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03.07.2019

BTE Clearing-Center wächst weiter

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 
Auch die Zahl der angeschlossenen Lieferanten ist hoch. Insgesamt sind fast 600 Lieferanten mit rund 1.050 Markenkollektionen angebunden. Jährlich werden mittlerweile ca. 15 Millionen Daten konvertiert. Abgewickelt werden dabei folgende Geschäftsvorgänge: Artikelstammdaten/Preiskataloge (PRICAT), Bestellungen (ORDERS), Bestellbestätigungen (ORDRSP), Lieferscheine (DESADV), Abverkaufsmeldungen (SLSRPT), Lagerbestandsberichte (INVRPT), Rechnungen (INVOIC+eINVOIC), Wareneingangsmeldung (RECADV) und Zahlungsavise (REMADV).
 
Voraussetzung für die Nutzung des BTE Clearing-Centers ist lediglich die Anbindung des verwendeten EDV-Warenwirtschaftssystems. Rund 30 WWA-Systemanbiete des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels verfügen über die BTE-Schnittstelle. Die meisten der angeschlossenen Händler verwenden die Systeme von Fee und Prohandel, auf Platz 3 steht Advarics, das mit ihrer Cloud-Lösung im Fashionmarkt zuletzt stark zugelegt hat. In der Nutzer-Rangliste folgen dann: Limmersoft, DdD, Futura, Intelligix, Subsidia, HIS-Ariston, IRICS, BSP-BITS, Imperial, Landau, ECC/ETOS und BE-terna. Die Breite der verwendeten WWS-Systeme zeigt auch, wie groß das Spektrum der Clearing-Center-Nutzer mit Blick auf Unternehmensgröße, Lifestyle-Segment und Geschäftsmodell ist.
 
Hinweis: Neben dem Datenaustausch bietet das BTE Clearing-Center auch komfortable Archivlösungen und die papierlose, elektronische Rechnungsabwicklung. Informationen zum gesamten Angebot im Internet unter www.bte-clearing-center.de oder direkt beim BTE, Stefanie Fonrobert/Gudrun Höck, Tel. 0221/921509-12/11, E-Mail clearingcenter@bte.de.

Weitere Informationen:
Clearing-Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

18.06.2019

BTE empfiehlt Sommer-Schluss-Verkauf erst ab 29. Juli

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 
Der BTE rät dringend davon ab, bereits jetzt aktuelle Sommerware zu reduzieren oder dem Kunden werblich eine große Reduzierungswelle vorzugaukeln. Die Modebranche braucht im zunehmend härter werdenden Markt vielmehr eine ausreichend lange Phase mit regulären Preisen, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können. Sollte sich der meteorologische Start in den Herbst erneut nach hinten verschieben, funktioniert das nur über eine längere Normalpreisphase in der Saisonmitte. Echte Sommerware kann man bei passender Witterung bis weit in den Juli hinein zum vollen Preis verkaufen.
 
Hinweis: Für den diesjährigen Start in den Sommer-Schluss-Verkauf empfiehlt der BTE den 29. Juli 2019. Erfahrungsgemäß wird dieser Termin auch von den Medien durch entsprechende Berichte begleitet und beschert der Branche kostenlose PR und zusätzliche Frequenz zum Abverkauf der Saison-Restware. Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden vor dem Schlussverkauf wieder entsprechende Pressemeldungen verbreiten.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2019

Neues Verpackungsgesetz: Erste Händler abgemahnt

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Versandverpackungen an (Online)Kunden,
  • für den Kunden kostenfreies Geschenk- oder Seidenpapier,
  • selbst erstellte (Preis-)Etiketten an der Ware,
  • Tragetüten, wenn diese nicht nachweislich vom Hersteller lizenziert wurden,
  • Briefumschläge(!), in denen der Händler Werbung etc. an seine Kunden schickt und
  • Verpackungen von Wareneinkäufen im Ausland, wenn er für den Transportweg haftet.

Problematisch für Verweigerer: Im öffentlichen Register LUCID kann jedermann einsehen, welche Händler (und Lieferanten) sich bereits registriert haben. Wenn ein Modehändler also online verkauft - auch über Amazon oder Ebay - und sich nicht registriert hat, ist der Gesetzesverstoß offensichtlich. Tatsächlich erhielten bereits bundesweit Händler mit dieser Fall-Konstellation entsprechende Abmahnungen von Rechtsanwälten zugeschickt.

Hinweis: Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Online-Händler (für Versandverpackungen) gibt es nur im Fall gebrauchter Verpackungen. Sind diese bereits - wie z.B. Schuhkartons - nachweislich an einem dualen System beteiligt, entfällt hierfür die Registrierungspflicht. Angemeldet werden müssten dann nur darüber hinaus gehende Verpackungen (Kordel, Klebeband etc.).

BTE-Tipp: Jeder Textilhändler sollte prüfen, ob er unter die Voraussetzungen des Verpackungsgesetzes fällt. Wer (auch) online verkauft, sollte sich schnellstens in dem öffentlichen Register LUCID unter www.verpackungsregister.org registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen. In der preisgünstigsten Variante liegen die jährlichen Kosten lediglich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Weitere Informationen:
Verpackungsgesetz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

27.05.2019

BTE-Jahresbetriebsvergleich 2018: Jetzt teilnehmen!

  • Einsendeschluss Anfang Juli

Wer am BTE-Jahresbetriebsvergleich für das Jahr 2018 teilnehmen möchte, sollte möglichst bald aktiv werden. Einsendeschluss für die ausgefüllten Fragebögen ist offiziell der 1. Juli 2019, aber auch einige Tage später können die Meldungen noch berücksichtigt werden. Die Teilnehmer erhalten die Auswertung dann im Laufe des Augusts. Ganz aktuell ist dann z.B. der Durchschnittswert der angesetzten Teilwertabschläge für 2017 und 2018, der bei Betriebsprüfungen hilfreich sein kann.

Wichtiges Argument für die Teilnahme: Durch die Rating-Vorgaben der Banken wird die regelmäßige Überprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit (Controlling) immer dringlicher. Speziell der Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlich gelagerter Unternehmen der Branche kann hier sehr hilfreich sein und sich positiv auf das Banken-Rating auswirken. Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist damit besonders sinnvoll für jedes Unternehmen im Textilfachhandel, das mit Bankkrediten arbeitet.

  • Einsendeschluss Anfang Juli

Wer am BTE-Jahresbetriebsvergleich für das Jahr 2018 teilnehmen möchte, sollte möglichst bald aktiv werden. Einsendeschluss für die ausgefüllten Fragebögen ist offiziell der 1. Juli 2019, aber auch einige Tage später können die Meldungen noch berücksichtigt werden. Die Teilnehmer erhalten die Auswertung dann im Laufe des Augusts. Ganz aktuell ist dann z.B. der Durchschnittswert der angesetzten Teilwertabschläge für 2017 und 2018, der bei Betriebsprüfungen hilfreich sein kann.

Wichtiges Argument für die Teilnahme: Durch die Rating-Vorgaben der Banken wird die regelmäßige Überprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit (Controlling) immer dringlicher. Speziell der Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlich gelagerter Unternehmen der Branche kann hier sehr hilfreich sein und sich positiv auf das Banken-Rating auswirken. Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist damit besonders sinnvoll für jedes Unternehmen im Textilfachhandel, das mit Bankkrediten arbeitet.

Hinzu kommt: Für die Handelsverbände ist es überaus wichtig, repräsentative betriebswirtschaftliche Daten aus dem mittelständischen Textilfachhandel zu erhalten, um gegenüber politischen Stellen im Interesse der Branche glaubwürdig argumentieren zu können.

Der Erhebungsbogen ist leicht auszufüllen. Es ist für viele Erfassungs-Positionen möglich, absolute Euro-Werte oder als Alternative (selbst errechnete) relative Ergebniswerte (als Prozentangaben) zu melden. Viele Angaben können zudem direkt aus der BWA oder der Warenwirtschaft übernommen werden.

Abgewickelt wird der BTE-Jahresbetriebsvergleich über das Institut des Deutschen Textileinzelhandels, Köln. Selbstverständlich werden alle gemeldeten Daten streng vertraulich behandelt. Die Teilnahme am BTE-Betriebsvergleich ist für alle Unternehmen aus dem Textileinzelhandel kostenfrei.

BTE-Appell: Beteiligen Sie sich am BTE-Jahresbetriebsvergleich. Den Erhebungsbogen für 2018 kann man über die BTE-Internet-Homepage (www.bte.de, Rubrik „Fachthemen“, Stichwort „Betriebsvergleich“) ausdrucken oder aber kostenfrei anfordern beim BTE, E-Mail: augustin@bte.de.   

 

Weitere Informationen:
Jahresbetriebsvergleich
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Jürgen Dax (c) BTE e.V.
Jürgen Dax
25.04.2019

BTE-Hauptgeschäftsführung: Rolf Pangels folgt auf Jürgen Dax

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Weitere Informationen:
Jürgen Dax Rolf Pangels
Quelle:

BTE/BLE/VDB

14.03.2019

Einzelhandelsumsatz mit Textilien und Bekleidung sinkt leicht auf 65 Mrd. Euro

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2018 um rund 1,5 Prozent gesunken. „Hauptursache für den Rückgang war das extrem lange sommerliche Wetter, das im Frühjahr und Herbst das Geschäft mit Übergangsware massiv beeinträchtigt hat und durch überdurchschnittliche Umsätze mit Sommerware nicht kompensiert werden konnte“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. Als Folge  sank das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit auf ca. 65 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften im letzten Jahr durchschnittlich zwei bis drei Prozent Umsatz verloren haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Kik, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Minus von rund ein Prozent kaum besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind dabei zum Teil beträchtlich.

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2018 um rund 1,5 Prozent gesunken. „Hauptursache für den Rückgang war das extrem lange sommerliche Wetter, das im Frühjahr und Herbst das Geschäft mit Übergangsware massiv beeinträchtigt hat und durch überdurchschnittliche Umsätze mit Sommerware nicht kompensiert werden konnte“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. Als Folge  sank das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit auf ca. 65 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften im letzten Jahr durchschnittlich zwei bis drei Prozent Umsatz verloren haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Kik, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Minus von rund ein Prozent kaum besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind dabei zum Teil beträchtlich.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2018 rund fünf Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von gut 22 Prozent.

Auf den Bekleidungsfachhandel, zu dem statistisch auch Filialisten wie C&A, Kik oder P&C zählen, entfielen im Jahr 2018 rund 32 Milliarden Euro. Weitere rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. „Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Fachgeschäfte damit auf einen Marktanteil von 57 Prozent“, rechnet Augustin. Der Distanzhandel erzielte nach BTE-Schätzungen in 2018 einen Umsatz in Höhe von 14,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch einmal ca. 13,5 Milliarden Euro Textilumsatz der Warenhäuser, der Lebensmitteldiscounter und anderer Handelsbranchen, die textile Sortimente führen.

Für 2019 hofft der Textil- und Modehandel auf passenderes Wetter, um die Einbußen aus 2019 zumindest wieder ausgleichen zu können. Der Start in die Frühjahrssaison verlief bereits erfreulich und bescherte dem Modehandel speziell im Februar ein hohes einstelliges Umsatzplus.

