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21.06.2021

Neues Lieferkettengesetz: Einige Problempunkte für den Handel abgemildert

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

  • Unter das Gesetz fallen jetzt auch ausländische Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Betroffen ab 2023 sind Niederlassungen ab 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 auch Niederlassungen ab 1.000 Beschäftigte. Damit dürfte der Wettbewerbsnachteil deutscher gegenüber ausländischen stationären Unternehmen zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden. Bezüglich ausländischer Versender sowie Plattformen sind aber weiterhin Wettbewerbsnachteile zu erwarten.
     
  • Ein Risiko für alle geschützten Rechtspositionen in §2 des Lieferkettengesetzes liegt erst dann vor, wenn tatsächliche Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafürsprechen. Das Gesetz begründet keine zusätzlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen über die bisherige Rechtslage hinaus. Bestehende Ansprüche, die nach internationalem Privatrecht anwendbar sind, bleiben gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf unberührt.
     
  • In § 7 Abhilfemaßnahmen führt die bloße Tatsache, dass ein Staat eines der in der Anlage zum Gesetz aufgelisteten Abkommen nicht ratifiziert oder nicht in sein nationales Recht umgesetzt hat, nicht zu einer Pflicht zum Abbruch der Geschäftsbeziehung.
     
  • In § 9 Mittelbare Zulieferer wurde der Begriff „substantiierte Kenntnis“ präzisiert: „Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine menschenrechtliche Verletzung oder einen Verstoß gegen eine umweltbezogene Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen (substantiierte Kenntnis), so hat es anlassbezogen unverzüglich…“

 Um die nach wie vor bestehenden Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern zumindest innerhalb der EU zu beseitigen, fordern BTE und HDE daher unverändert eine einheitliche europäische Regelung. In einem gemeinsamen europäischen Markt dürfe es keine unterschiedlichen Regelungen geben, die deutsche Unternehmen benachteiligten.

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE e.V.

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

BTE-Präsident Steffen Jost (c) Juan Müller
BTE-Präsident Steffen Jost
18.12.2020

Offener Brief von BTE-Präsident Steffen Jost an die Fashion-Branche

In einem offenen Brief richtet sich der BTE-Präsident Steffen Jost an die Handels- und Textilbranche und spricht über die Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie für die Industrie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat der gesamten Fashion-Branche ein katastrophales Jahr beschert. Ausbleibende Umsätze in den Schließungswochen, einbrechende Umsätze danach, zu hohe Läger, zu hohe Abschriften und zu hohe Kosten! Liquiditätsprobleme und Rentabilitätsprobleme sind das traurige Ergebnis.

In einem offenen Brief richtet sich der BTE-Präsident Steffen Jost an die Handels- und Textilbranche und spricht über die Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie für die Industrie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat der gesamten Fashion-Branche ein katastrophales Jahr beschert. Ausbleibende Umsätze in den Schließungswochen, einbrechende Umsätze danach, zu hohe Läger, zu hohe Abschriften und zu hohe Kosten! Liquiditätsprobleme und Rentabilitätsprobleme sind das traurige Ergebnis.

Dies alles ist eine Mischung, die die Existenz vieler Firmen bedroht und allen Unternehmern allergrößte Sorge bereitet. Die Politik verspricht Hilfe, nur in den allermeisten Fällen kommt diese Hilfe nicht an oder sie entspricht nicht den tatsächlichen Bedürfnissen. Der 2. Shutdown wirft nun erneut unter verschärften Bedingungen die Frage der staatlichen Unterstützung auf. Die neuerlichen Versprechen und Ankündigungen der Politik hören sich deutlich besser an als zuvor, aber sie grenzen auch zahlreiche Unternehmen fälschlicherweise aus oder aber machen den Erhalt von Unterstützung von vielen Vorbedingungen abhängig. Diese zu erfüllen kostet Geld, aber vor allen Dingen Zeit und Zeit haben viele Unternehmen nicht. Der HDE und auch der BTE fordern deshalb neben der Tatsache, dass inhaltlich noch vieles nach zu justieren ist, vor allem ein schnelles Ausreichen von Hilfen, sonst kommen diese Hilfen für viele Unternehmen zu spät. Am Beispiel der Hilfen für die Gastronomie und Hotelbranche ist das Versagen der Politik zu beobachten.

Allen Verantwortlichen, Hauptamtlichen wie Ehrenamtlichen in den Landesverbänden, dem HDE in Berlin und auch in den Fachverbänden muss an dieser Stelle gedankt werden für den unermüdlichen Einsatz der letzten Wochen und auch Monate. Die extreme Arbeitsbelastung kannte da auch keine Feiertage und Wochenenden. Ohne das große Engagement gäbe es nur einen Bruchteil der Leistungen für den Handel, auch wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein darf.

In dieser Krise stellen wir fest, wie wichtig die Interessensvertretung durch die Verbände ist, die im Übrigen auch durch die Politik gefordert ist. Mit Einzelunternehmen in der Kommunikation wäre die Politik heillos überfordert, Partikularinteresse zu befriedigen ist auch nicht das Ziel. Um so unverständlicher ist, dass gerade in unserer Branche die Unterstützung der Verbände und damit auch der wichtigen Lobbyarbeit von vielen als unnötig angesehen wird. Dies gilt für Großunternehmen, aber auch für mittlere und kleinere Betriebe.

Wenn Verbandslobby unnötig wäre, hätte auch die Automobilindustrie keinen Verband, die großen Lebensmittelkonzerne wären nicht im HDE und vieles mehr. Das Gegenteil ist aber der Fall, aus gutem Grund, nur zum Nulltarif gibt es das nicht! Gerade der Handel braucht eine starke Vertretung in Berlin und in den Ländern, weil traditionell der Handel bei der Politik ein geringes Ansehen hat. Die Leistung des Handels hat sich der Politik noch nie erschlossen, diese Fehleinschätzung hat bereits historische Wurzeln.

Vor dem Hintergrund der Pandemie und den existenziellen Nöten des Handels bereiten wir uns nun auf die Orderrunde Herbst/Winter 2021 vor. Es ist Zeit an die zu denken, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Partner des Handels waren und auch an die, die nur ihr eigenes Unternehmen im Blick hatten. Honorieren wir das durch entsprechende Orders oder entsprechend deutliche Minderungen dieser. Hoffen wir auch, dass wir im Laufe des neuen Jahres wieder zur Normalität zurückkehren können. Übertriebener Optimismus ist sicher fehl am Platze, gefragt ist vielmehr solide und vorsichtige kaufmännische Handlungsweise.

Trotz aller Sorgen und aktueller Probleme wünsche ich im Namen des BTE Ihnen und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage. Halten Sie durch, der Modehandel wird auch 2021 noch gebraucht werden und starten Sie gut und gesund in das hoffentlich erfolgreiche Neue Jahr.

Steffen Jost BTE-Präsident

Weitere Informationen:
BTE Steffen Jost Covid-19
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

03.12.2020

BTE: Überbrückungshilfen und Millionen für die Innenstädte

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

  • Überbrückungshilfe – Durch die Erleichterung der Zugangsbedingungen können jetzt auch Modehändler in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber 2019. Antragsberechtigte Unternehmen, die  entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den oder die entsprechenden, Monate (November und/oder Dezember) beantragen.
     
  • Innenstadt-Unterstützung – Der Bundestag hat in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt. Die Einzelhandelsorganisation fordert aktuell einen insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Innenstadtfonds.

Als weiteren HDE-Erfolg wertet der BTE die Verschiebung des im November 2019 vom Kabinett beschlossenen Plastiktüten-Verbots auf einen deutlich späteren Zeitpunkt. Anstatt der ursprünglich geplanten „Aufbrauchfrist“ von sechs Monaten, trete das Verbot erst Ende 2021 in Kraft. Dadurch erhielten die Unternehmen deutlich mehr Zeit, um Restbestände abzubauen. Die ökologisch unsinnige Entsorgung von Milliarden Plastiktüten werde damit abgemildert.
 
Der (Textil)Handel verfügt mit dem HDE über eine zielführende und erfolgreiche Interessenvertretung in Berlin, der vom BTE in seinen Bemühungen speziell bei textil- bzw. moderelevanten Themenstellungen tatkräftig unterstützt werde, so das Fazit des Kölner Verbandes. Finanziert werde diese Arbeit über die Mitgliedsbeiträge der Einzelhandelsverbände. Der BTE freue sich daher über jedes Textil- und Modeunternehmen, das Mitglied im Einzelhandelsverband ist oder wird und damit die künftige Arbeit der Einzelhandelsorganisation unterstütze. Gerade in diesen Zeiten sei eine schlagkräftige und finanziell wie personell gut ausgestattete Interessenvertretung dringend geboten.

Weitere Informationen:
Coronavirus Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE/BDSE/BLE/VDB

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

GEMA-Sondertarif für Fußball-WM

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

In einigen Fällen kann allerdings der reguläre Fernsehtarif (für zwei Monate) günstiger sein als der GEMA-Sondertarif. Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte bis 106 cm Bilddiagonale (= 42 Zoll) aufgestellt werden. Weitere Details enthält das HDE-Merkblatt „Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft 2018“, das über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert oder unter www.einzelhandel.de (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:
Fußball-WM Spielübertragung Modehäuser
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Black is the new White Black is the new White
Black is the new White
06.06.2017

Spotted: Black Is The New White

Zwei wie Licht und Schatten geben in dieser Saison den Ton an: Schwarz-Weiß ist als lässige Trend-Farbkombi einfach unzertrennlich.

Die inspirierenden Einrichtungsideen der Living-Kunden zeigen, dass die beiden Nichtfarben jeden Stil von edel bis cool mitmachen und in Kombination mit Mustern, Farbakzenten und verschiedenen Materialien ein starkes Kontrastprogramm aufstellen.

Mutige Farbpuristen setzen auf das großflächige Tapetenmuster von Farrow & Ball oder wählen eine ausdrucksstarke Farb-Kombination zwischen All White und Pitch Black. Unaufdringlicher wirkt Schwarz-Weiß wenn sie akzentuiert als Vasen oder Geschirr in den eigenen vier Wänden Platz finden. Lambert beweist mit seinen Home-Accessoires zeitlose Interieur-Raffinesse, die vielseitig in jedem Zuhause eingesetzt werden kann.

Zwei wie Licht und Schatten geben in dieser Saison den Ton an: Schwarz-Weiß ist als lässige Trend-Farbkombi einfach unzertrennlich.

Die inspirierenden Einrichtungsideen der Living-Kunden zeigen, dass die beiden Nichtfarben jeden Stil von edel bis cool mitmachen und in Kombination mit Mustern, Farbakzenten und verschiedenen Materialien ein starkes Kontrastprogramm aufstellen.

Mutige Farbpuristen setzen auf das großflächige Tapetenmuster von Farrow & Ball oder wählen eine ausdrucksstarke Farb-Kombination zwischen All White und Pitch Black. Unaufdringlicher wirkt Schwarz-Weiß wenn sie akzentuiert als Vasen oder Geschirr in den eigenen vier Wänden Platz finden. Lambert beweist mit seinen Home-Accessoires zeitlose Interieur-Raffinesse, die vielseitig in jedem Zuhause eingesetzt werden kann.

Bei #GibDirStoff kombinieren die Mitglieder der Initiative Textile Räume e.V. zu Heimtextilien in Schwarz-Weiß trendsicher Metallic-Effekte, die auf Kissen und Vorhängen dem monochromen Einrichtungsstil eine Extraportion Coolness verpassen. Die verschiedenen Hersteller der ITR wie Romo, Sahco und Zimmer+Rohde setzen in diesem Jahr voll und ganz auf diesen alten neuen Trend. Mustergültig zeigen sich die farblosen Kontrahenten bei The Rug Company. Kissen aus der Designer-Kollektion von Sue Timney gehen sogar noch einen Schritt weiter und bringen Farbe ins Spiel. Die britische Manufaktur für Boxspringbetten Savoir Beds bringt es mit seinem Modell Harlech auf den Punkt. Das filigrane Muster auf Kopfteil und Bettrahmen fügt sich harmonisch in den modernen Einrichtungsstil ein.

Weitere Informationen:
Schwarz, Weiß, Farben, GibDirStoff
Quelle:

segmenta communications GmbH