubholz bearbeiten werden.

In diesem neu eingerichteten Forschungszentrum werden innovative Produkte und Verfahren auf der Basis von Laubholz entwickelt, das aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern der Region stammt. Aufgabe der DITF ist es, ökonomische und ökologische Herstellungsverfahren für aus Buchenholz hergestellte Zellulose- und Ligninfasern für technische Anwendungen zu entwickeln.

  • Kooperationsvertrag mit dem Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterzeichnet
  • DITF starten Forschungsprojekte im Laubholztechnikum

Stuttgart. Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, MdL, hat am 8. Februar 2021 einen Kooperationsvertrag mit den Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) unterzeichnet. Damit fällt der Startschuss für zwei Forschungsprojekte, die die DITF im vom Land geschaffenen Technikum Laubholz bearbeiten werden.

In diesem neu eingerichteten Forschungszentrum werden innovative Produkte und Verfahren auf der Basis von Laubholz entwickelt, das aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern der Region stammt. Aufgabe der DITF ist es, ökonomische und ökologische Herstellungsverfahren für aus Buchenholz hergestellte Zellulose- und Ligninfasern für technische Anwendungen zu entwickeln.

In energiesparenden, leichten Fahrzeugen werden Faserverbundwerkstoffe mit Carbonfasern eingesetzt, da diese hitzebeständig und belastbar sind. Mit Carbonfasern verstärkte Materialien gewinnen nicht nur im Fahrzeugbau und in der Raumfahrt, sondern auch im Bauwesen sowie in vielen anderen Branchen zunehmend an Bedeutung. Allerdings sind Carbonfasern derzeit noch sehr teuer. Bisher werden diese Fasern in erster Linie aus Polyacrylnitril hergestellt. Dieser Ausgangsstoff basiert auf Erdöl und bei der Herstellung von Carbonfasern aus diesem Präkursor entstehen giftige Nebenprodukte, die aufwendig gereinigt werden müssen. Damit spart die Carbonfaserherstellung auf Basis von Cellulose- und Ligninfasern nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt.

Das Technikum Laubholz wird acht Forschungsteams aus unterschiedlichen Instituten vernetzen und dient als Schnittstelle zur Industrie. Weitere Forschungsprojekte entwickeln unter anderem neue Verfahren zu Herstellung von Biotensiden sowie veganen Lebensmittelproteinen auf Basis von Holz.

Weitere Informationen:
DITF Laubholztechnikum Carbonfasern
Quelle:

Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf

 DITF erhalten „Innovationspreis Bioökonomie Baden-Württemberg 2020“ (c) LGL
Ministerialdirektorin Grit Puchan (li) überreicht den Preis an Dr. Antje Ota
27.11.2020

DITF erhalten „Innovationspreis Bioökonomie Baden-Württemberg 2020“

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) sind einer von fünf Gewinnern des „Ideenwettbewerbs Bioökonomie - Innovationen für den Ländlichen Raum“, der vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erstmals ausgerufen wurde. Ausgezeichnet wurden Beiträge zum Klimaschutz, zur Ressourceneffizienz, zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums. Am 25. November 2020 wurde der Preis von Ministerialdirektorin Grit Puchan während des 5. Bioökonomietags überreicht. Die DITF erhalten den Preis für ihre Forschung an nachhaltigen Carbonfasern. Der Pitch-Vortrag von Dr. Frank Hermanutz und Dr. Antje Ota erhielt zudem auch noch den Publikumspreis.

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) sind einer von fünf Gewinnern des „Ideenwettbewerbs Bioökonomie - Innovationen für den Ländlichen Raum“, der vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erstmals ausgerufen wurde. Ausgezeichnet wurden Beiträge zum Klimaschutz, zur Ressourceneffizienz, zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums. Am 25. November 2020 wurde der Preis von Ministerialdirektorin Grit Puchan während des 5. Bioökonomietags überreicht. Die DITF erhalten den Preis für ihre Forschung an nachhaltigen Carbonfasern. Der Pitch-Vortrag von Dr. Frank Hermanutz und Dr. Antje Ota erhielt zudem auch noch den Publikumspreis.

Ionische Flüssigkeiten (ionic liquids, IL) sind der Schlüssel zu nachhaltigen biobasierten Fasern für vielfältige Anwendungen in der Industrie. 2003 hat Dr. Frank Hermanutz mit seinem Team gemeinsam mit der BASF SE ein innovatives Lösungsmittel für Biopolymere, also Polymere aus nachwachsenden Rohstoffen, entdeckt. Auf dieser Basis wurden mit der patentierten HighPerCell®-Technologie Cellulosefilamentfasern entwickelt, die aufgrund ihrer spezifischen Fasereigenschaften als technische Fasern eingesetzt werden können. Sie sind zum Beispiel Ausgangsprodukt für cellulosebasierte Carbonfasern.

Carbonfasern werden vor allem im Fahrzeugbau eingesetzt, gewinnen aber auch im Bauwesen an Bedeutung. Sie sind äußerst hitzebeständig und belastbar. Herkömmliche, nicht auf Biopolymeren basierende Carbonfasern sind allerdings derzeit noch sehr teuer und ihre Herstellung belastet die Umwelt. Die Carbonfaserherstellung auf der Basis von Cellulose würde nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch die Energiekosten senken. Für die Gewinnung von Zellstoff bietet sich zum Beispiel die heimische Buche an. Wissenschaftler des Kompetenzzentrums Biopolymerwerkstoffe der DITF bringen dieses neue Verfahren in das im April 2020 vom Land Baden-Württemberg gegründete Technikum Laubholz (TLH) ein. Dort wird die Technologie in enger Zusammenarbeit mit beteiligten Industriefirmen praktisch umgesetzt.

Hochleistungsfasern aus Cellulose sind für viele weitere Anwendungen geeignet, wie zum als Verstärkungsfasern im Beton oder als Bestandteil von sortenreinen Verbundwerkstoffe.

„Schon bald könnten biopolymerbasierte Werkstoffe die gleichen Eigenschaften aufweisen wie erdölbasierte Materialien. Das wäre ein enormer Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Umweltverträglichkeit“ erklärt Frank Hermanutz.

Die Jury des Ideenwettbewerbs würdigt diese Forschungsleistung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit mit dem Bioökonomie-Innovationspreis.

Weitere Informationen:
DITF BASF SE Carbonfasern
Quelle:

Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF)

Logo RAL Simply Excellent (c) RAL gGmbH
Logo RAL Simply Excellent
04.05.2020

RAL gGmbH übernimmt die Rolle der Vergabestelle des Textilsiegels Grüner Knopf

Bonn – Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernimmt die RAL gGmbH ab dem 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.

Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf.

Dazu RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“

Bonn – Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernimmt die RAL gGmbH ab dem 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.

Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf.

Dazu RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“

Zuständig bei RAL für Vergabe und Marktüberwachung des Grünen Knopfes ist der Geschäftsbereich RAL LOGO LIZENZ, der bereits seit 2013 Lizenzen zur werblichen Nutzung des Stiftung Warentest-Logos vergibt, sowie dessen vertragsgemäße Verwendung im Rahmen der Werbung überwacht. Verbrauchertäuschung und unlautere Werbung können so unterbunden werden.

Im Vergabeprozess betreut RAL Unternehmen, die an einer Lizensierung mit dem Grünen Knopf interessiert sind, bei der Antragstellung. Zudem führt RAL eine erste Prüfung der Antragsberechtigung durch. Die staatlich festgelegten Produkt- und Unternehmenskriterien des Textilsiegels werden weiterhin durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert. Nach erfolgreicher Prüfung übernimmt RAL das Management der Lizenzvergabe für das staatliche Siegel.

Über eine Transparenz-Datenbank der gemeinnützigen RAL gGmbH werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft die Möglichkeit erhalten, nähere Informationen zu lizensierten Unternehmen aufzurufen. Dies erfolgt einfach über den Scan oder die Eingabe eines – am zertifizierten Produkt angebrachten – QR-Codes oder Kurzlinks. Damit qualifiziert sich RAL auch als Stelle für Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die den Grünen Knopf betreffen.

Unternehmen, die Interesse an einer Antragstellung haben, können sich – ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher – ab dem 4. Mai 2020 über ein Online-Kontaktformular https://vergabestelle.gruener-knopf.de/ direkt an die neue Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes wenden.

Quelle:

RAL gGmbH

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® turnusgemäß die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. © OEKO-TEX®
Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® turnusgemäß die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten.
07.01.2020

OEKO-TEX® Neuregelungen 2020

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

MADE IN GREEN by OEKO-TEX® neu auch für Lederprodukte
Nach der Einführung des MADE IN GREEN Labels 2015 für Textilien ist es ab Januar 2020 möglich, Lederprodukte mit dem Nachhaltigkeitslabel auszuzeichnen. Im Jahr 2019 wurde die STeP-Zertifizierung auf Lederproduktionsstätten ausgeweitet. Einen weiteren Schritt geht OEKO-TEX®, indem nun auch die Integration von Lederprodukten beim MADE IN GREEN Label erfolgt. Mit MADE IN GREEN gelabelte Lederartikel sind gemäß LEATHER STANDARD auf Schadstoffe geprüft und nach STeP an sozialverträglichen Arbeitsplätzen in umweltfreundlichen Betrieben produziert. Damit können Konsumenten nun auch bei Lederwaren wie Bekleidung, Schuhen oder Möbeln anhand einer eindeutigen Produkt-ID oder dem spezifischen QR-Code auf dem Label zurückverfolgen, in welchen Ländern und Produktionsbetrieben der Artikel hergestellt wurde. Um die Einhaltung der geforderten Kriterien in den Produktionsbetrieben vor Ort zu kontrollieren, führt OEKO-TEX® mit geschulten Auditoren Betriebsstätten-Prüfungen durch. Von Greenpeace wurde MADE IN GREEN bereits als eines der strengsten Label auf dem Markt eingestuft.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
Nach einem Jahr unter Beobachtung wurden die krebserregenden N-Nitrosamine und N-nitrosierbaren Substanzen in den STANDARD 100 sowie den LEATHER STANDARD aufgenommen. Auch das Herbizid Glyphosat und seine Salze halten nach einem Jahr unter Beobachtung endgültig Einzug in die Grenzwertkataloge des STANDARD 100. Für den Totalgehalt der toxischen Schwermetalle Arsen und Quecksilber wurden im STANDARD 100 sowie im LEATHER STANDARD spezifische Grenzwerte festgelegt. Insgesamt führen die strengen Anforderungen für Rückstände in textilen Materialien auch zu einer geringeren Belastung von Umwelt, Arbeitnehmern und Verbrauchern.

Neu unter Beobachtung
OEKO-TEX® nimmt 2020 diverse Substanzen aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Konformität mit einschlägigen Vorgaben neu unter Beobachtung. Dies betrifft vor allem einige neue als SVHC eingestufte Substanzen, die nach der REACH-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind sowie Substanzen aus der Gruppe der Arylamine. Aber auch diverse Farbstoffe, Pestizide und perfluorierte Verbindungen werden künftig genau unter die Lupe genommen.

Integration von DETOX TO ZERO in STeP by OEKO-TEX®
Der sichere Umgang mit Chemikalien und die Abwasserprüfung in den Produktionsstätten sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil der STeP-Zertifizierung. Um den immer komplexeren Anforderungen in der Textil- und Lederproduktion gerecht zu werden, wird DETOX TO ZERO ab dem 1. April 2020 ein obligatorisches Element für STeP zertifizierte Betriebe, die Wasser und Chemikalien in großem Umfang einsetzen (Nassbetriebe). Positiver Aspekt der neuen Regelung ist die künftige Konformität von STeP mit der MRSL (Manufacturing Restricted Substance List), der ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) Initiative und den Kriterien der Greenpeace Detox-Kampagne.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: LINK

Quelle:

OEKO-TEX

02.04.2019

OEKO-TEX® Prüfkriterien 2019 – Neuregelungen am 1. April endgültig in Kraft getreten

Elementare Themen für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind seit jeher Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Jahres die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und damit neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends adaptiert. Nach einer Übergangsfrist sind am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Neuregelungen aller Produkte finden Sie online. Die aktuellsten Änderungen betreffen den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Standard.

Elementare Themen für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind seit jeher Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Jahres die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und damit neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends adaptiert. Nach einer Übergangsfrist sind am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Neuregelungen aller Produkte finden Sie online. Die aktuellsten Änderungen betreffen den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Standard.

ECO PASSPORT by OEKO-TEX®
Die Basis für eine nachhaltige Produktion von Textilien und Lederwaren ist der Einsatz von umweltfreundlichen Chemikalien. Die ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Zertifizierung zielt ausdrücklich auf die Vermeidung von unerwünschten Chemikalien ab, und zwar noch bevor sie in die globale Lieferkette gelangen. Dafür werden eine Vielzahl von Chemikalien, darunter Farbmittel, Mittel zum Abkochen, Klebstoffe, Tinten, Pigmente und Hilfsstoffe in einem vertraulichen, dreistufigen Prozess analysiert, der bestätigt, dass die Formulierungen und einzelnen Inhaltsstoffe bestimmte Kriterien im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erfüllen.

Weitere Informationen:
OEKO TEX
Quelle:

OEKO-TEX®

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.01.2019

OEKO-TEX® Neuregelungen 2019

OEKO-TEX® deckt die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab

Im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, welche seit 2018 bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert. Im Zuge der „Vereinheitlichung“ der Grenzwertanforderungen gilt jetzt für nahezu alle Grenzwerte die Anforderung „<“.

Die Strategie von OEKO-TEX® besteht schon seit über 25 Jahren darin, nicht auf Gesetzgebungen zu warten, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes proaktiv als Vorreiter tätig zu sein. Durch die Umsetzung der oben erwähnten Aktualisierungen deckt der STANDARD 100 und LEATHER STANDARD bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab. Die Gesetzgebung wird für die darin behandelten 33 CMR Substanzen dagegen erst ab dem 01. November 2020 für Produkte verpflichtend. OEKO-TEX® ist also weit voraus und deckt darüber hinaus viele weitere Parameter im Sinne des Verbraucherschutzes ab.

OEKO-TEX® deckt die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab

Im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, welche seit 2018 bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert. Im Zuge der „Vereinheitlichung“ der Grenzwertanforderungen gilt jetzt für nahezu alle Grenzwerte die Anforderung „<“.

Die Strategie von OEKO-TEX® besteht schon seit über 25 Jahren darin, nicht auf Gesetzgebungen zu warten, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes proaktiv als Vorreiter tätig zu sein. Durch die Umsetzung der oben erwähnten Aktualisierungen deckt der STANDARD 100 und LEATHER STANDARD bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab. Die Gesetzgebung wird für die darin behandelten 33 CMR Substanzen dagegen erst ab dem 01. November 2020 für Produkte verpflichtend. OEKO-TEX® ist also weit voraus und deckt darüber hinaus viele weitere Parameter im Sinne des Verbraucherschutzes ab.

Weitere Informationen:
Oeko-Tex OEKO-TEX®
Quelle:

OEKO-TEX® Gemeinschaft