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BTE Umsatzsteuerstatistik BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
20.04.2023

Großbetriebe im Textil- und Outfithandel gewinnen 2021 wieder Marktanteile hinzu

Im Jahre 2020 stoppte die Corona-Pandemie die jahrelange Konzentrations-Entwicklung im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, die im Jahr 2019 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte. Doch in 2021 hat sich diese Tendenz wieder umgekehrt, die Großbetriebe gewannen wieder Marktanteile hinzu.
 
Laut der unlängst für 2021 veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik ist der Umsatz-Anteil der vorwiegend stationären Bekleidungshändler in der Größenklasse ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz wieder um 1,2 Prozentpunkte auf 59,3 Prozent gestiegen. Das entspricht ungefähr dem Wert von 2016. Vom 2019er-Rekordwert in Höhe von 61,4 Prozent ist die Modebranche allerdings noch ein gutes Stück entfernt.
 

Im Jahre 2020 stoppte die Corona-Pandemie die jahrelange Konzentrations-Entwicklung im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, die im Jahr 2019 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte. Doch in 2021 hat sich diese Tendenz wieder umgekehrt, die Großbetriebe gewannen wieder Marktanteile hinzu.
 
Laut der unlängst für 2021 veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik ist der Umsatz-Anteil der vorwiegend stationären Bekleidungshändler in der Größenklasse ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz wieder um 1,2 Prozentpunkte auf 59,3 Prozent gestiegen. Das entspricht ungefähr dem Wert von 2016. Vom 2019er-Rekordwert in Höhe von 61,4 Prozent ist die Modebranche allerdings noch ein gutes Stück entfernt.
 
Ähnlich waren die Konzentrationstendenzen in der Schuh- und Lederwarenbranche, wo die höchste auswertbare Größenklasse allerdings bereits ab einem Nettoumsatz von 10 Mio. Euro startet. Im vorwiegend stationären Schuhhandel stieg deren Anteil in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 69,3 Prozent; der Rekordwert lag hier mit 71,0 Prozent bereits im Jahr 2016. Im vorwiegend stationären Lederwarenhandel legte der Anteil der Unternehmen in der größten Umsatzklasse in 2021 sogar um 4,8 Prozentpunkte auf einen neuen Rekordwert von 61,2 Prozent zu. Dies dürfte auf die starken Zuwächse der großen Luxusmarkenunternehmen in den letzten Jahren zurückzuführen sein.
 
Ansonsten ist ein Aufholprozess der Großbetriebe im zweiten Corona-Jahr der Hauptgrund für die wieder zunehmende Marktkonzentration. So musste in 2020 z.B. der gesamte stationäre Bekleidungshandel laut Umsatzsteuerstatistik einen starken Umsatzverlust in Höhe von 19,4 Prozent bzw. mehr als sechs Milliarden Euro verkraften, wobei große Flächen oft in besonderem Maße unter den Verkaufsbeschränkungen von Bund und Ländern litten. So fiel der Umsatz der Großunternehmen ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz im ersten Pandemie-Jahr überdurchschnittlich um 23,8 Prozent. In 2021 war diese „Ungleichbehandlung“ kaum noch gegeben, zudem hatten sich viele Großunternehmen besser auf die Beschränkungen eingestellt. Als Folge ist der Umsatz der Mode-Großbetriebe in 2021 um 2,3 Prozent gewachsen, während der gesamte stationäre Bekleidungshandel lediglich minimal um 0,2 Prozent wuchs.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE e.V.
27.09.2021

Konzentration im stationären Modehandel auf Rekordhöhe

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 
Dieser Trend führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration innerhalb des stationären Bekleidungsfachhandels. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der Umsatzsteuerstatistik für 2019 nur noch 5,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei dem Rekordwert von 61,4 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2019 um   6.948 auf nur noch 11.921 gefallen. Das entspricht einem Rückgang von 37 Prozent.
 
Allein in 2019 schlossen 669 der kleineren Unternehmen (bis 0,5 Mio. Euro Netto-Umsatz) ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr per Saldo 714 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt. Ende 2019 gab es damit insgesamt nur noch 15.032 Unternehmen im stationären Bekleidungshandel.
 
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2019 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um über 50 Prozent.
 
Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2019 stieg deren Zahl leicht von 396 auf 399 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser immerhin um rund 600 Millionen Euro bzw. zehn Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

BTE e.V.

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE

09.04.2018

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2016 um mehr als 5.000 auf nur noch 13.860 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 26,5 Prozent. Allein in 2016 schlossen knapp 700 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr fast 800 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.

Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2016 stark an, und zwar um 50 Prozent von 26 auf 39 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum sogar um 54 Prozent.

Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2016 stieg deren Zahl um 11 Prozent von 396 auf 440 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um über eine Milliarde bzw. 16,3 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum Mittelstand zählen.

Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen


Nettoumsatz/Jahr
2010 2012 2014 2016
bis 500.000 EUR    10,5 9,0 7,5 6,4
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 13,5 12,1
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 11,3 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 12,4 11,1 11,5
ab 100 Mio. EUR    48,0 51,0 56,5 59,4
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR  26,5 28,4 31,0 33,0
Gesamtzahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.922 17.312

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE e.V.

28.02.2018

Einzelhandelsumsatz mit Textilien und Bekleidung steigt auf 66 Mrd. Euro

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit bei ca. 66 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Umsatz im letzten Jahr um durchschnittlich ein Prozent gesteigert haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Plus von ein bis zwei Prozent etwas besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind zum Teil jedoch beträchtlich. „Manche Modeketten wachsen primär über Flächenexpansion“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2017 rund acht Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent gestiegen. Insgesamt lag das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit bei ca. 66 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften ihren Umsatz im letzten Jahr um durchschnittlich ein Prozent gesteigert haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Plus von ein bis zwei Prozent etwas besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind zum Teil jedoch beträchtlich. „Manche Modeketten wachsen primär über Flächenexpansion“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2017 rund acht Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.

Auf den Bekleidungsfachhandel, zu dem statistisch auch Filialisten wie C&A, Kik oder P&C zählen, entfielen im Jahr 2017 rund 33 Milliarden Euro. Weitere rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. „Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Fachgeschäfte damit auf einen Marktanteil von knapp 58 Prozent“, rechnet Augustin. Der Distanzhandel kam nach BTE-Schätzungen auf 14 Milliarden Euro Umsatz. Hinzu kommen noch einmal ca. 14 Milliarden Euro Textilumsatz der Warenhäuser, der Lebensmitteldiscounter und anderer Handelsbranchen, die textile Sortimente führen.

Trotz des recht guten Umsatzes dürfte auch 2017 die Zahl der Unternehmen im Textil- und Bekleidungshandel weiter rückläufig gewesen sein. Seit dem Jahr 2010 verlor die Textilbranche jährlich fast 1.000 Händler. Laut gerade veröffentlichter Umsatzsteuerstatistik gab es im Jahr 2016 in Deutschland noch 17.312 Unternehmen, die schwerpunktmäßig Bekleidung verkaufen. Hinzu kommen noch 10.094 Händler mit dem Umsatz-Schwerpunkt bei Haustextilien, Handarbeiten oder Meterwaren.

Weitere Informationen:
Einzelhandel Jahresumsatz
Quelle:

BTE e.V.

07.08.2017

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio.
Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2015 um mehr als 4.300 auf nur noch 14.556 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 23 Prozent. Allein in 2015 schlossen 709 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 821 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2015 stark an, und zwar um 54 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum immerhin noch um 51 Prozent.
 
Gut behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die großen Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2015 stieg deren Zahl um 13 Prozent von 396 auf 448 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um 43 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum deutschen Mittelstand zählen.
 
Hinweis: Viele Daten über den deutschen Textilmarkt enthält auf 160 Seiten der kürzlich erschienene BTE-Statistik-Report 2017 „Textileinzelhandel". Weiter Informationen und Bestellung im BTE-Onlineshop unter www.shop.bte.de.
 
Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen
Nettoumsatz/Jahr 2010 2012 2015
bis 500.000 EUR 10,5 9,0 6,8
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 12,3
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 112,4 11,4
ab 100 Mio. EUR 48,0 51,0 58,8
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR 26,5 28,4 32,7
Zahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.101

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

 

 
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln