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28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Weitere Informationen:
Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

BTE-Präsident Steffen Jost (c) Juan Müller
BTE-Präsident Steffen Jost
18.12.2020

Offener Brief von BTE-Präsident Steffen Jost an die Fashion-Branche

In einem offenen Brief richtet sich der BTE-Präsident Steffen Jost an die Handels- und Textilbranche und spricht über die Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie für die Industrie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat der gesamten Fashion-Branche ein katastrophales Jahr beschert. Ausbleibende Umsätze in den Schließungswochen, einbrechende Umsätze danach, zu hohe Läger, zu hohe Abschriften und zu hohe Kosten! Liquiditätsprobleme und Rentabilitätsprobleme sind das traurige Ergebnis.

In einem offenen Brief richtet sich der BTE-Präsident Steffen Jost an die Handels- und Textilbranche und spricht über die Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie für die Industrie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat der gesamten Fashion-Branche ein katastrophales Jahr beschert. Ausbleibende Umsätze in den Schließungswochen, einbrechende Umsätze danach, zu hohe Läger, zu hohe Abschriften und zu hohe Kosten! Liquiditätsprobleme und Rentabilitätsprobleme sind das traurige Ergebnis.

Dies alles ist eine Mischung, die die Existenz vieler Firmen bedroht und allen Unternehmern allergrößte Sorge bereitet. Die Politik verspricht Hilfe, nur in den allermeisten Fällen kommt diese Hilfe nicht an oder sie entspricht nicht den tatsächlichen Bedürfnissen. Der 2. Shutdown wirft nun erneut unter verschärften Bedingungen die Frage der staatlichen Unterstützung auf. Die neuerlichen Versprechen und Ankündigungen der Politik hören sich deutlich besser an als zuvor, aber sie grenzen auch zahlreiche Unternehmen fälschlicherweise aus oder aber machen den Erhalt von Unterstützung von vielen Vorbedingungen abhängig. Diese zu erfüllen kostet Geld, aber vor allen Dingen Zeit und Zeit haben viele Unternehmen nicht. Der HDE und auch der BTE fordern deshalb neben der Tatsache, dass inhaltlich noch vieles nach zu justieren ist, vor allem ein schnelles Ausreichen von Hilfen, sonst kommen diese Hilfen für viele Unternehmen zu spät. Am Beispiel der Hilfen für die Gastronomie und Hotelbranche ist das Versagen der Politik zu beobachten.

Allen Verantwortlichen, Hauptamtlichen wie Ehrenamtlichen in den Landesverbänden, dem HDE in Berlin und auch in den Fachverbänden muss an dieser Stelle gedankt werden für den unermüdlichen Einsatz der letzten Wochen und auch Monate. Die extreme Arbeitsbelastung kannte da auch keine Feiertage und Wochenenden. Ohne das große Engagement gäbe es nur einen Bruchteil der Leistungen für den Handel, auch wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein darf.

In dieser Krise stellen wir fest, wie wichtig die Interessensvertretung durch die Verbände ist, die im Übrigen auch durch die Politik gefordert ist. Mit Einzelunternehmen in der Kommunikation wäre die Politik heillos überfordert, Partikularinteresse zu befriedigen ist auch nicht das Ziel. Um so unverständlicher ist, dass gerade in unserer Branche die Unterstützung der Verbände und damit auch der wichtigen Lobbyarbeit von vielen als unnötig angesehen wird. Dies gilt für Großunternehmen, aber auch für mittlere und kleinere Betriebe.

Wenn Verbandslobby unnötig wäre, hätte auch die Automobilindustrie keinen Verband, die großen Lebensmittelkonzerne wären nicht im HDE und vieles mehr. Das Gegenteil ist aber der Fall, aus gutem Grund, nur zum Nulltarif gibt es das nicht! Gerade der Handel braucht eine starke Vertretung in Berlin und in den Ländern, weil traditionell der Handel bei der Politik ein geringes Ansehen hat. Die Leistung des Handels hat sich der Politik noch nie erschlossen, diese Fehleinschätzung hat bereits historische Wurzeln.

Vor dem Hintergrund der Pandemie und den existenziellen Nöten des Handels bereiten wir uns nun auf die Orderrunde Herbst/Winter 2021 vor. Es ist Zeit an die zu denken, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Partner des Handels waren und auch an die, die nur ihr eigenes Unternehmen im Blick hatten. Honorieren wir das durch entsprechende Orders oder entsprechend deutliche Minderungen dieser. Hoffen wir auch, dass wir im Laufe des neuen Jahres wieder zur Normalität zurückkehren können. Übertriebener Optimismus ist sicher fehl am Platze, gefragt ist vielmehr solide und vorsichtige kaufmännische Handlungsweise.

Trotz aller Sorgen und aktueller Probleme wünsche ich im Namen des BTE Ihnen und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage. Halten Sie durch, der Modehandel wird auch 2021 noch gebraucht werden und starten Sie gut und gesund in das hoffentlich erfolgreiche Neue Jahr.

Steffen Jost BTE-Präsident

Weitere Informationen:
BTE Steffen Jost Covid-19
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

03.12.2020

BTE: Überbrückungshilfen und Millionen für die Innenstädte

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

  • Überbrückungshilfe – Durch die Erleichterung der Zugangsbedingungen können jetzt auch Modehändler in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber 2019. Antragsberechtigte Unternehmen, die  entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den oder die entsprechenden, Monate (November und/oder Dezember) beantragen.
     
  • Innenstadt-Unterstützung – Der Bundestag hat in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt. Die Einzelhandelsorganisation fordert aktuell einen insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Innenstadtfonds.

Als weiteren HDE-Erfolg wertet der BTE die Verschiebung des im November 2019 vom Kabinett beschlossenen Plastiktüten-Verbots auf einen deutlich späteren Zeitpunkt. Anstatt der ursprünglich geplanten „Aufbrauchfrist“ von sechs Monaten, trete das Verbot erst Ende 2021 in Kraft. Dadurch erhielten die Unternehmen deutlich mehr Zeit, um Restbestände abzubauen. Die ökologisch unsinnige Entsorgung von Milliarden Plastiktüten werde damit abgemildert.
 
Der (Textil)Handel verfügt mit dem HDE über eine zielführende und erfolgreiche Interessenvertretung in Berlin, der vom BTE in seinen Bemühungen speziell bei textil- bzw. moderelevanten Themenstellungen tatkräftig unterstützt werde, so das Fazit des Kölner Verbandes. Finanziert werde diese Arbeit über die Mitgliedsbeiträge der Einzelhandelsverbände. Der BTE freue sich daher über jedes Textil- und Modeunternehmen, das Mitglied im Einzelhandelsverband ist oder wird und damit die künftige Arbeit der Einzelhandelsorganisation unterstütze. Gerade in diesen Zeiten sei eine schlagkräftige und finanziell wie personell gut ausgestattete Interessenvertretung dringend geboten.

Weitere Informationen:
Coronavirus Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE/BDSE/BLE/VDB

18.06.2019

BTE empfiehlt Sommer-Schluss-Verkauf erst ab 29. Juli

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 
Der BTE rät dringend davon ab, bereits jetzt aktuelle Sommerware zu reduzieren oder dem Kunden werblich eine große Reduzierungswelle vorzugaukeln. Die Modebranche braucht im zunehmend härter werdenden Markt vielmehr eine ausreichend lange Phase mit regulären Preisen, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können. Sollte sich der meteorologische Start in den Herbst erneut nach hinten verschieben, funktioniert das nur über eine längere Normalpreisphase in der Saisonmitte. Echte Sommerware kann man bei passender Witterung bis weit in den Juli hinein zum vollen Preis verkaufen.
 
Hinweis: Für den diesjährigen Start in den Sommer-Schluss-Verkauf empfiehlt der BTE den 29. Juli 2019. Erfahrungsgemäß wird dieser Termin auch von den Medien durch entsprechende Berichte begleitet und beschert der Branche kostenlose PR und zusätzliche Frequenz zum Abverkauf der Saison-Restware. Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden vor dem Schlussverkauf wieder entsprechende Pressemeldungen verbreiten.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Jürgen Dax (c) BTE e.V.
Jürgen Dax
25.04.2019

BTE-Hauptgeschäftsführung: Rolf Pangels folgt auf Jürgen Dax

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Weitere Informationen:
Jürgen Dax Rolf Pangels
Quelle:

BTE/BLE/VDB

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.07.2018

Lagerabbau: Sommer-Schluss-Verkauf nutzen!

  • BTE empfiehlt Start am 30. Juli 2018

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Im März behinderte das lange winterliche Wetter den Start in die Frühjahrssaison, seit April herrschen fast übergangslos sommerliche Temperaturen vor. Als Folge ist vor allem die Übergangsware oft liegen geblieben, so dass der Umsatz im stationären Modefachhandel nach ersten BTE-Berechnungen im Durchschnitt um etwa zwei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte.

Als Folge sind vor allem die Bestände an Frühjahrsware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 30. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

  • BTE empfiehlt Start am 30. Juli 2018

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Im März behinderte das lange winterliche Wetter den Start in die Frühjahrssaison, seit April herrschen fast übergangslos sommerliche Temperaturen vor. Als Folge ist vor allem die Übergangsware oft liegen geblieben, so dass der Umsatz im stationären Modefachhandel nach ersten BTE-Berechnungen im Durchschnitt um etwa zwei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte.

Als Folge sind vor allem die Bestände an Frühjahrsware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 30. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen nicht zu unterschätzenden PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich längst nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle wie z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter, Instagram oder Facebook sollten dafür verwendet werden.

Hinweis: Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden im Vorfeld  wieder entsprechende Pressemeldung zum Sommer-Schluss-Verkauf verbreiten, die erfahrungsgemäß zahlreiche Berichte in den Medien auslösen. Die entsprechende BTE-Meldung ist im Internet unter www.bte.de einzusehen.

Weitere Informationen:
SSV Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

GEMA-Sondertarif für Fußball-WM

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

In einigen Fällen kann allerdings der reguläre Fernsehtarif (für zwei Monate) günstiger sein als der GEMA-Sondertarif. Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte bis 106 cm Bilddiagonale (= 42 Zoll) aufgestellt werden. Weitere Details enthält das HDE-Merkblatt „Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft 2018“, das über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert oder unter www.einzelhandel.de (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:
Fußball-WM Spielübertragung Modehäuser
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Lagerabbau: Sommer-Schluss-Verkauf nutzen! - BTE empfiehlt Start am 31. Juli 2017

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Es gab zwar im März/April eine umsatzfördernde Schönwetter-Periode, danach folgte aber ein Auf und Ab, so dass der stationäre Modefachhandel im Durchschnitt den Vorjahresumsatz nach BTE-Berechnungen knapp verfehlt haben dürfte.

Als Folge sind die Bestände an aktueller Ware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern dürfte. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 31. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Es gab zwar im März/April eine umsatzfördernde Schönwetter-Periode, danach folgte aber ein Auf und Ab, so dass der stationäre Modefachhandel im Durchschnitt den Vorjahresumsatz nach BTE-Berechnungen knapp verfehlt haben dürfte.

Als Folge sind die Bestände an aktueller Ware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern dürfte. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 31. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen beträchtlichen PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich sicher nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle (z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter oder Facebook) sollten dafür ggf. verwendet werden.

Hinweis: Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden im Vorfeld  wieder entsprechende Pressemeldung zum Sommer-Schluss-Verkauf verbreiten, die erfahrungsgemäß zahlreiche Berichte in den Medien auslösen. Die entsprechende BTE-Meldung ist im Internet unter www.bte.de einzusehen.

Weitere Informationen:
SSV Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Black is the new White Black is the new White
Black is the new White
06.06.2017

Spotted: Black Is The New White

Zwei wie Licht und Schatten geben in dieser Saison den Ton an: Schwarz-Weiß ist als lässige Trend-Farbkombi einfach unzertrennlich.

Die inspirierenden Einrichtungsideen der Living-Kunden zeigen, dass die beiden Nichtfarben jeden Stil von edel bis cool mitmachen und in Kombination mit Mustern, Farbakzenten und verschiedenen Materialien ein starkes Kontrastprogramm aufstellen.

Mutige Farbpuristen setzen auf das großflächige Tapetenmuster von Farrow & Ball oder wählen eine ausdrucksstarke Farb-Kombination zwischen All White und Pitch Black. Unaufdringlicher wirkt Schwarz-Weiß wenn sie akzentuiert als Vasen oder Geschirr in den eigenen vier Wänden Platz finden. Lambert beweist mit seinen Home-Accessoires zeitlose Interieur-Raffinesse, die vielseitig in jedem Zuhause eingesetzt werden kann.

Zwei wie Licht und Schatten geben in dieser Saison den Ton an: Schwarz-Weiß ist als lässige Trend-Farbkombi einfach unzertrennlich.

Die inspirierenden Einrichtungsideen der Living-Kunden zeigen, dass die beiden Nichtfarben jeden Stil von edel bis cool mitmachen und in Kombination mit Mustern, Farbakzenten und verschiedenen Materialien ein starkes Kontrastprogramm aufstellen.

Mutige Farbpuristen setzen auf das großflächige Tapetenmuster von Farrow & Ball oder wählen eine ausdrucksstarke Farb-Kombination zwischen All White und Pitch Black. Unaufdringlicher wirkt Schwarz-Weiß wenn sie akzentuiert als Vasen oder Geschirr in den eigenen vier Wänden Platz finden. Lambert beweist mit seinen Home-Accessoires zeitlose Interieur-Raffinesse, die vielseitig in jedem Zuhause eingesetzt werden kann.

Bei #GibDirStoff kombinieren die Mitglieder der Initiative Textile Räume e.V. zu Heimtextilien in Schwarz-Weiß trendsicher Metallic-Effekte, die auf Kissen und Vorhängen dem monochromen Einrichtungsstil eine Extraportion Coolness verpassen. Die verschiedenen Hersteller der ITR wie Romo, Sahco und Zimmer+Rohde setzen in diesem Jahr voll und ganz auf diesen alten neuen Trend. Mustergültig zeigen sich die farblosen Kontrahenten bei The Rug Company. Kissen aus der Designer-Kollektion von Sue Timney gehen sogar noch einen Schritt weiter und bringen Farbe ins Spiel. Die britische Manufaktur für Boxspringbetten Savoir Beds bringt es mit seinem Modell Harlech auf den Punkt. Das filigrane Muster auf Kopfteil und Bettrahmen fügt sich harmonisch in den modernen Einrichtungsstil ein.

Weitere Informationen:
Schwarz, Weiß, Farben, GibDirStoff
Quelle:

segmenta communications GmbH