Weitere Informationen:
Umsatz Fachhandel
Quelle:

BTE/BLE/VDB

07.03.2019

Amtliche Zahlen: Modefachhandel 2018 im Minus

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

Die BTE-Einschätzung beruht auf Umsatzmeldungen mehrerer unterschiedlicher Berichtskreise. Dazu zählt auch die gerade vorgelegte amtliche Umsatzstatistik des Statistischen Bundesamtes, die für den „Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung“ für 2018 ein Umsatzminus von 1,6 Prozent ausgewiesen hat. Basis dieser Berechnung ist eine 8-Prozent-Stichprobe.

Für den sehr mittelständisch geprägten „Einzelhandel mit vorwiegend Textilien“, der vor allem Betten- und Haustextilgeschäfte umfasst, wies das Statistische Bundesamt einen Umsatzrückgang in Höhe von 2,2 Prozent aus. Der Einzelhandel mit Gardinen, Teppichen etc. musste ein kleines Umsatzminus in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen.

Der „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ hat 2018 ebenfalls unter dem langen Sommer gelitten, konnte aber dennoch ein kleines Plus verbuchen. Laut amtlicher Statistik kam er im letzten Jahr auf ein Umsatzplus von 2,5 Prozent. Nach Schätzungen werden rund 90 Prozent dieser (Versand-)Umsätze online getätigt.

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE/BLE/VDB

07.03.2019

Stammdatenaustausch B2B2C: Neue Anwendungsempfehlung

  • Kostenloser Download für GS1 Complete-Anwender

Der BTE hat sich in der Vergangenheit immer für eine weitgehende Standardisierung des erweiterten Stammdatenaustausches zwischen dem Fashionhandel und seinen Lieferanten ausgesprochen. Vor allem das wachsende Online-Warenangebot vieler Modehäuser macht es dringend notwendig, dass auf einem effizienten Weg und in möglichst automatisierter Form die erforderlichen Daten dem Modehandel zur Verfügung gestellt werden. Denn die bisher zwischen den beiden Marktpartnern elektronisch ausgetauschten PRICAT-Daten reichen nicht aus, um im B2C-Geschäft vollständige und für den Endverbraucher verständliche bzw. verkaufsfördernde Produktbeschreibungen zu liefern. Von einem vereinfachten Content-Datenmodell profitiert auch die Markenindustrie, da bei sich ihr die Daten-Prozesse ebenfalls verschlanken.

  • Kostenloser Download für GS1 Complete-Anwender

Der BTE hat sich in der Vergangenheit immer für eine weitgehende Standardisierung des erweiterten Stammdatenaustausches zwischen dem Fashionhandel und seinen Lieferanten ausgesprochen. Vor allem das wachsende Online-Warenangebot vieler Modehäuser macht es dringend notwendig, dass auf einem effizienten Weg und in möglichst automatisierter Form die erforderlichen Daten dem Modehandel zur Verfügung gestellt werden. Denn die bisher zwischen den beiden Marktpartnern elektronisch ausgetauschten PRICAT-Daten reichen nicht aus, um im B2C-Geschäft vollständige und für den Endverbraucher verständliche bzw. verkaufsfördernde Produktbeschreibungen zu liefern. Von einem vereinfachten Content-Datenmodell profitiert auch die Markenindustrie, da bei sich ihr die Daten-Prozesse ebenfalls verschlanken.

Der BTE war daher gemeinsam mit dem Schwesterverband BDSE Handelsverband Schuhe treibende Kraft, dieses wichtige Thema bei der Rationalisierungsorganisation GS1 Germany neutral aufzuhängen und einvernehmlich von Markenherstellern, Multichannel-Modehändlern, Pure Playern sowie Plattformanbietern bearbeiten zu lassen. BTE und BDSE haben den Standardisierungsprozess zudem aktiv begleitet.

Vor kurzem konnten die Arbeiten abgeschlossen werden. Das Ergebnis steht nun allen Marktpartnern als gemeinsame, syntaxneutrale Anwendungsempfehlung „Erweiterte Stammdaten für Fashion, Schuhe und Sport“ als Download unter https://www.gs1-germany.de/no_cache/gs1-standards/umsetzung/fachpublikationen/#c285 zur Verfügung. Für GS1 Complete-Anwender (EDI/GLN-Nutzer) ist der Download kostenfrei.

Der Datenübertragungsweg und das Datenformat wurden bewusst nicht vorgegeben, da von den Geschäftspartnern schon heute mehrere Formate – wie EANCOM, XML oder JSON - verwendet und verschiedene Übertragungswege – vom bilateralen Austausch bis zur Anbindung an Datenpools – genutzt werden. Ob und inwieweit in diesem Zusammenhang noch Formatbeschreibungen erstellt und nachgereicht werden, entscheidet sich in den nächsten Wochen.

An der Anwendungsempfehlung arbeiteten auch GS1-Vertreter aus Österreich, den Niederlanden und der Schweiz mit. In einem nächsten Schritt soll die internationale Akzeptanz dieser Content-Empfehlung weiter ausgebaut werden.

Quelle:

BTE/BLE/VDB

26.02.2019

Probleme durch Rabattschlachten, Konkurrenzdruck und Frequenzrückgang

  • Ergebnisse der aktuellen BTE-Befragung

2018 war für den mittelständischen Modefachhandel ein meist schwieriges Jahr. Das bestätigt eine aktuelle repräsentative BTE-Umfrage aus Januar/Februar 2019, wonach die Hälfte der Modegeschäfte ein mehr oder weniger großes Umsatzminus verkraften musste. Lediglich ein Viertel der teilnehmenden Unternehmen freuten sich über ein Plus und 26 Prozent erzielten zumindest ein Pari  (bis +/- 0,5 Prozent) gegenüber 2017. 49 Prozent mussten einen Umsatzrückgang hinnehmen, der bei 15 Prozent der Teilnehmer schlechter als drei Prozent ausfiel.

Nur etwas besser war die Entwicklung bei den Roherträgen. 37 Prozent meldeten eine Verbesserung, bei 19 Prozent war es gegenüber 2017 immerhin stabil. Die restlichen 44 Prozent mussten allerdings eine Verschlechterung verkraften.

  • Ergebnisse der aktuellen BTE-Befragung

2018 war für den mittelständischen Modefachhandel ein meist schwieriges Jahr. Das bestätigt eine aktuelle repräsentative BTE-Umfrage aus Januar/Februar 2019, wonach die Hälfte der Modegeschäfte ein mehr oder weniger großes Umsatzminus verkraften musste. Lediglich ein Viertel der teilnehmenden Unternehmen freuten sich über ein Plus und 26 Prozent erzielten zumindest ein Pari  (bis +/- 0,5 Prozent) gegenüber 2017. 49 Prozent mussten einen Umsatzrückgang hinnehmen, der bei 15 Prozent der Teilnehmer schlechter als drei Prozent ausfiel.

Nur etwas besser war die Entwicklung bei den Roherträgen. 37 Prozent meldeten eine Verbesserung, bei 19 Prozent war es gegenüber 2017 immerhin stabil. Die restlichen 44 Prozent mussten allerdings eine Verschlechterung verkraften.

Dem gegenüber stehen vielfach höhere Preis-Abschriften und gestiegene Kosten. So haben sich die Preisabschläge im letzten Jahr bei 43 Prozent der Umfrageteilnehmer erhöht und nur bei 26 Prozent verringert. Die restlichen 31 Prozent meldete keine nennenswerte Veränderung. Kaum anders verlief die Entwicklung der Kosten, die sich bei 49 Prozent erhöhten, aber nur bei 25 Prozent verbesserten. 26 Prozent sahen keine Veränderung.

Als Folge rechnen 46 Prozent der Umfrageteilnehmer mit einem schlechteren Betriebsergebnis, davon 19 Prozent sogar mit einem Rückgang von mehr als einem Prozentpunkt. 23 Prozent sehen kaum Veränderungen und immerhin 31 Prozent prognostizieren ein besseres Ergebnis.

Weiteres Ergebnis: Durchschnittsbon und Kundenfrequenz entwickeln sich weiter auseinander. So ging die Kundenfrequenz bei 74 Prozent der Umfrageteilnehmer zurück, bei 12 Prozent war sie zumindest stabil. Mehr Kunden kamen nur bei 15 Prozent der Modegeschäfte. Diese Verluste konnten auch nur teilweise durch höhere Kaufbeträge ausgeglichen werden. Schließlich erhöhten sich die Durchschnittsbons lediglich bei 49 Prozent, während sie bei 24 Prozent der Umfrageteilnehmer sogar fielen. Keine Veränderung vermeldeten 29 Prozent.

Aktuell bereitet dem Textilfachhandel die zu frühen und umfangreichen Preisreduzierungen die größten Sorgen. Auf einer Skala von 1 (kein Problem) bis 10 (sehr großes Problem) bewerteten die Umfrageteilnehmer die zunehmenden Rabattschlachten in der Branche mit dem „Spitzenwert“ von 9,2 als größtes Problem.  

Für 2019 sind die Erwartungen des Modehandels – sicher auch wegen der vergleichsweise niedrigen Vorlage - verhalten hoffnungsvoll: 45 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem Umsatzplus, weitere 37 Prozent mit einem Pari und lediglich 17 Prozent mit einem Rückgang.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/VDB

11.02.2019

Kaum Preissteigerungen in der Modebranche

  • Aktuelle Zahlen für 2018

Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt deutlich geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Bei Bekleidung waren die Preise praktisch unverändert, während sich die gesamte Lebenshaltung um fast zwei Prozent verteuerte. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.

  • Aktuelle Zahlen für 2018

Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt deutlich geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Bei Bekleidung waren die Preise praktisch unverändert, während sich die gesamte Lebenshaltung um fast zwei Prozent verteuerte. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.

Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg im Jahresdurchschnitt von 2017 auf 2018 minimal von 107,9 auf 108,0 (+ 0,1 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 114,1 auf 115,2 (+ 1,0 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 109,7 auf 110,8 (+ 1,0 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 110,8 auf 110,9 (+ 0,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise (ohne Kfz) erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 108,6 auf 110,6 (+ 1,8 %).

Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2017 auf 2018 unverändert bei 108,2 geblieben, während er bei Heimtextilien von 110,2 auf 111,4 (+ 1,1 %) stieg. Die Schuhpreise erhöhten sich von 110,1 auf 111,3 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,9 % von 109,3 auf 111,4 verteuert.

Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  2018 2017
Einzelhandel gesamt (ohne Kfz) 110,6 108,6
darunter mit überwiegend:    
Bekleidung    108,0 107,9
Textilien    115,2 114,1
Schuhen    110,8 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 110,9 110,8
Verbraucherpreisindex gesamt 111,4 109,3
darunter mit überwiegend:    
Bekleidung    108,2 108,2
Heimtextilien    111,4 110,2
Schuhen 111,3 110,1

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Januar 2019)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

11.02.2019

LDT-Studium: Kurzfristige Anmeldung noch möglich!

  • Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten

Kurzentschlossene können am 4. März 2019 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch wieder das neue Hybrid-Modell, bei dem seit März 2018 auch (Fach)Abiturienten ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.

Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern Studium und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.

  • Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten

Kurzentschlossene können am 4. März 2019 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch wieder das neue Hybrid-Modell, bei dem seit März 2018 auch (Fach)Abiturienten ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.

Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern Studium und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.

Hinweis: Der ebenfalls am 4. März startende „traditionelle“ Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h. mit einer abgeschlossenen (kaufmännischen) Ausbildung oder mit Abschluss in einem der Modebranche nahestehenden Beruf. Abiturienten reicht eine rund einjährige vorherige ‚Berufserfahrung‘ in Form einer Anstellung oder eines Praktikums.

Die Studieninhalte orientieren sich an den Erfordernissen der Modebranche. Sie bestehen zu zwei Drittel aus BWL und zu einem Drittel aus warenkundlichen und Fashion-relevanten Themen, die durch Ordertrainings und Exkursionen zu namhaften Handelsunternehmen und Modeherstellern abgerundet werden.

Die Studienzeit an der LDT Nagold wird von Partnerhochschulen der LDT weltweit anerkannt. Demzufolge können LDT-Absolventen in Irland, Holland, der USA sowie berufsbegleitend auch in Deutschland innerhalb eines kompakten ‚Top-Up-Bachelor-Programms‘ einen akademischen Abschluss zum Bachelor of Arts ‚International Business‘ oder ‚Marketing‘ erlangen.

NEU: Absolventen der LDT mit dem Abschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ und einer vierjährigen Berufspraxis können direkt in einen Masterstudiengang ‚Fashion & Retail Management‘ an der Partnerhochschule AMD (Akademie Mode & Design) in Düsseldorf, Hamburg, Berlin oder München einsteigen.

Hinweis: Nähere Informationen im Internet unter www.ldt.de und https://y.ldt.de/

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB

04.02.2019

BTE-Veranstaltungen im 1. Halbjahr

Im ersten Halbjahr 2019 führt der BTE wieder eine Reihe von praxisorientierten Seminaren und Kongressen in Köln durch. Zum Vormerken die bereits feststehenden Veranstaltungen im Überblick:

  • BTE-Kompetenz-Info „Per Smartphone-App Marketing-Kosten senken und Kunden entwickeln“ am 19. März.
  • BTE-Workshop „Kreativitätstechniken für Marketing, Blogs, Facebook & Co.“ am 20. März.
  • BTE-Seminar „Mitarbeiterführung 4.0: So steigern Sie die Produktivität Ihrer Mitarbeiter“ am 26. März.
  • BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0 – Profilierung des Modehandels lokal und digital“ am 4. Juni.
  • BTE-Workshop „Reklamationsmanagement im Modehandel“ am 25. Juni.

Hinweis: Weitere Informationen zu den aktuellen BTE-Veranstaltungen im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Im ersten Halbjahr 2019 führt der BTE wieder eine Reihe von praxisorientierten Seminaren und Kongressen in Köln durch. Zum Vormerken die bereits feststehenden Veranstaltungen im Überblick:

  • BTE-Kompetenz-Info „Per Smartphone-App Marketing-Kosten senken und Kunden entwickeln“ am 19. März.
  • BTE-Workshop „Kreativitätstechniken für Marketing, Blogs, Facebook & Co.“ am 20. März.
  • BTE-Seminar „Mitarbeiterführung 4.0: So steigern Sie die Produktivität Ihrer Mitarbeiter“ am 26. März.
  • BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0 – Profilierung des Modehandels lokal und digital“ am 4. Juni.
  • BTE-Workshop „Reklamationsmanagement im Modehandel“ am 25. Juni.

Hinweis: Weitere Informationen zu den aktuellen BTE-Veranstaltungen im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
BTE Seminar
Quelle:

BTE/BLE/VDB

18.12.2018

Neues Verpackungsgesetz: Verunsicherung im Modehandel

  • Viele Textilfachhändler betroffen

Bekanntlich tritt am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Etliche Anrufe beim BTE zeigen jedoch, dass die Verunsicherung im Modehandel nach wie vor groß ist. Daher im Folgenden einige Klarstellungen und Konkretisierungen:

  • Viele Textilfachhändler betroffen

Bekanntlich tritt am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Etliche Anrufe beim BTE zeigen jedoch, dass die Verunsicherung im Modehandel nach wie vor groß ist. Daher im Folgenden einige Klarstellungen und Konkretisierungen:

  • Verkaufsverpackungen (diese fallen üblicherweise beim Verbraucher als Abfall an) müssen grundsätzlich vom Erstinverkehrbringer (meist der Lieferant) registriert und lizensiert werden. Dazu zählen auch  Versandverpackungen an (Online)Kunden, für den Kunden kostenfreies Geschenkpapier und Etiketten an der Ware. Reine Preisetiketten ohne zusätzliche Angaben für den Kunden, wie z.B. die Größe, sind laut BTE-Recherchen keine Verpackung.
  • Ausnahmeregelungen sind bei Tragetaschen möglich. Diese Verpackungen können bereits vom Hersteller der Tüten registriert werden, was der Handel zur Arbeitserleichterung auch vereinbaren sollte. Diese Lizensierung muss dann auf der Rechnung des Tütenlieferanten vermerkt werden.
  • Bei Wareneinkäufen im Ausland ist für die Registrierung und Lizensierung der Verpackung grundsätzlich entscheidend, wer für den Transportweg haftet. Wer als Händler selbst Ware im Ausland einkauft und auf eigenes Risiko einführt, muss die Verkaufsverpackungen also selbst registrieren und lizensieren. Da für Ware mit bzw. in nicht registrierten Verpackungen ein Verkaufsverbot droht, sollte der Handel auch entsprechend tätig werden, wenn sich der zuständige ausländische Lieferant nicht an seine Verpflichtung hält.
  • Kleiderbügel, die mit dem Kleidungsstück verkauft werden, gelten bis zu einer Länge von 15 cm als Verkaufsverpackungen und müssen (in der Regel vom Lieferant) lizensiert werden. Größere Bügel konvertieren zu Transportverpackungen, wenn sie im Handel verbleiben. In diesem Fall ist grundsätzlich der Lieferant zur kostenfreien Rücknahme im Handel verpflichtet. Ansonsten kann gemäß § 34 Verpackungsgesetz ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Wichtig: Betroffene Händler müssen sich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID (www.verpackungsregister.org) registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen.

Hinweis: Der Handelsverband Technik BVT hat ein Merkblatt „Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel“ mit konkreten Ratschlägen und Adressen von Entsorgungsdienstleistern erstellt. Mitglieder im Einzelhandelsverband können das Merkblatt kostenfrei anfordern, ansonsten wird eine Schutzgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Kontakt: BVT, Tel. 0221/271660, E-Mail bvt@einzelhandel.de.

Weitere Informationen:
Verpackungsgesetz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

(c) BTE/BLE/VDB
30.10.2018

Betten-Presseaktion im Herbst nutzen

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Die letzten Presseaussendungen waren sehr erfolgreich. Die im Herbst 2017 verschickten  Bettentexte erreichten eine Auflage von zusammen rund sechs Millionen Abdrucken, was umgerechnet auf Anzeigen einen Wert von 150.000 Euro darstellt. Zusätzlich kam es zu Veröffentlichungen in etlichen Online-Portalen. Und selbst die weniger umfangreiche Frühjahrsaussendung aus dem März 2018 wurde bislang fast vier Millionen Mal von der Presse genutzt (Anzeigenwert ca. 100.000 Euro). Die bpd-Artikel dieses Jahres können unter www.vdb-verband.org (Rubrik: Presse) eingesehen und ggf. kopiert werden.

BTE-Tipp: Bettenfachgeschäfte und Textilhäuser mit Bettenabteilungen sollten ihre örtliche Tageszeitung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, kostenlos Pressetexte rund um das Bett zu erhalten. Bei der lokalen Zeitung kann ggf. eine „Woche des Bettes“ oder ähnliches angeregt werden. Interessierte Zeitungsredaktionen können die Artikel in druckfähiger Qualität kostenfrei aus dem Internet herunterladen unter www.akz-media.de.

Hinweis: Der Betten-Presse-Dienst ist beim BTE bzw. dem Verband der Bettenfachgeschäfte (VDB) angesiedelt. Schirmherren des bpd sind die beiden Einkaufsgemeinschaften ABK und Bettenring. Finanziert wird die Arbeit des bpd durch Förderbeiträge von rund 20 Firmen der Bettwäsche- und Bettwarenindustrie.

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB

01.10.2018

BTE-Präsidium plädiert für Ausbildungsoffensive

  • Frequenzmessungen immer wichtiger

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz im Modehandel per Ende August im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt im niedrigen einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen dürfte. Sommerware wurde allgemein zwar sehr gut verkauft, große Probleme bereitete jedoch die Frühjahrs- bzw. Übergangsware. Modische Bekleidung kann in der Regel nicht immer für die nächste Saison eingelagert werden, entsprechend hoch dürften die Abschriften im Frühjahr gewesen sein. Bezogen auf die Sortimente liefen vor allem Kindermode und Bettwaren schlecht.

Als Konsequenz wurden im Modehandel bei der Orderrunde die Limite gekürzt und versucht, die Warenauslieferung zeitlich noch stärker nach Bedarf zu steuern. Für die Termin- und Mengen-Planung wird dabei immer öfter der Durchschnitt der letzten drei oder fünf Jahre angesetzt. Extreme Wetterphasen – wie der Sommer 2018 – lassen sich auch damit allerdings nicht bewältigen.

  • Frequenzmessungen immer wichtiger

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz im Modehandel per Ende August im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt im niedrigen einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen dürfte. Sommerware wurde allgemein zwar sehr gut verkauft, große Probleme bereitete jedoch die Frühjahrs- bzw. Übergangsware. Modische Bekleidung kann in der Regel nicht immer für die nächste Saison eingelagert werden, entsprechend hoch dürften die Abschriften im Frühjahr gewesen sein. Bezogen auf die Sortimente liefen vor allem Kindermode und Bettwaren schlecht.

Als Konsequenz wurden im Modehandel bei der Orderrunde die Limite gekürzt und versucht, die Warenauslieferung zeitlich noch stärker nach Bedarf zu steuern. Für die Termin- und Mengen-Planung wird dabei immer öfter der Durchschnitt der letzten drei oder fünf Jahre angesetzt. Extreme Wetterphasen – wie der Sommer 2018 – lassen sich auch damit allerdings nicht bewältigen.

Problematisch war im ersten Halbjahr wieder die Entwicklung der Kunden-Frequenzen. Dennoch zeichnen viele Maklerbüros aus nachvollziehbarem Interesse immer wieder ein eher positives Bild von den Einkaufsstraßen, die auf schwer nachweisbaren Passantenzählungen beruhen. Dabei gibt es mittlerweile sehr gute Laser-Frequenzmess-Geräte, die in immer mehr Städten eingesetzt werden (siehe z.B. http://www.hystreet.com).

Auch für den Textileinzelhandel kann sich die Zählung der Besucher-Frequenz in den Läden lohnen, um die Conversion Rate zu ermitteln. Diese Zahlen helfen ggf. auch bei Diskussionen mit Vermietern, die bei Mietpreisverhandlungen mit einer (zu hohen?) Außenfrequenz argumentieren.

Darüber hinaus beschäftigte sich das BTE-Präsidium mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsausbildung im (Textil)Einzelhandel und hatte dazu die HDE-Ausbildungsexpertin Katharina Weinert eingeladen. Weinert berichtete, dass es  2017 im Einzelhandel erstmalig mehr angebotene Ausbildungsstellen als Bewerber gab. Und diese Situation dürfte sich aufgrund der demographischen Entwicklung noch verschärfen.

Das BTE-Präsidium sprach sich daher einstimmig für eine geplante HDE-Kampagne aus, die mehr junge Leute für eine Ausbildung im Einzelhandel begeistern soll. Zielgruppe sind Schüler und Studenten bzw. Studienabbrecher, aber auch Lehrer und Eltern.

Weitere Informationen:
Ausbildung Ausbildungsinitiative
Quelle:

BTE/BLE/VDB

24.09.2018

Elektronische Archivierung: Spätestens jetzt starten!

  • Neues Angebot des BTE Clearing-Centers

Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass steuerlich relevante Dokumente, die zwischen Lieferant und Handel elektronisch ausgetauscht werden, als Originalbelege fälschungssicher und digital für zehn Jahre archiviert werden müssen. Trotzdem wurde dies im inhabergeführten Modehandel bislang häufig nicht in dieser Form praktiziert.

Dabei bietet  die elektronische Archivierung von Dokumenten große Vorteile: Jederzeit und ortsunabhängig per Knopfdruck auf Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine zugreifen zu können, ist effizient und zeitsparend. Denn damit entfallen aufwändige manuelle Ablagen und Suchprozesse.

  • Neues Angebot des BTE Clearing-Centers

Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass steuerlich relevante Dokumente, die zwischen Lieferant und Handel elektronisch ausgetauscht werden, als Originalbelege fälschungssicher und digital für zehn Jahre archiviert werden müssen. Trotzdem wurde dies im inhabergeführten Modehandel bislang häufig nicht in dieser Form praktiziert.

Dabei bietet  die elektronische Archivierung von Dokumenten große Vorteile: Jederzeit und ortsunabhängig per Knopfdruck auf Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine zugreifen zu können, ist effizient und zeitsparend. Denn damit entfallen aufwändige manuelle Ablagen und Suchprozesse.

Mit einem neuen Service unterstützt das BTE Clearing-Center ab sofort seine Kunden, damit sie die digitale Archivierung komfortabel, mittelstandsfreundlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umsetzen können. Sowohl bei der revisionssicheren digitalen Ablage der originären EDI-Dateien als auch bei den sonstigen Geschäftsabläufen kann künftig auf eine webbasierte mehrstufige Archivlösung des BTE Clearing-Centers genutzt werden. Die Vorteile der digitalen Archivierung im Überblick:

  • gesetzeskonforme Ablage von (digitalen) Geschäftsdokumenten
  • schneller und ortsunabhängiger Datenzugriff und rückverfolgbare Datenbearbeitung
  • mit Zugriffsrechten belegbare Dateneinsicht und –weiterbearbeitung
  • Platz-, Zeit- und Materialersparnis
  • hohe Transparenz/Dokumentation sämtlicher archivierter Geschäftsvorfälle

Das neue BTE-Serviceangebot gestattet eine revisionssichere Aufbewahrung steuerrelevanter Dokumente nach GoBD. Diese gesetzlichen ‚Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘ verlangen Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Wiederauffindbarkeit von Geschäftsdokumenten. Die geordnete Ablage von relevanten Unterlagen erleichtert zudem das gezielte Recherchieren und ermöglicht ein effizientes Dokumenten-Management-System (DMS).

Um den Erfordernissen aller Unternehmenstypen und -größen gerecht zu werden, bietet das BTE Clearing Center drei verschiedene Angebotspakete zur elektronischen Archivierung an: Im Grundpaket ‘BTE Archiv Basic‘ werden alle originären EDI-Dokumente automatisiert extern archiviert. Bei den weiteren Stufen ‚Archiv Plus‘ und ‚Archiv Pro‘ können zusätzlich im Unternehmen vorliegende digitale Dokumente oder eingescannte Papierdokumente in das externe Archivsystem übertragen bzw. hochgeladen werden. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten und das Speichervolumen sind wählbar.

Für Handelsunternehmen, die bereits eine eigene interne Archivlösung einsetzen, gibt es darüber hinaus ein weiteres Leistungsangebot: Sie können die EDI-Originaldateien sowie daraus erzeugte lesbare pdf-Dokumente per FTP-Zugang abrufen und im eigenen Archivsystem abspeichern.

Die Nutzung der elektronischen Archivierung ist zu mittelstandsfreundlichen Konditionen möglich. So beginnen in der Basic-Version die monatlichen Gebühren bei rund 10 Euro (EDI-Daten), wobei keine Einrichtungsgebühr anfällt.

Hinweis: Alle Informationen zu den Angebotspaketen einschließlich der Preisliste und der zuständigen Ansprechpartner sind abzurufen auf der Website www.bte-clearing-center.de.

Quelle:

BTE/BLE/VDB

24.09.2018

Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“ am 13. November in Köln

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel

Angesichts rückläufiger Kundenfrequenzen muss auch der mittelständische Modehandel technologisch aufrüsten. Im Fokus stehen dabei digitale Tools, mit denen Kunden gebunden und Umsätze gesteigert werden können. Gleichzeitig lassen sich mit intelligenten Anwendungen Abläufe optimieren und zum Teil auch Kosten sparen. Aktuelle Stichworte sind hier Kunden-Apps bzw. CRM-Systeme sowie digitale Regalverlängerung und günstige Online-Shop-Lösungen.

Um dem Textilfachhandel einige dieser neuen Apps und innovativen Tools vorzustellen, veranstaltet der BTE am 13. November 2018 in Köln den 3. Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“. Konzipiert ist der Infotag als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen – von Kunden-Apps über intelligente Zahlungslösungen und Bestell-Apps bis zum Medienmanagement und dem Online-Verkaufs-Tool von Zalando. Abgerundet wird der Infotag durch ein Referat über die Erfahrungen und die aktuelle Situation rund um das neue Datenschutzrecht.

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel

Angesichts rückläufiger Kundenfrequenzen muss auch der mittelständische Modehandel technologisch aufrüsten. Im Fokus stehen dabei digitale Tools, mit denen Kunden gebunden und Umsätze gesteigert werden können. Gleichzeitig lassen sich mit intelligenten Anwendungen Abläufe optimieren und zum Teil auch Kosten sparen. Aktuelle Stichworte sind hier Kunden-Apps bzw. CRM-Systeme sowie digitale Regalverlängerung und günstige Online-Shop-Lösungen.

Um dem Textilfachhandel einige dieser neuen Apps und innovativen Tools vorzustellen, veranstaltet der BTE am 13. November 2018 in Köln den 3. Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“. Konzipiert ist der Infotag als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen – von Kunden-Apps über intelligente Zahlungslösungen und Bestell-Apps bis zum Medienmanagement und dem Online-Verkaufs-Tool von Zalando. Abgerundet wird der Infotag durch ein Referat über die Erfahrungen und die aktuelle Situation rund um das neue Datenschutzrecht.

Der Eintritt zum Infotag ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt.

Wichtig: Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung – entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de/Veranstaltungen. Dort sind auch weitere Informationen zum Programm und den Ausstellern verfügbar.

Weitere Informationen:
BTE Handel, Zukunft, Digital
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.09.2018

BTE: Datenschutz

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

Wichtig: Der Eintritt zum Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei. Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt. Anmeldungen beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, E-Mail: mueller@bte.de oder unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
BTE DSGVO
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.09.2018

BTE: Neue Sicherheits-Norm

  • Experten für Kinderbekleidung dringend gesucht!

Die europäische Arbeitsgruppe „CEN/TC 248/WG 20 Sicherheit von Kinderbekleidung“ erarbeitet derzeit neue Normen und Technische Spezifikationen zur Sicherheit von angebrachten Zubehörkomponenten an Kinderbekleidung wie Knöpfe, Nieten, Pailletten usw. Grundlage hierfür bilden die im Technischen Bericht DIN CEN/TR 16792:2015 „Sicherheit von Kinderbekleidung - Empfehlungen für das Design und die Herstellung von Kinderbekleidung - Mechanische Sicherheit“ angegebenen Prüfverfahren.

Für die „vorgelagerte“ deutsche Arbeitsgruppe sucht das Deutsche Institut für Normung DIN dringend sachkundige Unternehmen aus importierendem Handel und Industrie! Aktuell ist es noch möglich, die Interessen der deutschen Kinderbekleidungsbranche durch Mitarbeit im DIN-Arbeitsausschuss zu vertreten. Gesucht werden Experten, welche die entsprechenden Prüfungen von Zubehörkomponenten in der täglichen Arbeit vornehmen.

  • Experten für Kinderbekleidung dringend gesucht!

Die europäische Arbeitsgruppe „CEN/TC 248/WG 20 Sicherheit von Kinderbekleidung“ erarbeitet derzeit neue Normen und Technische Spezifikationen zur Sicherheit von angebrachten Zubehörkomponenten an Kinderbekleidung wie Knöpfe, Nieten, Pailletten usw. Grundlage hierfür bilden die im Technischen Bericht DIN CEN/TR 16792:2015 „Sicherheit von Kinderbekleidung - Empfehlungen für das Design und die Herstellung von Kinderbekleidung - Mechanische Sicherheit“ angegebenen Prüfverfahren.

Für die „vorgelagerte“ deutsche Arbeitsgruppe sucht das Deutsche Institut für Normung DIN dringend sachkundige Unternehmen aus importierendem Handel und Industrie! Aktuell ist es noch möglich, die Interessen der deutschen Kinderbekleidungsbranche durch Mitarbeit im DIN-Arbeitsausschuss zu vertreten. Gesucht werden Experten, welche die entsprechenden Prüfungen von Zubehörkomponenten in der täglichen Arbeit vornehmen.

Hintergrund: Das DIN organisiert den deutschen Arbeitsausschuss „NA 106-01-02 AA Textilien und Bekleidung – Kennzeichnung, Anforderungen und Prüfverfahren“, der deutsche Delegierte in die Sitzungen der europäischen Arbeitsgruppe „CEN/TC 248/WG 20 Sicherheit von Kinderbekleidung“ entsendet. Die entsandten Delegierten haben nun darauf hingewiesen, dass dieses Thema in vielen anderen europäischen Ländern intensiv diskutiert und angegangen wird und eine Mitarbeit der deutschen Bekleidungsbranche dringend notwendig wäre!

Vier vorläufige Normungsvorhaben sind zurzeit in der Erarbeitung und werden voraussichtlich im Jahr 2019 als Entwürfe veröffentlicht. Die derzeitigen Arbeitstitel unter dem Überbegriff „Textilien und textile Produkte - Sicherheit von Kinderbekleidung“ lauten: Sicherheit der Befestigung von Knöpfen (Prüfverfahren), Sicherheit der Befestigung von mechanisch befestigten Metallbefestigungen (Prüfverfahren), Spezifikation zur Sicherheit von angebrachten Zubehörkomponenten sowie Prüfverfahren zur Sicherheit von nicht greifbaren Zubehörkomponenten.

Die nächste Sitzung des DIN-Arbeitsausschusses NA 106-01-02 AA findet am 18. September 2018 in Berlin statt. Interessenten können daran als Gast teilnehmen. Thema ist dann unter anderem die deutsche Vorgehensweise für die nächste Sitzung der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 248/WG 20 am 2. Oktober 2018 in Paris.

Der BTE appelliert an alle sachkundigen Unternehmen, sich in eigenem Interesse als Experte für den deutschen Arbeitsausschuss zur Verfügung zu stellen. Interessenten melden sich direkt beim DIN, Ulrike Deubel, E-Mail: Ulrike.Deubel@din.de.

Weitere Informationen:
BTE DIN Kindertextilien
Quelle:

BTE/BLE/VDB