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Heinrich GLAESER: Begrünter Altkleidersammelcontainer im Finale des Wettbewerbs „Die Lieferkette lebt“ (c) Heinrich GLAESER Nachf. GmbH
Der begrünte Altkleidersammelcontainer „Greenbox“ von Heinrich GLAESER
19.02.2024

Heinrich GLAESER: Begrünter Altkleidersammelcontainer im Finale des Wettbewerbs „Die Lieferkette lebt“

Heinrich GLAESER ist seit Gründung im Jahr 1888 auf Textilrecycling und Textilverwertung spezialisiert. Mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen und Wertstoffkreisläufe zu schaffen, sammelt das Unternehmen Alttextilien und führt sie dem Upcycling zu. Mit der Idee, seine Altkleidercontainer für mehr Biodiversität zu begrünen, hat es das Unternehmen ins Finale des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) geförderten Unternehmenswettbewerbs „Die Lieferkette lebt“ geschafft.

Mit dem Wettbewerb „Die Lieferkette lebt“ werden alljährlich Unternehmenskonzepte und -aktivitäten entlang der Lieferkette zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgezeichnet. Heinrich GLAESER hat sich im Herbst 2023 erstmals für den BMVU geförderten Preis beworben und schaffte es unter die Top 10. Die Jury nominierte die in das textile Kreislaufkonzept des Unternehmens eingebundenen „Greenbox“ unter die innovativsten Ideen. Die Greenbox ist ein Altkleidersammelcontainer, dessen Dachfläche begrünt ist. Diese blüht fast das ganze Jahr und bietet Insekten wie Bienen in städtischen Asphaltwüsten eine Anlaufstelle für die Nahrungsaufnahme.

Heinrich GLAESER ist seit Gründung im Jahr 1888 auf Textilrecycling und Textilverwertung spezialisiert. Mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen und Wertstoffkreisläufe zu schaffen, sammelt das Unternehmen Alttextilien und führt sie dem Upcycling zu. Mit der Idee, seine Altkleidercontainer für mehr Biodiversität zu begrünen, hat es das Unternehmen ins Finale des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) geförderten Unternehmenswettbewerbs „Die Lieferkette lebt“ geschafft.

Mit dem Wettbewerb „Die Lieferkette lebt“ werden alljährlich Unternehmenskonzepte und -aktivitäten entlang der Lieferkette zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgezeichnet. Heinrich GLAESER hat sich im Herbst 2023 erstmals für den BMVU geförderten Preis beworben und schaffte es unter die Top 10. Die Jury nominierte die in das textile Kreislaufkonzept des Unternehmens eingebundenen „Greenbox“ unter die innovativsten Ideen. Die Greenbox ist ein Altkleidersammelcontainer, dessen Dachfläche begrünt ist. Diese blüht fast das ganze Jahr und bietet Insekten wie Bienen in städtischen Asphaltwüsten eine Anlaufstelle für die Nahrungsaufnahme.

„Seit unserer Unternehmensgründung im Jahr 1888 beschäftigen wir uns mit der Kreislaufführung von Textilien. Die Anfänge gehen auf das Einsammeln von Produktionsabfällen aus der schwäbischen Textilindustrie und die Wiederaufbereitung zu hochwertigen Fasern zurück. Im Lauf der Zeit wurde das Geschäft um das Einsammeln von Altkleidern in unseren eigenen Sammelcontainern und um vielseitige Wertkreisläufe erweitert. Mit der Entwicklung unserer Geotextilien für Begrünung, Erosions- und Pflanzenschutz aus dem GLAESERgreen-Portfolio wurde die Idee geboren, beide Konzepte miteinander zu verbinden. So entstand die „greenbox“, unser begrünter Altkleidersammelbehälter“, erklärt Eberhard Brack, Geschäftsführer von Heinrich GLAESER.

(c) PantherMedia/Peryn
10.10.2023

VDI ZRE: Studie zu rezyklatbasierten Verpackungen veröffentlicht

Bis 2030 sollen in der EU 55 % der Kunststoffverpackungen werterhaltend recycelt werden. Inwieweit sich Rezyklate dabei für die Herstellung hochwertiger Verpackungsprodukte eignen und wann die Umstellung auf Recyclingkunststoffe für KMU wirtschaftlich sinnvoll ist, darüber informiert das VDI Zentrum Ressourceneffizienz im Rahmen einer neuen Studie.

Die Verwendung von Kunststoffen geht mit hohen Aufwänden an Primärressourcen bei der Werkstoffherstellung einher. Kunststoffrecycling stellt daher einen Schwerpunkt der politischen und regulatorischen Bestrebungen dar, um eine weitgehende stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen bis 2030 zu etablieren.
 
Um die Wiedereinsatzquote recycelter Kunststoffabfälle im Verpackungssektor zu erhöhen und Kunststoffkreisläufe nachhaltig zu schließen, braucht es Rezyklate, die u. a. mit Blick auf die gebotene Qualität eine möglichst geringe Schwankungsbreite aufweisen. Zugleich müssen die Preise für Rezyklate konkurrenzfähig gegenüber sogenannten virgin plastics (Kunststoffneuware) sein.

Bis 2030 sollen in der EU 55 % der Kunststoffverpackungen werterhaltend recycelt werden. Inwieweit sich Rezyklate dabei für die Herstellung hochwertiger Verpackungsprodukte eignen und wann die Umstellung auf Recyclingkunststoffe für KMU wirtschaftlich sinnvoll ist, darüber informiert das VDI Zentrum Ressourceneffizienz im Rahmen einer neuen Studie.

Die Verwendung von Kunststoffen geht mit hohen Aufwänden an Primärressourcen bei der Werkstoffherstellung einher. Kunststoffrecycling stellt daher einen Schwerpunkt der politischen und regulatorischen Bestrebungen dar, um eine weitgehende stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen bis 2030 zu etablieren.
 
Um die Wiedereinsatzquote recycelter Kunststoffabfälle im Verpackungssektor zu erhöhen und Kunststoffkreisläufe nachhaltig zu schließen, braucht es Rezyklate, die u. a. mit Blick auf die gebotene Qualität eine möglichst geringe Schwankungsbreite aufweisen. Zugleich müssen die Preise für Rezyklate konkurrenzfähig gegenüber sogenannten virgin plastics (Kunststoffneuware) sein.

Hier setzt die neue Studie „Ökologische und ökonomische Bewertung des Ressourcenaufwands – Einsatz von rezyklierten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien“ des VDI ZRE an. Sie bietet einen praxisrelevanten Überblick zu Aspekten der Nutzung von Kunststoffrezyklaten für die Herstellung hochwertiger Verpackungsprodukte – auch für Anwendungsbereiche mit hohen Anforderungen an Maßhaltigkeit und mechanische Eigenschaften.
 
Ein Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz
Die ökologisch-ökonomische Bewertungsstudie, die in Zusammenarbeit mit Forschenden des Öko-Institut e. V. und der Institut cyclos-HTP GmbH ausgearbeitet wurde, richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der kunststoffverarbeitenden Industrie, die den Einstieg in die Verwendung von Rezyklaten erwägen. Die Studie beinhaltet zum einen eine ökobilanzielle Vergleichsrechnung nach den VDI-Richtlinien 4800 Blatt 1 und 2 sowie eine Sensitivitätsanalyse. Zum anderen liefert sie einen Kostenvergleich für die zwei gegenübergestellten kunststoffbasierten Verpackungsvarianten und gibt Empfehlungen zur Evaluierung.

Aus ökologischer Sicht zeigt sich, dass das Treibhausgaspotenzial des Produkts aus rezykliertem Polypropylen (PP) um 25 % geringer ausfällt als das der Produktvariante aus PP-Neuware. Aus ökonomischer Sicht hat der Einkaufspreis den größten Einfluss an den gesamten spezifischen Betriebskosten. Zum Zeitpunkt der Erhebung beliefen sie sich auf 54 % für die Produktvariante aus recyceltem PP und auf 62 % für das Produkt aus primärem PP.

Die Studie „Ökologische und ökonomische Bewertung des Ressourcenaufwands – Einsatz von rezyklierten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien“ des VDI ZRE wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erarbeitet und kann kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Quelle:

VDI Zentrum Ressourceneffizienz

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

16.05.2023

Nachhaltige Textilbeschaffung durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ ist zum 15.03.2023 in Kraft getreten. Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Die Bundesregierung verankert mit dem Stufenplan erstmals jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für eine nachhaltige Beschaffung im Textilbereich und trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe zum Standard wird.


Der Stufenplan setzt als handlungsleitendes, politisches Dokument die Ziele und den Organisationsrahmen, in dem die Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung stattfinden soll.

  • Das Dokument richtet sich grundsätzlich an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung (entsprechend des Geltungsbereichs des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit).
  • Der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien (außer Sondertextilien) soll sukzessive gesteigert und bis 2026 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden.
  • „Nachhaltige Textilien“ müssen die im „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen. Dies umfasst Anforderungen an die Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, an den Herstellungsprozess und an die Rohfaserherstellung.
  • Der Stufenplan sieht zahlreiche Unterstützungsangebote vor, um die Behörden und Einrichtung der Bundesverwaltung bei der Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate.
  • Der Stufenplan sieht auch die stärkere Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Textilbeschaffung vor. Dazu sind im Stufenplan entsprechende Pilotprojekte vereinbart worden.
  • Ein jährliches Monitoring stellt die Fortschrittsmessung bei der Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung sicher und gibt Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Weiterführende Links:

Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung

Quelle:

Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Foto: Sandra Altherr, Pixabay
03.03.2022

Mikroplastik im Meer: Ganzes Ausmaß noch immer nicht absehbar

Anlässlich der 5. UNEA (The United Nations Environment Assembly)-Konferenz in Nairobi, die am 2. März 2022 zu Ende ging und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der »Runde Tisch Meeresmüll« eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee. In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung des Fraunhofer UMSICHT zeigt der Runde Tisch zahlreiche Möglichkeiten auf, wie weniger Mikroplastik ins Meer gelangen kann. Dazu gehört, den Reifenabrieb zu verringern, emissionsärmere Textilien zu entwickeln beziehungsweise diese vorzuwaschen oder schärfere Vorschriften auf Baustellen für Dämmstoffe. Plastik im Meer ist eines der drängendsten Probleme auch für Nord- und Ostsee. Es wird in allen Bereichen der deutschen Meere nachgewiesen und kann die Fortpflanzungsfähigkeit und Fitness von Meereslebewesen insbesondere an der Basis des marinen Nahrungsnetzes beeinträchtigen. Das Gesamtausmaß sowohl von Menge wie Auswirkungen sei allerdings aufgrund unzureichender Untersuchungs- und Analyseverfahren noch nicht absehbar, so der Bericht.

Anlässlich der 5. UNEA (The United Nations Environment Assembly)-Konferenz in Nairobi, die am 2. März 2022 zu Ende ging und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der »Runde Tisch Meeresmüll« eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee. In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung des Fraunhofer UMSICHT zeigt der Runde Tisch zahlreiche Möglichkeiten auf, wie weniger Mikroplastik ins Meer gelangen kann. Dazu gehört, den Reifenabrieb zu verringern, emissionsärmere Textilien zu entwickeln beziehungsweise diese vorzuwaschen oder schärfere Vorschriften auf Baustellen für Dämmstoffe. Plastik im Meer ist eines der drängendsten Probleme auch für Nord- und Ostsee. Es wird in allen Bereichen der deutschen Meere nachgewiesen und kann die Fortpflanzungsfähigkeit und Fitness von Meereslebewesen insbesondere an der Basis des marinen Nahrungsnetzes beeinträchtigen. Das Gesamtausmaß sowohl von Menge wie Auswirkungen sei allerdings aufgrund unzureichender Untersuchungs- und Analyseverfahren noch nicht absehbar, so der Bericht.

Das neue Themenpapier stellt konkrete Maßnahmen vor, um den Plastikeintrag ins Meer zu verringern.
Mikroplastik stellt ein komplexes Umweltproblem dar. Es kann als direktes Mikroplastik in die Umwelt gelangen oder während der Nutzung durch Abrieb entstehen. Zur ersten Gruppe gehören zum Beispiel Kunstraseninfills oder Pelletverluste. Zur zweiten Gruppe zählen unter anderem Reifen- und Straßenabrieb, die Verwitterung von Farben und Beschichtungen, Verluste aus Dämmstoffen und die Faserfreisetzung aus Textilien. Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist daher durch einzelne Maßnahmen nicht zu erreichen, sondern nur durch ein breites Bündel an Aktionen.

Das Papier des »Runden Tischs Meeresmüll« beruht auf den Ergebnissen einer dreiteiligen Workshopreihe, die vom Umweltbundesamt und Fraunhofer UMSICHT gemeinsam mit den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe zu Mikroplastik des Runden Tisches Meeresmüll organisiert wurde. Es zeigt, dass bei den Quellen und den freigesetzten Mengen noch immer auch auf Abschätzungen vertraut werden muss. Der Runde Tisch fordert daher weitere vertiefende empirische Untersuchungen, um zu belastbaren Zahlen zu kommen.

Stefanie Werner, Meeresschutzexpertin im Umweltbundesamt und Geschäftsführerin des Runden Tisch Meeresmüll: »Um das Mikroplastikproblem zu bekämpfen ist insbesondere die Kunststoffindustrie gefragt. Sie sollte Sorge tragen, die notwendigen vertiefenden Untersuchungen hinsichtlich der freigesetzten Mengen von Mikroplastik durchzuführen, um dem Vorsorge- und Verursacherprinzip zu entsprechen und so zur Lösung des zu großen Teilen durch sie verursachtem Umweltproblems beizutragen.«

28 konkrete Maßnahmen für den Meeresschutz
Jürgen Bertling von Fraunhofer UMSICHT, Korrespondenzautor des Themenpapiers: »Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist durch singuläre Maßnahmen kaum zu erreichen, sondern erfordert zahlreiche inter- und transdisziplinäre Zugänge. Ähnlich wie bei den Erkenntnisgewinnen zum Klimawandel über die letzten Jahrzehnte werden auch bei den Kunststoffemissionen, die mit ihnen zusammenhängenden Wirkungen erst langsam verstanden. In beiden Fällen spricht die schiere Menge der Emissionen, aber für einen vorsorgenden Umweltschutz.«

Der Bericht des Runden Tisches Meeresmüll schlägt zu diesem Zweck 28 konkrete Maßnahmen vor. Besonders hohe Relevanz für den Meeresschutz haben dabei:

  • Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik aus Reifenabrieb durch Anpassung von Verkehrskonzepten und neue Reifenmaterialien;
     
  • Entwicklung emissionsärmerer Textilien und besserer Verarbeitungstechnologien sowie Vorwaschen von Textilien;
     
  • Verminderung der Einträge der besonders leichten und damit mobilen Polystyrolschaumstoffe aus der Bauwirtschaft durch Schärfung der Vorgaben zur Verwendung und Verarbeitung von Dämmstoffen und Einsatz von temporären Niederschlagsfiltern um Baustellen;
     
  • Verbesserung der Regenwasserbehandlung als zentralem Eintragspfad für nicht intendiertes Mikroplastik bspw. durch Bodenretentionsfilter;
     
  • Reduzierung des Einsatzes von Kunststoffen in umweltoffenen Anwendungen in der Meeres-/Küstenumwelt (z.B. Geotextilien, Korrosionsschutz von Offshore-Installationen);
     
  • Ausstattung des bestehenden freiwilligen Konzepts der Kunststoffindustrie »Operation Clean Sweep« mit einer extern validierten Zertifizierung für Pellets von Kunststoff-Werkstoffen (Granulate, Flakes, Grieß oder Pulver);
     
  • Regulierung von bewusst zugesetztem Mikroplastik und Entwicklung und Implementierung von Normen und Standards, um für bestimmte Produkte und Materialien die biologische Abbaubarkeit auch unter marinen Bedingungen sicherzustellen.

Runder Tisch Meeresmüll
Der Runde Tisch Meeresmüll steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und des Umweltbundesamtes

Quelle:

Umweltbundesamt und Fraunhofer UMSICHT

(c) HypoVereinsbank
05.07.2021

HypoVereinsbank-Studie: „Wettbewerbsnachteile durch Lieferkettengesetz“

  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z.
  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut befragten Unternehmen erwartet, dass sich die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch das Lieferkettengesetz verschlechtert
  • Besonders große Herausforderungen sehen die Unternehmen in der Sorgfaltspflicht für Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette (52%), der Berichterstattungspflicht (46%) sowie der Vertragsgestaltung mit Lieferanten (46%)
  • Fast drei Viertel der Befragten (70%) befürchtet, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern könnte
  • Gleichzeitig befassen sich fast alle Unternehmen bereits mit Nachhaltigkeitsthemen (90%) und ein Großteil investiert bereits in nachhaltige Projekte oder plant dies (69%)
  • Mit Blick auf nachhaltige Finanzierungen erwartet jedes zweite Unternehmen (54%), dass soziale Faktoren künftig eine größere Rolle spielen

Das Mitte Juni vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, entlang der gesamten Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu sorgen – und stellt damit viele Firmen vor Herausforderungen. Ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass das Lieferkettengesetz negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit haben wird. Vor allem kleinere Betriebe mit einem Jahresumsatz von 5 bis 50 Millionen Euro (32%) und Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (30%) befürchten, dass ihre Konkurrenzfähigkeit unter dem Gesetz leiden wird.

Andererseits erwarten aber auch 17 Prozent der Unternehmen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation. Dabei ist das Lieferkettengesetz in den Führungsetagen deutscher Unternehmen aktuell sehr präsent. Insgesamt drei Viertel der Unternehmen in allen Umsatzklassen haben sich bereits mit den Auswirkungen beschäftigt. Dies zeigt die gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut durchgeführte Studie der HypoVereinsbank mit dem Titel „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“.

Überwachung und Dokumentation zentrale Herausforderungen
Um die Anforderungen des Gesetzes in allen Punkten zu erfüllen, müssen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen oder sogar zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Jedes zweite Unternehmen bewertet der Studie zufolge die unternehmerische Sorgfaltspflicht, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, als besonders schwierig. Das gilt insbesondere für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 250 Millionen Euro (64%). Als logische Folge rücken die auf Lieferketten bezogene Administration und Dokumentation stärker in den Fokus der Unternehmen: Jeweils 46 Prozent bewerten die Berichterstattungspflicht und die Vertragsgestaltung mit Lieferanten als weitere zentrale Herausforderungen. Dabei befürchten 70 Prozent der befragten Entscheider, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern würde.

Potenzial nachhaltigen Wirtschaftens erkannt
Trotz der mit neuen Vorschriften einhergehenden Herausforderungen hat ein Großteil der Unternehmen die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit und des Potenzials nachhaltigen Wirtschaftens bereits erkannt: Neun von zehn Firmen haben sich laut Studie schon mit den Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit auf Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitnehmerbedingungen und Verbraucherschutz auseinandergesetzt – über die Hälfte bereits intensiv. Dabei entwickeln sich nachhaltige Lieferketten auch für mehr und mehr Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil und einer Wachstumschance.

Aufwind für nachhaltige Finanzierungen
Zuletzt hat auch die Covid-19-Pandemie gezeigt, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Eine Erkenntnis war, dass sich das Engagement eines Unternehmens für bessere soziale und ökologische Bedingungen positiv auf die Stabilität der Lieferkette und die Qualität der eigenen Produkte auswirkt. Viele Firmen haben deshalb bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Präventionsmaßnahmen definiert, wie beispielsweise einzuhaltende Codes of Conduct (45%) oder Lieferantenaudits (43%). Dass gerade mit Blick auf die Lieferketten trotzdem noch Luft nach oben ist, zeigt ein Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategien deutscher Unternehmen. Hier stehen der Studie zufolge die Bemühungen zum Klima- und Umweltschutz (61%), die sozialen Belange der eigenen Arbeitnehmer (51%), und ressourcenschonendes Wirtschaften (38%) ganz oben auf der Liste. Die Achtung der Menschenrechte, die das geplante Lieferkettengesetz vorrangig adressiert, spielt nur in der Nachhaltigkeitsstrategie von einem Drittel der Unternehmen eine Rolle. Lediglich 14 Prozent der Unternehmen geben an, dass Nachhaltigkeit in der Lieferkette für ihr Unternehmen strategisch relevant ist. Um Engagement gerade in diesem Bereich zu zeigen und zu incentivieren, könnten soziale Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten künftig relevanter werden. Bei ESG-gebundenen Krediten verpflichten sich Unternehmen, bestimmte ökologische (Environmental), sozialverträgliche (Social) und compliance-relevante (Governance) Ziele zu erreichen. Mehr als jedes zweite Unternehmen erwartet, dass sich der Stellenwert sozialer Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungen bis 2023 stark erhöhen wird. So können sich Unternehmen zum Beispiel verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen, die an Faktoren sozialer Nachhaltigkeit wie die Durchsetzung eines Supplier Code of Conduct oder auch die Durchführung von Sozialaudits bei Lieferanten geknüpft sein können.

Online-Umfrage unter Top-Entscheidern
Für die Studie „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“ hat F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut im Frühjahr 2021 mittels einer Online-Befragung 125 Top-Entscheider von deutschen Unternehmen nach ihren Erwartungen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes und dessen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen befragt. Dabei entstand auch ein aussagekräftiges Stimmungsbild darüber, welche Bedeutung soziale Verantwortung und nachhaltige Finanzierung in der deutschen Unternehmenslandschaft überhaupt hat. In die Erhebung flossen die Einschätzungen von Vertretern unterschiedlicher Unternehmensgrößen ein. Dabei stammt die Mehrheit aus Betrieben mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Außerdem wurde auf eine gewisse Branchenbandbreite geachtet. Untersucht wurden unter anderem Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, aus der Chemie- und Pharmaindustrie sowie aus dem Handelssektor. Rund zwei Drittel der Befragten sind Geschäftsführer oder Vorstände, jeweils ein Zehntel bekleiden das Amt eines CFOs oder sind im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement tätig.

Die gesamte Studie kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Studie Lieferkettengesetz | HypoVereinsbank (HVB)

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

HypoVereinsbank

Hohenstein: Autorisierte Zertifizierungsstelle des Grünen Knopfs (c) BMZ
12.02.2021

Hohenstein: Autorisierte Zertifizierungsstelle des Grünen Knopfs

Ernannte Auditorinnen und Auditoren des Textilprüfdienstleisters Hohenstein sind künftig auch in Sachen Grüner Knopf unterwegs. Denn Hohenstein ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) autorisiert, die Einhaltung der Anforderungen bei den antragstellenden Unternehmen gemäß dem Zertifizierungsprogramm des staatlichen Siegels für nachhaltige Textilien zu überprüfen.

Ernannte Auditorinnen und Auditoren des Textilprüfdienstleisters Hohenstein sind künftig auch in Sachen Grüner Knopf unterwegs. Denn Hohenstein ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) autorisiert, die Einhaltung der Anforderungen bei den antragstellenden Unternehmen gemäß dem Zertifizierungsprogramm des staatlichen Siegels für nachhaltige Textilien zu überprüfen.

Die neue Zertifizierungsstelle des Grünen Knopfs kann auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen: Hohenstein ist schon seit Jahrzehnten auf die Prüfung und Zertifizierung textiler Produkte und die Auditierung von Unternehmen entlang der gesamten textilen Kette spezialisiert. Als Gründungsmitglied und Prüfinstanz der OEKO-TEX® Gemeinschaft hat sich das Unternehmen stets für Verbraucherschutz und Produktverantwortung stark gemacht. Das Produktlabel MADE IN GREEN by OEKO-TEX® für schadstoffgeprüfte sowie umweltfreundlich und sozial verantwortlich hergestellte Textilien ist eines der Siegel, die das BMZ aktuell als Voraussetzung für die Vergabe des Grünen Knopfs anerkennt. Interessierte Unternehmen können also gleich doppelt von der Zertifizierung aus einer Hand profitieren. Unabhängig von MADE IN GREEN ist Hohenstein aber auch in der Lage, Unternehmen und ihre Produkte nach den staatlich geforderten 46 Kriterien ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Grünen Knopfs zu prüfen.

 DITF erhalten „Innovationspreis Bioökonomie Baden-Württemberg 2020“ (c) LGL
Ministerialdirektorin Grit Puchan (li) überreicht den Preis an Dr. Antje Ota
27.11.2020

DITF erhalten „Innovationspreis Bioökonomie Baden-Württemberg 2020“

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) sind einer von fünf Gewinnern des „Ideenwettbewerbs Bioökonomie - Innovationen für den Ländlichen Raum“, der vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erstmals ausgerufen wurde. Ausgezeichnet wurden Beiträge zum Klimaschutz, zur Ressourceneffizienz, zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums. Am 25. November 2020 wurde der Preis von Ministerialdirektorin Grit Puchan während des 5. Bioökonomietags überreicht. Die DITF erhalten den Preis für ihre Forschung an nachhaltigen Carbonfasern. Der Pitch-Vortrag von Dr. Frank Hermanutz und Dr. Antje Ota erhielt zudem auch noch den Publikumspreis.

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) sind einer von fünf Gewinnern des „Ideenwettbewerbs Bioökonomie - Innovationen für den Ländlichen Raum“, der vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erstmals ausgerufen wurde. Ausgezeichnet wurden Beiträge zum Klimaschutz, zur Ressourceneffizienz, zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums. Am 25. November 2020 wurde der Preis von Ministerialdirektorin Grit Puchan während des 5. Bioökonomietags überreicht. Die DITF erhalten den Preis für ihre Forschung an nachhaltigen Carbonfasern. Der Pitch-Vortrag von Dr. Frank Hermanutz und Dr. Antje Ota erhielt zudem auch noch den Publikumspreis.

Ionische Flüssigkeiten (ionic liquids, IL) sind der Schlüssel zu nachhaltigen biobasierten Fasern für vielfältige Anwendungen in der Industrie. 2003 hat Dr. Frank Hermanutz mit seinem Team gemeinsam mit der BASF SE ein innovatives Lösungsmittel für Biopolymere, also Polymere aus nachwachsenden Rohstoffen, entdeckt. Auf dieser Basis wurden mit der patentierten HighPerCell®-Technologie Cellulosefilamentfasern entwickelt, die aufgrund ihrer spezifischen Fasereigenschaften als technische Fasern eingesetzt werden können. Sie sind zum Beispiel Ausgangsprodukt für cellulosebasierte Carbonfasern.

Carbonfasern werden vor allem im Fahrzeugbau eingesetzt, gewinnen aber auch im Bauwesen an Bedeutung. Sie sind äußerst hitzebeständig und belastbar. Herkömmliche, nicht auf Biopolymeren basierende Carbonfasern sind allerdings derzeit noch sehr teuer und ihre Herstellung belastet die Umwelt. Die Carbonfaserherstellung auf der Basis von Cellulose würde nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch die Energiekosten senken. Für die Gewinnung von Zellstoff bietet sich zum Beispiel die heimische Buche an. Wissenschaftler des Kompetenzzentrums Biopolymerwerkstoffe der DITF bringen dieses neue Verfahren in das im April 2020 vom Land Baden-Württemberg gegründete Technikum Laubholz (TLH) ein. Dort wird die Technologie in enger Zusammenarbeit mit beteiligten Industriefirmen praktisch umgesetzt.

Hochleistungsfasern aus Cellulose sind für viele weitere Anwendungen geeignet, wie zum als Verstärkungsfasern im Beton oder als Bestandteil von sortenreinen Verbundwerkstoffe.

„Schon bald könnten biopolymerbasierte Werkstoffe die gleichen Eigenschaften aufweisen wie erdölbasierte Materialien. Das wäre ein enormer Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Umweltverträglichkeit“ erklärt Frank Hermanutz.

Die Jury des Ideenwettbewerbs würdigt diese Forschungsleistung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit mit dem Bioökonomie-Innovationspreis.

Weitere Informationen:
DITF BASF SE Carbonfasern
Quelle:

Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF)

Logo RAL Simply Excellent (c) RAL gGmbH
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04.05.2020

RAL gGmbH übernimmt die Rolle der Vergabestelle des Textilsiegels Grüner Knopf

Bonn – Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernimmt die RAL gGmbH ab dem 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.

Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf.

Dazu RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“

Bonn – Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernimmt die RAL gGmbH ab dem 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.

Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf.

Dazu RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“

Zuständig bei RAL für Vergabe und Marktüberwachung des Grünen Knopfes ist der Geschäftsbereich RAL LOGO LIZENZ, der bereits seit 2013 Lizenzen zur werblichen Nutzung des Stiftung Warentest-Logos vergibt, sowie dessen vertragsgemäße Verwendung im Rahmen der Werbung überwacht. Verbrauchertäuschung und unlautere Werbung können so unterbunden werden.

Im Vergabeprozess betreut RAL Unternehmen, die an einer Lizensierung mit dem Grünen Knopf interessiert sind, bei der Antragstellung. Zudem führt RAL eine erste Prüfung der Antragsberechtigung durch. Die staatlich festgelegten Produkt- und Unternehmenskriterien des Textilsiegels werden weiterhin durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert. Nach erfolgreicher Prüfung übernimmt RAL das Management der Lizenzvergabe für das staatliche Siegel.

Über eine Transparenz-Datenbank der gemeinnützigen RAL gGmbH werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft die Möglichkeit erhalten, nähere Informationen zu lizensierten Unternehmen aufzurufen. Dies erfolgt einfach über den Scan oder die Eingabe eines – am zertifizierten Produkt angebrachten – QR-Codes oder Kurzlinks. Damit qualifiziert sich RAL auch als Stelle für Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die den Grünen Knopf betreffen.

Unternehmen, die Interesse an einer Antragstellung haben, können sich – ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher – ab dem 4. Mai 2020 über ein Online-Kontaktformular https://vergabestelle.gruener-knopf.de/ direkt an die neue Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes wenden.

Quelle:

RAL gGmbH

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® turnusgemäß die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. © OEKO-TEX®
Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® turnusgemäß die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten.
07.01.2020

OEKO-TEX® Neuregelungen 2020

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

MADE IN GREEN by OEKO-TEX® neu auch für Lederprodukte
Nach der Einführung des MADE IN GREEN Labels 2015 für Textilien ist es ab Januar 2020 möglich, Lederprodukte mit dem Nachhaltigkeitslabel auszuzeichnen. Im Jahr 2019 wurde die STeP-Zertifizierung auf Lederproduktionsstätten ausgeweitet. Einen weiteren Schritt geht OEKO-TEX®, indem nun auch die Integration von Lederprodukten beim MADE IN GREEN Label erfolgt. Mit MADE IN GREEN gelabelte Lederartikel sind gemäß LEATHER STANDARD auf Schadstoffe geprüft und nach STeP an sozialverträglichen Arbeitsplätzen in umweltfreundlichen Betrieben produziert. Damit können Konsumenten nun auch bei Lederwaren wie Bekleidung, Schuhen oder Möbeln anhand einer eindeutigen Produkt-ID oder dem spezifischen QR-Code auf dem Label zurückverfolgen, in welchen Ländern und Produktionsbetrieben der Artikel hergestellt wurde. Um die Einhaltung der geforderten Kriterien in den Produktionsbetrieben vor Ort zu kontrollieren, führt OEKO-TEX® mit geschulten Auditoren Betriebsstätten-Prüfungen durch. Von Greenpeace wurde MADE IN GREEN bereits als eines der strengsten Label auf dem Markt eingestuft.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
Nach einem Jahr unter Beobachtung wurden die krebserregenden N-Nitrosamine und N-nitrosierbaren Substanzen in den STANDARD 100 sowie den LEATHER STANDARD aufgenommen. Auch das Herbizid Glyphosat und seine Salze halten nach einem Jahr unter Beobachtung endgültig Einzug in die Grenzwertkataloge des STANDARD 100. Für den Totalgehalt der toxischen Schwermetalle Arsen und Quecksilber wurden im STANDARD 100 sowie im LEATHER STANDARD spezifische Grenzwerte festgelegt. Insgesamt führen die strengen Anforderungen für Rückstände in textilen Materialien auch zu einer geringeren Belastung von Umwelt, Arbeitnehmern und Verbrauchern.

Neu unter Beobachtung
OEKO-TEX® nimmt 2020 diverse Substanzen aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Konformität mit einschlägigen Vorgaben neu unter Beobachtung. Dies betrifft vor allem einige neue als SVHC eingestufte Substanzen, die nach der REACH-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind sowie Substanzen aus der Gruppe der Arylamine. Aber auch diverse Farbstoffe, Pestizide und perfluorierte Verbindungen werden künftig genau unter die Lupe genommen.

Integration von DETOX TO ZERO in STeP by OEKO-TEX®
Der sichere Umgang mit Chemikalien und die Abwasserprüfung in den Produktionsstätten sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil der STeP-Zertifizierung. Um den immer komplexeren Anforderungen in der Textil- und Lederproduktion gerecht zu werden, wird DETOX TO ZERO ab dem 1. April 2020 ein obligatorisches Element für STeP zertifizierte Betriebe, die Wasser und Chemikalien in großem Umfang einsetzen (Nassbetriebe). Positiver Aspekt der neuen Regelung ist die künftige Konformität von STeP mit der MRSL (Manufacturing Restricted Substance List), der ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) Initiative und den Kriterien der Greenpeace Detox-Kampagne.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: LINK

Quelle:

OEKO-TEX

02.04.2019

OEKO-TEX® Prüfkriterien 2019 – Neuregelungen am 1. April endgültig in Kraft getreten

Elementare Themen für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind seit jeher Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Jahres die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und damit neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends adaptiert. Nach einer Übergangsfrist sind am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Neuregelungen aller Produkte finden Sie online. Die aktuellsten Änderungen betreffen den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Standard.

Elementare Themen für die OEKO-TEX® Gemeinschaft sind seit jeher Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Jahres die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios aktualisiert und damit neueste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Branchentrends adaptiert. Nach einer Übergangsfrist sind am 1. April 2019 die OEKO-TEX® Neuregelungen für alle Zertifizierungssysteme und Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten. Eine Übersicht über die Neuregelungen aller Produkte finden Sie online. Die aktuellsten Änderungen betreffen den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Standard.

ECO PASSPORT by OEKO-TEX®
Die Basis für eine nachhaltige Produktion von Textilien und Lederwaren ist der Einsatz von umweltfreundlichen Chemikalien. Die ECO PASSPORT by OEKO-TEX® Zertifizierung zielt ausdrücklich auf die Vermeidung von unerwünschten Chemikalien ab, und zwar noch bevor sie in die globale Lieferkette gelangen. Dafür werden eine Vielzahl von Chemikalien, darunter Farbmittel, Mittel zum Abkochen, Klebstoffe, Tinten, Pigmente und Hilfsstoffe in einem vertraulichen, dreistufigen Prozess analysiert, der bestätigt, dass die Formulierungen und einzelnen Inhaltsstoffe bestimmte Kriterien im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erfüllen.

Weitere Informationen:
OEKO TEX
Quelle:

OEKO-TEX®

03.01.2019

OEKO-TEX® Neuregelungen 2019

OEKO-TEX® deckt die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab

Im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, welche seit 2018 bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert. Im Zuge der „Vereinheitlichung“ der Grenzwertanforderungen gilt jetzt für nahezu alle Grenzwerte die Anforderung „<“.

Die Strategie von OEKO-TEX® besteht schon seit über 25 Jahren darin, nicht auf Gesetzgebungen zu warten, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes proaktiv als Vorreiter tätig zu sein. Durch die Umsetzung der oben erwähnten Aktualisierungen deckt der STANDARD 100 und LEATHER STANDARD bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab. Die Gesetzgebung wird für die darin behandelten 33 CMR Substanzen dagegen erst ab dem 01. November 2020 für Produkte verpflichtend. OEKO-TEX® ist also weit voraus und deckt darüber hinaus viele weitere Parameter im Sinne des Verbraucherschutzes ab.

OEKO-TEX® deckt die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab

Im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, welche seit 2018 bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert. Im Zuge der „Vereinheitlichung“ der Grenzwertanforderungen gilt jetzt für nahezu alle Grenzwerte die Anforderung „<“.

Die Strategie von OEKO-TEX® besteht schon seit über 25 Jahren darin, nicht auf Gesetzgebungen zu warten, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes proaktiv als Vorreiter tätig zu sein. Durch die Umsetzung der oben erwähnten Aktualisierungen deckt der STANDARD 100 und LEATHER STANDARD bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab. Die Gesetzgebung wird für die darin behandelten 33 CMR Substanzen dagegen erst ab dem 01. November 2020 für Produkte verpflichtend. OEKO-TEX® ist also weit voraus und deckt darüber hinaus viele weitere Parameter im Sinne des Verbraucherschutzes ab.

Weitere Informationen:
Oeko-Tex OEKO-TEX®
Quelle:

OEKO-TEX® Gemeinschaft

04.04.2018

OEKO-TEX® Neuregelungen 2018 sind in Kraft getreten

Die OEKO-TEX® Gemeinschaft setzt auch im Jahr 2018 alles daran, die Themen Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette weiterhin gezielt zu unterstützen. Die Anpassungen der bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios sind nun nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2018 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten.

Die Aktualisierungen der OEKO-TEX® Standards und Richtlinien basieren auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus der Industrie, der Zusammenarbeit mit Initiativen und der Überwachung gesetzlicher Reglementierungen. Die Arbeit der OEKO-TEX® Expertengruppen trägt so laufend wissenschaftlichen Neuerungen und Erkenntnissen sowie aktuellen Marktentwicklungen Rechnung.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die einzelnen OEKO-TEX® Produkte:

Die OEKO-TEX® Gemeinschaft setzt auch im Jahr 2018 alles daran, die Themen Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der textilen Wertschöpfungskette weiterhin gezielt zu unterstützen. Die Anpassungen der bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios sind nun nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2018 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen endgültig in Kraft getreten.

Die Aktualisierungen der OEKO-TEX® Standards und Richtlinien basieren auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus der Industrie, der Zusammenarbeit mit Initiativen und der Überwachung gesetzlicher Reglementierungen. Die Arbeit der OEKO-TEX® Expertengruppen trägt so laufend wissenschaftlichen Neuerungen und Erkenntnissen sowie aktuellen Marktentwicklungen Rechnung.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die einzelnen OEKO-TEX® Produkte:

STANDARD 100 by OEKO-TEX®
Textilien aus Bio-Baumwolle oder auch mit Bio-Baumwollanteilen müssen eine zusätzliche Laborprüfung auf gentechnisch veränderte Organismen (im Englischen GMO) durchlaufen, sofern das antragstellende Unternehmen seine Artikel auf dem STANDARD 100 Zertifikat mit entsprechenden Qualitätsbezeichnungen wie „Bio“ oder „biologisch“ ausloben möchte. Durch den Labortest lässt sich nachweisen, ob bei den verwendeten Baumwollmaterialien Gentechnik zum Einsatz kam oder nicht. Im Markt aktuell verfügbare Bio-Siegel und Zertifikate schließen den Einsatz von Gentechnik zwar aus, verlangen aber keine obligatorischen Labortests oder nur Stichprobenprüfungen am Baumwollsaatgut als Nachweis dafür. Der speziell auf Textilien optimierte molekularbiologische Labortest im Rahmen der Produktzertifizierung nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® schafft hier künftig Gewissheit für Produktanbieter und Konsumenten. Eine Übersicht mit allen weiteren Neuregelungen bei der STANDARD 100 Produktzertifizierung ist unter www.oeko-tex.com/std100-neuerungen-2018 abrufbar.

ECO PASSPORT by OEKO-TEX®
Das bisher zweistufige Verfahren zur Vergabe eines ECO PASSPORT Zertifikats wurde um eine zusätzliche Stufe ergänzt. Ab dem 1. April 2018 müssen Chemikalien, Farbmittel und sonstige Hilfsstoffe für die Textilproduktion nicht mehr nur einen Abgleich mit der OEKO-TEX® RSL und MRSL (Stufe 1) sowie eine analytische Prüfung auf mögliche Verunreinigungen (Stufe 2) durchlaufen, sondern OEKO-TEX® überprüft im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle beim antragstellenden Unternehmen auch, ob der Antragsteller bzw. Produzent die von ihm gemachten Angaben bezüglich der Produktionsbedingungen tatsächlich einhält. Durch den Firmenbesuch ist OEKO-TEX® in der Lage, sowohl das Umweltmanagement als auch getroffene Maßnahmen zur Produktverantwortung in Augenschein zu nehmen. Die Durchführung der dreistufigen ECO PASSPORT Zertifizierung ist ab Sommer 2018 möglich. Firmen, die ihre Chemikalien zertifizieren lassen, haben aktuell die Auswahl zwischen zwei Zertifizierungsmodellen – der bisherigen zweistufigen Überprüfung oder der neuen dreistufigen Verifizierung inklusive CAS-Nummer-Abgleich, Labortest und Firmenbesuch vor Ort. Ab 2019 ist das dreistufige Verfahren für alle Zertifizierungen nach ECO PASSPORT by OEKO-TEX® obligatorisch. Durch den dreistufigen Zertifizierungsprozess akzeptiert die ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) den ECO PASSPORT by OEKO-TEX® als Nachweis für die Konformität entsprechend zertifizierter Chemikalien mit Level 3 der ZDHC Schadstoffausschlussliste für die Textilproduktion (MRSL).

DETOX TO ZERO by OEKO-TEX®
Durch die Vergleichbarkeit der DETOX TO ZERO MRSL mit der für die STeP by OEKO-TEX® Zertifizierung gültigen MRSL, kann DETOX TO ZERO zu 100 % in STeP integriert werden. DETOX TO ZERO Kunden können jederzeit auf STeP umstellen. Eine Neustrukturierung des DETOX TO ZERO Assessment-Tools und des Statusberichts verbessert die Nutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit. Die für DETOX TO ZERO geltende MRSL kann in den Richtlinien unter www.oeko-tex.com/detoxtozero eingesehen werden.

LEATHER STANDARD by OEKO-TEX®
Bisphenol A, das aromatische Amin Anilin und zusätzliche Alkylphenole (Pentyl- und Heptylphenol) wurden in den LEATHER STANDARD neu aufgenommen. Nähere Informationen zu den Neuaufnahmen sowie weitere Änderungen sind unter www.oeko-tex.com/ls-neuerungen-2018 abrufbar.

MADE IN GREEN by OEKO-TEX®
Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Vergabe des MADE IN GREEN by OEKO-TEX® Produktlabels wurden überarbeitet. Vorteile der neuen Definition sind: verbesserte Verständlichkeit und reduzierter Zeitaufwand für die Erlangung des Labels. Weitere Details zu den aktualisierten Mindestanforderungen finden Sie im MADE IN GREEN Standard-Dokument unter www.oeko-tex.com/madeingreen.

STeP by OEKO-TEX®
Der Umfang des STeP-Assessments zur Erhebung der erforderlichen Firmendaten wurde durch die Komprimierung des Fragenkatalogs deutlich reduziert. Die Integration von DETOX TO ZERO ermöglicht es nun, das STeP-Zertifikat und den Statusreport zusätzlich mit Informationen zu DETOX TO ZERO auszustellen.

 

Weitere Informationen:
OEKO-TEX®