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15.08.2022

BVMed: „Hygienemaßnahmen konsequenter umsetzen und adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Nosokomiale Infektionen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen. Nach aktuellen Schätzungen sind außerhalb von Pandemien jährlich etwa 8,9 Millionen Menschen in der EU von solchen behandlungsassoziierten Infektionen betroffen. Die häufigsten Formen sind Lungenentzündung, Harnwegs- und Wundinfektionen bis hin zur Sepsis (Blutvergiftung). Allein in Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 20.000 Menschen an diesen Infektionen – das sind schätzungsweise sechsmal so viele Tote wie bei Straßenverkehrsunfällen. Zudem ist bereits etwa ein Drittel der Bakterien, die diese Infektionen verursachen, gegen Antibiotika resistent.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gelten als vermeidbar. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“

Das BVMed-Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie:

  • Jährliche Daten von hoher Qualität:
    Daten zu nosokomialen Infektionen müssen in ihrem Umfang jährlich veröffentlicht werden, um durch Transparenz Aufmerksamkeit auf die Dimension des Problems zu lenken.
  • Umsetzung in Verordnungen:
    Empfehlungen von Experten, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), sollten in den Landeshygieneverordnungen der Bundesländer explizit Berücksichtigung finden. Sie müssen in den medizinischen Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
  • Ausreichende Ressourcen:
    Um hohe Hygienestandards und effektiven Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ressourcen unabdingbar. Neben vermehrtem Einsatz gut aus- und regelmäßig weitergebildeten Personals gehören dazu auch spezifische Medizinprodukte und -technologien.
  • Adäquate Erstattung:
    Angesichts des steigenden Kostendrucks auf die Sachkosten im Krankenhaus und vieler im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht berücksichtigter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten Sektor stehen wir für eine auskömmliche Erstattung dieser Maßnahmen in allen medizinischen Einrichtungen. Die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden.
  • Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag:
    Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stellt vielversprechende Maßnahmen in Aussicht, die einen Einfluss auf den Infektionsschutz haben. Hierzu gehören: der Nationale Präventionsplan, Umwelt und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Situation in der Pflege, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pandemievorsorge, sowie die Stärkung des RKI. Diese wichtigen Themen müssen nun mit Nachdruck angegangen werden.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Quelle:

BVMed

26.06.2018

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege feiert 80 Jahre

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege
Menschen im Alter von 80 Jahren wird mitunter das Greisenalter nachgesagt. Das gilt wahrlich nicht für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege: Sie dürfen mittlerweile auf erfolgreiche 80 Jahre ihres  Bestandes zurückblicken und haben im Laufe der Zeit nichts von ihrem Biss eingebüßt. Die – bedingt durch Vorkriegs- und Kriegswirren - später gegründete RAL Gütegemeinschaft als Träger der Gütezeichen  befindet sich inzwischen seit 65 Jahren im unermüdlichen Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung im Bereich Wäschepflege. „Kennzeichnend für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege ist die  stetige Hinwendung zum Fortschritt, ohne ihre traditionellen Wurzeln zu vergessen,“ stellt Prof. Dr. Josef Kurz, stellvertretender Leiter bei Hohenstein, dem wissenschaftlichen Partner der Gütegemeinschaft, fest. Josef Kurz widmete sich als Direktor und wissenschaftlicher Leiter des Arbeitsbereichs Textilreinigung und gewerbliche Wäscherei am Standort Bönnigheim viele Jahre lang den Herausforderungen der Textilservice-Branche. Darüber hinaus war er von 1989 bis 2006 als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. eingesetzt.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – die Anfänge
Die Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“ ging bereits im Jahr 1935 von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln aus. Doch anfangs gefiel nicht jedem die gänzlich neue Idee, ein  Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nämlich nur Gütezeichen für Waren. „Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen,“ beschreibt Kurz die turbulente Anfangszeit, „schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee: 1938 wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen.“ Im Zuge des Wirtschaftswunders erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland bereits zu Beginn der 1950er Jahre relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand. Auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern. „So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat.“, führt Kurz aus. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden. „Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass bereits zum Ende des Jahres  1953 die stattliche Zahl von 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. “Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – eine Erfolgsgeschichte Es blieb nicht bei einem Gütezeichen – im Laufe der Zeit stellte  sich die Gütegemeinschaft den jeweiligen Erfordernissen und setzte in der Branche Standards für Qualität und Hygiene.

RAL-GZ 992/1 Objekt- und Haushaltswäsche – seit 1953.Als 1953 das Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege eingeführt wurde, haben die gewerblichen Wäschereien fast nur Haushaltswäsche bearbeitet. Erst als ab Mitte der 1960er Jahre die  Haushaltswaschmaschine ihren Siegeszug antrat, ging das Geschäft mit der Feuchtwäsche allmählich zurück. Dafür eröffnete sich den Gütezeichenbetrieben ein neuer Markt nach amerikanischem Vorbild: die Mietwäsche im Objektbereich.

RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche – seit 1986.
Ab Mitte der 1970er Jahre haben die Krankenhäuser ihre bisherigen eigenen Wäschereien allmählich aufgelöst und die Wäsche den gewerblichen Wäschereien zum Waschen und Desinfizieren übergeben. Aber auch im gewerblichen Bereich mussten nun höhere Hygienestandards eingeführt werden, um die Wäsche in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen, aber auch das Personal in den Wäschereien vor einer möglichen Infektion durch die Wäsche zu schützen.

RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben – seit 1999
Höhere hygienische Anforderungen an die gewaschene Wäsche machte bei der Wäsche aus dem Gesundheitswesen nicht Halt. Auch in der Lebensmittelbranche sind neue hygienische Standards entstanden, nicht zuletzt durch die Einführung des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points). Daraus entwickelten sich konkrete hygienische Anforderungen an die Kleidung der Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben.

RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen – seit 2011
Ein weiterer Bereich für mehr Hygiene entwickelte sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung: immer mehr Menschen verbringen ihren Lebensabend in Pflegeeinrichtungen. Dabei ist es notwendig, dass auch ihre persönliche Wäsche und Kleidung nach hygienischen Richtlinien gepflegt wird.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – internationales Ansehen
Obwohl die Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Polen, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Japan und Dubai Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen durch Hohenstein werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland. Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – neue Impulse Mit dem jüngsten Geschäftsführerwechsel wurden die Weichen für eine zeitgemäße strategische Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft gestellt. Die neue Führungsspitze mit Dr. Timo Hammer als Geschäftsführer und Andreas Janning als stellvertretendem Geschäftsführer hat sich zum Ziel gesetzt, mit neuen Impulsen gleichermaßen Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Gütezeichenbetriebe zu fördern. Diesem und weiteren wichtigen Themen aus der Branche widmet sich auch die Jahrestagung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., die vom 25. bis zum 27. Oktober 2018 in Kassel stattfindet.

Weitere Informationen:
Wäscherei Jubiläum Gütezeichen
Quelle:

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards
12.09.2017

Offene Werkstatt für den Mittelstand in Köln offiziell eröffnet

• Mit eStandards in die digitale Transformation starten
• Offene Werkstätten zeigen, wie eStandards auch im Mittelstand für bessere Wettbewerbsfähigkeit sorgen
• 40 Umsetzungsprojekte mit mittelständischen Unternehmen geplant


Köln, 12. September 2017. Für den digitalen Wandel sind Normen und Standards unverzichtbar – nicht nur in Großkonzernen, sondern auch im Mittelstand. Er ist das Herz der deutschen Wirtschaft und muss mit der Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vorantreiben. Das neue „Mittelstand-4.0 Kompetenzzentrum eStandards“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im GS1 Germany Knowledge Center, dass die Offene Werkstatt Köln beheimatet, sondern auch an den Standorten Hagen und Leipzig bei der digitalen Transformation.

• Mit eStandards in die digitale Transformation starten
• Offene Werkstätten zeigen, wie eStandards auch im Mittelstand für bessere Wettbewerbsfähigkeit sorgen
• 40 Umsetzungsprojekte mit mittelständischen Unternehmen geplant


Köln, 12. September 2017. Für den digitalen Wandel sind Normen und Standards unverzichtbar – nicht nur in Großkonzernen, sondern auch im Mittelstand. Er ist das Herz der deutschen Wirtschaft und muss mit der Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vorantreiben. Das neue „Mittelstand-4.0 Kompetenzzentrum eStandards“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im GS1 Germany Knowledge Center, dass die Offene Werkstatt Köln beheimatet, sondern auch an den Standorten Hagen und Leipzig bei der digitalen Transformation.

Heute erfolgte der offizielle Projekt-Kickoff gemeinsam mit Unternehmen, Vertretern des Fördergebers BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und des Projektträgers DLR (Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt) sowie Vertretern aus Kammern und Verbänden. Erörtert wurde in diesem Rahmen auch, wie eStandards zu einer nachhaltigen Digitalisierung im Mittelstand beitragen.

„ Mit dem Zentrum für eStandards eröffnen wir das erste thematische Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum. Standards und Normen sind elementar für eine erfolgreiche Digitalisierung, denn sie definieren eine gemeinsame Sprache. Vernetzte Produktion, IT-Sicherheit, einheitliche Nutzererfahrung bis hin zum Datenaustausch brauchen klare Regeln und bewährte allgemein gültige Lösungen über Branchen hinweg“, sagt Dirk Wiese MdB und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. „Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards steht allen Unternehmen zur Verfügung, die sich vor Ort in Köln, Hagen oder Leipzig informieren und einbringen möchten, um die Digitalisierung mitzugestalten“, so der Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese weiter.

Geschäftsstellenleiterin Bettina Bartz ergänzt: „Während der dreijährigen Projektlaufzeit wollen wir den Einsatz der verschiedensten Standards in zahlreichen Umsetzungsprojekten demonstrieren. Hierfür laden wir kleine und mittlere Unternehmen ein, sich bei uns zu melden, um in die Digitalisierung zu starten, Prozesse zu optimieren oder sich unverbindlich zu informieren.“

Grundsätzlich sollen herstellerunabhängige und offene Standardisierungslösungen für die Digitalisierung demonstriert und erprobt werden. Kompetente Ansprechpartner aus Forschung, Normung und Standardisierung sowie aus gemeinnützigen Instituten vermitteln Grundlagen, Praxiserfahrungen und aktuelles Wissen. Im Fokus steht die inner- und überbetriebliche Standardisierung einschließlich Usability, Nachhaltigkeit und neuer Geschäftsmodelle. Mit umfangreichen Transferhilfen, Vernetzungs- und Dialogformaten, Qualifizierungsangeboten sowie spezifischen webbasierten Tools entstehen zahlreiche Angebote, die im Rahmen regionaler und bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden.

Getragen wird das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards von einem Zusammenschluss der Partner der HAGENagentur Ges. für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Tourismus mbH, des Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production gGmbH, des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) Sankt Augustin und des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie IMW unter der Konsortialführerschaft von GS1 Germany.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards gehört zu Mittelstand-Digital. Mit Mittelstand-Digital unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Quelle:

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards