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16.05.2023

Nachhaltige Textilbeschaffung durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ ist zum 15.03.2023 in Kraft getreten. Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Die Bundesregierung verankert mit dem Stufenplan erstmals jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für eine nachhaltige Beschaffung im Textilbereich und trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe zum Standard wird.


Der Stufenplan setzt als handlungsleitendes, politisches Dokument die Ziele und den Organisationsrahmen, in dem die Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung stattfinden soll.

  • Das Dokument richtet sich grundsätzlich an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung (entsprechend des Geltungsbereichs des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit).
  • Der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien (außer Sondertextilien) soll sukzessive gesteigert und bis 2026 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden.
  • „Nachhaltige Textilien“ müssen die im „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen. Dies umfasst Anforderungen an die Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, an den Herstellungsprozess und an die Rohfaserherstellung.
  • Der Stufenplan sieht zahlreiche Unterstützungsangebote vor, um die Behörden und Einrichtung der Bundesverwaltung bei der Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate.
  • Der Stufenplan sieht auch die stärkere Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Textilbeschaffung vor. Dazu sind im Stufenplan entsprechende Pilotprojekte vereinbart worden.
  • Ein jährliches Monitoring stellt die Fortschrittsmessung bei der Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung sicher und gibt Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Weiterführende Links:

Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung

Quelle:

Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB

09.07.2018

Falsche Daunenjacke: Urteil gegen Amazon

Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs „Daunenjacke“ für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz „Primaloft“ war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.

Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az  17 HK O 2290/17).

Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs „Daunenjacke“ für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz „Primaloft“ war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.

Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az  17 HK O 2290/17).

Weitere Informationen:
Daunen Verbraucherschutz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.03.2018

LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® – Ein Jahr transparenter Verbraucherschutz und optimale Qualitätssicherung

Lederprodukte begleiten uns von klein auf in allen Lebensbereichen – von der Baby-Krabbeldecke aus Schaffell über unser tägliches Schuhwerk bis hin zu edlen Designermöbeln oder Fahrzeugsitzen in Flugzeug, Bahn und Auto. Ein verlässlicher Nachweis, dass Lederartikel keine schädlichen Inhaltsstoffe wie Allergien auslösendes Chrom-VI enthalten, stellt deshalb eine wertvolle Entscheidungshilfe für alle Konsumenten dar.

Produkte mit dem LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® Label bieten hier seit mittlerweile einem Jahr die Sicherheit, dass sie im Rahmen unabhängiger Labortests auf einen umfangreichen Schadstoff-Katalog geprüft wurden und die strengen OEKO-TEX® Kriterien einhalten.
Herstellern und Anbietern von Lederartikeln steht mit dem LEATHER STANDARD gleichzeitig ein praxisnahes System zur Ergänzung ihrer betrieblichen Qualitätssicherung unter humanökologischen Gesichtspunkten zur Verfügung.

Geschätzt wird das LEATHER STANDARD Label von den Firmen darüber hinaus als transparentes Instrument, mit dem sie die von ihnen erbrachte Produktverantwortung anschaulich und glaubwürdig im stationären Handel und in Online-Shops kommunizieren können.

Lederprodukte begleiten uns von klein auf in allen Lebensbereichen – von der Baby-Krabbeldecke aus Schaffell über unser tägliches Schuhwerk bis hin zu edlen Designermöbeln oder Fahrzeugsitzen in Flugzeug, Bahn und Auto. Ein verlässlicher Nachweis, dass Lederartikel keine schädlichen Inhaltsstoffe wie Allergien auslösendes Chrom-VI enthalten, stellt deshalb eine wertvolle Entscheidungshilfe für alle Konsumenten dar.

Produkte mit dem LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® Label bieten hier seit mittlerweile einem Jahr die Sicherheit, dass sie im Rahmen unabhängiger Labortests auf einen umfangreichen Schadstoff-Katalog geprüft wurden und die strengen OEKO-TEX® Kriterien einhalten.
Herstellern und Anbietern von Lederartikeln steht mit dem LEATHER STANDARD gleichzeitig ein praxisnahes System zur Ergänzung ihrer betrieblichen Qualitätssicherung unter humanökologischen Gesichtspunkten zur Verfügung.

Geschätzt wird das LEATHER STANDARD Label von den Firmen darüber hinaus als transparentes Instrument, mit dem sie die von ihnen erbrachte Produktverantwortung anschaulich und glaubwürdig im stationären Handel und in Online-Shops kommunizieren können.
Seit Einführung des LEATHER STANDARD im Januar 2017 wurden weltweit knapp 40 Zertifikate für eine breite Vielfalt unterschiedlichster Produkte ausgestellt – vom Ziegenfell-Vorleger als stimmungsvolles Wohn-Accessoire für das Schlafzimmer über Lederbekleidung bis hin zu Lederhandtaschen der italienischen Edelmarke Zanellato.

„Die positive Resonanz der Industrie bis hin zum Handel und dem Endverbraucher verdeutlicht, dass der LEATHER STANDARD ein echtes Marktbedürfnis bedient“, freut sich OEKO-TEX® Generalsekretär Georg Dieners über den bisherigen Erfolg des Produktlabels. Nachfrage: stark wachsend.

Analog zum weltweit führenden STANDARD 100 by OEKO-TEX® für schadstoffgeprüfte Textilien trägt der LEATHER STANDARD nun auch im breiten Marktsegment der Lederwaren zu einem effektiven Verbraucherschutz bei. Die Prüfkriterien und Grenzwerte werden jährlich aktualisiert und sind global verbindlich. Ein LEATHER STANDARD Zertifikat wird nur vergeben, wenn sämtliche Bestandteile eines Verkaufsartikels den geltenden Anforderungen entsprechen, neben dem Leder also auch Zubehörteile wie Metallknöpfe oder Reißverschlüsse.

Ein Online-Verzeichnis mit LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® zertifizierten Produkten ist unter www.oekotex.com/produkte verfügbar.
Nähere Informationen zum LEATHER STANDARD: www.oeko-tex.com/leatherstandard.

Weitere Informationen:
LEATHER STANDARD OEKO-TEX®
Quelle:

Frau Anna Czerwinska, OEKO-TEX® Service GmbH