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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE
Steffen Jost, Rolf Pangels vor dem BGH
27.07.2023

BGH hebt OLG-Urteils zu Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets aufgrund Flugplatznähe auf

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des ZFO geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz - der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt - schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug allein durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den dort ansässigen Einzelhandel. Wird das ZFO überdies - wie geplant - um rund 8.500 qm Verkaufsfläche vergrößert, werden sich auch dessen Sonntagsumsätze weiter erhöhen.

In den beiden Vorinstanzen war Jost jeweils unterlegen. Das OLG Zweibrücken hatte zuletzt angenommen, dem beklagten Store innerhalb des ZFO sei keine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzuwerfen, weil die Landesverordnung zur Durchführung von § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ihr Verhalten legitimiere. Die nachträgliche Veränderung der für den Erlass der Verordnung bestimmenden Umstände, also die Einstellung des Verkehrsflugbetriebs, habe nicht dazu geführt, dass die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetzes automatisch unwirksam geworden sei.

Diese Argumentation hat der BGH nunmehr zurückgewiesen. Das OLG Zweibrücken muss die Rechtswidrigkeit der Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. regionale Wirtschaftsförderung) Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

BTE-Hauptgeschäftsführer Pangels betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

07.07.2022

BTE fordert Politik auf, Ladenöffnung sicherzustellen

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Für die gesamte Outfitbranche sei die Öffnungsfrage überlebenswichtig. Schließlich litten stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand am stärksten unter den Zwangsmaßnahmen, da saisonale Modekäufe in der Regel nicht von den Kunden nachgeholt werden. „Und aufgrund der aktuell schlechten Konsumstimmung liegen die Umsätze im ersten Halbjahr vielfach immer noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau“, berichtet der BTE-Hauptgeschäftsführer.
 
Nach über zwei Jahren Pandemie, die laut BTE-Berechnungen zu Umsatzausfällen von insgesamt rund 15 Milliarden geführt haben, sind die Rücklagen vieler Unternehmer aufgebraucht und die staatlichen Hilfen waren vielfach unzureichend. „Tausende stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte werden daher erneute gravierende Corona-Zugangsbeschränkungen oder sogar Lockdowns wirtschaftlich nicht verkraften können“, prognostiziert Pangels.
 
Pangels appelliert an die Politik: “Wir wollen unsere Geschäfte offenlassen und unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter nicht für fragwürdige Zugangskontrollen einsetzen. Lassen Sie uns unseren Job machen! Dieses Land steht vor der härtesten wirtschafts- und sozialpolitischen Krise seit der Wiedervereinigung. In dieser Situation können Milliarden-teure und damit volkswirtschaftlich nicht mehr finanzierbare Verkaufseinschränkungen oder Geschäftsschließungen keine adäquaten Mittel sein!“

Weitere Informationen:
Lockdown Coronakrise
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

23.04.2021

BTE, BDSE und BLE kritisieren Bundesnotbremse

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist.  Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
 
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, nunmehr sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“

Weitere Informationen:
Infektionsschutzgesetz Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

01.03.2021

BTE, BDSE und BLE: Modebranche droht dritte Katastrophen-Saison in Folge

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

Bei einer erneuten Verlängerung des Lockdowns würde sich das aktuelle Warenproblem noch einmal dramatisch verschärfen. Schon jetzt säße der Handel auf Hunderten Millionen unverkaufter Hosen, Kleider, Schuhe und Accessoires aus der abgelaufenen Wintersaison. Jacobs: „Wir schätzen, dass rund 40 Prozent der Winterware noch nicht verkauft werden konnte“. Hinzu kommen weitere hunderte Millionen Teile neuer Frühjahrsware, die bereits im Sommer 2020 bestellt wurden. „Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im September noch angekündigt hatte, dass es zu keiner weiteren Schließung von Läden kommen wird, hat sich der Handel darauf bei seinem Wareneinkauf eingestellt.“

Die Folgen dieser Zusicherung müsse jetzt der Modehandel ausbaden. „Jeden Tag gehen den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mehr als 200 Mio. Euro Umsatz verloren“, rechnet Dr. Jacobs vor. „Das vernichtet täglich Existenzen und wird in den Innenstädten zu massivem Leerstand und Tristesse führen!“

Denn die angekündigten Wirtschaftshilfen kommen aus unterschiedlichen Gründen im Einzelhandel entweder gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe an. Rettung für Zehntausende Unternehmen und Hunderttausende Arbeitsplätze könne jetzt nur eine schnelle Öffnung der Geschäfte bringen. Der aktuell diskutierte und in einigen Bundesländern bereits erlaubte Verkauf ausschließlich auf Termin und auf einen Haushalt begrenzt hilft nur einigen kleineren Geschäften. „Die Kosten für das Hochfahren der Häuser mit größeren Flächen liegen in der Regel über den Umsätzen aus den Terminberatungen“, weiß der BTE/BDSE-Geschäftsführer. „Das wird sich niemals rechnen, auch wenn einige Unternehmen diese Möglichkeit aus Gründen des Kundenservice und der Kundenbindung jetzt nutzen.“

Die Verbände BTE, BDSE und BLE fordern daher, dass der Fashionhandel am 8. März wieder öffnen darf – selbstverständlich unter Beachtung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Jacobs: „Schließlich gibt es zahlreiche Belege dafür, dass der Einkauf im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist!“

Weitere Informationen:
Coronakrise Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE, BDSE und BLE

07.01.2021

Südwesttextil verbittet sich Zeigefinger auf Arbeitgeber

Der Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht zahlreiche Entscheidungen der aktuellen Corona-Politik kritisch. So sei es nicht hinnehmbar, dass die Politik in den letzten Tagen mehrfach die Wirtschaft ermahnt habe, Homeoffice zu ermöglichen, so als sei hier nichts passiert. „Wir tun seit März nichts anderes“, reagiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Die Unternehmen hätten quasi über Nacht die Büroarbeit in die Wohnungen der Mitarbeiter verlagert, während der Staat es nach 10 Monaten nicht geschafft hat, die Schulen zu digitalisieren und seine Dienststellen auch während der Ferien arbeitsfähig zu halten.

Der Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht zahlreiche Entscheidungen der aktuellen Corona-Politik kritisch. So sei es nicht hinnehmbar, dass die Politik in den letzten Tagen mehrfach die Wirtschaft ermahnt habe, Homeoffice zu ermöglichen, so als sei hier nichts passiert. „Wir tun seit März nichts anderes“, reagiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Die Unternehmen hätten quasi über Nacht die Büroarbeit in die Wohnungen der Mitarbeiter verlagert, während der Staat es nach 10 Monaten nicht geschafft hat, die Schulen zu digitalisieren und seine Dienststellen auch während der Ferien arbeitsfähig zu halten.

Insbesondere die Lage an den Schulen sei eine Bankrotterklärung. „Wir verstehen nicht, warum es nach einem Dreivierteljahr immer noch keinen flächendeckenden digitalen Unterricht gibt“, so Haas. Und hier stehe nicht allein das Kultusministerium in der Verantwortung, sondern alle im Schulbetrieb. Wenn es an Servern fehle, müsse man die anschaffen und installieren. Wenn es an Hardware mangele, sei die zu kaufen. Es brauche auch im Bildungsbereich einen Wumms a la Olaf Scholz. Und wenn Lehrer Weiterbildung bräuchten, könne die auch in den Schulferien erfolgen. Bei den über 80 Tagen Ferien im Jahr handele es sich nicht um Urlaub, sondern um weitestgehend unterrichtsfreie Zeit, in der gearbeitet werden könne.

Ebenso unverständlich sei immer noch die diskriminierende Unterscheidung zwischen Lebensmittelhandel und restlichem Einzelhandel bei den Ladenöffnungen. „Wo liegt der systemrelevante Unterschied zwischen einem Oberhemd, das im Discounter verkauft wird, und einem beim Herrenausstatter“, fragt der Vertreter der Textilindustrie. Gerade die großen Supermarktkonzerne missbrauchen die Pandemie zur Ausweitung von Marktanteilen auch in Non-Food-Bereichen. Die Sorge der Bekleidungshändler und des Handelsverbands um die Existenz vieler Geschäfte werde durch die Modehersteller und Südwesttextil geteilt.

Südwesttextil erwarte von der Politik ein Ende inkonsistenter Regulierungen und klare Maßnahmen, die für Monate wirken und das Arbeiten, Wirtschaften und Lernen ermöglichen. Man laufe Gefahr, die Wirtschaft nun doch massiv abzuwürgen. „Wir brauchen Regeln für einen Alltag mit der Pandemie statt eine Pandemie ohne Alltag“, so Haas. Dazu gehöre auch ein spürbares Nachlegen bei den Impfquoten.

Weitere Informationen:
Südwesttextil Coronakrise
Quelle:

Südwesttextil

Moose Knuckles eröffnet Pop-up-Store im Kö-Bogen (c) Moose Knuckles
Moose Knuckles Düsseldorf
16.09.2020

Moose Knuckles eröffnet Pop-up-Store im Kö-Bogen

Auf einer Gesamtfläche von 224,5 Quadratmetern und einer Raumfläche von 90 Quadratmetern eröffnet die kanadische Outerwear-Marke Moose Knuckles einen Pop-up-Store im Kö-Bogen. Auf der Königsallee, eine der prestigeträchtigsten Einkaufsstraßen Deutschlands, soll das Konzept ab September Fans der Marke und Interessierte mit einem immersiven Erlebnis im Herzen Düsseldorfs willkommen heißen.

„Vorallem Mitteleuropa und Deutschland haben besonders gut auf die Marke reagiert. Wir haben bereits 2017 unser erstes europäisches Geschäft in Düsseldorf eröffnet. Es ist ein schöner Zufall (und ein Zeichen für eine erfolgreiche Strategie), dass Düsseldorf drei Jahre später die erste Stadt ist, die wir mit unserem Roll-out-Plan für den Einzelhandel berühren.“ - Marco D’Avanzo, General Manager und Vice President of Sales and Marketing

Die Experten des Pariser Designbüros Bureau Betak entwickelten das Ladenkonzept, das Besucher ganz in die Markenwelt von Moose Knuckles eintauchen und die detailverliebt konstruierten Jacken und Mäntel aus nächster Nähe erleben lässt.  

Eröffnung: Montag, 14. September
Ladenöffnungszeiten: Montag - Samstag: 10.00 - 19.00
 

Auf einer Gesamtfläche von 224,5 Quadratmetern und einer Raumfläche von 90 Quadratmetern eröffnet die kanadische Outerwear-Marke Moose Knuckles einen Pop-up-Store im Kö-Bogen. Auf der Königsallee, eine der prestigeträchtigsten Einkaufsstraßen Deutschlands, soll das Konzept ab September Fans der Marke und Interessierte mit einem immersiven Erlebnis im Herzen Düsseldorfs willkommen heißen.

„Vorallem Mitteleuropa und Deutschland haben besonders gut auf die Marke reagiert. Wir haben bereits 2017 unser erstes europäisches Geschäft in Düsseldorf eröffnet. Es ist ein schöner Zufall (und ein Zeichen für eine erfolgreiche Strategie), dass Düsseldorf drei Jahre später die erste Stadt ist, die wir mit unserem Roll-out-Plan für den Einzelhandel berühren.“ - Marco D’Avanzo, General Manager und Vice President of Sales and Marketing

Die Experten des Pariser Designbüros Bureau Betak entwickelten das Ladenkonzept, das Besucher ganz in die Markenwelt von Moose Knuckles eintauchen und die detailverliebt konstruierten Jacken und Mäntel aus nächster Nähe erleben lässt.  

Eröffnung: Montag, 14. September
Ladenöffnungszeiten: Montag - Samstag: 10.00 - 19.00
 

07.05.2020

Coronavirus: BTE, BDSE und BLE begrüßen Lockerungsbeschlüsse

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen die Lockerungsempfehlungen der Bundesregierungen, die in allen Bundesländern bereits zu entsprechenden Freigaben für größere Handelsflächen von über 800 qm geführt haben. „Damit ist die sachlich nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Textil-, Schuh- und Warenhäusern endlich vorbei“, freut sich BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ganz zufrieden mit der Umsetzung ist Pangels allerdings nicht. „Wir hätten uns die Freigaben bundesweit schon zu diesem Wochenende gewünscht“, kritisiert der BTE-Chef. Schließlich türmen sich in den Lagern des Handels riesige Mengen unverkaufter Hosen, Jacken und Schuhe aus der Frühjahrssaison. Und zusätzlich wird aktuell auch noch die neue Sommerware ausgeliefert. „Deshalb zählt momentan jeder Tag, damit das immense Warenproblem der Modebranche nicht noch dramatischer wird.“

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen die Lockerungsempfehlungen der Bundesregierungen, die in allen Bundesländern bereits zu entsprechenden Freigaben für größere Handelsflächen von über 800 qm geführt haben. „Damit ist die sachlich nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Textil-, Schuh- und Warenhäusern endlich vorbei“, freut sich BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ganz zufrieden mit der Umsetzung ist Pangels allerdings nicht. „Wir hätten uns die Freigaben bundesweit schon zu diesem Wochenende gewünscht“, kritisiert der BTE-Chef. Schließlich türmen sich in den Lagern des Handels riesige Mengen unverkaufter Hosen, Jacken und Schuhe aus der Frühjahrssaison. Und zusätzlich wird aktuell auch noch die neue Sommerware ausgeliefert. „Deshalb zählt momentan jeder Tag, damit das immense Warenproblem der Modebranche nicht noch dramatischer wird.“

Mit einem Ansturm der Kunden rechnet der BTE-Hauptgeschäftsführer allerdings nicht: „Wir haben in den Bundesländern, in denen bereits größere Modehäuser komplett öffnen durften, eine deutlich unterdurchschnittliche Kundenfrequenz registriert.“ Abstands- und Hygieneregeln konnten so problemlos eingehalten werden.

BTE, BDSE und BLE gehen davon aus, dass die Kundenfrequenzen und die Umsätze auch in den nächsten Wochen nicht die Vorjahreswerte erreichen. Schließlich fehlt vielen Kunden nach wie vor der Anlass, sich ein neues Outfit zuzulegen. „So lange größere Feiern und Feste eingeschränkt oder sogar verboten sind und Millionen Menschen im Homeoffice arbeiten oder sogar in Kurzarbeit sind, rechnen wir mit deutlichen Einbußen“, berichtet Pangels. „Wir hoffen, dass mit Öffnung der Gastronomie aber wieder ein Stück weit Normalität und ‚Shopping-Erlebnis‘ in die Städte einzieht.“

Weitere Informationen:
Ladenöffnung
Quelle:

BTE/BDSE/BLE

17.04.2020

BTE fordert: Bundesweite Teilöffnungen auf 800 qm erlauben!

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Nach Ansicht des BTE gibt es für diese Beschränkung keine wirklich nachvollziehbaren Gründe. Die Unternehmen könnten durch entsprechende Absperrungen bzw. Maßnahmen andere Verkaufsbereiche isolieren und damit Kunden fernhalten. Durch eine Teilöffnung eines großen Mode- oder Warenhauses mit mehreren tausend Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche auf lediglich 800 qm werden nach Überzeugung des BTE sicherlich auch nicht größere Menschenmassen in die Innenstädte strömen. Pangels: „Bei der Politik gehen anscheinend die Pferde durch, wenn infolge der Lockerungen überfüllte Innenstädte erwartet werden. Das ist völlig absurd.“   

Pangels verweist zudem darauf, dass die 800 qm-Grenze eine Größe des Bauplanungsrecht ist. „Diese Grenze nunmehr ohne wirkliche Reflektion auf Hygieneaspekte anzusetzen bzw. anzuwenden, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage“, so der BTE-Hauptgeschäftsführer.  

Weitere Informationen:
Ladenöffnung Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Öffnungszeiten
Quelle:

BTE/BLE/VDB

(c) Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
29.11.2018

BTE-Präsidium: Preisreduzierungen nur mit Augenmaß

Vorstoß bei der Sonntagsöffnung gefordert

Anfang November tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Düsseldorf. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz per Ende Oktober im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt rund drei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte. Wegen des anhaltend sommerlichen Wetters blieb in den letzten Wochen vor allem herbstliche Übergangsware liegen.

Das BTE-Präsidium befürchtet wegen des zunehmenden Warendrucks zum Monatsende intensivere Rabattaktionen. Allerdings kann sich die Modebranche frühe und umfangreiche Preisreduzierungen nach dem bereits schwierigen Frühjahrsgeschäft überhaupt nicht leisten. Stattdessen müssten die Preise noch möglichst lange weitgehend stabil bleiben, um in diesem Jahr noch eine halbwegs ausreichende Rendite zu erzielen. Aktuell sind lediglich Reduzierungen mit Augenmaß sinnvoll, aber keine Rotpreis-Wellen. Hier muss man auch mal den Mut aufbringen, Preisreduzierungen des Wettbewerbs auszusitzen!

Vorstoß bei der Sonntagsöffnung gefordert

Anfang November tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Düsseldorf. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz per Ende Oktober im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt rund drei Prozent unter dem Vorjahr liegen dürfte. Wegen des anhaltend sommerlichen Wetters blieb in den letzten Wochen vor allem herbstliche Übergangsware liegen.

Das BTE-Präsidium befürchtet wegen des zunehmenden Warendrucks zum Monatsende intensivere Rabattaktionen. Allerdings kann sich die Modebranche frühe und umfangreiche Preisreduzierungen nach dem bereits schwierigen Frühjahrsgeschäft überhaupt nicht leisten. Stattdessen müssten die Preise noch möglichst lange weitgehend stabil bleiben, um in diesem Jahr noch eine halbwegs ausreichende Rendite zu erzielen. Aktuell sind lediglich Reduzierungen mit Augenmaß sinnvoll, aber keine Rotpreis-Wellen. Hier muss man auch mal den Mut aufbringen, Preisreduzierungen des Wettbewerbs auszusitzen!

Vielmehr kann man die reduzierte Frequenz in den Läden dazu nutzen, die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren und so zu schulen, dass sie den Kunden (noch) mehr Aufmerksamkeit entgegenbringen. Manche Unternehmen konnten so ihre Conversion Rate und auch ihren Durchschnittsbon steigern, so dass Frequenzverluste kompensiert wurden.

Zudem sollte dem Kunden das Einkaufen in der Stadt möglichst angenehm gemacht werden. Dazu gehört auch, dass die City-Logistik strikten Regeln unterworfen wird, die das Shopping-Erlebnis möglichst nicht beeinträchtigen. Im Zweifel sollte der Handel von der Stadt oder Kommune Einfahrtverbote in die Fußgängerzonen während der Haupteinkaufszeiten verlangen.

Überaus ärgerlich ist für das BTE-Präsidium nach wie vor die Situation rund um die Sonntagsöffnung. Gesetzliche Vorstöße in einzelnen Bundesländern haben nicht dazu geführt, dass es auf diesem Gebiet zu mehr Rechts- und Planungssicherheit kam. Zum Teil wurde die Zahl der Sonntagsöffnungen sogar zurückgefahren. Um im Wettbewerb mit dem expansiven Online-Handel nicht weiter benachteiligt zu werden, wünscht sich das BTE-Präsidium daher einen bundesweiten Vorstoß, der eine unproblematische Ladenöffnung an vier Sonntagen ermöglicht.

 

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V