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15.02.2023

Spendenaufruf der MedTech-und Pharma-Verbände für Erdbebenopfer

Die Medizinprodukte- und Pharma-Verbände BAH, BPI, vfa, Pro Generika, der PHAGRO, BVMed, SPECTARIS und eurocom unterstützen das Hilfswerk Medeor in der türkischen und syrischen Erdbebenregion. Gemeinsam rufen die Verbände zu Spenden auf. Neben gespendeten medizinischen Hilfsgütern sind insbesondere Geldspenden sehr willkommen. Mit ihnen können die Mitarbeiter von medeor gezielt die benötigten Produkte bedarfsgerecht in den betroffenen Gebieten bereitstellen.

Das Erdbeben in der Region rund um die türkisch-syrische Grenze ist nun gut eine Woche her. Viele Helfer und Helferinnen haben vor Ort bereits mit angepackt. Auch das Medikamenten-Hilfswerk Action medeor ist mit seinen Partnern bereits vor Ort, hat die letzten Tage aber auch genutzt, um alle Wege für medizinische Hilfe in der Region zu ebnen.

Deutschland leistet humanitäre staatliche Hilfe in dieser Notsituation, um den Betroffenen zu helfen. Die Türkei meldet nunmehr Bedarfe zuverlässig über den EU-Krisenmechanismus (UCPM).

Die Medizinprodukte- und Pharma-Verbände BAH, BPI, vfa, Pro Generika, der PHAGRO, BVMed, SPECTARIS und eurocom unterstützen das Hilfswerk Medeor in der türkischen und syrischen Erdbebenregion. Gemeinsam rufen die Verbände zu Spenden auf. Neben gespendeten medizinischen Hilfsgütern sind insbesondere Geldspenden sehr willkommen. Mit ihnen können die Mitarbeiter von medeor gezielt die benötigten Produkte bedarfsgerecht in den betroffenen Gebieten bereitstellen.

Das Erdbeben in der Region rund um die türkisch-syrische Grenze ist nun gut eine Woche her. Viele Helfer und Helferinnen haben vor Ort bereits mit angepackt. Auch das Medikamenten-Hilfswerk Action medeor ist mit seinen Partnern bereits vor Ort, hat die letzten Tage aber auch genutzt, um alle Wege für medizinische Hilfe in der Region zu ebnen.

Deutschland leistet humanitäre staatliche Hilfe in dieser Notsituation, um den Betroffenen zu helfen. Die Türkei meldet nunmehr Bedarfe zuverlässig über den EU-Krisenmechanismus (UCPM).

Neben gespendeten medizinischen Hilfsgütern sind insbesondere Geldspenden sehr willkommen. Mit ihnen können die Mitarbeiter von medeor gezielt die benötigten Produkte bedarfsgerecht in den betroffenen Gebieten bereitstellen. Als Notapotheke der Welt kauft und sammelt action medeor Arzneimittel und andere medizinische Produkte und versendet diese über qualifizierte Partner an Verteilerstationen, Krankenhäuser, Pflegestationen oder Ärzte in von Krisen betroffenen Ländern.

Wenn Sie mit Produktspenden helfen wollen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Angeboten an noelia.martinez@medeor.de.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Chetna Organic / GoodTextiles Foundation
08.09.2022

GoodTextiles Stiftung unterstützt indische Dorfgemeinschaft mit Kühen

Die von Dibella initiierte GoodTextiles Stiftung hat ein neues Förderprojekt in Indien umgesetzt: Jede Familie einer kleinen Dorfgemeinschaft von Bio-Bauern erhielt von den eingegangenen Spendengeldern eine Kuh. Die Herde von fünfzig Tieren hilft bei der Landwirtschaft, gibt Milch, produziert ausreichend natürlichen Dünger und soll schon bald für höhere Ernteerträge und ein besseres Einkommen sorgen.

Im Jahr 2016 hat Dibella die GoodTextiles Stiftung mit dem Ziel gegründet, textile Wertschöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Sie wirbt Spendengelder ein und setzt eigene Förderprojekte um, die Menschen in allen Stufen der Textilwirtschaft zugutekommen sollen. Das jüngste Vorhaben „Jedem Farmer eine Kuh“ nahm nun den ersten, wichtigen Zwischenschritt: In dem kleinen Dorf Aliguda Village (Utnoor Division, Adilabad, Telangana, Indien) trafen Anfang Juni 2022 fünfzig Kühe ein.

Die von Dibella initiierte GoodTextiles Stiftung hat ein neues Förderprojekt in Indien umgesetzt: Jede Familie einer kleinen Dorfgemeinschaft von Bio-Bauern erhielt von den eingegangenen Spendengeldern eine Kuh. Die Herde von fünfzig Tieren hilft bei der Landwirtschaft, gibt Milch, produziert ausreichend natürlichen Dünger und soll schon bald für höhere Ernteerträge und ein besseres Einkommen sorgen.

Im Jahr 2016 hat Dibella die GoodTextiles Stiftung mit dem Ziel gegründet, textile Wertschöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Sie wirbt Spendengelder ein und setzt eigene Förderprojekte um, die Menschen in allen Stufen der Textilwirtschaft zugutekommen sollen. Das jüngste Vorhaben „Jedem Farmer eine Kuh“ nahm nun den ersten, wichtigen Zwischenschritt: In dem kleinen Dorf Aliguda Village (Utnoor Division, Adilabad, Telangana, Indien) trafen Anfang Juni 2022 fünfzig Kühe ein.

„Auf den Farmen der von der Kleinbauern-Organisation Chetna Organic betreuten Dorfgemeinschaft wird ein Teil unserer Bio-Baumwolle angebaut. Während der Dreharbeiten zur ZFD Dokumentation „plan b“ erzählten uns die Bauern, dass sie für eine ökologische und ökonomische Bewirtschaftung ihrer Felder mehr natürlichen Dünger benötigen. Der größte Wunsch jeder Familie ist daher eine Kuh. Diese können sie sich aufgrund des hohen Preises von umgerechnet 300 Euro jedoch nicht leisten. So war die Idee für unser nächstes Förderprojekt geboren“, berichtet Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella und Vorstandsmitglied der Stiftung.

Neben dem wichtigsten Anschaffungsgrund – der Produktion von Dünger – dienen die Kühe auch als Nutztiere. Sie werden vor den Pflug gespannt und erleichtern den Bauern die anstrengende Arbeit der Bodenbewirtschaftung. Als Zugtiere dienen sie dem Transport schwererer Lasten, als Milchlieferant tragen sie zur Lebensmittelversorgung einer Familie bei. Überschüssige, nicht im eigenen Haushalt benötigte Milch, sichert den Familien durch Verkauf außerdem ein wichtiges Zusatzeinkommen.

Weitere Informationen:
GoodTextiles Dibella Spenden Bio-Baumwolle
Quelle:

GoodTextiles Foundation

21.07.2022

BTE kommentiert seine Pressemeldung zum Sommer-Schluss-Verkauf

Der BTE hat am 18. Juli über eine Pressemeldung an die Publikums-Medien einen Sommer-Schluss-Verkauf ab 25. Juli angekündigt. Üblicherweise startet im Mode- und Schuhfachhandel und auch in etlichen anderen Branchen am letzten Juli-Montag der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf. Er läutet dann - zum Teil als „Final Sale“ - den End- und Höhepunkt der Reduzierungsphase ein.
 
In diesem Sommer ist die Ausgangssituation in der Branche jedoch sehr unterschiedlich. Vor allem beratungsorientierte Fachgeschäfte haben ihre Ware aus der Frühjahr/Sommer-Saison trotz der zuletzt weiter rückläufigen Konsumstimmung oft gut abverkaufen können. Da es zudem noch einige Lieferausfälle gab, sind die Läger mit aktueller Ware dort weitgehend geleert. Zudem dürfte in mittelständischen Mode- und Schuhhäusern eher wenig modische Altware aus früheren Saisons lagern, da diese mit Hilfe der Überbrückungshilfe III vielfach an Postenaufkäufer oder Spendenorganisationen abgegeben wurde.
 

Der BTE hat am 18. Juli über eine Pressemeldung an die Publikums-Medien einen Sommer-Schluss-Verkauf ab 25. Juli angekündigt. Üblicherweise startet im Mode- und Schuhfachhandel und auch in etlichen anderen Branchen am letzten Juli-Montag der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf. Er läutet dann - zum Teil als „Final Sale“ - den End- und Höhepunkt der Reduzierungsphase ein.
 
In diesem Sommer ist die Ausgangssituation in der Branche jedoch sehr unterschiedlich. Vor allem beratungsorientierte Fachgeschäfte haben ihre Ware aus der Frühjahr/Sommer-Saison trotz der zuletzt weiter rückläufigen Konsumstimmung oft gut abverkaufen können. Da es zudem noch einige Lieferausfälle gab, sind die Läger mit aktueller Ware dort weitgehend geleert. Zudem dürfte in mittelständischen Mode- und Schuhhäusern eher wenig modische Altware aus früheren Saisons lagern, da diese mit Hilfe der Überbrückungshilfe III vielfach an Postenaufkäufer oder Spendenorganisationen abgegeben wurde.
 
Größere Unternehmen hatten diese Möglichkeit aufgrund der Deckelung der Überbrückungshilfe nicht oder nur in deutlich geringerem Ausmaß, in einzelnen Fällen waren staatliche Hilfen wegen vorheriger Insolvenzen nicht möglich. Speziell in preisorientierteren Formaten ist zudem anzunehmen, dass deren hauptsächliche Kundenklientel aktuell besonders stark unter den aktuellen Preissteigerungen leidet und sich daher zuletzt bei nicht notwendigen Modekäufen zurückhielt. Der Anteil von Altware dürfte in diesen Unternehmen daher höher liegen als in kleinen und mittleren Fachgeschäften.
 
Dies spiegelt sich auch in der Preisfront wider. Sale-Ankündigungen fanden sich in den letzten Wochen vor allem in den Schaufenstern der Groß-Filialisten, wo bereits Rabatte von 50 Prozent angepriesen wurden. Etliche mittelständische Händler hielten sich dagegen noch weitgehend zurück und werden nach Einschätzung des BTE auch weiterhin keine oder kaum Preisaktionen starten.
 
Das bedeutet: Das Interesse des Mode- und Schuhhandels am Bekanntmachen des aktuellen Schlussverkaufs ist sehr unterschiedlich. Daher hat der BTE aufgrund zunehmender Anfrage der Medien in der Pressemeldung einen Sommer-Schluss-Verkauf mit sehr unterschiedlicher Intensität angekündigt. Tenor der Meldung: Obwohl die Auswahl und ggf. auch die Rabatte von Geschäft zu Geschäft variieren und sich nicht alle Unternehmen gleichermaßen am Schlussverkauf beteiligen, lohnt sich der Besuch der Geschäfte. Denn wenn fast alles um einen herum teurer wird, freuen sich die Kunden umso mehr, wenn sie einmal preisgünstiger an attraktive Mode, Schuhe, Lederwaren oder Haustextilien kommen.
 
Hinweis: Die Pressemeldung wurde bereits breit in den Medien veröffentlicht und ist unter www.bte.de (Rubrik: News) einzusehen. Der BTE geht davon aus, dass die Berichte über den Schlussverkauf die Frequenzen in den Einkaufslagen erhöhen und davon auch jene Mode- und Schuhgeschäfte profitieren können, die sich nicht am Schlussverkauf beteiligen.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE