Aus der Branche

Zurücksetzen
10 Ergebnisse
Schuhhandel Bild: Michal Jarmoluk, Pixabay
06.03.2024

Umsatz mit Schuhen steigt auf 11,6 Mrd. Euro

Trotz einiger Insolvenzen ist der Einzelhandelsumsatz mit Schuhen nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren im letzten Jahr um rund vier Prozent bzw. 480 Mio. Euro auf 11,6 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. „Der Umsatz liegt damit allerdings immer noch knapp 1,5 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019“, berichtete BTE-Geschäftsführer Axel Augustin anlässlich der HDS/L-Pressekonferenz am 4. März im Rahmen der Düsseldorfer Fachmesse SHOES.
 
Überdurchschnittlich abgeschnitten hat im letzten Jahr vor allem der stationäre Schuhhandel. Die Umsätze der Schuhgeschäfte sind nach BTE-Schätzungen um fast acht Prozent gestiegen, liegen aber immer noch etwa sechs Prozent unter 2019. „Wir beobachten allerdings im gesamten Handel große Unterschiede je nach Standort oder Geschäftskonzept“, konstatierte Augustin. „Die Bandbreite reicht von Rekordumsätzen bis zu Geschäftsaufgaben bzw. Insolvenzen wegen der stark gestiegenen Kosten und zu großen Substanzverlusten während der erzwungenen Corona-Schließungen.“
 

Trotz einiger Insolvenzen ist der Einzelhandelsumsatz mit Schuhen nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren im letzten Jahr um rund vier Prozent bzw. 480 Mio. Euro auf 11,6 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. „Der Umsatz liegt damit allerdings immer noch knapp 1,5 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019“, berichtete BTE-Geschäftsführer Axel Augustin anlässlich der HDS/L-Pressekonferenz am 4. März im Rahmen der Düsseldorfer Fachmesse SHOES.
 
Überdurchschnittlich abgeschnitten hat im letzten Jahr vor allem der stationäre Schuhhandel. Die Umsätze der Schuhgeschäfte sind nach BTE-Schätzungen um fast acht Prozent gestiegen, liegen aber immer noch etwa sechs Prozent unter 2019. „Wir beobachten allerdings im gesamten Handel große Unterschiede je nach Standort oder Geschäftskonzept“, konstatierte Augustin. „Die Bandbreite reicht von Rekordumsätzen bis zu Geschäftsaufgaben bzw. Insolvenzen wegen der stark gestiegenen Kosten und zu großen Substanzverlusten während der erzwungenen Corona-Schließungen.“
 
Nach Schätzungen des BTE haben 2023 rund 170 Schuhhändler ihre Türen für immer geschlossen – teils wegen Insolvenz, teils freiwillig z.B. wegen fehlender Nachfolger. Aktuell dürften nur noch etwa 2.600 stationäre Schuhspezialisten am Markt aktiv sein. 2013 waren es laut Umsatzsteuerstatistik noch 4.640 Unternehmen.
 
Als größtes Problem nehmen die stationären Schuhhändler derzeit die zunehmende Bürokratie wahr. Auf Rang zwei rangieren die hohen Kostensteigerungen. Oft beklagt wird zudem die Kaufzurückhaltung der Kunden, der zunehmende Wettbewerb mit den eigenen Lieferanten, der Fachkräftemangel sowie ein Attraktivitätsverlust des eigenen Standortes.
 
Umsatz verloren hat im letzten Jahr der Versand- bzw. Onlinehandel.  Er liegt aber wegen des starken Aufschwungs in den Coronajahren 2020 und 2021 nach BTE-Schätzungen rund 40 Prozent über 2019. Augustin: „Wir gehen davon aus, dass der Anteil des Versandhandels am gesamten Schuhmarkt im letzten Jahr bei knapp einem Viertel lag.“
 
Für 2024 sind die Umsatzerwartungen der Schuhhändler sehr verhalten. Laut einer aktuellen BTE-Umfrage rechnet lediglich ein Viertel der Teilnehmer für das laufende Jahr mit einem nennenswerten Umsatzplus. Ein weiteres Viertel sieht sich in etwa auf dem Niveau von 2023, knapp die Hälfte befürchtet dagegen Einbußen von mindesten einem Prozent. „Wir müssen daher 2024 mit weiteren Geschäftsschließungen rechnen“, so Augustin.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE e.V.
27.09.2021

Konzentration im stationären Modehandel auf Rekordhöhe

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 
Dieser Trend führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration innerhalb des stationären Bekleidungsfachhandels. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der Umsatzsteuerstatistik für 2019 nur noch 5,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei dem Rekordwert von 61,4 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2019 um   6.948 auf nur noch 11.921 gefallen. Das entspricht einem Rückgang von 37 Prozent.
 
Allein in 2019 schlossen 669 der kleineren Unternehmen (bis 0,5 Mio. Euro Netto-Umsatz) ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr per Saldo 714 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt. Ende 2019 gab es damit insgesamt nur noch 15.032 Unternehmen im stationären Bekleidungshandel.
 
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2019 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um über 50 Prozent.
 
Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2019 stieg deren Zahl leicht von 396 auf 399 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser immerhin um rund 600 Millionen Euro bzw. zehn Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

BTE e.V.

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

12.06.2020

USt-Absenkung: BVMed für unbürokratische Umsetzung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" Änderungsbedarf bei der geplanten Absenkung der Umsatzsteuersätze. Da die kurzfristige und temporäre Absenkung einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet, spricht sich der BVMed für ein entsprechendes Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums "zur unbürokratischen Umsetzung und Nichtbeanstandungsregelungen" aus. "Wir müssen die kurzfristige Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung praktikabel und wirklichkeitsnah gestalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" Änderungsbedarf bei der geplanten Absenkung der Umsatzsteuersätze. Da die kurzfristige und temporäre Absenkung einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet, spricht sich der BVMed für ein entsprechendes Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums "zur unbürokratischen Umsetzung und Nichtbeanstandungsregelungen" aus. "Wir müssen die kurzfristige Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung praktikabel und wirklichkeitsnah gestalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der deutsche MedTech-Verband begrüßt grundsätzlich die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und von Innovationen. Dies betreffe insbesondere die Maßnahmen zur Bevorratung von Schutzausrüstung, zur größeren strategischen Unabhängigkeit der Produktion von Medizinprodukten und das "Zukunftsprogramm Krankenhäuser", das in die Verbesserung der Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur investiere. Auch die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit für Neuinvestitionen und die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage bewertet der BVMed positiv.

Grundsätzlich spricht sich der BVMed dafür aus, Medizinprodukte bzw. Hilfsmittel einheitlich und dauerhaft mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern – und damit Ärzte, Kliniken, Krankenkassen und Patienten zu entlasten. Das Problem: "Aktuell werden Medizinprodukte unterschiedlich besteuert. Das führt in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen", so der BVMed. Ein weiteres Anliegen des Verbandes sind praxistaugliche Regeln bei der temporären Absenkung der Mehrwertsteuer für die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln zur Versorgung chronischer Wunden und speziellen Lebensmitteln zur medizinischen Ernährung.

Weitere Informationen:
BVMed
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE

06.05.2019

Konzentration im Modefachhandel weiter hoch

Große Mittelständler können sich oft behaupten
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen im stationären Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2017 nur noch 6,3 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Große Mittelständler können sich oft behaupten
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen im stationären Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2017 nur noch 6,3 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2017 um 5.666 auf nur noch 13.203 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 30 Prozent. Allein in 2017 schlossen 657 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 770 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.

Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2017 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 50 Prozent.

Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2017 stieg deren Zahl um sechs Prozent von 396 auf 419 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um mehr als 800 Millionen Euro bzw. 13 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.

09.04.2018

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2016 um mehr als 5.000 auf nur noch 13.860 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 26,5 Prozent. Allein in 2016 schlossen knapp 700 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr fast 800 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.

Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2016 stark an, und zwar um 50 Prozent von 26 auf 39 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum sogar um 54 Prozent.

Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2016 stieg deren Zahl um 11 Prozent von 396 auf 440 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um über eine Milliarde bzw. 16,3 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum Mittelstand zählen.

Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen


Nettoumsatz/Jahr
2010 2012 2014 2016
bis 500.000 EUR    10,5 9,0 7,5 6,4
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 13,5 12,1
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 11,3 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 12,4 11,1 11,5
ab 100 Mio. EUR    48,0 51,0 56,5 59,4
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR  26,5 28,4 31,0 33,0
Gesamtzahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.922 17.312

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE e.V.

28.02.2018

Einzelhandelsumsatz mit Textilien und Bekleidung steigt auf 66 Mrd. Euro

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit bei ca. 66 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Umsatz im letzten Jahr um durchschnittlich ein Prozent gesteigert haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Plus von ein bis zwei Prozent etwas besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind zum Teil jedoch beträchtlich. „Manche Modeketten wachsen primär über Flächenexpansion“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2017 rund acht Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit bei ca. 66 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Umsatz im letzten Jahr um durchschnittlich ein Prozent gesteigert haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Plus von ein bis zwei Prozent etwas besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind zum Teil jedoch beträchtlich. „Manche Modeketten wachsen primär über Flächenexpansion“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2017 rund acht Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.

Auf den Bekleidungsfachhandel, zu dem statistisch auch Filialisten wie C&A, Kik oder P&C zählen, entfielen im Jahr 2017 rund 33 Milliarden Euro. Weitere rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. „Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Fachgeschäfte damit auf einen Marktanteil von knapp 58 Prozent“, rechnet Augustin. Der Distanzhandel kam nach BTE-Schätzungen auf 14 Milliarden Euro Umsatz. Hinzu kommen noch einmal ca. 14 Milliarden Euro Textilumsatz der Warenhäuser, der Lebensmitteldiscounter und anderer Handelsbranchen, die textile Sortimente führen.

Trotz des recht guten Umsatzes dürfte auch 2017 die Zahl der Unternehmen im Textil- und Bekleidungshandel weiter rückläufig gewesen sein. Seit dem Jahr 2010 verlor die Textilbranche jährlich fast 1.000 Händler. Laut gerade veröffentlichter Umsatzsteuerstatistik gab es im Jahr 2016 in Deutschland noch 17.312 Unternehmen, die schwerpunktmäßig Bekleidung verkaufen. Hinzu kommen noch 10.094 Händler mit dem Umsatz-Schwerpunkt bei Haustextilien, Handarbeiten oder Meterwaren.

Weitere Informationen:
Einzelhandel Jahresumsatz
Quelle:

BTE e.V.

07.08.2017

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio.
Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2015 um mehr als 4.300 auf nur noch 14.556 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 23 Prozent. Allein in 2015 schlossen 709 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 821 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2015 stark an, und zwar um 54 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum immerhin noch um 51 Prozent.
 
Gut behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die großen Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2015 stieg deren Zahl um 13 Prozent von 396 auf 448 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um 43 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum deutschen Mittelstand zählen.
 
Hinweis: Viele Daten über den deutschen Textilmarkt enthält auf 160 Seiten der kürzlich erschienene BTE-Statistik-Report 2017 „Textileinzelhandel". Weiter Informationen und Bestellung im BTE-Onlineshop unter www.shop.bte.de.
 
Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen
Nettoumsatz/Jahr 2010 2012 2015
bis 500.000 EUR 10,5 9,0 6,8
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 12,3
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 112,4 11,4
ab 100 Mio. EUR 48,0 51,0 58,8
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR 26,5 28,4 32,7
Zahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.101

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

 

 
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln