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02.07.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Publikationen und Downloads beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de, BTE-Webshop www.shop.bte.de. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

25.06.2018

BTE-Handelsbefragung: Jetzt kostenlos teilnehmen!

Der Modehandel steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Welche Zukunftsstrategien verfolgen deutsche Modeeinzelhändler? Wie begegnen die Unternehmen der digitalen Zukunft?

Diesem spannenden Themenkomplex geht der BTE gemeinsam mit der Hochschule DHBW Heilbronn in einer umfassenden Studie nach. Damit soll herausgefunden werden, mit welchen Strategien und Maßnahmen die Händler diesen Herausforderungen begegnen.

Der BTE lädt alle Modefachhändler ein, an der Onlinebefragung teilzunehmen. Die Umfrage erfolgt anonym und dauert etwa 10 Minuten. Die Ergebnisse der Onlinebefragung werden Teilnehmern anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Interessenten finden den Online-Zugang zur Umfrage auf der BTE-Website www.bte.de (Link auf Startseite).

Der Modehandel steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Welche Zukunftsstrategien verfolgen deutsche Modeeinzelhändler? Wie begegnen die Unternehmen der digitalen Zukunft?

Diesem spannenden Themenkomplex geht der BTE gemeinsam mit der Hochschule DHBW Heilbronn in einer umfassenden Studie nach. Damit soll herausgefunden werden, mit welchen Strategien und Maßnahmen die Händler diesen Herausforderungen begegnen.

Der BTE lädt alle Modefachhändler ein, an der Onlinebefragung teilzunehmen. Die Umfrage erfolgt anonym und dauert etwa 10 Minuten. Die Ergebnisse der Onlinebefragung werden Teilnehmern anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Interessenten finden den Online-Zugang zur Umfrage auf der BTE-Website www.bte.de (Link auf Startseite).

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/VDB

25.06.2018

Kreditkarte: Sonderkonditionen über EFG

Immer noch zahlen viele Textileinzelhändler Kreditkarten-Disagios von mehr als zwei Prozent. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von rund 2,1 Prozent in Rechnung gestellt, selbst Disagios bis zu drei Prozent kommen noch vor.

Dabei lassen sich über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) in diesem Bereich leicht Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze ab ca. 0,82 Prozent für private Kreditkarten von Mastercard und VISA realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ ist da schnell ein Prozentpunkt gespart, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von 800 EUR entspricht.

Immer noch zahlen viele Textileinzelhändler Kreditkarten-Disagios von mehr als zwei Prozent. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von rund 2,1 Prozent in Rechnung gestellt, selbst Disagios bis zu drei Prozent kommen noch vor.

Dabei lassen sich über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) in diesem Bereich leicht Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze ab ca. 0,82 Prozent für private Kreditkarten von Mastercard und VISA realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ ist da schnell ein Prozentpunkt gespart, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von 800 EUR entspricht.

Aktuelle Informationen über das gesamte EFG-Angebots-Spektrum, das zahlreiche Sonderkonditionen von EDV-Warenwirtschaft über Visual Merchandising bis hin zum Warenbezug (günstiger, gewichtsunabhängiger Paketbezug und –versand sowie Hängeversand) enthält, sind bei der EFG-Geschäftsstelle erhältlich. Alle Sonderkonditionen können gegen eine geringe Jahresgebühr genutzt werden. Weitere Informationen bei der EFG, Frau Fonrobert/Frau Bausch, Tel. 0221/921509-12, Fax –10, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

Weitere Informationen:
Kreditkarten European Fashion Group
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

Neue Datenschutzverordnung umgesetzt?

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

  • Die Website - Die Datenschutzerklärung auf der Website muss den neuen Anforderungen entsprechen. Der Punkt „Datenschutz“ sollte dabei auf der Startseite separat aufgeführt werden Eine Muster-Datenschutzerklärung kann über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert werden. Außerdem verfügbar sind dort Muster-Datenschutzerklärungen für Verkäufe über Ebay und Amazon.
  • Der Newsletter – Die Einwilligungserklärung für den Versand von Newslettern muss durch eine „eindeutig bestätigende Handlung“ erfolgen. Die Möglichkeit des Abbestellens (Opt-Out) allein reicht nicht.
  • Die Kameraüberwachung - Seit 25. Mai gilt ein neues Formblatt für den vorgeschriebenen Aushang, das deutlich mehr Angaben als bisher erfordert und deutlich sichtbar anzubringen ist. Neben dem Hinweisschild fordern die Datenschutzbehörden die Auslage eines ausführlichen Informationsblattes an gut zugänglicher Stelle mit Informationen u.a. zu Auskunfts-,  Löschungs- und Beschwerderechten. Entsprechende Vorlagen können von den Websites der Datenschutzbehörden heruntergeladen werden kann

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

GEMA-Sondertarif für Fußball-WM

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

In einigen Fällen kann allerdings der reguläre Fernsehtarif (für zwei Monate) günstiger sein als der GEMA-Sondertarif. Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte bis 106 cm Bilddiagonale (= 42 Zoll) aufgestellt werden. Weitere Details enthält das HDE-Merkblatt „Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft 2018“, das über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert oder unter www.einzelhandel.de (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:
Fußball-WM Spielübertragung Modehäuser
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Schuh-Zubehör

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, im Bereich der Schuhe die Abteilung „Zubehör“ unter der Nummer 706 neu in den BTE-Warengruppenschlüssel aufzunehmen. Die darunter fallenden Hauptwarengruppen „Pflege“ (7060) und „Ersatzartikel, Sohlen“ (7061) waren mit ihren weiteren Untergliederungen bislang nicht in dem Schlüssel abgebildet.

Per 1. Juli 2018 werden nun folgende Warengruppen bzw. Nummern neu aufgenommen: Unter der Hauptwarengruppe „Pflege“ die Warengruppen „Schuhpflege/Bürsten usw.“ (706010), „Lederpflege/Cremes, Sprays usw.“ (706015), „Färber, Entfärber“ (706020) und „Pflege Altdaten“ (706099); unter der Hauptwarengruppe „Ersatzartikel, Sohlen“ die Warengruppen „Einlegesohlen“ (706110), „Ersatzartikel“ (706120), „Schuhbänder“ (706130) und „Schuhspanner“ (706140).

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, im Bereich der Schuhe die Abteilung „Zubehör“ unter der Nummer 706 neu in den BTE-Warengruppenschlüssel aufzunehmen. Die darunter fallenden Hauptwarengruppen „Pflege“ (7060) und „Ersatzartikel, Sohlen“ (7061) waren mit ihren weiteren Untergliederungen bislang nicht in dem Schlüssel abgebildet.

Per 1. Juli 2018 werden nun folgende Warengruppen bzw. Nummern neu aufgenommen: Unter der Hauptwarengruppe „Pflege“ die Warengruppen „Schuhpflege/Bürsten usw.“ (706010), „Lederpflege/Cremes, Sprays usw.“ (706015), „Färber, Entfärber“ (706020) und „Pflege Altdaten“ (706099); unter der Hauptwarengruppe „Ersatzartikel, Sohlen“ die Warengruppen „Einlegesohlen“ (706110), „Ersatzartikel“ (706120), „Schuhbänder“ (706130) und „Schuhspanner“ (706140).

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung und kann entsprechend genutzt werden. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt.
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.
Quelle:

BTE/BLE/VDB