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Fashion Retail-Studie mit Blick auf das Jahr 2020 (c) BTE
Fashion Retail-Studie mit Blick auf das Jahr 2020
17.12.2019

Neue Marktstudie: Fashionhändler setzen 2020 auf Multikanalvertrieb, Erlebnis und innovatives Marketing.

Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) hat zusammen mit seinen drei Kompetenzpartnern hachmeister+partner, Schuhe24/Outfits24 und Hutter & Unger einen Ausblick auf das Jahr 2020 gegeben und wichtige Trends analysiert. Grundlage ist die aktuelle BTE-Marktstudie „Fashion Retail: Die Zukunft erfolgreich gestalten!“

Mehr dazu in der angefügten PDF und unter https://www.bte.de/publikationen/

Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) hat zusammen mit seinen drei Kompetenzpartnern hachmeister+partner, Schuhe24/Outfits24 und Hutter & Unger einen Ausblick auf das Jahr 2020 gegeben und wichtige Trends analysiert. Grundlage ist die aktuelle BTE-Marktstudie „Fashion Retail: Die Zukunft erfolgreich gestalten!“

Mehr dazu in der angefügten PDF und unter https://www.bte.de/publikationen/

Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels

15.07.2019

BTE: Orderrunde: Aus Kundensicht einkaufen!

Erzielte Kalkulation stärker in den Fokus nehmen
 
Nach den Berliner Messen geht es für den Modehandel nun in die konkrete Orderphase. Wichtigstes Thema ist unverändert eine weiter optimierte Saisonplanung, die sich am Einkaufs-Bedürfnis der eigenen Kunden orientiert und unnötigen Warendruck verhindert. Denn in Zeiten stagnierender Umsätze muss der Fokus darauf liegen, die erzielte Spanne möglichst an jedem verkauften Teil zu erhöhen und mehr Artikel zum regulären Preis zu verkaufen.


Konkret heißt das: Außerhalb des hochmodischen Bereichs sollten die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer gerückt und die Mengen- bzw. Flächenplanung angepasst werden. Für unvorhergesehene (Wetter-)Umstände sollte man zudem ausreichend Budgetreserven frei halten. Überdistribuierte Marken mit hohem Margendruck sind dabei sehr kritisch zu beurteilen und müssen ggf. durch Alternativen ersetzt werden.
 
Darüber hinaus sollten bei den Lieferantengesprächen ggf. folgende Punkte thematisiert werden:

Erzielte Kalkulation stärker in den Fokus nehmen
 
Nach den Berliner Messen geht es für den Modehandel nun in die konkrete Orderphase. Wichtigstes Thema ist unverändert eine weiter optimierte Saisonplanung, die sich am Einkaufs-Bedürfnis der eigenen Kunden orientiert und unnötigen Warendruck verhindert. Denn in Zeiten stagnierender Umsätze muss der Fokus darauf liegen, die erzielte Spanne möglichst an jedem verkauften Teil zu erhöhen und mehr Artikel zum regulären Preis zu verkaufen.


Konkret heißt das: Außerhalb des hochmodischen Bereichs sollten die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer gerückt und die Mengen- bzw. Flächenplanung angepasst werden. Für unvorhergesehene (Wetter-)Umstände sollte man zudem ausreichend Budgetreserven frei halten. Überdistribuierte Marken mit hohem Margendruck sind dabei sehr kritisch zu beurteilen und müssen ggf. durch Alternativen ersetzt werden.
 
Darüber hinaus sollten bei den Lieferantengesprächen ggf. folgende Punkte thematisiert werden:

  • Bilddatenaustausch - Trotz Fortschritten bei der Digitalisierung erhalten die Handelspartner von ihren Lieferanten längst noch nicht alle gewünschten Bilddaten für ihre Werbung oder den eigenen Webshop. Im Wettbewerb mit den großen Online-Händlern ist das ein echter Wettbewerbsnachteil. Viele Lieferanten müssen hier nachbessern!
  • Transportverpackungen – Seit 1. Januar 2019 verpflichtet das neue Verpackungsgesetz die Lieferanten, ihre Transportverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen. Verweigert sich der Hersteller, sollte über eine Erstattung der Transportkosten nachgedacht werden.

 

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

(c) BTE
15.07.2019

Nina Kiesow ist neue BLE-Präsidentin

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

06.05.2019

Konzentration im Modefachhandel weiter hoch

Große Mittelständler können sich oft behaupten
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen im stationären Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2017 nur noch 6,3 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Große Mittelständler können sich oft behaupten
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen im stationären Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2017 nur noch 6,3 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2017 um 5.666 auf nur noch 13.203 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 30 Prozent. Allein in 2017 schlossen 657 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 770 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.

Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2017 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 50 Prozent.

Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2017 stieg deren Zahl um sechs Prozent von 396 auf 419 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um mehr als 800 Millionen Euro bzw. 13 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.

(c) Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.
03.12.2018

Urlaubsplaner 2019

Für einen reibungslosen Personaleinsatz im Einzelhandel ist die Steuerung der Urlaubspläne der Mitarbeiter unerlässlich. Dabei hilft der „Personal-Abwesenheitsplan 2019“ im praktischen ausklappbaren DIN A 4-Format, der den Urlaub für bis zu 20 Mitarbeiter übersichtlich festhält. Da das Kalendarium bis einschließlich April 2020 fortgeführt ist, können auch Urlaubsüberhänge kontrolliert werden.

Hinweis: Der Urlaubsplaner ist zum Preis von 8,27 EUR inkl. MwSt. zzgl. Versand zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de und im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen).

 

Für einen reibungslosen Personaleinsatz im Einzelhandel ist die Steuerung der Urlaubspläne der Mitarbeiter unerlässlich. Dabei hilft der „Personal-Abwesenheitsplan 2019“ im praktischen ausklappbaren DIN A 4-Format, der den Urlaub für bis zu 20 Mitarbeiter übersichtlich festhält. Da das Kalendarium bis einschließlich April 2020 fortgeführt ist, können auch Urlaubsüberhänge kontrolliert werden.

Hinweis: Der Urlaubsplaner ist zum Preis von 8,27 EUR inkl. MwSt. zzgl. Versand zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de und im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen).

 

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

(c) Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.
03.12.2018

BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“: Charts zum Download

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen, die Umsätze zu steigern und Kosten zu senken. Das zeigten die Vorträge des BTE-Infotags „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln.

So wurde z.B. ausgeführt, dass die Response-Quote bei Kunden-Apps deutlich höher als bei Newslettern liegt. Durch die Porto-Einsparung und kurzfristige (Re)Aktionsmöglichkeit hat sich die Investition in eine Kunden-App meist in sechs Monaten amortisiert.

In einer Sonder-Session berichtete Nils Gustke von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen über die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Mai geltenden neuen Datenschutzrecht. Danach sind bislang kaum Abmahnungen verschickt und keine Bußgelder verhängt worden, weil sich gerade die Behörden bislang noch abwartend verhalten. Allerdings dürfte sich das in den nächsten Monaten ändern, insbesondere wenn Unternehmen keinerlei datenschutzrechtliche Anstrengungen unternehmen.

Hinweis: Die Vortragscharts des BTE-Infotags können eingesehen werden unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen/Rückblicke).

 

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen, die Umsätze zu steigern und Kosten zu senken. Das zeigten die Vorträge des BTE-Infotags „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln.

So wurde z.B. ausgeführt, dass die Response-Quote bei Kunden-Apps deutlich höher als bei Newslettern liegt. Durch die Porto-Einsparung und kurzfristige (Re)Aktionsmöglichkeit hat sich die Investition in eine Kunden-App meist in sechs Monaten amortisiert.

In einer Sonder-Session berichtete Nils Gustke von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen über die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Mai geltenden neuen Datenschutzrecht. Danach sind bislang kaum Abmahnungen verschickt und keine Bußgelder verhängt worden, weil sich gerade die Behörden bislang noch abwartend verhalten. Allerdings dürfte sich das in den nächsten Monaten ändern, insbesondere wenn Unternehmen keinerlei datenschutzrechtliche Anstrengungen unternehmen.

Hinweis: Die Vortragscharts des BTE-Infotags können eingesehen werden unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen/Rückblicke).

 

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

(c) Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.
03.12.2018

Kosten detailliert analysieren!

Erkenntnisse aus der Beratungspraxis

Ein Umsatzwachstum im Fashionhandel zu erzielen, wird immer schwieriger. Neben dem intensiven Werben um den Kunden und der ständigen Optimierung der Sortimente ist deshalb eine permanente Kostenoptimierung ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Die Praxis zeigt, dass sich über einfache Kostenhebel - auch ohne strategischen Turnaround - signifikant Effekte auf das Ergebnis erzielen lassen.

Erkenntnisse aus der Beratungspraxis

Ein Umsatzwachstum im Fashionhandel zu erzielen, wird immer schwieriger. Neben dem intensiven Werben um den Kunden und der ständigen Optimierung der Sortimente ist deshalb eine permanente Kostenoptimierung ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Die Praxis zeigt, dass sich über einfache Kostenhebel - auch ohne strategischen Turnaround - signifikant Effekte auf das Ergebnis erzielen lassen.

Das Problem: Eine strukturierte Analyse der eigenen Kostenstrukturen wird nach Erfahrungen des BTE-KompetenzPartners hachmeister + partner (h+p) zu selten durchgeführt bzw. eingeschliffene Reporting-Standards werden nicht hinterfragt. Dabei ist es überaus sinnvoll, Kosten so aufzubereiten, dass sie vergleichbar und somit Controlling-fähiger werden. Vergleichswerte liefert z.B. das Datenpanel von h+p, mit dem sich detaillierte Kosteninformationen zu verschiedenen Kostenarten auswerten lassen. So lassen sich Vergleiche zwischen Einzelhäusern oder Filialsystemen erstellen und schnell Potenziale in bestimmten Bereichen ableiten. Mittels Benchmarkwerten können so auf einen Blick die stärksten Abweichungen zu „Best in Class“-Werten gefunden und konkrete Ziele festgelegt werden.

Doch dies ist nach h+p-Erfahrungen nur der erste Schritt. Tatsächlich lassen sich die gesteckten Ziele meist nur mit Prozessanpassungen und Änderungen der Organisationsstrukturen erreichen. Zwar kann der gleiche Arbeitsaufwand oft nicht ohne weiteres auf weniger Personen verteilt werden, doch kann die Effizienz gesteigert werden.

Gemeinsam werden dann Konzepte und Maßnahmen entwickelt, um Prozesse zu vereinfachen, Redundanzen zu eliminieren und den Fokus auf das Wesentliche zu legen. Allerdings bedarf es zum Teil auch technischer Innovationen und Investitionen, nicht zuletzt um die gewünschte Verschlankung dauerhaft zu etablieren.

Eine Reduktion der Personalkosten um zwei bis drei Prozent-Punkte ist dabei keine Seltenheit. Wichtig ist dabei, die Beratungsqualität am Kunden nicht zu schwächen. Auch im Bereich der Sachkosten (z.B. Strom, Kommunikation, Versicherung, Dekomaterial etc.) finden sich immer wieder gute Ansätze, um kostengünstiger bzw. effizienter zu werden. Ein weiterer großer Hebel liegt im Warengeschäft. Angefangen beim Wareneinsatz, den Inventurdifferenzen und dem Zusammenspiel zwischen Handel und Industrie. Hier ergeben sich oft vielfältige Potenziale zur eigenen Leistungssteigerung.

Nach den Erkenntnissen von h+p lassen sich fast alle Effekte innerhalb von sechs bis zwölf Monaten realisieren, wenn man mit der nötigen Konsequenz und klarem Fokus auf das Ziel diese Maßnahmen vorantreibt und sich nicht durch interne Störfeuer vom Weg abbringen lässt. Oft lassen erste Erfolge den Eifer zur Umsetzung weiterer Optimierungen erliegen, dann heißt es dranbleiben. Der Aufwand für ein Kostenprojekt macht sich in jedem Fall nach kurzer Zeit bezahlt.

 

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

29.11.2018

Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 8. Januar 2019 (Anmeldeschluss: 7. Januar) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die sechs Monate laufen und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche. Kosten: 214,20 Euro brutto (180 Euro netto). EHV-Mitglieder erhalten einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent.
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch. Kosten: 157,08 Euro brutto für Auszubildende, sonst 196,35 Euro.

 

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 8. Januar 2019 (Anmeldeschluss: 7. Januar) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die sechs Monate laufen und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche. Kosten: 214,20 Euro brutto (180 Euro netto). EHV-Mitglieder erhalten einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent.
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch. Kosten: 157,08 Euro brutto für Auszubildende, sonst 196,35 Euro.

 

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.

(c) Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
29.11.2018

BTE-Präsidium: Preisreduzierungen nur mit Augenmaß

Vorstoß bei der Sonntagsöffnung gefordert

Anfang November tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Düsseldorf. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz per Ende Oktober im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt rund drei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte. Wegen des anhaltend sommerlichen Wetters blieb in den letzten Wochen vor allem herbstliche Übergangsware liegen.

Das BTE-Präsidium befürchtet wegen des zunehmenden Warendrucks zum Monatsende intensivere Rabattaktionen. Allerdings kann sich die Modebranche frühe und umfangreiche Preisreduzierungen nach dem bereits schwierigen Frühjahrsgeschäft überhaupt nicht leisten. Stattdessen müssten die Preise noch möglichst lange weitgehend stabil bleiben, um in diesem Jahr noch eine halbwegs ausreichende Rendite zu erzielen. Aktuell sind lediglich Reduzierungen mit Augenmaß sinnvoll, aber keine Rotpreis-Wellen. Hier muss man auch mal den Mut aufbringen, Preisreduzierungen des Wettbewerbs auszusitzen!

Vorstoß bei der Sonntagsöffnung gefordert

Anfang November tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Düsseldorf. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz per Ende Oktober im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt rund drei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte. Wegen des anhaltend sommerlichen Wetters blieb in den letzten Wochen vor allem herbstliche Übergangsware liegen.

Das BTE-Präsidium befürchtet wegen des zunehmenden Warendrucks zum Monatsende intensivere Rabattaktionen. Allerdings kann sich die Modebranche frühe und umfangreiche Preisreduzierungen nach dem bereits schwierigen Frühjahrsgeschäft überhaupt nicht leisten. Stattdessen müssten die Preise noch möglichst lange weitgehend stabil bleiben, um in diesem Jahr noch eine halbwegs ausreichende Rendite zu erzielen. Aktuell sind lediglich Reduzierungen mit Augenmaß sinnvoll, aber keine Rotpreis-Wellen. Hier muss man auch mal den Mut aufbringen, Preisreduzierungen des Wettbewerbs auszusitzen!

Vielmehr kann man die reduzierte Frequenz in den Läden dazu nutzen, die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren und so zu schulen, dass sie den Kunden (noch) mehr Aufmerksamkeit entgegenbringen. Manche Unternehmen konnten so ihre Conversion Rate und auch ihren Durchschnittsbon steigern, so dass Frequenzverluste kompensiert wurden.

Zudem sollte dem Kunden das Einkaufen in der Stadt möglichst angenehm gemacht werden. Dazu gehört auch, dass die City-Logistik strikten Regeln unterworfen wird, die das Shopping-Erlebnis möglichst nicht beeinträchtigen. Im Zweifel sollte der Handel von der Stadt oder Kommune Einfahrtverbote in die Fußgängerzonen während der Haupteinkaufszeiten verlangen.

Überaus ärgerlich ist für das BTE-Präsidium nach wie vor die Situation rund um die Sonntagsöffnung. Gesetzliche Vorstöße in einzelnen Bundesländern haben nicht dazu geführt, dass es auf diesem Gebiet zu mehr Rechts- und Planungssicherheit kam. Zum Teil wurde die Zahl der Sonntagsöffnungen sogar zurückgefahren. Um im Wettbewerb mit dem expansiven Online-Handel nicht weiter benachteiligt zu werden, wünscht sich das BTE-Präsidium daher einen bundesweiten Vorstoß, der eine unproblematische Ladenöffnung an vier Sonntagen ermöglicht.

 

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V

(c) BTE/BLE/VDB
30.10.2018

Betten-Presseaktion im Herbst nutzen

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Die letzten Presseaussendungen waren sehr erfolgreich. Die im Herbst 2017 verschickten  Bettentexte erreichten eine Auflage von zusammen rund sechs Millionen Abdrucken, was umgerechnet auf Anzeigen einen Wert von 150.000 Euro darstellt. Zusätzlich kam es zu Veröffentlichungen in etlichen Online-Portalen. Und selbst die weniger umfangreiche Frühjahrsaussendung aus dem März 2018 wurde bislang fast vier Millionen Mal von der Presse genutzt (Anzeigenwert ca. 100.000 Euro). Die bpd-Artikel dieses Jahres können unter www.vdb-verband.org (Rubrik: Presse) eingesehen und ggf. kopiert werden.

BTE-Tipp: Bettenfachgeschäfte und Textilhäuser mit Bettenabteilungen sollten ihre örtliche Tageszeitung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, kostenlos Pressetexte rund um das Bett zu erhalten. Bei der lokalen Zeitung kann ggf. eine „Woche des Bettes“ oder ähnliches angeregt werden. Interessierte Zeitungsredaktionen können die Artikel in druckfähiger Qualität kostenfrei aus dem Internet herunterladen unter www.akz-media.de.

Hinweis: Der Betten-Presse-Dienst ist beim BTE bzw. dem Verband der Bettenfachgeschäfte (VDB) angesiedelt. Schirmherren des bpd sind die beiden Einkaufsgemeinschaften ABK und Bettenring. Finanziert wird die Arbeit des bpd durch Förderbeiträge von rund 20 Firmen der Bettwäsche- und Bettwarenindustrie.

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB

19.09.2017

Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche.
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch.

Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, Fax 0221/92 15 09 10, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de  (Rubrik: Fachliteratur/Schulungsmaterial).

 

Weitere Informationen:
Weiterbildung Modehandel
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Logo BTE BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

Kind + Jugend besuchen! - Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17.
Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.
 
Besonderes Angebot:
Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.
 
Weitere Informationen:
Kind + Jugend
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Weitere Informationen:
Chrom VI Schuh- und Lederindustrie
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

4Dmagic: Neues Tool zur Vermittlung von (Werbe)Flächen

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Weitere Informationen:
Werbung
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil