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Tata Communications übernimmt CPaaS-Plattform-Anbieter Kaleyra (c) Tata Group
Troy Reynolds, Chief Legal & Compliance Officer, Tata Communications; Mysore Madhusudhan, EVP – Collaboration and Connected Solutions, Tata Communications; Tri Pham, Chief Strategy Officer
30.06.2023

Tata Communications übernimmt CPaaS-Plattform-Anbieter Kaleyra

Tata Communications hat bekannt gegeben, dass über Tata Communications Limited eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme von Kaleyra, Inc. geschlossen wurde. Globalen Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihren Kunden personalisierte Erlebnisse zu bieten. Kaleyra ist ein globaler Anbieter von integrierten Omnichannel-Kommunikationsdiensten mit einer Reihe proprietärer Plattformen, die gezielte Personalisierung durch Messaging, Video, Push-Benachrichtigungen, E-Mail- und sprachbasierte Dienste sowie Chatbots bieten.
 

Tata Communications hat bekannt gegeben, dass über Tata Communications Limited eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme von Kaleyra, Inc. geschlossen wurde. Globalen Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihren Kunden personalisierte Erlebnisse zu bieten. Kaleyra ist ein globaler Anbieter von integrierten Omnichannel-Kommunikationsdiensten mit einer Reihe proprietärer Plattformen, die gezielte Personalisierung durch Messaging, Video, Push-Benachrichtigungen, E-Mail- und sprachbasierte Dienste sowie Chatbots bieten.
 
Mit dieser Transaktion erwirbt Tata Communications eine branchenerprobte Plattform mit umfangreichen Funktionen und Kapazitäten. Kaleyra ist auf dem Markt für Unternehmenskommunikation in den Bereichen Banken und Finanzdienstleistungen, Einzelhandel und digitaler Handel in allen globalen Märkten stark vertreten. Es bietet darüber hinaus ein starkes Team mit Fachwissen in den Bereichen Technologie, Technik sowie Forschung und Entwicklung. Tata Communications wird auch von Tier-1-Carrier-Verbindungen in den USA, vorkonfigurierten Konnektoren zu Plattformen von Drittanbietern und Videodiensten ohne zusätzliche Software-Plugins profitieren.
 
Das entstehende Geschäftsfeld wird die vielen Unternehmenskunden von Tata Communications weltweit stärken, darunter 300 der Fortune-500-Unternehmen, umfangreiche Verbindungen zu Mobilfunknetzbetreibern (MNO) und globale Expansionsmöglichkeiten. Es wird von dem globalen digitalen Ökosystem profitieren, das die schnell wachsende digitale Wirtschaft in mehr als 190 Ländern und Gebieten ermöglicht.
 
Im Rahmen der Vereinbarung hat sich Tata Communications bereit erklärt, Kaleyra, Inc. in einer reinen Bargeldtransaktion zu einem Preis von 7,25 USD pro Aktie zu übernehmen. Der Gesamtbetrag für die Kaleyra-Stakeholder beläuft sich auf rund 100 Millionen USD, wobei alle ausstehenden Schulden übernommen werden. Diese Transaktion wurde von den Verwaltungsräten von Tata Communications und Kaleyra einstimmig genehmigt. Der Vollzug der Übernahme hängt von der Zustimmung der Kaleyra-Aktionäre, bestimmten behördlichen Genehmigungen und anderen üblichen Abschlussbedingungen ab. Nach Abschluss der Transaktion, der in sechs bis neun Monaten erwartet wird, wird Kaleyra Inc. eine Tochtergesellschaft von Tata Communications Limited. Für das am 31. Dezember 2022 zu Ende gegangene Geschäftsjahr meldete Kaleyra einen Umsatz von 339,2 Mio. USD (währungsbereinigt 353,3 Mio. USD), was einem Anstieg von 26,7 % im Vergleich zum Gesamtjahr 2021 entspricht (währungsbereinigt 32,0 % Anstieg).

Weitere Informationen:
Tata Communications Kaleyra Einzelhandel
Quelle:

Tata Group

19.12.2022

BTE: „Staatskanzlei brüskiert Handel“

Der BTE zeigt sich sehr enttäuscht und gleichzeitig bestürzt von der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf sein Schreiben vom 7. Juni 2022 bezüglich der erneuten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) und der Vielzahl der dort nach Auffassung des Verbandes zu Unrecht erlaubten verkaufsoffenen Sonntage. Auch die Tatsache, dass sich die Staatskanzlei bzw. die Ministerpräsidentin nahezu ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um auf das Schreiben überhaupt zu antworten, sorgte beim BTE, den Städten und den Einzelhändlern in der Region für Unverständnis und Irritation.
 
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Auf die vorgetragenen, berechtigten Sorgen und Nöte der Städte und Einzelhändler geht man überhaupt nicht ein, stattdessen verfängt sich das Schreiben weitestgehend in allgemeine Floskeln. Auch durch den lapidaren Rückverweis auf das Raumordnungsverfahren wird wenig Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme der Ministerpräsidentin vermittelt. Nicht einmal ein Gesprächsangebot zur Klärung strittiger Punkte wird unterbreitet.“
 

Der BTE zeigt sich sehr enttäuscht und gleichzeitig bestürzt von der Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf sein Schreiben vom 7. Juni 2022 bezüglich der erneuten Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) und der Vielzahl der dort nach Auffassung des Verbandes zu Unrecht erlaubten verkaufsoffenen Sonntage. Auch die Tatsache, dass sich die Staatskanzlei bzw. die Ministerpräsidentin nahezu ein halbes Jahr Zeit genommen hat, um auf das Schreiben überhaupt zu antworten, sorgte beim BTE, den Städten und den Einzelhändlern in der Region für Unverständnis und Irritation.
 
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Auf die vorgetragenen, berechtigten Sorgen und Nöte der Städte und Einzelhändler geht man überhaupt nicht ein, stattdessen verfängt sich das Schreiben weitestgehend in allgemeine Floskeln. Auch durch den lapidaren Rückverweis auf das Raumordnungsverfahren wird wenig Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme der Ministerpräsidentin vermittelt. Nicht einmal ein Gesprächsangebot zur Klärung strittiger Punkte wird unterbreitet.“
 
Der BTE sieht sich in seiner Einschätzung bestärkt, dass eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider einer Erweiterung nicht gewollt sei und die Durchführung des Raumordnungsverfahrens allein dem Zweck diene, eine bereits feststehende Entscheidung durch ein formales Verfahren „abzusegnen“. Das sei Kirchturmpolitik, die auf Kosten der betroffenen Einzelhändler in der Region und zu Lasten lebendiger Innenstädte betrieben werde.
 
Pangels weiter: „Das ZFO soll in einer fünften Erweiterung von 21.000 qm auf 29.500 qm Verkaufsfläche vergrößert werden. Nach Angaben der Investoren/Betreiber und FOC-Gutachter habe die abermalige Erweiterung des ZFO angeblich „keinerlei Auswirkungen auf bestehende Innenstadtstrukturen“. Schenke man diesen Aussagen Glauben, dann werde man das ZFO wohl auf „ewig“ erweitern können, ohne dass davon Gefahren für die Innenstädte in den benachbarten Städten und Regionen entstehen bzw. ausgehen werden. Das, so der Handelsverband, sei ebenso wenig glaubhaft wie nachvollziehbar.“  
 
Der BTE fordert die Ministerpräsidentin und die Landesregierung nochmals auf, sich ihrer Verantwortung für die von der geplanten Erweiterung des ZFO betroffenen, zahlreichen Städten und Einzelhändlern zu stellen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Er erneuerte die Bereitschaft zu einem persönlichen Gesprächsaustausch mit der Ministerpräsidentin.

Weitere Informationen:
BTE FOC
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

13.01.2022

Mobile Omnichannel Retail Plattform: Aus Highstreet Mobile wird NewStore

  • Native Mobile Apps erweitern den Weg in die Zukunft des Einzelhandels

NewStore, globale Mobile Omnichannel-Cloud-Plattform für Einzelhandelsmarken, gibt die Verfügbarkeit der NewStore Mobile Consumer Apps bekannt. Die Übernahme von Highstreet Mobile ermöglicht Einzelhändlern, Einkaufserlebnisse zu schaffen und Geschäfte, Verbraucher und Partner miteinander zu verbinden.
Die native App-Lösung von NewStore ermöglicht es Einzelhändlern, mobile Markenerlebnisse zu schaffen, in denen Online-Kanäle mit stationären Geschäften vereint werden. Dieses Angebot ist eine Erweiterung der bestehenden Strategie des Unternehmens, das stationäre Einkaufen in ein App-gestütztes, digital vernetztes Einzelhandelserlebnis zu verwandeln.

Die erweiterte Funktionalität der NewStore Omnichannel-Plattform ist das Ergebnis der Übernahme von Highstreet Mobile, einem innovativen Consumer App Anbieter für Mode- und Lifestyle-Marken. Ab sofort wird Highstreet unter der Marke NewStore firmieren. Wie die gesamte NewStore-Plattform werden auch die NewStore Consumer Apps als SaaS- Lösung regelmäßig als Updates bereitgestellt.

  • Native Mobile Apps erweitern den Weg in die Zukunft des Einzelhandels

NewStore, globale Mobile Omnichannel-Cloud-Plattform für Einzelhandelsmarken, gibt die Verfügbarkeit der NewStore Mobile Consumer Apps bekannt. Die Übernahme von Highstreet Mobile ermöglicht Einzelhändlern, Einkaufserlebnisse zu schaffen und Geschäfte, Verbraucher und Partner miteinander zu verbinden.
Die native App-Lösung von NewStore ermöglicht es Einzelhändlern, mobile Markenerlebnisse zu schaffen, in denen Online-Kanäle mit stationären Geschäften vereint werden. Dieses Angebot ist eine Erweiterung der bestehenden Strategie des Unternehmens, das stationäre Einkaufen in ein App-gestütztes, digital vernetztes Einzelhandelserlebnis zu verwandeln.

Die erweiterte Funktionalität der NewStore Omnichannel-Plattform ist das Ergebnis der Übernahme von Highstreet Mobile, einem innovativen Consumer App Anbieter für Mode- und Lifestyle-Marken. Ab sofort wird Highstreet unter der Marke NewStore firmieren. Wie die gesamte NewStore-Plattform werden auch die NewStore Consumer Apps als SaaS- Lösung regelmäßig als Updates bereitgestellt.

Einzelhändler können so die gesamte Customer Journey digitalisieren. Dazu gehören E-Commerce, Geschäfte, Partner und Kunden. Durch die Kombination von mobilen Einkaufsfunktionen und In-Store-Tools sowie Loyalty-Programmen mit Funktionen wie Kundenbindung, Push-Benachrichtigungen und benutzerdefinierten Inhalten kann NewStore reichhaltige, kuratierte Marken-App-Erlebnisse bieten – auch auf dem Smartphone der Endkunden.

NewStore ist eine umfassende Omnichannel-Lösung, einschließlich Point-of-Sale, Auftragsverwaltung, Bestandsverwaltung, Kundenbindung und native Kunden-Apps. Je nach Omnichannel-Reifegrad der Marke kann die Plattform komplett oder modular eingesetzt werden. Heute unterstützt NewStore weltweit mehr als 50 Einzelhandelsmarken, darunter jüngste Neuzugänge wie Jack & Jones, G-Star RAW, Scotch & Soda, Vince, Tom Tailor und Boardriders. ROXY wird der erste Einzelhändler aus dem Boardriders-Markenportfolio sein, der eine NewStore Consumer App einsetzt.

Weitere Informationen:
Omnichannel Einkaufserlebnis
Quelle:

NewStore GmbH

12.10.2021

Checkpoint Systems kündigt Übernahme von UNITER an

Checkpoint Systems bietet Bekleidungseinzelhändlern, Markeninhabern und Herstellern in den Bereichen Markenkennzeichnung, RF, RFID und Einzelhandelshardware alles aus einer Hand an. Checkpoint Systems ist ein Geschäftsbereich von CCL Industries, dem weltweit größten Unternehmen für Etikettierung.

Uniter wurde vor mehr als 25 Jahren von Charly L. Conde in A Coruña, Spanien, gegründet. Das Unternehmen ist ein Full-Service-Hersteller von Bekleidungsetiketten mit eigenen Produktionsstätten in Spanien, Portugal, Marokko, der Türkei und China. Das Unternehmen beschäftigt rund 380 Mitarbeiter, die für mehr als 45 Länder und über 1.000 Kunden tätig sind.

Die starke Position von Uniter im wichtigen iberischen Bekleidungseinzelhandelsmarkt in Verbindung mit globalen Fertigungsstandorten und der RFID-Erfahrung von Checkpoint Systems ist eine überzeugende Kombination. Charly L. Conde, Gründer von Uniter, wird das Unternehmen zusammen mit seinem erfolgreichen Team weiterführen.

Checkpoint Systems bietet Bekleidungseinzelhändlern, Markeninhabern und Herstellern in den Bereichen Markenkennzeichnung, RF, RFID und Einzelhandelshardware alles aus einer Hand an. Checkpoint Systems ist ein Geschäftsbereich von CCL Industries, dem weltweit größten Unternehmen für Etikettierung.

Uniter wurde vor mehr als 25 Jahren von Charly L. Conde in A Coruña, Spanien, gegründet. Das Unternehmen ist ein Full-Service-Hersteller von Bekleidungsetiketten mit eigenen Produktionsstätten in Spanien, Portugal, Marokko, der Türkei und China. Das Unternehmen beschäftigt rund 380 Mitarbeiter, die für mehr als 45 Länder und über 1.000 Kunden tätig sind.

Die starke Position von Uniter im wichtigen iberischen Bekleidungseinzelhandelsmarkt in Verbindung mit globalen Fertigungsstandorten und der RFID-Erfahrung von Checkpoint Systems ist eine überzeugende Kombination. Charly L. Conde, Gründer von Uniter, wird das Unternehmen zusammen mit seinem erfolgreichen Team weiterführen.

Weitere Informationen:
Checkpoint Systems UNITER
Quelle:

Carta GmbH

(c) BTE e.V.
27.09.2021

Konzentration im stationären Modehandel auf Rekordhöhe

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 
Dieser Trend führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration innerhalb des stationären Bekleidungsfachhandels. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der Umsatzsteuerstatistik für 2019 nur noch 5,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei dem Rekordwert von 61,4 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2019 um   6.948 auf nur noch 11.921 gefallen. Das entspricht einem Rückgang von 37 Prozent.
 
Allein in 2019 schlossen 669 der kleineren Unternehmen (bis 0,5 Mio. Euro Netto-Umsatz) ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr per Saldo 714 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt. Ende 2019 gab es damit insgesamt nur noch 15.032 Unternehmen im stationären Bekleidungshandel.
 
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2019 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um über 50 Prozent.
 
Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2019 stieg deren Zahl leicht von 396 auf 399 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser immerhin um rund 600 Millionen Euro bzw. zehn Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

BTE e.V.

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

09.04.2018

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2016 um mehr als 5.000 auf nur noch 13.860 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 26,5 Prozent. Allein in 2016 schlossen knapp 700 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr fast 800 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.

Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2016 stark an, und zwar um 50 Prozent von 26 auf 39 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum sogar um 54 Prozent.

Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2016 stieg deren Zahl um 11 Prozent von 396 auf 440 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um über eine Milliarde bzw. 16,3 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum Mittelstand zählen.

Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen


Nettoumsatz/Jahr
2010 2012 2014 2016
bis 500.000 EUR    10,5 9,0 7,5 6,4
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 13,5 12,1
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 11,3 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 12,4 11,1 11,5
ab 100 Mio. EUR    48,0 51,0 56,5 59,4
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR  26,5 28,4 31,0 33,0
Gesamtzahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.922 17.312

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE. Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten!

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
  • Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
  • Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein  Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
  • Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“  

  • Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung „Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten“).
  • Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
  • Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“

  • Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
  • Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

07.08.2017

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio.
Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2015 um mehr als 4.300 auf nur noch 14.556 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 23 Prozent. Allein in 2015 schlossen 709 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 821 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2015 stark an, und zwar um 54 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum immerhin noch um 51 Prozent.
 
Gut behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die großen Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2015 stieg deren Zahl um 13 Prozent von 396 auf 448 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um 43 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum deutschen Mittelstand zählen.
 
Hinweis: Viele Daten über den deutschen Textilmarkt enthält auf 160 Seiten der kürzlich erschienene BTE-Statistik-Report 2017 „Textileinzelhandel". Weiter Informationen und Bestellung im BTE-Onlineshop unter www.shop.bte.de.
 
Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen
Nettoumsatz/Jahr 2010 2012 2015
bis 500.000 EUR 10,5 9,0 6,8
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 12,3
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 112,4 11,4
ab 100 Mio. EUR 48,0 51,0 58,8
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR 26,5 28,4 32,7
Zahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.101

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

 

 
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln