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11.12.2023

BTE: Vernichtung neuer Textilien und Schuhe absolute Ausnahme

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 
Es ist also nachvollziehbar, dass die Politik die Modebranche für die tatsächlich immer schwierigere Entsorgungssituation bei Textilien und Schuhen in die Verantwortung nimmt. Dabei werde allerdings gerne unterschlagen, dass speziell die Neuware nach BTE-Schätzungen nur einen kleinen Bruchteil der entsorgten Ware ausmache.
 
Belegt werde dies durch eine BTE-Umfrage bei mehr als 200 Mode- und Schuhhändlern aus dem Jahr 2020. Danach sei die Vernichtung von unverkaufter Ware im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln würden lediglich zwei bis drei entsorgt oder recycelt. Und dabei handele es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln, die mitunter gar nicht verkauft werden könne oder sogar dürfe. Nicht berücksichtigt seine dabei Plagiate, die in der Regel von den Lieferanten vernichtet würden.
 
Logistisch dürfte die Entsorgung dieser Artikel keine Probleme bereiten. Bei einer Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) von 4,42 Mrd. Bekleidungsteilen in 2022 liege die Zahl entsorgter Neu-Textilien aus dem Handel lediglich bei rund 4,4 Mio. Teilen pro Jahr. Die Zahl entsorgter Alttextilien dürfte dagegen um ein Vielfaches höher sein, moniert der BTE und sieht darin die Quelle für die Müllberge.
 
In 2020 verstarben in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Nach BTE-Schätzungen besitzt jeder Verstorbene im Durchschnitt mindestens 100 Bekleidungsteile (inkl. Socken, Wäsche, Sport- und Berufsbekleidung, ohne Schuhe). Auf die Sterbefälle dürften damit nach BTE-Schätzungen mindestens 100 Mio. entsorgte Textilien entfallen. Hinzu kämen hunderte Millionen Bekleidungsstücke, die jährlich wegen Beschädigung, Verschleiß oder Passformproblemen aussortiert werden müssten und mangels weiterer Verwendungsoptionen beim Entsorger landeten.
 
Der Verband zieht das Fazit, dass der Anteil von neuen Textilien und Schuhen an der gesamten Entsorgungsmenge äußerst gering und deren Verwertung vielfach sogar geboten bzw. notwendig sei. Er werde sich in den anstehenden Verhandlungen vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass dies auch künftig ohne unnötigen bürokratischen Aufwand möglich bleibe.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

bvse: Sammelstruktur für Alttextilien gilt zu erhalten (c) NABU
25.10.2023

bvse: Sammelstruktur für Alttextilien gilt zu erhalten

Auf dem Dialogforum Kreislaufwirtschaft des NABU stellte bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard in einer Diskussionsrunde klar, dass in Deutschland bereits gut funktionierende Strukturen einer bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien existieren, die es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten gilt.

Als Sprachrohr von rund 100 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling nahm bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard am 19.10.2023 an dem von NABU veranstalteten „Dialogforum Kreislaufwirtschaft“ teil.

Das Forum fand unter dem Motto „Von vorne denken: Produktpolitik im Fokus“ in Berlin statt und beleuchtete Aspekte der europäischen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und auch die Recyclingfähigkeit von Textilien schon bei Prozessen der Produktion erreicht werden können.

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie stand auch die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zur Diskussion.

Auf dem Dialogforum Kreislaufwirtschaft des NABU stellte bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard in einer Diskussionsrunde klar, dass in Deutschland bereits gut funktionierende Strukturen einer bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien existieren, die es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten gilt.

Als Sprachrohr von rund 100 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling nahm bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard am 19.10.2023 an dem von NABU veranstalteten „Dialogforum Kreislaufwirtschaft“ teil.

Das Forum fand unter dem Motto „Von vorne denken: Produktpolitik im Fokus“ in Berlin statt und beleuchtete Aspekte der europäischen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und auch die Recyclingfähigkeit von Textilien schon bei Prozessen der Produktion erreicht werden können.

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie stand auch die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zur Diskussion.

Hierin hob bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard die besondere Bedeutung der in Deutschland bereits jetzt bestehenden und gut funktionierenden Strukturen der bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien hervor. „Diese gilt es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten“, so Bungard.

„Die gewerblichen Unternehmen, die auch im bvse Alttextilien sammeln und sortieren, spielen für dieses System eine wichtige Rolle und sind kompetente Ansprechpartner:innen für Kommunen, Institutionen und Organisationen. Wir appellieren daher an die Politik, diese entsprechend auch als wichtige Akteur:innen der textilen Wertschöpfungskette im Gesetzgebungsprozess anzuerkennen“, forderte die bvse-Rechtsreferentin.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
06.07.2023

EU-Entwurf zum Umgang mit Textilabfällen bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

„Allerdings bleibt der vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie deutlich hinter den Erwartungen zurück und trägt nicht den seit vielen Jahren etablierten Systemen in der EU und vor allem in Deutschland Rechnung. Mit Sorge betrachten wir das Nichtvorhandensein der gewerblichen Sammler von Alttextilien in dem vorgelegten Entwurf. Denn die gewerblichen Sammler in Deutschland sorgen bereits jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den karitativen Organisationen für ein flächendeckendes, gut funktionierendes und für die Bürgerinnen und Bürgern kostenloses Sammelnetz. Dass sie ebenfalls eine Schlüsselrolle haben, sollte nicht außer Acht gelassen werden“, äußerte Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling seine Enttäuschung.

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

„Für den bvse werfen die geplanten Vorgaben zur Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung viele offene Fragen auf. Wir hoffen, dass das Bundesumweltministerium sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzt, den Erhalt der gut funktionierenden Sammel- und Sortierstrukturen in Deutschland zu sichern“, so Voigt weiter.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

24.05.2023

bvse: Rahmenbedingungen zur Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung
„Für die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Sammlungen bereits erfüllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten ein bundesweit flächendeckendes, lückenloses Angebot zur Annahme der Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt für Drittvergaben nach § 22 KrWG oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnützige und gewerbliche Sammler“, betont der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.

CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur für bestimmte Altkleidercontainer
Darüber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren, vermehrt verunsicherte Anfragen darüber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europäischen Richtlinien übereinstimmt. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden darf. CE-Zeichen geben darüber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

„Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht für einen Altkleidercontainern besteht, richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europäischen Maschinenrichtlinie unterfällt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit umfasst ist“, stellt Voigt klar.

„Altkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen und über ein Antriebssystem verfügen, unterliegen den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie. Diese Behälter müssen nach erfolgreich erfolgter Prüfung zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer CE-Kennzeichnung für solche Altkleidercontainer fordern, sind also rechtskonform“, so Voigt.

„Altkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschließlich durch den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schließen lässt, gehören hingegen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Für diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann der Nachweis, dass die einschlägigen Produktsicherheitsanforderungen erfüllt sind, durch eine von den zuständigen Behörden anerkannte entsprechende unabhängige Zertifizierung, wie dem GS (geprüfte Sicherheit)-Zeichen erleichtert werden“, erläutert bvse-Vizepräsident Stefan Voigt.

"Da bei beiden Systemen eine regelmäßige Prüfung der Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Überwachung der Überprüfung nur verlässlich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit funktionstüchtigen Kontaktdaten versehen sind", fügte Voigt noch hinzu.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling