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23.02.2024

Südwesttextil: Beschluss des Vermittlungsausschusses fatales Signal für Wirtschaft

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar zum Wachstumschancengesetz getagt. Nach der Verabschiedung des Bundestags am 17. November 2023 wurde der Vermittlungsausschuss Ende November mit der Begründung einberufen, dass die Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen und kurzfristige Ergänzungen vorgenommen wurden.

Der gestern beschlossene Kompromiss beinhaltet zwar verschiedene steuerliche Erleichterungen, Förderungen von Investitionen und Bürokratieabbau, streicht aber die zentrale Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Entlastungsvolumen beläuft sich nach ursprünglich angestrebten sieben Milliarden Euro nur noch auf 3,2 Milliarden Euro. Der Kompromiss muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden – dieser Schritt steht nach wie vor auf der Kippe.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar zum Wachstumschancengesetz getagt. Nach der Verabschiedung des Bundestags am 17. November 2023 wurde der Vermittlungsausschuss Ende November mit der Begründung einberufen, dass die Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen und kurzfristige Ergänzungen vorgenommen wurden.

Der gestern beschlossene Kompromiss beinhaltet zwar verschiedene steuerliche Erleichterungen, Förderungen von Investitionen und Bürokratieabbau, streicht aber die zentrale Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Entlastungsvolumen beläuft sich nach ursprünglich angestrebten sieben Milliarden Euro nur noch auf 3,2 Milliarden Euro. Der Kompromiss muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden – dieser Schritt steht nach wie vor auf der Kippe.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil den Beschluss des Vermittlungsausschusses als fatales Signal für die Wirtschaft. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes in seiner ursprünglichen Form hätte entscheidende Impulse für Wachstum und Bürokratieabbau gesetzt – für alle Unternehmen. Mit Blick auf die großen Herausforderungen unseres Wirtschaftsstandorts, die nicht zuletzt der Jahreswirtschaftsbericht unterstreicht, ist der Kompromiss ernüchternd.“ Dass auch über diesen Kompromiss noch Uneinigkeit herrscht und sich eine Verabschiedung noch weiter hinauszögern könnte, kritisiert Südwesttextil und fordert: „In der aktuellen wirtschaftlichen Situation gilt es für alle demokratische Parteien, Initiativen für die Zukunft der deutschen Wirtschaft überparteilich so schnell wie möglich voranzubringen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

17.01.2024

Südwesttextil beklagt zu wenig Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position des Verbands: „Im Arbeitsrecht lässt die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube der Bürokratieentlastung aus. Die praktische Reduktion des Aufwands durch die elektronische Form geht nicht weit genug und könnte durch die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform signifikant erhöht werden. Die Nachbesserung des Referentenentwurfs ist für einen echten Bürokratieabbau dringend geboten.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Vertragsunterzeichnung Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
15.12.2023

Südwesttextil fordert mehr Bürokratieentlastung

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV ist nunmehr vorgesehen, die Schriftform durch die digitale Form zu ersetzen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt den zeitgemäßen Schritt, bewertet die Bürokratieentlastung aber als noch nicht weitgehend genug. Im Ergebnis bedeute die Neuregelung keinen signifikanten praktischen Vorteil, da an die elektronische Signatur komplexe technische Anforderungen gestellt würden. Der Aufwand werde durch den Wegfall der postalischen Versendung zwar reduziert, Potenzial für eine echte Vereinfachung des Prozesses biete aber nur die Textform, die im Geschäftsverkehr heutzutage absolut üblich und anerkannt ist. Südwesttextil fordert daher, dass das Eckpunktepapier und der spätere Referentenentwurf dahingehend angepasst werden, dass die Textform ebenfalls zulässig ist, da diese einen signifikanten Bürokratieabbau bedeuten würde.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

20.11.2023

Südwesttextil: Strompreispaket nur erster Schritt für textilen Mittelstand

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Von der zusätzlichen Verlängerung der Strompreiskompensation und deren Ausweitung durch den Wegfall des Selbstbehalts profitieren allerdings nur rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen; von der Fortführung des „Super-Cap“ und der Ausweitung durch den Entfall des Sockelbetrags sogar nur 90 besonders stromintensive Unternehmen. Die stromintensive und überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie kann von diesen Entlastungen nicht profitieren und ist weiterhin den Schwankungen der Strompreise ausgesetzt. Damit fehlt aus der Perspektive des Verbands die so dringend benötigte Planungssicherheit für die Unternehmen. „Das Strompreispaket enthält längst überfällige Maßnahmen – wir begrüßen diese, fordern aber für die Zukunft der mittelständischen Wertschöpfung am Standort Deutschland weitergehende Maßnahmen, die die Strompreise auf einem wettbewerbsfähigen Niveau halten und so den Ausbau der erneuerbaren Energien überbrücken“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Illustration Pixabay
06.11.2023

Textiler Mittelstand braucht planbare Energiepreise

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil sieht in der vorzeitigen Beendigung der Entlastung bei der Mehrwertsteuer ein falsches Signal in der anhaltend herausfordernden Lage, begrüßt aber den Kabinettsbeschluss in der letzten Woche zur Verlängerung der Preisbremsen als Schritt in die richtige Richtung. Kritisch sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, dass nicht nur die Zustimmung des Bundestags für die Umsetzung aussteht, sondern auch eine Verlängerung der gelockerten Beihilferegelungen auf EU-Ebene. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wettbewerbsfähige Energiepreise sind ebenso essentiell für die Sicherung der Wertschöpfung wie Planungssicherheit für die Zukunft. Wir brauchen daher kurz-, mittel- und langfristig Lösungen, mit denen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen können.“

Die Bundesregierung müsse daher dringend handeln und sich nicht nur für eine schnelle Klarheit bis April einsetzen, die auch eine Umsetzbarkeit für Versorger über den Jahreswechsel möglich macht, sondern auch eine Einigung zugunsten des Industriestrompreises. „Unsere Mitgliedsunternehmen planen langfristig und brauchen daher nachhaltige Lösungen“, fasst Edina Brenner zusammen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

30.08.2023

Kein Durchbruch - Südwesttextil sieht großen Handlungsbedarf der Bundesregierung

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner schildert die Perspektive des Verbandes auf die Ergebnisse der Kabinettssitzung: „Trotz vieler wichtiger Aspekte, bleibt der Durchbruch aus, der einen Schub nach vorne und die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit bedeuten würde. Die Beschlüsse der Bundesregierung sind aktuell hart erkämpft und bleiben im unkritischen – und aus Perspektive der Wirtschaft längst überfälligem – Bereich. Zusätzlich zur dringend benötigten Umsetzung der Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Unternehmensbesteuerung und Digitalisierung, brauchen wir eine klare Linie, wie Wertschöpfung und Wirtschaften in Zukunft noch in Deutschland möglich sein werden. Wir müssen endlich die Grundlage für Fortschritt schaffen, statt nur aufzuholen!“

Dringend notwendig ist aus Perspektive von Südwesttextil, ein Zustimmen von Kanzler und Finanzminister zum Vorschlag für einen Industriestrompreis aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Auch die energieintensive Produktion der Textil- und Bekleidungsindustrie braucht eine Perspektive, die nicht nur von Winter zu Winter reicht“, erklärt Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Südwesttextil-Führung Foto Südwesttextil
18.08.2023

Südwesttextil-Führung trifft Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Dazu zählt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen Anwendungsbereich schon heute Mitgliedsunternehmen direkt oder auch mittelbar als Zulieferer betrifft. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich zu den Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; die unternehmerische Sorgfaltspflicht darf sich aber nur auf diejenigen Bereiche erstrecken, die auch tatsächlich kontrolliert werden können; Praktikabilität inkludiert. Besonders mit Blick auf die angedachten Verschärfungen der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive betont der Verband den Bedarf, Sanktionen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und bürokratische Belastungen sehr deutlich zu reduzieren.

Die Betroffenheit vieler technischer Textilien durch die europäische Chemikalienverordnung REACH stand ebenfalls auf der Agenda. Durch die PFAS-Regulierungen sind beispielsweise Rettungs- oder schusssichere Westen, Spezialtextilien für Brennstoffzellen, Wundpflaster oder Heißgasabluftfilter betroffen. Der Verband ruft einerseits dazu auf, textile Entwicklungen der Branche voranzutreiben, setzt sich aber auch für ein differenzierteres politisches Vorgehen ein. Sukzessive Grenzwertabsenkungen statt Totalverbote, Ausnahmen für existenzielle Textilien bei verstärkter Wahrnehmung der Innovationen der Branche im Bereich Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Abgerundet wurde das Gespräch durch das vielfältige Engagement des Verbands für den Nachwuchs- und Fachkräftemangel der Industrie.  Dokumentiert durch den Neubau des Texoversums auf dem Campus der Hochschule Reutlingen und den neuen Aktivitäten der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH für die textile Aus- und Weiterbildung. Politisch sieht Südwesttextil das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Chance, den bestehenden, großen Bedarf an Fachkräften abzumildern, allerdings müssen dabei auch die Prozesse der Verwaltung beschleunigt und digitalisiert werden.

Arved H. Westerkamp zog ein positives Resümee des Termins:
„Wir setzen uns für die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg ein und stellen uns aktiv den Herausforderungen im Bereich der sozialen Standards, Umwelt und Klima etc. Dabei setzen wir auf die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Wir freuen uns, dass die politischen Themen der Branche Gehör finden!“

Südwesttextil: Textile Gründende werden weiter unterstützt (c) Hochschule Reutlingen
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut überreichte Edina Brenner (rechts), Hauptgeschäftsführerin des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil auf der Startup-BW Night in Mannheim am Donnerstag den Förderbescheid.
19.07.2023

Südwesttextil: Textile Gründende werden weiter unterstützt

Der Landes-Accelerator „Stoff im Kopf“ wird auch in Zukunft vom Land Baden-Württemberg gefördert. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, überreichte Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil, auf der Startup-BW Night in Mannheim am Donnerstag, den 13. Juli 2023, den Förderbescheid. Das Land fördert das Programm bis Ende 2024 mit 190.000 Euro im Rahmen der Landeskampagne Startup BW.

Der Landes-Accelerator „Stoff im Kopf“ wird auch in Zukunft vom Land Baden-Württemberg gefördert. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, überreichte Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil, auf der Startup-BW Night in Mannheim am Donnerstag, den 13. Juli 2023, den Förderbescheid. Das Land fördert das Programm bis Ende 2024 mit 190.000 Euro im Rahmen der Landeskampagne Startup BW.

Zweimal im Jahr werden rund 14 Gründungsteams aus Baden-Württemberg und darüber hinaus ausgewählt und für vier Monate zu allen gründungsrelevanten Themen unterstützt. Die Teilnehmenden erhalten Workshops, einen individuellen Coach, Unterstützung von Expertinnen und Experten aus der Textilbranche sowie Zugang zu Laboren und Werkstätten der TEXOVERSUM Fakultät Textil. Bislang haben über 100 Teams an dem Programm teilgenommen. Der Frauenanteil ist hier überdurchschnittlich hoch. Die Gründungsthemen reichen von nachhaltigen Modelabels, über KI-Lösungen, z.B. um die Nähte zu analysieren, bis zu wiederverwendbaren Windeln, kooperativen Projekten mit Handarbeiterinnen in Peru oder Greifrobotern für Textilproduzenten.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner, Südwesttextil e.V., freut sich über die Förderzusage: „Junge Gründerinnen und Gründer bringen wichtige Impulse für die Textilindustrie. Für Südwesttextil ist es ein wichtiges Anliegen, hier Unterstützung zu bieten und zum Aufbau wichtiger Netzwerke beizutragen.“

Die Hochschule Reutlingen führt das Programm bereits seit 2019 durch. Nach der Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Neubaus „Texoversum“ auf dem Campus der Hochschule Reutlingen Anfang Juli wird die Partnerschaft mit dem nun gemeinsamen Programm „Stoff im Kopf“ weiter ausgebaut und intensiviert.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Arved H. Westerkamp, Geschäftsführer/Chief Sales Officer der AMANN Group Foto Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.
Arved H. Westerkamp, Geschäftsführer/Chief Sales Officer der AMANN Group, wurde einstimmig durch die Mitgliederversammlung von Südwesttextil zum neuen Präsidenten gewählt.
13.07.2023

Südwesttextil: Arved H. Westerkamp folgt auf Bodo Th. Bölzle

  • Arved H. Westerkamp als Präsident von Südwesttextil gewählt
  • Bodo Th. Bölzle zum Ehrenpräsidenten für Leuchtturmprojekt Texoversum ernannt

Die Mitgliederversammlung des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands fand am 11. Juli 2023 im neu eröffneten Texoversum am Campus der Hochschule Reutlingen statt. Der durch Südwesttextil gebaute und an das Land Baden-Württemberg gespendete Leuchtturmbau wurde am Vorabend feierlich eröffnet. In seiner Rede lud Präsident Bodo Th. Bölzle die Mitglieder des Verbands ein, das Texoversum als offene Plattform für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und für Kooperations- und Innovationsprojekte zu nutzen. Zudem blickte er auf die Lage in der Textil- und Bekleidungsindustrie, die von Inflation und Insolvenzen im Handel, den hohen Energie- und Rohstoffpreisen, den weltpolitischen Unruhen und Regulierungen herausgefordert wird.

  • Arved H. Westerkamp als Präsident von Südwesttextil gewählt
  • Bodo Th. Bölzle zum Ehrenpräsidenten für Leuchtturmprojekt Texoversum ernannt

Die Mitgliederversammlung des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands fand am 11. Juli 2023 im neu eröffneten Texoversum am Campus der Hochschule Reutlingen statt. Der durch Südwesttextil gebaute und an das Land Baden-Württemberg gespendete Leuchtturmbau wurde am Vorabend feierlich eröffnet. In seiner Rede lud Präsident Bodo Th. Bölzle die Mitglieder des Verbands ein, das Texoversum als offene Plattform für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und für Kooperations- und Innovationsprojekte zu nutzen. Zudem blickte er auf die Lage in der Textil- und Bekleidungsindustrie, die von Inflation und Insolvenzen im Handel, den hohen Energie- und Rohstoffpreisen, den weltpolitischen Unruhen und Regulierungen herausgefordert wird.

Nach fünf Amtszeiten an der Spitze des Verbands legte Bodo Th. Bölzle sein Amt als Präsident im Rahmen der Mitgliederversammlung, aufgrund seines Wechsels vom Vorsitzenden der Geschäftsführung in den Beirat der AMANN Group, nieder. Für seine herausragenden Verdienste um die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie wurde er gewürdigt und zum Ehrenpräsidenten ernannt.

Als neuer Präsident des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands wurde Arved H. Westerkamp, Geschäftsführer/Chief Sales Officer der AMANN Group und seit 2020 im Präsidium von Südwesttextil, einstimmig durch die Mitgliederversammlung von Südwesttextil gewählt. Der neue Präsident bedankte sich bei den Mitgliedern für ihr Vertrauen und erklärte, den Verband weiter zu einem lebendigen Zukunftsnetzwerk ausbauen zu wollen.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde Dr. Steffen Reinsch, Vice President – Head of Global Operations & SCM, BA Surface Solutions der Benecke-Kaliko AG aus Eislingen als weiteres Mitglied des Präsidiums gewählt. Neu im Vorstand von Südwesttextil ist Andreas Merkel, Geschäftsführer der Gebr. Otto Baumwollfeinzwirnerei GmbH + Co. KG aus Dietenheim.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) Südwesttextil
Linda Klopsch, Geschäftsführerin der Texoversum Experts & Training Hub gGmbH
14.06.2023

Linda Klopsch ist neue Geschäftsführerin der Texoversum Experts & Training Hub gGmbH

Linda Klopsch zur Geschäftsführerin der Texoversum Experts & Training Hub gGmbH bestellt, die im von Südwesttextil gespendeten Leuchtturm für textile Ausbildung und Lehre ihren Standort haben wird.

Seit 01.06.2023 ist Linda Klopsch Geschäftsführerin der Texoversum Experts & Training Hub gGmbH (i.Gr.). Nach ihrem Studium der Textiltechnologie in Reutlingen, entwickelte die 35-Jährige am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. faserverstärkte Keramiken. Ein High Performance Material, welches vor allem auf Grund seiner hohen Temperaturbeständigkeit in Flugzeug- und Raketentriebwerken eingesetzt wird. Zuletzt leitete Linda Klopsch die Abteilung Keramische Verbundstrukturen. Am Institut für Materials Resource Management der Universität Augsburg übernahm sie darüber hinaus eine Lehrbeauftragung im Bereich textiler Flächenerzeugnisse und deren Herstellung, um ihre Faszination für die Vielfalt dieser Produkte weiterzugeben.

Linda Klopsch zur Geschäftsführerin der Texoversum Experts & Training Hub gGmbH bestellt, die im von Südwesttextil gespendeten Leuchtturm für textile Ausbildung und Lehre ihren Standort haben wird.

Seit 01.06.2023 ist Linda Klopsch Geschäftsführerin der Texoversum Experts & Training Hub gGmbH (i.Gr.). Nach ihrem Studium der Textiltechnologie in Reutlingen, entwickelte die 35-Jährige am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. faserverstärkte Keramiken. Ein High Performance Material, welches vor allem auf Grund seiner hohen Temperaturbeständigkeit in Flugzeug- und Raketentriebwerken eingesetzt wird. Zuletzt leitete Linda Klopsch die Abteilung Keramische Verbundstrukturen. Am Institut für Materials Resource Management der Universität Augsburg übernahm sie darüber hinaus eine Lehrbeauftragung im Bereich textiler Flächenerzeugnisse und deren Herstellung, um ihre Faszination für die Vielfalt dieser Produkte weiterzugeben.

Die Texoversum Experts & Training Hub gGmbH i.Gr. ist eine hundertprozentige Tochter von Südwesttextil. Sie entwickelt die bewährten Angebote der GATEX weiter, die seit den 80er Jahren in Bad Säckingen u. a. die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Textilindustrie aufgesetzt und geschult hat. Dazu kommen zahlreiche neue Angebote – für alle Menschen, die sich mit Textil beruflich beschäftigen oder interessiert sind.

Für die nächsten Jahre ist die Ausrichtung des Unternehmens auch für die neue Geschäftsführerin klar: „Genauso wenig wie Leichtbau oder Bekleidung von Textil zu trennen sind, wird die Texoversum Experts & Trainings Hub gGmbH von einer Aus- und Weiterbildung trennbar sein, die stets am Puls der Zeit ist. Am Texoversum denken wir die Zukunft Textil!“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

29.03.2023

Textilindustrie fordert Technologieoffenheit – und setzt aktuell Fuel Switch um

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil stimmt dieser Kompromisslösung zu und plädiert allgemein für die Notwendigkeit gegenüber einer Vielfalt an Alternativen und Ansätzen offen zu bleiben, die in unterschiedlichen Kontexten und Regionen zum Einsatz kommen und sich auch sogar gegenseitig ergänzen können. Mit der Einigung setzt Europa, wie Verkehrsminister Volker Wissing bereits unterstrichen hat, ein Zeichen für Technologieneutralität – diese offene Haltung wird auch in anderen Debatten benötigt.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Auch die Textilindustrie setzt aktuell den "Fuel Switch" um und hat bereits erneuerbare Energien in vielen Stufen der textilen Kette eingesetzt. Allerdings gibt es immer noch energieintensive Schritte wie die Textilveredlung, für die wir auf innovative Lösungen angewiesen sind, um Öl und Gas zu ersetzen. Wir müssen uns bewusst sein, dass es keine alleinige Lösung für die Zukunft der Energieversorgung gibt. Stattdessen ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die beste Kombination von Lösungen gemeinsam zu finden. Dies erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung, Anreize für erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien sowie Offenheit, Kooperation und Flexibilität der beteiligten Akteure.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

02.03.2023

Tarifrunde Textil- und Bekleidungsindustrie: Arbeitgeber unterbreiten Paketangebot

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

15.02.2023

Härtefallhilfen kommen endlich, aber mit hohen Hürden

Südwesttextil begrüßt den Beschluss des Ministerrats vom 14.02.2023 zu den Härtefallhilfen Energie für KMU, sieht die hohen Auflagen aber kritisch.

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind gestern die Härtefallhilfen Energie im Ministerrat beschlossen worden. Die Unterstützungen kommen aus Bundesmitteln und sollen besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich zu den Strom- und Gaspreisbremsen sowie dem Dezemberzuschlag des Bundes entlasten. Südwesttextil, der Verband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, begrüßt, dass die Hilfen voraussichtlich ab März bei der Landesbank beantragt werden können.

Südwesttextil begrüßt den Beschluss des Ministerrats vom 14.02.2023 zu den Härtefallhilfen Energie für KMU, sieht die hohen Auflagen aber kritisch.

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind gestern die Härtefallhilfen Energie im Ministerrat beschlossen worden. Die Unterstützungen kommen aus Bundesmitteln und sollen besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich zu den Strom- und Gaspreisbremsen sowie dem Dezemberzuschlag des Bundes entlasten. Südwesttextil, der Verband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, begrüßt, dass die Hilfen voraussichtlich ab März bei der Landesbank beantragt werden können.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kommentiert die Entscheidung: „Die Härtefallhilfen Energie kommen, aber leider spät und vor allem mit hohen Auflagen. Die Kombination der Eingrenzung auf eine Größe von bis zu 500 Beschäftigten mit den verknüpften Vorgaben des negativen EBITDA 2022, des Mindestanteils der Energiekosten von sechs Prozent an den Gesamtkosten und der Mindeststeigerung um den Faktor drei, wird dazu führen, dass viele stark betroffene Unternehmen gar keine Hilfen erhalten werden. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens leidet z.B. auch, wenn dessen Energiekosten knapp unter der genannten Verdreifachung liegen.“

Diese Auflagen entsprechen damit längst nicht den Empfehlungen der Expertenkommission Gas und Wärme, Unterstützungen unabhängig von Branche und Größe zur Verfügung zu stellen. Es ist zudem fraglich, ob der zugeteilte Umfang der Fördermittel durch den Bund für Baden-Württemberg ausreichen wird. Der Verband begrüßt nichtsdestotrotz den Einsatz der baden-württembergischen Landesregierung, sich für energieträgerunabhängige Härtefallhilfen einzusetzen und mit einem eigenen Landesprogramm Entlastung zu schaffen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

19.01.2023

Rentendebatte: Südwesttextil kritisiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

In der Debatte um ein höheres Renteneintrittsalter sieht Südwesttextil den Wert von erfahrenen Mitarbeitenden und fordert Anreize und gemeinschaftliche Lösungen statt politischer Feindseligkeit gegenüber der Wirtschaft.

Seitdem sich Bundeskanzler Olaf Scholz für stärkere Anreize für die Arbeit bis zum Renteneintritt ausgesprochen hat, wird über das Eintrittsalter diskutiert. Zuletzt veröffentlichte Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen Trend zum früheren Renteneintritt. Als Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil in dieser Entwicklung ebenso ein Problem wie Bundeskanzler Olaf Scholz und kritisiert die undifferenzierte Äußerung zur Beschäftigung von über 60-jährigen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

In der Debatte um ein höheres Renteneintrittsalter sieht Südwesttextil den Wert von erfahrenen Mitarbeitenden und fordert Anreize und gemeinschaftliche Lösungen statt politischer Feindseligkeit gegenüber der Wirtschaft.

Seitdem sich Bundeskanzler Olaf Scholz für stärkere Anreize für die Arbeit bis zum Renteneintritt ausgesprochen hat, wird über das Eintrittsalter diskutiert. Zuletzt veröffentlichte Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen Trend zum früheren Renteneintritt. Als Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil in dieser Entwicklung ebenso ein Problem wie Bundeskanzler Olaf Scholz und kritisiert die undifferenzierte Äußerung zur Beschäftigung von über 60-jährigen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: "Das Know-how älterer Arbeitnehmer*innen ist in unserer Branche hochgeschätzt. Qualifizierte Fachkräfte sind bis ins hohe Alter gesucht und unsere Mitgliedsunternehmen schaffen Modelle, die das Flexirentengesetz nutzen. Dabei sind betriebliche Gesundheits- und Präventionsprogramme ebenso selbstverständlich wie Qualifizierungsmaßnahmen. Die SPD hat mit dem Flexirentengesetz die Barrieren für den Renteneintritt ab 63 gesenkt und besteht in der aktuellen Debatte darauf, das Eintrittsalter nicht zu erhöhen. Statt Arbeitgebern die Probleme in der Rentendebatte "in die Schuhe zu schieben", sollte die Bundesregierung ihren Fokus auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Bewältigung des Fachkräftemangels legen."

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Foto Pixabay
08.12.2022

Südwesttextil hält Vertrauensarbeitszeit mit Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vereinbar

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Grundsätzlich positiv bewertet der Verband den vorhandenen Spielraum in der Ausgestaltung des Systems. Nichtsdestotrotz bedeute die Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber einen erheblichen Bürokratie-Mehraufwand. Dass die Verpflichtung ab sofort, ohne Übergangsfrist gelte, hält der Verband insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Personalabteilungen für problematisch.

Angesichts der Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu machen, plädiert Südwesttextil für eine Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wesentlicher Baustein, um in einer globalisierten Welt mit volatilen Märkten und der damit verbundenen just-in-time-Produktion wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch um eine angemessene Work-Life-Balance zu ermöglichen, damit insbesondere Eltern oder pflegende Angehörige ihren Alltag bewältigen können.

Mit einer Reform hat der Gesetzgeber aus Perspektive des Verbands nun die Chance das überholte und praxisferne Recht an die Realität unserer heutigen, digitalen Arbeitswelt anzupassen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen an erster Stelle. Durch die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung dürfen aber bestehende und sehr gut funktionierende Systeme nicht komplizierter oder gar verhindert werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Foto Südwesttextil
06.12.2022

Texoversum auf der Zielgeraden

Die Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Reutlingen ist für Sommer 2023 geplant.

Hier entsteht seit Anfang des Jahres 2021 das Texoversum, umhüllt von einer transparenten Textilfassade aus Glas- und Carbonfasern. Der Bau des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Südwesttextil ist dabei sowohl architektonisch – dank des Entwurfs von Jan Knippers Ingenieure, Menges Scheffler Architekten und allmannwappner – als auch inhaltlich ein Leuchtturmprojekt. Auf 3.000 Quadratmetern kommen in Zukunft Studierende der Hochschule Reutlingen, Auszubildende sowie Unternehmen und Forschung zusammen, um die Textil- und Bekleidungsindustrie zu gestalten.
 
Nach dem Richtfest im Herbst 2021 ist der Verband zuversichtlich, das Gebäude im Sommer 2023 im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier an das Land Baden-Württemberg übergeben zu können.

Die Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Reutlingen ist für Sommer 2023 geplant.

Hier entsteht seit Anfang des Jahres 2021 das Texoversum, umhüllt von einer transparenten Textilfassade aus Glas- und Carbonfasern. Der Bau des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Südwesttextil ist dabei sowohl architektonisch – dank des Entwurfs von Jan Knippers Ingenieure, Menges Scheffler Architekten und allmannwappner – als auch inhaltlich ein Leuchtturmprojekt. Auf 3.000 Quadratmetern kommen in Zukunft Studierende der Hochschule Reutlingen, Auszubildende sowie Unternehmen und Forschung zusammen, um die Textil- und Bekleidungsindustrie zu gestalten.
 
Nach dem Richtfest im Herbst 2021 ist der Verband zuversichtlich, das Gebäude im Sommer 2023 im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier an das Land Baden-Württemberg übergeben zu können.

Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle: „Das Texoversum ist unser Signal an die Öffentlichkeit, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg erfolgreich ist und eine sehr gute Zukunft hat. Das Gebäude ist für uns der Ankerpunkt einer gemeinsamen Vision, die uns helfen soll, Verbindungen zwischen Lehre und Praxis zu ermöglichen und eine Plattform für Wissenstransfer und Innovationen werden soll. Wir wollen die Attraktivität unserer Industrie bekanntmachen und steigern, um auch für die Zukunft hervorragende innovative Mitarbeiter gewinnen zu können.“
 
Prof. Dr. Hendrik Brumme, Präsident der Hochschule Reutlingen: „Das Texoversum prägt schon heute die Silhouette unserer Hochschule. Das imposante Gebäude sowie das dazugehörige Konzept werden dazu beitragen, dass der Standort Reutlingen im Bereich Textil weiterhin eine führende Rolle einnehmen wird. Mit Südwesttextil als starkem Partner werden wir insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit die textile Zukunft gemeinsam weiterentwickeln.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.