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21.06.2021

Neues Lieferkettengesetz: Einige Problempunkte für den Handel abgemildert

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

  • Unter das Gesetz fallen jetzt auch ausländische Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Betroffen ab 2023 sind Niederlassungen ab 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 auch Niederlassungen ab 1.000 Beschäftigte. Damit dürfte der Wettbewerbsnachteil deutscher gegenüber ausländischen stationären Unternehmen zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden. Bezüglich ausländischer Versender sowie Plattformen sind aber weiterhin Wettbewerbsnachteile zu erwarten.
     
  • Ein Risiko für alle geschützten Rechtspositionen in §2 des Lieferkettengesetzes liegt erst dann vor, wenn tatsächliche Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafürsprechen. Das Gesetz begründet keine zusätzlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen über die bisherige Rechtslage hinaus. Bestehende Ansprüche, die nach internationalem Privatrecht anwendbar sind, bleiben gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf unberührt.
     
  • In § 7 Abhilfemaßnahmen führt die bloße Tatsache, dass ein Staat eines der in der Anlage zum Gesetz aufgelisteten Abkommen nicht ratifiziert oder nicht in sein nationales Recht umgesetzt hat, nicht zu einer Pflicht zum Abbruch der Geschäftsbeziehung.
     
  • In § 9 Mittelbare Zulieferer wurde der Begriff „substantiierte Kenntnis“ präzisiert: „Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine menschenrechtliche Verletzung oder einen Verstoß gegen eine umweltbezogene Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen (substantiierte Kenntnis), so hat es anlassbezogen unverzüglich…“

 Um die nach wie vor bestehenden Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern zumindest innerhalb der EU zu beseitigen, fordern BTE und HDE daher unverändert eine einheitliche europäische Regelung. In einem gemeinsamen europäischen Markt dürfe es keine unterschiedlichen Regelungen geben, die deutsche Unternehmen benachteiligten.

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE e.V.

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB