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03.09.2018

BTE: Kind + Jugend besuchen!

  • Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 20. bis 23. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentieren sich dort in diesem Jahr erneut mehr als 1.200 Ausstellern aus rund 50 Ländern. In insgesamt sechs Hallen werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.

Um die Innovationsdynamik der Branche zielgerichtet zu dokumentieren und damit den Fachbesuchern einen schnellen Zugang zu den wichtigsten Informationen zu ermöglichen, bündelt die Kind + Jugend ihr Eventprogramm unter der Überschrift „Support Circle“. Interessante, auf die Bedürfnisse der Branche ausgerichtete Veranstaltungen und Sonderschauen bieten umfassende Informationen in ansprechendem Ambiente.

  • Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 20. bis 23. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentieren sich dort in diesem Jahr erneut mehr als 1.200 Ausstellern aus rund 50 Ländern. In insgesamt sechs Hallen werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.

Um die Innovationsdynamik der Branche zielgerichtet zu dokumentieren und damit den Fachbesuchern einen schnellen Zugang zu den wichtigsten Informationen zu ermöglichen, bündelt die Kind + Jugend ihr Eventprogramm unter der Überschrift „Support Circle“. Interessante, auf die Bedürfnisse der Branche ausgerichtete Veranstaltungen und Sonderschauen bieten umfassende Informationen in ansprechendem Ambiente.

Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 19. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.

Besonderes Angebot: Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:
BTE Kind + Jugend Koelnmesse GmbH
Quelle:

BTE/BLE/VDB

20.08.2018

Neue VDB-Kampagne für Bettenfachhandel: „JEDER schläft ANDERS“

  • Start ab Oktober

In den letzten Jahren sind die Umsätze und Kundenfrequenzen im mittelständischen Bettenfachhandel kontinuierlich gesunken. Einbußen gab es vor allem im Bereich der Matratzen, Roste und Bettsysteme. Aber auch die Umsätze mit Bettwaren sind zuletzt in vielen Geschäften merklich zurückgefallen.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen gibt es einen starken Trend zum Boxspring-Bett, der die Kunden primär auf die Großflächen des Möbelhandels lockt. Zum anderen sind neue Online-Anbieter speziell von Einheitsmatratzen auf den Markt gekommen, die mit hohen (TV-)Werbebudgets die Konsumenten beeinflussen.

  • Start ab Oktober

In den letzten Jahren sind die Umsätze und Kundenfrequenzen im mittelständischen Bettenfachhandel kontinuierlich gesunken. Einbußen gab es vor allem im Bereich der Matratzen, Roste und Bettsysteme. Aber auch die Umsätze mit Bettwaren sind zuletzt in vielen Geschäften merklich zurückgefallen.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen gibt es einen starken Trend zum Boxspring-Bett, der die Kunden primär auf die Großflächen des Möbelhandels lockt. Zum anderen sind neue Online-Anbieter speziell von Einheitsmatratzen auf den Markt gekommen, die mit hohen (TV-)Werbebudgets die Konsumenten beeinflussen.

Konsequenz: Der Bettenfachhandel muss seine guten und berechtigten Argumente stärker propagieren! Andernfalls dürfte der Bettenfachhandel weiter Marktanteile verlieren. Vor diesem Hintergrund hat der – organisatorisch beim BTE angesiedelte – VDB Verband der Bettenfachgeschäfte in Zusammenarbeit mit den Einkaufsverbänden ABK, Bettenring und MZE die Kampagne mit dem geschützten Slogan „JEDER schläft ANDERS“ konzipiert. Deren Ziel ist es, die Individualität jedes Menschen zu betonen, Problembewusstsein bezüglich des Bettes zu schaffen und so den Markt für individuelle Bettenlösung zu stabilisieren. Einzelheiten:

  • Die Werbemittel-Vorlagen werden allen VDB-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt und können für Anzeigen, Plakate etc. verwendet werden.
  • Zusätzlich wird ab Oktober eine Online-Kampagne wahlweise über die Wohn-Plattformen www.moebel.de, www.schoener-wohnen.de und/oder Facebook ausgesteuert. Diese wird mit der Kampagnen-Website verlinkt, auf der nur Bettenhäuser aufgeführt sind, die einen Mindestbeitrag von 1.000 Euro zur Finanzierung der Mediakosten zahlen.
  • Bei den beiden Wohn-Plattformen werden die Anzeigen nur Websurfern im definierten Einzugsgebiet angezeigt, die sich dort über Betten informieren. Zusätzlich werden diesen Websurfern bis zu 90 Tage danach die Werbebanner noch ein- bis zweimal angezeigt, wenn sie bei über 100 kooperierenden Online-Medien (z.B. Brigitte, Capital, Eltern, Gala, Spiegel, Stern) unterwegs sind.  
  • Durch die Online-Aussteuerung und Verlinkung auf die Kampagnen-Website gibt es kaum räumliche und – bei den Möbel-Plattformen – auch keine interessenmäßigen Streuverluste.

Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme an der Kampagne ist die Mitgliedschaft im VDB. Interessenten können eine Info-Mappe anfordern beim VDB, Axel Augustin, E-Mail vdb@bte.de.

Weitere Informationen:
Bettenfachhandel Bettwaren
Quelle:

BTE/BLE/VDB

30.07.2018

LDT-Stiftung: Finanzierung von Stipendien und Schulgebäude

Bereits im Jahr 2003 wurde in Köln die staatlich anerkannte gemeinnützige Stiftung zur Förderung der LDT Nagold gegründet. Ihr Zweck ist die Unterstützung der LDT und der dort Studierenden, also den so dringend benötigten Nachwuchs der Modebranche.

So wurden in den letzten Jahren der Umbau und die Sanierung der Schulgebäude aus den Stiftungsmitteln mit mehrere Millionen Euro unterstützt. Zusätzlich finanziert werden fortlaufend die Instandhaltung der Schulimmobilien sowie ein bis zwei Stipendiumsplätze im Vollzeit-Studienmodell der LDT.

Vor diesem Hintergrund freut sich der Stiftungsvorstand (BTE-Hauptgeschäftsführer Jürgen Dax, Digel-Chef Jochen Digel und BTE-Ehrenpräsident Klaus J. Stange) über Zustiftungen aus der Branche. Wie dies aussehen kann, zeigte das kürzlich gefeierte Jubiläumstreffen des Abschlussjahrgangs 1968 an der LDT Nagold, bei dem insgesamt 1.000 Euro für die Fachakademie als Spende zusammen kam.

Hinweis: Alle Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Interessenten wenden sich an die LDT-Stiftung, c/o BTE, Ass. Jürgen Dax.

Bereits im Jahr 2003 wurde in Köln die staatlich anerkannte gemeinnützige Stiftung zur Förderung der LDT Nagold gegründet. Ihr Zweck ist die Unterstützung der LDT und der dort Studierenden, also den so dringend benötigten Nachwuchs der Modebranche.

So wurden in den letzten Jahren der Umbau und die Sanierung der Schulgebäude aus den Stiftungsmitteln mit mehrere Millionen Euro unterstützt. Zusätzlich finanziert werden fortlaufend die Instandhaltung der Schulimmobilien sowie ein bis zwei Stipendiumsplätze im Vollzeit-Studienmodell der LDT.

Vor diesem Hintergrund freut sich der Stiftungsvorstand (BTE-Hauptgeschäftsführer Jürgen Dax, Digel-Chef Jochen Digel und BTE-Ehrenpräsident Klaus J. Stange) über Zustiftungen aus der Branche. Wie dies aussehen kann, zeigte das kürzlich gefeierte Jubiläumstreffen des Abschlussjahrgangs 1968 an der LDT Nagold, bei dem insgesamt 1.000 Euro für die Fachakademie als Spende zusammen kam.

Hinweis: Alle Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Interessenten wenden sich an die LDT-Stiftung, c/o BTE, Ass. Jürgen Dax.

Weitere Informationen:
LDT-Stiftung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018 (c) BTE/BLE/VDB
T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018
30.07.2018

Was verdient der Modehandel an einem Kleidungsstück?

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

Tatsächlich verbleibt zumindest dem mittelständischen Modefachhandel in der Regel nach Abzug aller Kosten nur ein vergleichsweise bescheidener Gewinn. Basierend auf den Ergebnissen des BTE-Jahresbetriebsvergleichs von 2016 hat der BTE am Beispiel eines T-Shirts verdeutlicht, dass einem Verkaufspreis von 29 Euro im Durchschnitt anteilige Kosten eines Händlers in Höhe von 27,98 Euro gegenüberstehen.

Allein 12,23 Euro fallen als Einkaufspreis für das Shirt an, weitere 4,64 Euro müssen als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Zu diesen warenbezogenen Kosten in Höhe von insgesamt 16,87 Euro kommen noch anteilige Personalkosten (6,06 Euro), Miete inkl. Nebenkosten (2,32 Euro), Kosten für Werbung (0,78 Euro), für Zinsen und Abschreibungen (0,64 Euro) und sonstige Kosten (1,31 Euro) hinzu. Dem Modefachhandel bleibt damit beim Verkauf eines Bekleidungsstücks zum Preis von 29 Euro im Durchschnitt lediglich ein Gewinn in Höhe von 1,02 Euro. Hiervon sind dann z.B. noch Ertragssteuern an das Finanzamt zu entrichten.

Wichtig: Diese Kenntnis über die Ertragssituation im mittelständischen Modefachhandel fehlt auch bei (zu) vielen (Verkaufs-)Mitarbeitern. Dadurch kann bei diesen schnell der Eindruck entstehen, sie arbeiteten für vergleichsweise wenig Geld, während sich Inhaber bzw. Geschäftsführung üppige Gewinne auszahlen. Für die Motivation ist diese Fehleinschätzung sicherlich nicht förderlich.

Der BTE empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die tatsächliche betriebswirtschaftliche Situation im eigenen Geschäft oder zumindest in der Branche aufzuklären. Vor allem die Kostensituation dürften viele vollkommen falsch einschätzen. Wer seine eigenen Zahlen nicht preisgeben möchte, kann dazu z.B. die Daten des BTE-Betriebsvergleichs verwenden.

Hinweis: Die der Grafik zugrunde liegenden Ergebnisse des BTE-Jahresbetriebsvergleichs für das Jahr 2016 sind – neben anderen statistischen und fachlichen Brancheninformationen – im BTE-Taschenbuch 2018 veröffentlicht. Dies ist zum Preis 22 Euro plus MwSt. und Versandkosten zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.

Weitere Informationen:
Modehandel Preisgestaltung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.07.2018

Lagerabbau: Sommer-Schluss-Verkauf nutzen!

  • BTE empfiehlt Start am 30. Juli 2018

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Im März behinderte das lange winterliche Wetter den Start in die Frühjahrssaison, seit April herrschen fast übergangslos sommerliche Temperaturen vor. Als Folge ist vor allem die Übergangsware oft liegen geblieben, so dass der Umsatz im stationären Modefachhandel nach ersten BTE-Berechnungen im Durchschnitt um etwa zwei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte.

Als Folge sind vor allem die Bestände an Frühjahrsware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 30. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

  • BTE empfiehlt Start am 30. Juli 2018

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Im März behinderte das lange winterliche Wetter den Start in die Frühjahrssaison, seit April herrschen fast übergangslos sommerliche Temperaturen vor. Als Folge ist vor allem die Übergangsware oft liegen geblieben, so dass der Umsatz im stationären Modefachhandel nach ersten BTE-Berechnungen im Durchschnitt um etwa zwei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte.

Als Folge sind vor allem die Bestände an Frühjahrsware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 30. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen nicht zu unterschätzenden PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich längst nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle wie z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter, Instagram oder Facebook sollten dafür verwendet werden.

Hinweis: Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden im Vorfeld  wieder entsprechende Pressemeldung zum Sommer-Schluss-Verkauf verbreiten, die erfahrungsgemäß zahlreiche Berichte in den Medien auslösen. Die entsprechende BTE-Meldung ist im Internet unter www.bte.de einzusehen.

Weitere Informationen:
SSV Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

16.07.2018

Ausbildung: „Fachwissen Textileinzelhandel“ nutzen

  • In den meisten Bundesländern starten die neuen Auszubildenden in Kürze ins Berufsleben.

Zur fachlichen Ausbildung eignet sich in diesem Zusammenhang die Ende 2015 komplett überarbeitete und erweiterte 7. Auflage des bewährten Lehrbuchs „Fachwissen Textileinzelhandel“. Es wurde unter Mitwirkung des BTE von erfahrenen Pädagogen für den Berufsschulunterricht erstellt und eignet sich für alle Beschäftigten im Textileinzelhandel, besonders für Auszubildende (Verkäufer/-in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel) und Seiteneinsteiger.

Das Fachbuch erhält auf 398 farbig gestalteten Seiten einen betriebswirtschaftlich-verkaufskundlichen Teil (Einkauf, Verkauf, Marketing, Recht, Warenwirtschaft, Personalwesen) und einen warenkundlichen Teil mit vielen Praxisbeispielen. Damit ist es optimal geeignet als Nachschlagewerk (umfangreiches Stichwortverzeichnis), zum Selbstlernen (jede Seite eine komplette Einheit) und zur Prüfungsvorbereitung.

  • In den meisten Bundesländern starten die neuen Auszubildenden in Kürze ins Berufsleben.

Zur fachlichen Ausbildung eignet sich in diesem Zusammenhang die Ende 2015 komplett überarbeitete und erweiterte 7. Auflage des bewährten Lehrbuchs „Fachwissen Textileinzelhandel“. Es wurde unter Mitwirkung des BTE von erfahrenen Pädagogen für den Berufsschulunterricht erstellt und eignet sich für alle Beschäftigten im Textileinzelhandel, besonders für Auszubildende (Verkäufer/-in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel) und Seiteneinsteiger.

Das Fachbuch erhält auf 398 farbig gestalteten Seiten einen betriebswirtschaftlich-verkaufskundlichen Teil (Einkauf, Verkauf, Marketing, Recht, Warenwirtschaft, Personalwesen) und einen warenkundlichen Teil mit vielen Praxisbeispielen. Damit ist es optimal geeignet als Nachschlagewerk (umfangreiches Stichwortverzeichnis), zum Selbstlernen (jede Seite eine komplette Einheit) und zur Prüfungsvorbereitung.

Hinweis: Das Lehrbuch „Fachwissen Textileinzelhandel“ ist zum Brutto-Verkaufspreis von 41,30 Euro zzgl. Versandkosten zu bestellen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Internet-Shop unter www.shop.bte.de.

 

Weitere Informationen:
BTE Ausbildung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

16.07.2018

BTE - Influencer-Werbung nutzen?

  • Auch für mittelständische Modehäuser praktikabel

In den letzten Jahren hat sich Influencer-Werbung in der Modebranche stark ausgebreitet. Viele bekannte Marken und auch etliche große Modehändler arbeiten mittlerweile mit populären Bloggern, You Tubern oder Instagrammern zusammen, um ihre Kollektionen bzw. Sortimente über deren Beiträge bekannt zu machen. Influencer mit einer sechs- bis siebenstelligen Zahl von Followern verlangen dafür allerdings mittlerweile nicht selten vier- bis fünfstellige Beträge.

Trotzdem können auch mittelständische Modehäuser diese Art von Werbung für ihre Zwecke nutzen. Denn praktisch in jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile eine ansehnliche Zahl von Influencern im Bereich Mode und Lifestyle, über die man mindestens eine hohe vierstellige Zahl von Mode-Interessierten erreichen kann. Speziell bei den Instagrammern handelt es sich meist um Schüler oder Studenten, vereinzelt „jobben“ sie aber sogar im Modehandel.

  • Auch für mittelständische Modehäuser praktikabel

In den letzten Jahren hat sich Influencer-Werbung in der Modebranche stark ausgebreitet. Viele bekannte Marken und auch etliche große Modehändler arbeiten mittlerweile mit populären Bloggern, You Tubern oder Instagrammern zusammen, um ihre Kollektionen bzw. Sortimente über deren Beiträge bekannt zu machen. Influencer mit einer sechs- bis siebenstelligen Zahl von Followern verlangen dafür allerdings mittlerweile nicht selten vier- bis fünfstellige Beträge.

Trotzdem können auch mittelständische Modehäuser diese Art von Werbung für ihre Zwecke nutzen. Denn praktisch in jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile eine ansehnliche Zahl von Influencern im Bereich Mode und Lifestyle, über die man mindestens eine hohe vierstellige Zahl von Mode-Interessierten erreichen kann. Speziell bei den Instagrammern handelt es sich meist um Schüler oder Studenten, vereinzelt „jobben“ sie aber sogar im Modehandel.

Hochinteressant ist Influencer-Marketing vor allem für den jüngeren Markt, da weit mehr als 80 Prozent der Instagram-Nutzer 39 Jahre und jünger sind (Stand 2017). Im Folgenden daher drei Beispiele, wie mittelständische Modehändler solche Werbung in der Praxis organisiert und umgesetzt haben:

  • Ein höhergenriges Modehaus hat mittlerweile schon drei Handelsfachwirte eingestellt, die laut Stellenausschreibung auch als Influencer/in bzw. Model für das Geschäft tätig sind. Dies hat auch die Attraktivität des Ausbildungsplatzes erhöht und gute Abiturienten/innen angelockt, die sich häufig nicht für eine Ausbildung im Modehandel interessieren. Die Beiträge werden dann auch für die Website (Blog) und die Facebook-Seite verwendet, daher werden für die Shootings (auch) professionelle Fotografen eingesetzt.
  • Ein mittelständischer Filialist hat drei Influencer aus der Region gewonnen, indem er Instagrammer angesprochen hat, die bisher schon Posts des Unternehmens geliked bzw. geteilt hatten. Die Zusammenarbeit ist preisgünstig und beschränkt sich auf moderate Rabatte und gelegentliche kostenfreie Teile. Die Kosten liegen um den Faktor fünf bis zehn günstiger als Printwerbung. Der Zeitaufwand für Planung und Kontrolle ist gering.
  • Ein anderes Modehaus ermutigt seine (jüngeren) Mitarbeiter, aktiv bei Instagram, Snapchat oder Facebook Mode-Posts über ihre privaten Accounts zu versenden.

Auch andere Beispiele zeigen, dass Influencer-Werbung auch für mittelständische Unternehmen eine sinnvolle Alternative sein kann. Der damit verbundene (zeitliche) Aufwand ist allerdings sehr unterschiedlich und hängt davon ab, inwieweit das Unternehmen die Inhalte steuern will.

Weitere Informationen:
Influencer Social Media BTE
Quelle:

BTE/BLE/VDB

16.07.2018

BTE-Veranstaltungen im zweiten Halbjahr

Im zweiten Halbjahr 2018 führt der BTE wieder eine Reihe von praxisorientierten Seminaren, Kongressen und Ausstellungen durch. Zum Vormerken die bereits feststehenden Veranstaltungen im Überblick:

  • Seminar „Mitarbeiterproduktivität steigern”, 5. September in Köln.
  • Seminar „Kosten identifizieren und reduzieren“, 27. September in Köln.
  • Deutscher Modehandelskongress 2018 von BTE und TextilWirtschaft, 7./8. November in Düsseldorf.
  • Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“, 13. November in Köln.
  • BTE/EHI-Kongress „Energie-Management im Einzelhandel“, 27./28. November in Köln.
  • Seminar „Textilkennzeichnung von A bis Z”, 29. November in Köln.

 Nähere Informationen zu den Veranstaltungen im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Im zweiten Halbjahr 2018 führt der BTE wieder eine Reihe von praxisorientierten Seminaren, Kongressen und Ausstellungen durch. Zum Vormerken die bereits feststehenden Veranstaltungen im Überblick:

  • Seminar „Mitarbeiterproduktivität steigern”, 5. September in Köln.
  • Seminar „Kosten identifizieren und reduzieren“, 27. September in Köln.
  • Deutscher Modehandelskongress 2018 von BTE und TextilWirtschaft, 7./8. November in Düsseldorf.
  • Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“, 13. November in Köln.
  • BTE/EHI-Kongress „Energie-Management im Einzelhandel“, 27./28. November in Köln.
  • Seminar „Textilkennzeichnung von A bis Z”, 29. November in Köln.

 Nähere Informationen zu den Veranstaltungen im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
Seminar
Quelle:

BTE/BLE/VDB

09.07.2018

EHI-Energiemanagement Award: Vorreiter werden ausgezeichnet

Im Rahmen des 11. Kongresses „Energiemanagement im Einzelhandel“, den der BTE und das EHI Retail-Institut am 27./28. November 2018 in Köln ausrichten, wird auch wieder der „Energie Management Award (EMA)“ verliehen. Unternehmen, die in der Handelspraxis zukunftsweisende Energieeffizienztechnologien einsetzen oder herausragende Energieeffizienzprojekte betreuen, können noch bis 31. August die Chance zur Bewerbung nutzen.

Die Preise werden in drei Kategorien vergeben. Weitere Informationen unter www.energiekongress.com.

Im Rahmen des 11. Kongresses „Energiemanagement im Einzelhandel“, den der BTE und das EHI Retail-Institut am 27./28. November 2018 in Köln ausrichten, wird auch wieder der „Energie Management Award (EMA)“ verliehen. Unternehmen, die in der Handelspraxis zukunftsweisende Energieeffizienztechnologien einsetzen oder herausragende Energieeffizienzprojekte betreuen, können noch bis 31. August die Chance zur Bewerbung nutzen.

Die Preise werden in drei Kategorien vergeben. Weitere Informationen unter www.energiekongress.com.

Weitere Informationen:
Energieeinsparung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

09.07.2018

BTE gegen weitere Factory Outlet Center

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Aus den in dem Positionspapier aufgeführten Gründen spricht sich der BTE gegen die Ansiedlung weiterer Fabrikverkaufszentren in Deutschland aus! Angesichts der bereits bestehenden Flächenüberhänge im Textileinzelhandel, des Warenüberangebotes und des differenzierten Distributionsnetzes, sind weitere FOC abzulehnen. Jeder zusätzliche qm an Verkaufsfläche verschärft die bekannten Probleme einer Branche, in der viele Unternehmen aus Industrie und Handel ums Überleben kämpfen.

Der BTE erkennt dabei durchaus den aktuellen Strukturwandel, der zu der Ausbreitung von FOC geführt hat. Dieser muss sich aber vernünftig entwickeln und darf bewährte Vertriebskonzepte einer Branche nicht irreparabel schädigen. Und der Wandel muss innerhalb der geltenden wettbewerbsrechtlichen, städtebaulichen und baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Hinweis: Das Positionspapier kann eingesehen und downgeloaded werden unter http://www.bte.de (Rubrik: Fachthemen; Stichwort: Factory Outlet Center).

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

09.07.2018

Verkaufsdaten-Austausch: Kartellamt bestätigt BTE

In einem dem BTE vorliegenden Schreiben an einen bekannten Lieferanten der Branche hat das Bundeskartellamt aktuell die Warn-Hinweise des BTE bestätigt: Der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, kann einen Kartellrechtsverstoß darstellen, so das Bundeskartellamt in seinem Schreiben. Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.

Das Kartellamt fordert dann auf, von den Einzelhändlern nicht weiterhin die Übermittlung aktueller Verkaufsdaten mit Produkt und erzieltem VK zu fordern. Wie eine zeitversetzte Übermittlung zu bewerten ist, wird in dem Schreiben offen gelassen. Nach wohl überwiegender Meinung im Kartellrecht dürfte hier jedoch ein wesentlich geringeres juristisches Risiko vorliegen.

In einem dem BTE vorliegenden Schreiben an einen bekannten Lieferanten der Branche hat das Bundeskartellamt aktuell die Warn-Hinweise des BTE bestätigt: Der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, kann einen Kartellrechtsverstoß darstellen, so das Bundeskartellamt in seinem Schreiben. Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.

Das Kartellamt fordert dann auf, von den Einzelhändlern nicht weiterhin die Übermittlung aktueller Verkaufsdaten mit Produkt und erzieltem VK zu fordern. Wie eine zeitversetzte Übermittlung zu bewerten ist, wird in dem Schreiben offen gelassen. Nach wohl überwiegender Meinung im Kartellrecht dürfte hier jedoch ein wesentlich geringeres juristisches Risiko vorliegen.

Weitere Informationen:
Kartellrecht
Quelle:

BTE/BLE/VDB

09.07.2018

Falsche Daunenjacke: Urteil gegen Amazon

Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs „Daunenjacke“ für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz „Primaloft“ war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.

Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az  17 HK O 2290/17).

Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs „Daunenjacke“ für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz „Primaloft“ war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.

Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az  17 HK O 2290/17).

Weitere Informationen:
Daunen Verbraucherschutz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

02.07.2018

EFG: kostenlose DMI-Orderinfo

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom Deutschen Mode-Institut (DMI) für die EFG verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgte am 27. Juni 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich ein „Berlin-Review“, das die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom Deutschen Mode-Institut (DMI) für die EFG verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgte am 27. Juni 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich ein „Berlin-Review“, das die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Hinweis: Die Vorteilsgemeinschaft EFG bietet gegen einen geringen Jahresbeitrag darüber hinaus viele weitere Leistungen, z. B. Sonderkonditionen bei Kreditkarten, bei den Warenbezugskosten über Hängeversand und Paket-Dienstleister und bei Warenwirtschaftssystemen. Weitere Informationen über eine EFG-Mitgliedschaft bei Stefanie Fonrobert, Tel.: 0221/92 15 09-12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de. Dort können in der Rubrik „Leistungen“ alle Interessierte auch die EFG-DMI-Orderinfos zur vergangenen Orderrunde einsehen.

Weitere Informationen:
Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

02.07.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Publikationen und Downloads beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de, BTE-Webshop www.shop.bte.de. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

02.07.2018

Orderrunde: Saisonplanung weiter optimieren!

  • Zukunftsthemen nicht vergessen

Anfang Juli starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine weiter optimierte Saison- und Flächenplanung drehen, die sich am Kundenverhalten orientiert. Das bedeutet, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- und Flächenplanung anzupassen.

Unbedingt erforderlich ist es zudem, sich ausreichend Nachkauf-Budgets freizuhalten. Denn nur so kann man kurzfristig auf neu aufkommende Trends und ggf. auch auf Wetterkapriolen reagieren. Speziell in der zweiten Saisonhälfte lässt sich erfahrungsgemäß bei vielen Lieferanten sehr preisgünstig Ware am Lager absortieren.

Neben diesen „Hausaufgaben“ sollten aber auch wichtige Zukunftsthemen behandelt werden, mit denen man Kosten senken und/oder Umsätze steigern kann. Im Folgenden zwei Beispiele vom BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0“ Anfang Juni in Köln:

  • Zukunftsthemen nicht vergessen

Anfang Juli starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine weiter optimierte Saison- und Flächenplanung drehen, die sich am Kundenverhalten orientiert. Das bedeutet, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- und Flächenplanung anzupassen.

Unbedingt erforderlich ist es zudem, sich ausreichend Nachkauf-Budgets freizuhalten. Denn nur so kann man kurzfristig auf neu aufkommende Trends und ggf. auch auf Wetterkapriolen reagieren. Speziell in der zweiten Saisonhälfte lässt sich erfahrungsgemäß bei vielen Lieferanten sehr preisgünstig Ware am Lager absortieren.

Neben diesen „Hausaufgaben“ sollten aber auch wichtige Zukunftsthemen behandelt werden, mit denen man Kosten senken und/oder Umsätze steigern kann. Im Folgenden zwei Beispiele vom BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0“ Anfang Juni in Köln:

  • Bilddatenaustausch – Der Modehandel braucht für sein Marketing und die internen Abläufe digitale Bilddaten. Die für die Marktpartner sehr effiziente Plattform „Fashion Cloud“ hat zwar zuletzt einige bekannte Marken hinzu gewonnen, mit derzeit rund 280 angeschlossenen Brands gibt es aber noch viel Luft nach oben. Durch die „Verweigerer“ wird das Bilddaten-Handling im Handel unnötig verkompliziert und verteuert.
  • Digitale Regalverlängerung - Aktuell nutzen 19 Brands und rund 50 Modehändler die digitale Regalverlängerung von Fashion Cloud über die kostenfreie App „Clara“. Die App läuft weitgehend problemlos. Über 80 Prozent der so bestellten Waren werden nach Händlerangaben vom Kunden abgeholt, bei 60 Prozent kommt es dann sogar zu Zusatzverkäufen.

Fazit: Auf den anstehenden Messen und bei den nachfolgenden Orderterminen sollte ausreichend Zeit für solche Gespräche eingeplant werden!

 

Weitere Informationen:
Fashion Week
Quelle:

BTE/BLE/VDB

25.06.2018

BTE-Handelsbefragung: Jetzt kostenlos teilnehmen!

Der Modehandel steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Welche Zukunftsstrategien verfolgen deutsche Modeeinzelhändler? Wie begegnen die Unternehmen der digitalen Zukunft?

Diesem spannenden Themenkomplex geht der BTE gemeinsam mit der Hochschule DHBW Heilbronn in einer umfassenden Studie nach. Damit soll herausgefunden werden, mit welchen Strategien und Maßnahmen die Händler diesen Herausforderungen begegnen.

Der BTE lädt alle Modefachhändler ein, an der Onlinebefragung teilzunehmen. Die Umfrage erfolgt anonym und dauert etwa 10 Minuten. Die Ergebnisse der Onlinebefragung werden Teilnehmern anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Interessenten finden den Online-Zugang zur Umfrage auf der BTE-Website www.bte.de (Link auf Startseite).

Der Modehandel steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Welche Zukunftsstrategien verfolgen deutsche Modeeinzelhändler? Wie begegnen die Unternehmen der digitalen Zukunft?

Diesem spannenden Themenkomplex geht der BTE gemeinsam mit der Hochschule DHBW Heilbronn in einer umfassenden Studie nach. Damit soll herausgefunden werden, mit welchen Strategien und Maßnahmen die Händler diesen Herausforderungen begegnen.

Der BTE lädt alle Modefachhändler ein, an der Onlinebefragung teilzunehmen. Die Umfrage erfolgt anonym und dauert etwa 10 Minuten. Die Ergebnisse der Onlinebefragung werden Teilnehmern anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Interessenten finden den Online-Zugang zur Umfrage auf der BTE-Website www.bte.de (Link auf Startseite).

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/VDB

25.06.2018

Kreditkarte: Sonderkonditionen über EFG

Immer noch zahlen viele Textileinzelhändler Kreditkarten-Disagios von mehr als zwei Prozent. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von rund 2,1 Prozent in Rechnung gestellt, selbst Disagios bis zu drei Prozent kommen noch vor.

Dabei lassen sich über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) in diesem Bereich leicht Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze ab ca. 0,82 Prozent für private Kreditkarten von Mastercard und VISA realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ ist da schnell ein Prozentpunkt gespart, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von 800 EUR entspricht.

Immer noch zahlen viele Textileinzelhändler Kreditkarten-Disagios von mehr als zwei Prozent. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von rund 2,1 Prozent in Rechnung gestellt, selbst Disagios bis zu drei Prozent kommen noch vor.

Dabei lassen sich über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) in diesem Bereich leicht Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze ab ca. 0,82 Prozent für private Kreditkarten von Mastercard und VISA realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ ist da schnell ein Prozentpunkt gespart, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von 800 EUR entspricht.

Aktuelle Informationen über das gesamte EFG-Angebots-Spektrum, das zahlreiche Sonderkonditionen von EDV-Warenwirtschaft über Visual Merchandising bis hin zum Warenbezug (günstiger, gewichtsunabhängiger Paketbezug und –versand sowie Hängeversand) enthält, sind bei der EFG-Geschäftsstelle erhältlich. Alle Sonderkonditionen können gegen eine geringe Jahresgebühr genutzt werden. Weitere Informationen bei der EFG, Frau Fonrobert/Frau Bausch, Tel. 0221/921509-12, Fax –10, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

Weitere Informationen:
Kreditkarten European Fashion Group
Quelle:

BTE/BLE/VDB

25.06.2018

BTE: Sommer-Schluss-Verkauf erst ab 30. Juli

  • Moderater Start in die Reduzierungsphase

Obwohl die Umsatzentwicklung des Modehandels in den letzten Wochen - auch aufgrund hoher Vorlagen - gegenüber dem Vorjahr meist rückläufig war, blieb es bis Mitte Juni an der Preisfront noch vergleichsweise ruhig. Zwar gab es bereits erste „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber mit 20 bis 30 Prozent Nachlass noch verhältnismäßig moderat. In der Außendarstellung beschränkten sich die allermeisten Häuser zudem auf eine vergleichsweise zurückhaltende Werbung im Schaufenster und zum Teil auf Mailing-Aktionen.

Tatsächlich ist in diesem Stadium der Saison meist nur ein kleiner Teil der Bekleidung überhaupt reduziert. Dies betrifft in der Regel Übergangsware und ältere Monatsprogramme. Vor allem die Frühjahrsware ist aufgrund der frühen sommerlichen Temperaturen schlecht abgeflossen.

  • Moderater Start in die Reduzierungsphase

Obwohl die Umsatzentwicklung des Modehandels in den letzten Wochen - auch aufgrund hoher Vorlagen - gegenüber dem Vorjahr meist rückläufig war, blieb es bis Mitte Juni an der Preisfront noch vergleichsweise ruhig. Zwar gab es bereits erste „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber mit 20 bis 30 Prozent Nachlass noch verhältnismäßig moderat. In der Außendarstellung beschränkten sich die allermeisten Häuser zudem auf eine vergleichsweise zurückhaltende Werbung im Schaufenster und zum Teil auf Mailing-Aktionen.

Tatsächlich ist in diesem Stadium der Saison meist nur ein kleiner Teil der Bekleidung überhaupt reduziert. Dies betrifft in der Regel Übergangsware und ältere Monatsprogramme. Vor allem die Frühjahrsware ist aufgrund der frühen sommerlichen Temperaturen schlecht abgeflossen.

Der BTE rät dringend davon ab, bereits jetzt aktuelle Sommerware zu reduzieren oder dem Kunden werblich eine große Reduzierungswelle vorzugaukeln. Die Modebranche braucht im zunehmend härter werdenden Markt vielmehr eine ausreichend lange Phase mit regulären Preisen, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können.

Das ist umso wichtiger, als die Kostenbelastung zuletzt eher zugenommen hat. Etliche Unternehmen haben in die Digitalisierung investiert und auch die Kosten für Werbung sind aufgrund der neuen Medien oftmals gestiegen. Und aktuell gibt es wenig Anzeichen, dass der Modehandel seine Kosten künftig problemlos senken kann. Schließlich dürfte auch die Personalkostenbelastung künftig wachsen.

Ohnehin läuft man nach Ansicht des BTE mit früher Sale-Plakatierung in die Irre. Bei normalem Witterungsverlauf wird im Mainstream-Markt frühestens in der zweiten August-Hälfte der Start in die Herbstsaison wirklich gelingen. Wer also jetzt schon mit breiter Reduzierungswerbung startet, kann in den nächsten zwei Monaten beim Kunden nur mit großen Anstrengungen neue sinnvolle Impulse setzen.

Hinweis: Ende und Höhepunkt der Reduzierungsphase bildet auch in dieser Saison wieder der Schlussverkauf, für dessen Start der BTE den 30. Juli 2018 empfiehlt. Erfahrungsgemäß wird dieser Termin auch von den Medien durch entsprechende Berichte begleitet und beschert der Branche kostenlose PR und zusätzliche Frequenz zum Abverkauf der Saison-Restware.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

Neue Datenschutzverordnung umgesetzt?

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

Abmahnrisiko bei Homepage, Newsletter und Kameraüberwachung

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Etliche Behördenvertreter haben bereits angekündigt, dass die Datenschutzbehörden in den ersten Monaten keine oder kaum Kontrollen von sich aus durchführen, ein Freifahrschein für Untätigkeit ist dies aber keinesfalls!

Anzeigen und Abmahnungen können nämlich auch von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen kommen. Das größte Risiko besteht dann bei Fehlern, die leicht von Außenstehenden zu erkennen sind. Besonders betroffen sind:

  • Die Website - Die Datenschutzerklärung auf der Website muss den neuen Anforderungen entsprechen. Der Punkt „Datenschutz“ sollte dabei auf der Startseite separat aufgeführt werden Eine Muster-Datenschutzerklärung kann über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert werden. Außerdem verfügbar sind dort Muster-Datenschutzerklärungen für Verkäufe über Ebay und Amazon.
  • Der Newsletter – Die Einwilligungserklärung für den Versand von Newslettern muss durch eine „eindeutig bestätigende Handlung“ erfolgen. Die Möglichkeit des Abbestellens (Opt-Out) allein reicht nicht.
  • Die Kameraüberwachung - Seit 25. Mai gilt ein neues Formblatt für den vorgeschriebenen Aushang, das deutlich mehr Angaben als bisher erfordert und deutlich sichtbar anzubringen ist. Neben dem Hinweisschild fordern die Datenschutzbehörden die Auslage eines ausführlichen Informationsblattes an gut zugänglicher Stelle mit Informationen u.a. zu Auskunfts-,  Löschungs- und Beschwerderechten. Entsprechende Vorlagen können von den Websites der Datenschutzbehörden heruntergeladen werden kann

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

GEMA-Sondertarif für Fußball-WM

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

In einigen Fällen kann allerdings der reguläre Fernsehtarif (für zwei Monate) günstiger sein als der GEMA-Sondertarif. Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte bis 106 cm Bilddiagonale (= 42 Zoll) aufgestellt werden. Weitere Details enthält das HDE-Merkblatt „Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft 2018“, das über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert oder unter www.einzelhandel.de (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:
Fußball-WM Spielübertragung Modehäuser
Quelle:

BTE/BLE/VDB