Aus der Branche

Zurücksetzen
Die neue ANDRITZ-Airlay-Linie im Werk von MENANG in Malaysia Foto (c) Andritz
Die neue ANDRITZ-Airlay-Linie im Werk von MENANG in Malaysia
12.08.2026

MENANG nimmt Produktion mit Airlay-Linie von ANDRITZ wieder auf

MENANG, ein malaysischer Hersteller von Vliesstoffkomponenten für die Automobilindustrie, hat seine Produktion nach einem Großbrand Mitte März 2026, bei dem die Airlay-Linie des Unternehmens schwer beschädigt wurde, wieder aufgenommen. Eine neue Airlay-Linie von ANDRITZ ermöglichte die Wiederaufnahme der Produktion innerhalb von nur vier Monaten.

Unmittelbar nach dem Brand leitete MENANG ein Wiederaufbauprogramm ein und bestellte Ende März eine neue Airlay-Linie bei ANDRITZ. In enger Zusammenarbeit mit MENANG schloss ANDRITZ die Montage und Inbetriebnahme der Linie dank eines stark gestrafften Projektzeitplans bis Mitte Juli ab. Durch die parallele Durchführung der Wiederaufbauarbeiten am Standort und der Anlagenmontage konnte MENANG die Rückkehr zum Normalbetrieb beschleunigen und die Auswirkungen auf die Produktion minimieren.

MENANG, ein malaysischer Hersteller von Vliesstoffkomponenten für die Automobilindustrie, hat seine Produktion nach einem Großbrand Mitte März 2026, bei dem die Airlay-Linie des Unternehmens schwer beschädigt wurde, wieder aufgenommen. Eine neue Airlay-Linie von ANDRITZ ermöglichte die Wiederaufnahme der Produktion innerhalb von nur vier Monaten.

Unmittelbar nach dem Brand leitete MENANG ein Wiederaufbauprogramm ein und bestellte Ende März eine neue Airlay-Linie bei ANDRITZ. In enger Zusammenarbeit mit MENANG schloss ANDRITZ die Montage und Inbetriebnahme der Linie dank eines stark gestrafften Projektzeitplans bis Mitte Juli ab. Durch die parallele Durchführung der Wiederaufbauarbeiten am Standort und der Anlagenmontage konnte MENANG die Rückkehr zum Normalbetrieb beschleunigen und die Auswirkungen auf die Produktion minimieren.

William Wong, Group Director von MENANG, erklärt: „Nach dem Brand lag unser Fokus darauf, den Wiederaufbau rasch voranzutreiben, um die Kontinuität für unsere Kunden und Partner sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Teams von MENANG und ANDRITZ hat entscheidend dazu beigetragen, dies zu ermöglichen. Wir schätzen das Engagement und die Reaktionsbereitschaft über den gesamten Projektverlauf sehr und freuen uns, mit unserer neuen Airlay-Linie wieder in Betrieb zu sein.“

Die neu installierte ANDRITZ-Airlay-Linie bietet MENANG eine moderne und zuverlässige Technologie zur Vliesbildung und unterstützt damit das zukünftige Wachstum und die Ziele des Unternehmens in der Automobilindustrie.

Quelle:

ANDRITZ AG

Grafik: Gerd Altmann, Pixabay
12.08.2026

Greenwashing-Verbot: bevh fordert Abverkaufsfrist und Erlass gegen Steuern auf Sachspenden

„ Es wäre absurd, ausgerechnet intakte Produkte zu entsorgen, nur weil sie wegen einer neuen Umweltschutzrichtlinie nicht mehr marktfähig sind.“ Doch genau dieses Szenario droht: Am 27. September 2026 tritt in der EU die neue EmpCo-Richtlinie in Kraft. Sie verbietet unbestimmte Umweltaussagen („Greenwashing“) und soll für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen. Betroffen sind beispielsweise Produkte mit dem Aufdruck „klimaneutral gedruckt“, bei denen die Emissionen lediglich über CO₂-Kompensationen ausgeglichen wurden.  
 
Die Vorgaben stellten Unternehmen vor ein Dilemma, so der bevh: Neuwertige Waren oder Verpackungen, die ursprünglich völlig rechtskonform bedruckt wurden, verlieren schlagartig ihre Verkehrsfähigkeit. Da viele dieser Produkte nachträglich nicht mehr angepasst werden können, bleibt oft nur die Vernichtung. 
 

„ Es wäre absurd, ausgerechnet intakte Produkte zu entsorgen, nur weil sie wegen einer neuen Umweltschutzrichtlinie nicht mehr marktfähig sind.“ Doch genau dieses Szenario droht: Am 27. September 2026 tritt in der EU die neue EmpCo-Richtlinie in Kraft. Sie verbietet unbestimmte Umweltaussagen („Greenwashing“) und soll für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen. Betroffen sind beispielsweise Produkte mit dem Aufdruck „klimaneutral gedruckt“, bei denen die Emissionen lediglich über CO₂-Kompensationen ausgeglichen wurden.  
 
Die Vorgaben stellten Unternehmen vor ein Dilemma, so der bevh: Neuwertige Waren oder Verpackungen, die ursprünglich völlig rechtskonform bedruckt wurden, verlieren schlagartig ihre Verkehrsfähigkeit. Da viele dieser Produkte nachträglich nicht mehr angepasst werden können, bleibt oft nur die Vernichtung. 
 
„Transparenz für Verbraucher ist wichtig. Sie darf aber nicht über dem Ziel der Abfallvermeidung stehen“, betont Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh. Sie fordert neben einer Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus – wie sie etwa auch in Österreich gilt – eine weitreichendere Lösung für nicht mehr konforme Waren. Sollte ein Unternehmen sich zur Spende solcher Waren entscheiden, bietet das gemeinnützige bevh-Mitglied innatura eine Plattform, um solche Produkte bedarfsgerecht in den sozialen Sektor zu verteilen. Da innatura ausschließlich juristische Personen beliefert, darf sie auch nicht mehr marktfähige, aber sichere Produkte annehmen. 
 
„Die Spende neuwertiger Waren für wohltätige Zwecke muss Vorrang vor der Entsorgung haben. In Deutschland sind solche Sachspenden jedoch umsatzsteuerpflichtig, während die Vernichtung steuerfrei bleibt. Müllvermeidung und soziales Engagement lohnen sich für viele Unternehmen daher schlichtweg nicht“, so Behling weiter. „Wir benötigen eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung, damit solche Produkte ungehindert in den sozialen Sektor fließen und dort die immer knapperen Budgets entlasten können“, betont Dr. Juliane Kronen, Geschäftsführerin der innatura gGmbH. 
 
Der Handlungsdruck auf die Bundesregierung steigt. Der bevh fordert sie dazu auf, kurzfristig per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zuge der EmpCo-Umstellung zu reduzieren. Zudem müsse am langfristigen Ziel einer grundlegenden Steuerreform unter dem Motto „Spenden statt entsorgen“ festgehalten werden. 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh

Staatsministerin Regina Kraushaar hat im Rahmen ihrer Sommertour durch Sachsen am 7. August den Fördermittelbescheid über 150.000 Euro an Prof. Dr. Stephan Kassel, Rektor der Westsächsische Hochschule Zwickau und Prof. Dr. Markus Krabbes, Rektor der DHSN Plauen | Duale Hochschule Sachsen übergeben. Foto: SMIL/Schäfer
Staatsministerin Regina Kraushaar hat im Rahmen ihrer Sommertour durch Sachsen am 7. August den Fördermittelbescheid über 150.000 Euro an Prof. Dr. Stephan Kassel, Rektor der Westsächsische Hochschule Zwickau und Prof. Dr. Markus Krabbes, Rektor der DHSN Plauen | Duale Hochschule Sachsen übergeben. (Foto: SMIL/Schäfer)
11.08.2026

KI-Modellprojekt für den Mittelstand

Mit der Übergabe eines Fördermittelbescheids am 07. August im ubineum an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) ist der Startschuss für ein Modellprojekt zur Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) im Mittelstand gefallen. Die sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, überreichte den Fördermittelbescheid über 150.000 Euro an den Rektor der WHZ, Prof. Stephan Kassel, sowie an den Rektor der Dualen Hochschule Sachsen, Prof. Krabbes. Gemeinsam setzen beide Hochschulen im Rahmen der Zukunftsinitiative simul⁺ das Modellprojekt „Ein prototypischer Marktplatz der Daten – Digitalisierung und KI als Chancen für Regionalentwicklung und Strukturwandel“ um.

Mit der Übergabe eines Fördermittelbescheids am 07. August im ubineum an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) ist der Startschuss für ein Modellprojekt zur Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) im Mittelstand gefallen. Die sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, überreichte den Fördermittelbescheid über 150.000 Euro an den Rektor der WHZ, Prof. Stephan Kassel, sowie an den Rektor der Dualen Hochschule Sachsen, Prof. Krabbes. Gemeinsam setzen beide Hochschulen im Rahmen der Zukunftsinitiative simul⁺ das Modellprojekt „Ein prototypischer Marktplatz der Daten – Digitalisierung und KI als Chancen für Regionalentwicklung und Strukturwandel“ um.

Mit dem Projekt übernimmt die WHZ eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines regionalen, souveränen Datenraums für Südwestsachsen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den sicheren Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten zu ermöglichen und damit den Einsatz von KI-Anwendungen in der Praxis zu erleichtern. Die Hochschule bringt insbesondere ihre wissenschaftliche Expertise in den Bereichen Datenanalyse, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz ein. Die Leitung des Vorhabens übernehmen seitens der WHZ Prof. Dr. Christoph Laroque sowie Prof. Dr. Tobias Teich.

Prof. Dr. Christoph Laroque: „Das Projekt und die Unterstützung des simul⁺InnovationHub geben uns die Möglichkeit, unsere Aktivitäten im Bereich der KI nachhaltig auszubauen und zu etablieren. Dafür sind wir dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung dankbar und blicken der gemeinsamen Arbeit mit Freude entgegen.“ 

Auch Prof. Dr. Tobias Teich betont die Chancen, welche das Projekt mit sich bringt: „Mit diesem Vorhaben greifen wir ein zentrales Zukunftsthema auf, das sowohl für die regionale Wirtschaft als auch für das Forschungsprofil unserer Hochschule von hoher Bedeutung ist. Gleichzeitig ergänzt und stärkt das Projekt unsere bestehenden Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz.“

Staatsministerin Regina Kraushaar unterstrich die Bedeutung des Vorhabens für die Regionalentwicklung: „In der Region Südwestsachsen steckt viel Innovationspotenzial – sowohl in den Unternehmen als auch in den Hochschulen. Beides noch enger zusammenzubringen und zu zeigen, wie Daten und Künstliche Intelligenz gerade kleinen und mittleren Unternehmen im Alltag helfen können, ist unser Ansatz in diesem Projekt, für das wir 150.000 Euro zur Verfügung stellen. Gut angelegtes Geld, das Wissenschaft und Mittelstand an konkrete Anwendungsfälle bringt und die Grundlagen schafft, um diese später auch für größere Vorhaben nutzen zu können. Nicht zuletzt wollen wir mit diesem Projekt eine Brücke zur geplanten Bundesförderung aus dem BMDS bauen, die wir für dieses Jahr erwarten, und die den Transfer von KI aus der Forschung in marktwirksame Anwendungen deutlich beschleunigen soll. Die Vorarbeiten über das Modellprojekt sollen die Region in die Lage versetzen, sich zu bewerben, sobald ein entsprechender Projektaufruf erfolgt – damit aus der prototypischen Erprobung im Mittelstand etwas Größeres entstehen kann.“

Im Mittelpunkt des Projekts steht die prototypische Erprobung eines regionalen „Marktplatzes der Daten“. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Institutionen sollen dort testen, wie Daten sicher ausgetauscht und für KI-Anwendungen genutzt werden können. In mindestens vier Realexperimenten werden gemeinsam mit Unternehmen konkrete Anwendungsfälle entwickelt und erprobt. Dazu zählen unter anderem die automatisierte Dokumentenverarbeitung, bildgestützte Qualitätskontrolle oder intelligente Produktionsplanung.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts bündeln die Duale Hochschule Sachsen – Studienakademie Plauen und die WHZ Ihre KI-Kompetenzen sowie Ihre Netzwerke.
Das Projekt verfügt über ein Gesamtvolumen von 187.500 Euro bei einer Förderquote von 80 Prozent und ist auf sechs Monate angelegt.

Die Ergebnisse des Modellprojekts sollen in den laufenden Masterplanprozess für die Region Chemnitz/Südwestsachsen einfließen und Perspektiven für weitere Fördervorhaben im Bereich Künstliche Intelligenz und digitale Schlüsseltechnologien eröffnen.

Hintergrund
Das Projekt wird im Rahmen des simul⁺InnovationHub des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung gefördert. Der simul⁺InnovationHub unterstützt innovationsgestützte Regionalentwicklung in Sachsen und stärkt die Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft, Kommunen und weiteren regionalen Akteuren.

Quelle:

Westsächsische Hochschule Zwickau WHZ

10.08.2026

Verpackung als Bürokratietreiber für Textilunternehmen

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil vor der erheblichen Belastung durch die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung.

Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.

Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil vor der erheblichen Belastung durch die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung.

Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.

Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.

Komplexe Rollenverteilung schafft Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Eine zentrale Rechtsunsicherheit liegt bereits in der ersten unternehmerischen Hürde: der Rolleneinordnung. Lässt ein Unternehmen bspw. Verkaufsverpackungen von einem Dritten herstellen, gestaltet diese jedoch mit eigenem Logo oder Design, gilt es selbst als Erzeuger und muss den vollständigen Pflichtenumfang erfüllen. Bezieht er dieselbe Verpackung ohne Markenlogo „von der Stange“ treffen die Pflichten primär den Produzenten der Verpackung. Die Abgrenzung der verschiedenen Rollen ist in der Praxis häufig schwer nachvollziehbar und erhöht den Umsetzungsaufwand erheblich.

Der weniger als zwei Wochen vor Anwendungsbeginn veröffentlichte Fragen- und Antwortenkatalog beseitigt diese Unsicherheiten nur teilweise. So wurde z.B. die vorherige Annahme, dass bereits produzierte Verpackungen zum Stichtag mit der notwendigen Kennzeichnung nachgerüstet werden müssen, durch den Katalog zu spät revidiert, sodass dieser für Unternehmen keine Entlastung mehr bringt.

Auch die auf Erzeuger zukommenden Pflichten sind äußerst umfangreich – jeder individuelle Bestandteil der Verpackung, wie z.B. Etiketten, Kleiderbügel, Stecknadeln, Folien, Einlegepapiere, Versandkartons usw. muss künftig mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Kontaktinformationen gekennzeichnet werden. Ab 2028 kommen einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu. Ab 2030 gelten weitere Anforderungen an Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit sowie den ungenutzten Raum von Versand- und Umverpackungen.

Unabhängig von der Rolle gelten diverse Verpackungen zudem als systembeteiligungspflichtig – die Inverkehrbringer müssen sich registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Da es EU-weit kein einheitliches Registrierungssystem gibt, muss dieses für jedes Land einzeln erfolgen. Alleine dies stellt für kleine und mittelständische Unternehmen einen erheblichen Aufwand dar. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kritisiert: „Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis: komplexe Rollenzuordnungen, unverhältnismäßige Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ein regulatorischer Flickenteppich bei der Registrierung. Ein Binnenmarkt, der sich insbesondere für kleinere Unternehmen nicht mehr rechnet, führt seinen eigenen Anspruch ad absurdum. Mit den politischen Versprechen von Bürokratieabbau und mehr Wettbewerbsfähigkeit hat das nichts zu tun.“

Systembeteiligungspflicht für Etiketten und Kleiderbügel auf den Prüfstand
Kritisch bewertet Südwesttextil auch die Einordnung sämtlicher Etiketten als Verpackungen. Rein informationstragende Etiketten erfüllen regelmäßig keine Schutz-, Handhabungs- oder Darreichungsfunktion, sondern dienen ausschließlich der Produktkennzeichnung sowie der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Unter diesem Aspekt fordert der Verband, Etiketten aus dem Geltungsbereich der Verpackungsverordnung auszunehmen. Bis dahin sollte zumindest die Systembeteiligungspflicht für diese entfallen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Auch die Bewertung von Kleiderbügeln als systembeteiligungspflichtig sollte aus Sicht von Südwesttextil stärker an der tatsächlichen Nutzung ausgerichtet werden. Diese werden im privaten Haushalt häufig weiterverwendet und fallen daher vielfach nicht typischerweise als Abfall an. Diese tatsächliche Nutzung sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden, um die in der Praxis bereits etablierte Wiederverwendung nicht durch zusätzliche Pflichten zu erschweren.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fordert: „Regelungen müssen sich an der tatsächlichen Funktion eines Produkts orientieren. Wo Etiketten ausschließlich informieren und Kleiderbügel vielfach weiterverwendet werden, führen zusätzliche Pflichten vor allem zu mehr Bürokratie – ohne einen erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Verbraucher.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

(c) Capture Island
10.08.2026

SUPREME WOMEN&MEN: Düsseldorf zeigt sich als Modestadt

Volle Termine, intensive Gespräche und eine Branche, die den persönlichen Austausch wieder sichtbar sucht: Die aktuelle Ausgabe der SUPREME WOMEN&MEN Düsseldorf vom 24. bis 27. Juli 2026 zeigte, welche Bedeutung konzentrierte Orderformate in einem anspruchsvollen Markt haben. 

Internationale Kollektionen, etablierte Agenturen und neue Aussteller trafen in der KWS 117-119 auf Einkäufer und Handelspartner aus dem gesamten DACH-Raum. Dabei ging es nicht nur um die Order der kommenden Saison. Es ging um neue Ideen, gemeinsame Pläne und die Frage, wie Marken und Handel den Markt künftig erfolgreich gestalten. 

Auch außerhalb der Showrooms war Mode in der Stadt deutlich präsent. Die Düsseldorf Fashion Days bündelten vom 22. bis 29. Juli das Ordergeschäft, Showrooms und weitere Fashion-Aktivitäten, während das DFD Festival am Corneliusplatz die Königsallee mit Runway-Shows und einem Programm für die Stadt aktivierte. Die SUPREME WOMEN&MEN war Teil dieser gemeinsamen Bewegung und brachte ihre eigene Stärke ein: einen kuratierten Rahmen, kurze Wege und die Nähe zwischen Marken, Agenturen und Handel. 

Volle Termine, intensive Gespräche und eine Branche, die den persönlichen Austausch wieder sichtbar sucht: Die aktuelle Ausgabe der SUPREME WOMEN&MEN Düsseldorf vom 24. bis 27. Juli 2026 zeigte, welche Bedeutung konzentrierte Orderformate in einem anspruchsvollen Markt haben. 

Internationale Kollektionen, etablierte Agenturen und neue Aussteller trafen in der KWS 117-119 auf Einkäufer und Handelspartner aus dem gesamten DACH-Raum. Dabei ging es nicht nur um die Order der kommenden Saison. Es ging um neue Ideen, gemeinsame Pläne und die Frage, wie Marken und Handel den Markt künftig erfolgreich gestalten. 

Auch außerhalb der Showrooms war Mode in der Stadt deutlich präsent. Die Düsseldorf Fashion Days bündelten vom 22. bis 29. Juli das Ordergeschäft, Showrooms und weitere Fashion-Aktivitäten, während das DFD Festival am Corneliusplatz die Königsallee mit Runway-Shows und einem Programm für die Stadt aktivierte. Die SUPREME WOMEN&MEN war Teil dieser gemeinsamen Bewegung und brachte ihre eigene Stärke ein: einen kuratierten Rahmen, kurze Wege und die Nähe zwischen Marken, Agenturen und Handel. 

Quelle:

THE SUPREME GROUP