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22.01.2021

Blauer Engel stärkt nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesregierung

Das staatliche Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, den Anteil nachhaltig produzierter Textilien in der öffentlichen Beschaffung deutlich zu erhöhen. Der 2023 aktualisierte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert klare soziale und ökologische Kriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Als vergaberechtskonformes Gütezeichen erleichtert der Blaue Engel Beschaffungsstellen des Bundes, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen bietet der Blaue Engel für Textilien damit klare Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.

Für Unternehmen und Brands ist die Zertifizierung ihrer Produkte mit dem Blauen Engel ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie sich auf öffentliche Ausschreibungen im Textilbereich bewerben. Dies ergibt sich aus dem neuen Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung.

Das staatliche Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, den Anteil nachhaltig produzierter Textilien in der öffentlichen Beschaffung deutlich zu erhöhen. Der 2023 aktualisierte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert klare soziale und ökologische Kriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Als vergaberechtskonformes Gütezeichen erleichtert der Blaue Engel Beschaffungsstellen des Bundes, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen bietet der Blaue Engel für Textilien damit klare Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.

Für Unternehmen und Brands ist die Zertifizierung ihrer Produkte mit dem Blauen Engel ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie sich auf öffentliche Ausschreibungen im Textilbereich bewerben. Dies ergibt sich aus dem neuen Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung.

Der Leitfaden ist ein Ergebnis des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung. Er adressiert alle Ebenen des Vergabeverfahrens: Eignungskriterien, Ausschluss- und Zuschlagskriterien sowie Ausführungsbedingungen. Indem er neben ökologischen auch soziale Kriterien aufstellt, ist er ein Novum. Adressiert werden drei Produktgruppen: Bekleidungstextilien, Bettwaren und Bettwäsche sowie Matratzen. Für die Bundesverwaltung gelten somit klar definierte und verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für die Textilbeschaffung.  

Die Blauer Engel-Kriterien bilden die Grundlage bei der Herleitung der Umweltverträglichkeit von Textilien, die die Bundesverwaltung bestellt. Öffentliche Beschafferinnen und Beschaffer können pauschal auf den Blauen Engel verweisen, da der Blaue Engel für Textilen ein vergaberechtskonformes Gütezeichen ist. Alternativ können die einzelnen Kriterien einschließlich Nachweise als Ausschluss- oder Zuschlagskriterien genutzt werden.

Der Blaue Engel ist zudem auch als Voraussetzung für die Zertifizierung mit dem Grünen Knopf, dem Textilsiegel des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) anerkannt – seit 2021 sowohl im ökologischen als auch im sozialen Bereich.

Der Leitfaden wird den Beschaffungsstellen des Bundes Anfang 2021 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

 

Quelle:

Blauer Engel / Kohl PR & Partner

(c) BTE/BLE/VDB
30.10.2018

Betten-Presseaktion im Herbst nutzen

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Die letzten Presseaussendungen waren sehr erfolgreich. Die im Herbst 2017 verschickten  Bettentexte erreichten eine Auflage von zusammen rund sechs Millionen Abdrucken, was umgerechnet auf Anzeigen einen Wert von 150.000 Euro darstellt. Zusätzlich kam es zu Veröffentlichungen in etlichen Online-Portalen. Und selbst die weniger umfangreiche Frühjahrsaussendung aus dem März 2018 wurde bislang fast vier Millionen Mal von der Presse genutzt (Anzeigenwert ca. 100.000 Euro). Die bpd-Artikel dieses Jahres können unter www.vdb-verband.org (Rubrik: Presse) eingesehen und ggf. kopiert werden.

BTE-Tipp: Bettenfachgeschäfte und Textilhäuser mit Bettenabteilungen sollten ihre örtliche Tageszeitung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, kostenlos Pressetexte rund um das Bett zu erhalten. Bei der lokalen Zeitung kann ggf. eine „Woche des Bettes“ oder ähnliches angeregt werden. Interessierte Zeitungsredaktionen können die Artikel in druckfähiger Qualität kostenfrei aus dem Internet herunterladen unter www.akz-media.de.

Hinweis: Der Betten-Presse-Dienst ist beim BTE bzw. dem Verband der Bettenfachgeschäfte (VDB) angesiedelt. Schirmherren des bpd sind die beiden Einkaufsgemeinschaften ABK und Bettenring. Finanziert wird die Arbeit des bpd durch Förderbeiträge von rund 20 Firmen der Bettwäsche- und Bettwarenindustrie.

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB