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Gibt es nur eine Norm für die Kennzeichnung?

Seit 1999 gilt die EN 12934, eine europäische Norm zur Kennzeichnung von Füllungen, bestehend aus Federn und Daunen.
 
Sie wird begleitet von weiteren 24 Normen, die u. a.
Seit 1999 gilt die EN 12934, eine europäische Norm zur Kennzeichnung von Füllungen, bestehend aus Federn und Daunen.
 
Sie wird begleitet von weiteren 24 Normen, die u. a. Anforderungen definieren oder Prüfverfahren festlegen.
 
In einer dieser Normen (DIN EN 1885) werden auch gültige Definitionen für den Bereich Federn und Daunen festgelegt.
 
Eine weitere europäische Norm bestimmt die Anforderungen an die Hygiene und Reinheit des Füllmaterials Daunen und Federn (DIN EN 12935). Ihre Einhaltung wird mit den Marken Daunasan® / Downafresh® garantiert.
 

Wie entstand die europäische Kennzeichnungsnorm EN 12934?

Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:

  • verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
  • Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen

Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
Die europäische Kennzeichnungsnorm EN 12934 entwickelte sich aus der unbefriedigenden Situation des Nebeneinanders verschiedener Kennzeichnungssysteme in Europa heraus.

Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:

  • verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
  • Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen

Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
Die europäische Kennzeichnungsnorm EN 12934 entwickelte sich aus der unbefriedigenden Situation des Nebeneinanders verschiedener Kennzeichnungssysteme in Europa heraus.

Die RAL-Bestimmungen wurden wegen der Begrifflichkeiten bei der Füllungskennzeichnung, die immer wieder zu Missverständnissen führten, heftig kritisiert. Die europäischen Nachbarländer lösten sich allmählich von der RAL 092 A2 und erarbeiteten eigene Kennzeichnungssysteme. Dabei bezogen sie oftmals Verbraucherorganisationen und Vertreter des Handels ein.
In Europa entwickelten sich auf diese Weise verschiedene Kennzeichnungsregeln für das Füllmaterial Federn und Daunen; ihre Vielzahl erschwerte die Vergleichbarkeit der Produkte innerhalb Europas und war nicht verbraucherfreundlich.

Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Eine korrekte und verständliche Deklaration der Zusammensetzung des Füllmaterials ist deshalb so wichtig, weil der Anteil von Daunen z.B. in einer Zudecke eines der wichtigsten Kriterien zu ihrer Beurteilung darstellt. Dabei gilt die Formel: Je höher der Daunenanteil, desto leichter und isolierender ist die Füllung. Ist der Daunenanteil hoch, ist die Zudecke in der Regel wertvoller und teurer als bei einem niedrigeren Daunenanteil.
Der Verbraucher ist hier in ganz besonderem Maße auf eine verständliche Kennzeichnung angewiesen.

Die Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 092 A2 von 1932, die mehrfach geringfügig überarbeitet wurden, orientierten sich in ihrem Grundprinzip daran, dass der Verkäufer dem Kunden Beispiele für Federn-/Daunen-Mischungen in Schaukästen zeigte. Dann konnten Kennzeichnungen wie z.B. Halbdaune im Einzelgespräch erläutert werden – dass es sich eben nicht um einen Anteil von 50 % Daunen, 50 % Federn handelte. Erst danach wurden die Decke und/oder das Kissen mit der Mischung gefüllt, die sich der Kunde ausgesucht hatte.

Bis Anfang der 50er-Jahre wurden rund 90 Prozent der federn- und daunengefüllten Bettwaren durch den selbst füllenden Fachhandel verkauft. Der Anteil ging seit dieser Zeit kontinuierlich zurück, inzwischen wird er mit rund 25 Prozent angenommen (Schätzungen des Verbandes der Deutschen Dau¬nen- und Federnindustrie e. V. 2005). Darüber hinaus verzichtet auch der Fachhandel immer mehr auf die Herstellung der Bettwaren vor Ort, sondern bezieht vermehrt fertig gefüllte Produkte.

In dieser Situation aber, bei fertigen Bettwaren, bei denen der Käufer die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte, erwiesen sich die Angaben der bisherigen RAL 092 A2 als missverständlich und irritierend: So rechneten die Käufer beispielsweise bei der Halbdaune mit einem prozentualen Gewichtsanteil von 50 % Daunen, 50 % Federn, während diese in Wirklichkeit nur 15 % Daunen bei einem Anteil von 85 % Federn besaß. Ebenso brachte kaum ein Verbraucher den Begriff Original mit Neuware in Verbindung.

Die Grundstruktur der RAL baute zu einseitig auf der offenen Präsentation der Füllung auf, was nicht mehr der aktuellen Lage entsprach. Sie ließ sich von ihrer Struktur her nicht den aktuellen Erfordernissen anpassen.

Bereits Mitte der 80er-Jahre gab es in Deutschland Bestrebungen, die RAL-Vorschrift zu ändern und die Zusammensetzung der Füllung aus Daunen und Federn in Gewichtsprozenten anzugeben. Zu einer RAL-Novellierung kam es jedoch nicht mehr, da mit der Erarbeitung der EN 12934 begonnen wurde.

Mit dem Zusammenwachsen der europäischen Staaten wurden auch die verschiedenen Kennzeichnungssysteme für Füllungen aus Federn und Daunen insbesondere für die Verbraucher zu unübersichtlich. Anfang der 90er Jahre verlangte das Verbraucherschutzreferat der Europäischen Kommission eine Anpassung der Kennzeichnung des Füllmaterials Daunen und Federn an die europäische Textilkennzeichnungsrichtlinie.

Die Bestimmung der Faserzusammensetzung – wie man sie bei Textilien schon kannte, also etwa: 95 % Baumwolle, 5 % Polyester – sollte sinngemäß auf die Zusammensetzung des Füllmaterials Daunen und Federn übertragen werden. Auf dem Etikett sollte entsprechend eine Information über die Zusammensetzung in „x Prozent Daunen, y Prozent Federn“ erfolgen. Eine solche Angabe hatten insbesondere die Verbraucherverbände immer wieder gefordert.

Aus diesen Gründen – verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa, Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen – musste eine völlig neue Kennzeichnungsnorm gefunden werden. Das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen europäischer Länder war die EN 12934, die seit Dezember 1999 gilt und das unübersichtliche Nebeneinander von verschiedenen Kennzeichnungssystemen in Europa beseitigte.
Die RAL-Kennzeichnung darf seit dem 1.1.2005 nicht mehr verwendet werden.

 


 
Etikettangaben

Warum braucht man so viele Etiketten und Zeichen? Das verwirrt doch nur!

 
Die verschiedenen Zeichen – wie z. B. DOWNPASS, TRAUMPASS, Daunasan® / Downafresh®, NOMITE – beziehen sich auf ganz verschiedene Bereiche.
Eine Zudecke (oder ein Kissen) aus Daunen und/oder Federn besteht aus mehreren Elementen – der Füllung und dem Inlett, also dem Stoff, der die Füllung umgibt. Für beide Materialien werden auf dem Etikett Informationen über die Zusammensetzung dieser Materialien gegeben.
 
Die verschiedenen Zeichen – wie z. B. DOWNPASS, TRAUMPASS, Daunasan® / Downafresh®, NOMITE – beziehen sich auf ganz verschiedene Bereiche.
Eine Zudecke (oder ein Kissen) aus Daunen und/oder Federn besteht aus mehreren Elementen – der Füllung und dem Inlett, also dem Stoff, der die Füllung umgibt. Für beide Materialien werden auf dem Etikett Informationen über die Zusammensetzung dieser Materialien gegeben. Andere Zeichen helfen bei der Frage, ob die Bettware allergikergeeignet ist, oder bei der Wahl der geeigneten Decke.
 
Der TRAUMPASS und Daunasan® / Downafresh® beziehen sich auf die Füllung (Zusammensetzung, Klassifizierung bzw. Hygiene/Reinheit).
NOMITE gibt an, dass die Decke/das Kissen für Hausstaubmilben-Allergiker geeignet ist.
 
  • Der TRAUMPASS bezieht sich auf die Zusammensetzung der Füllung (unter anderem Anteil Daunen, Anteil Federn), wie sie in der europäischen Norm DIN EN 12934 festgelegt ist. Mit dem TRAUMPASS dürfen nur Bettwaren gekennzeichnet werden, die mit Federn und Daunen von Gänsen und Enten der beiden höchsten Klassen lt. EN 12934 gefüllt sind.
    Was dokumentiert der TRAUMPASS?
     
  • Daunasan® / Downafresh® dokumentiert, dass die Anforderungen an die Hygiene und Reinheit bei den Daunen und Federn (gemäß der europäischen Norm DIN EN 12935) erfüllt sind.
    Was bedeutet Daunasan® / Downafresh®?
     
  • NOMITE gibt an, dass die Decke/das Kopfkissen aufgrund der Federn- und Daunenfüllung und des daunendichten Inletts für Hausstaubmilben-Allergiker geeignet ist (PAS 1008 des DIN).
    Was bedeutet NOMITE?
     
  • Der DOWNPASS dokumentiert, dass die damit gekennzeichnete Füllung weder von lebenden Tieren noch von Tieren stammt, die zur Produktion der Stopfleber gehalten worden sind. Außerdem muss das Füllmaterial zurückverfolgt werden können bis zum Aufzuchtgebiet der Tiere. Die Aufzuchtbedingungen der Tiere werden ebenfalls auditiert.
    Die Anforderungen an die Aufzucht, die Rückverfolgbarkeit und die Qualität von Füllungen, die mit dem DOWNPASS gekennzeichnet sind, sind im DOWNPASS-Standard und den DOWNPASS-Durchführungsbestimmungen niedergelegt.
    Darüber hinaus wird durch den DOWNPASS die Zusammensetzung des Füllmaterials (unter anderem Anteil Daunen, Anteil Federn), wie sie in der europäischen Norm DIN EN 12934 festgelegt ist, vorgegeben. Mit dem DOWNPASS dürfen nur Bettwaren gekennzeichnet werden, die mit Federn und Daunen von Gänsen und Enten der beiden höchsten Klassen lt. EN 12934 gefüllt sind. Die Einhaltung der Anforderungen wird durch angekündigte und unangekündigte Audits der Lieferkette und Überprüfungen der Füllqualität z.B. durch verdeckte Aufkäufe am Point of Sale überwacht.
 
RAL-Bezeichnungen

Dürfen die RAL-Begriffe wie „Original“, „Halbdaune“ usw. noch verwendet werden?

Nein. Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der diese Begriffe enthalten waren, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
 
 
Nein. Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der diese Begriffe enthalten waren, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
 
 
Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934

Für wen gilt die Kennzeichnungsnorm EN 12934?

Den Herstellern steht es grundsätzlich frei, ihre Bettwaren nach der europäischen Norm zu kennzeichnen. Eine Norm wie die EN 12934 ist nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung. Wenn Hersteller ihre Ware nach der Norm kennzeichnen, sind sie allerdings verantwortlich dafür, dass ihre Erzeugnisse der Norm auch entsprechen. So müssen beispielsweise die prozentualen Angaben (% Daunen, % Federn) stimmen. In der Praxis ist allerdings die Kennzeichnung nach der europäischen Norm die Regel.  

 
Den Herstellern steht es grundsätzlich frei, ihre Bettwaren nach der europäischen Norm zu kennzeichnen. Eine Norm wie die EN 12934 ist nicht verbindlich, sondern eine Empfehlung. Wenn Hersteller ihre Ware nach der Norm kennzeichnen, sind sie allerdings verantwortlich dafür, dass ihre Erzeugnisse der Norm auch entsprechen. So müssen beispielsweise die prozentualen Angaben (% Daunen, % Federn) stimmen. In der Praxis ist allerdings die Kennzeichnung nach der europäischen Norm die Regel.  

 
Kennzeichnungsregeln alt - neu RAL-Bezeichnungen

Warum eine neue Norm? Muss immer alles geändert werden?

Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
  • verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
  • Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
  • verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
  • Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen

Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
Die RAL-Bestimmungen wurden wegen der Begrifflichkeiten bei der Füllungskennzeichnung, die immer wieder zu Missverständnissen führten, heftig kritisiert. Die europäischen Nachbarländer lösten sich allmählich von der RAL 092 A2 und erarbeiteten eigene Kennzeichnungssysteme. Dabei bezogen sie oftmals Verbraucherorganisationen und Vertreter des Handels ein.
In Europa entwickelten sich auf diese Weise verschiedene Kennzeichnungsregeln für das Füllmaterial Federn und Daunen; ihre Vielzahl erschwerte die Vergleichbarkeit der Produkte innerhalb Europas und war nicht verbraucherfreundlich.
 
Das unübersichtliche Nebeneinander von verschiedenen Kennzeichnungssystemen in Europa wurde schließlich durch die EN 12934 beseitigt.
 
Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Eine korrekte und verständliche Deklaration der Zusammensetzung des Füllmaterials ist deshalb so wichtig, weil der Anteil von Daunen z.B. in einer Zudecke eines der wichtigsten Kriterien zu ihrer Beurteilung darstellt. Dabei gilt die Formel: Je höher der Daunenanteil, desto leichter und isolierender ist die Füllung. Ist der Daunenanteil hoch, ist die Zudecke in der Regel wertvoller und teurer als bei einem niedrigeren Daunenanteil.
Der Verbraucher ist hier in ganz besonderem Maße auf eine verständliche Kennzeichnung angewiesen.
Die Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 092 A2 von 1932, die mehrfach geringfügig überarbeitet wurden, orientierten sich in ihrem Grundprinzip daran, dass der Verkäufer dem Kunden Beispiele für Federn-/Daunen-Mischungen in Schaukästen zeigte. Dann konnten Kennzeichnungen wie z.B. Halbdaune im Einzelgespräch erläutert werden – dass es sich eben nicht um einen Anteil von 50 % Daunen, 50 % Federn handelte. Erst danach wurden die Decke und/oder das Kissen mit der Mischung gefüllt, die sich der Kunde ausgesucht hatte.
Bis Anfang der 50er-Jahre wurden rund 90 Prozent der federn- und daunengefüllten Bettwaren durch den selbst füllenden Fachhandel verkauft. Der Anteil ging seit dieser Zeit kontinuierlich zurück, inzwischen wird er mit rund 25 Prozent angenommen (Schätzungen des Verbandes der Deutschen Dau­nen- und Federnindustrie e. V. 2005). Darüber hinaus verzichtet auch der Fachhandel immer mehr auf die Herstellung der Bettwaren vor Ort, sondern bezieht vermehrt fertig gefüllte Produkte.
 
In dieser Situation aber, bei fertigen Bettwaren, bei denen der Käufer die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte, erwiesen sich die Angaben der bisherigen RAL 092 A2 als missverständlich und irritierend: So rechneten die Käufer beispielsweise bei der Halbdaune mit einem prozentualen Gewichtsanteil von 50 % Daunen, 50 % Federn, während diese in Wirklichkeit nur 15 % Daunen bei einem Anteil von 85 % Federn besaß. Ebenso brachte kaum ein Verbraucher den Begriff Original mit Neuware in Verbindung.
 
Die Grundstruktur der RAL baute zu einseitig auf der offenen Präsentation der Füllung auf, was nicht mehr der aktuellen Lage entsprach. Sie ließ sich von ihrer Struktur her nicht den aktuellen Erfordernissen anpassen.
 
Aus diesen Gründen – verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa,Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen – musste eine völlig neue Kennzeichnungsnorm gefunden werden. Das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen europäischer Länder war die EN 12934.

 
Etikettangaben Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934

Warum steht auf einer in Italien gekauften Decke UNI EN 12934? Ist das eine andere Qualität?

Bei einer europäischen Norm wie der EN 12934 geht man folgendermaßen vor: Die beteiligten Länder, die zusammen eine europäische Norm erarbeitet haben, übernehmen diese – nach der Übersetzung in die jeweilige Sprache – als nationale Norm. In Deutschland wird sie dann eine DIN-Norm, in Italien eine UNI-Norm, in Großbritannien eine BSI-Norm. Der Inhalt der Norm bleibt unverändert.
Die Produkte, die sich auf die europäische Norm EN 12934 beziehen, müssen also dieselben Anforderungen an die Kennzeichnung erfüllen.
Bei einer europäischen Norm wie der EN 12934 geht man folgendermaßen vor: Die beteiligten Länder, die zusammen eine europäische Norm erarbeitet haben, übernehmen diese – nach der Übersetzung in die jeweilige Sprache – als nationale Norm. In Deutschland wird sie dann eine DIN-Norm, in Italien eine UNI-Norm, in Großbritannien eine BSI-Norm. Der Inhalt der Norm bleibt unverändert.
Die Produkte, die sich auf die europäische Norm EN 12934 beziehen, müssen also dieselben Anforderungen an die Kennzeichnung erfüllen.
 
 
Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934

Was ist die Norm DIN EN 12934?

Es handelt sich um eine europäische Norm, mit der die Zusammensetzung von Füllmaterial aus Daunen und Federn zur Verwendung in Fertigartikeln gekennzeichnet wird.
Es handelt sich um eine europäische Norm, mit der die Zusammensetzung von Füllmaterial aus Daunen und Federn zur Verwendung in Fertigartikeln gekennzeichnet wird. Die DIN EN 12934 regelt insbesondere
  • die Angabe der Füllungszusammensetzung (% Daunen, % Federn) und
  • die Klassifizierung von Neuware.
Sie gilt seit Dezember 1999.
 
Die DIN EN 12934 bezieht sich ausschließlich auf die Zusammensetzung eines Füllmaterials aus Daunen und/oder Federn.
Sie ist nur anwendbar auf fertig bearbeitete Federn und Daunen, nicht auf Rohware.
 
Etikettangaben

Was muss auf dem Etikett entsprechend der EN 12934 angegeben werden?

Kennzeichnet der Hersteller seine Produkte nach der europäischen Norm EN 12934 – und in der Regel ist das der Fall –, so findet der Verbraucher auf dem Etikett die folgenden Angaben.
  • Handelt es sich um Neuware? Dafür steht der Begriff „neu“. Dass es sich um Neuware handelt, geht auch aus dem Begriff „Klasse I“ hervor – aber im Allgemeinen ist dem Verbraucher nicht bekannt, um was es sich bei den einzelnen Klassen handelt. Darum wird der Begriff „neu“ in der Regel hinzugefügt.

    Zum Beispiel:
Kennzeichnet der Hersteller seine Produkte nach der europäischen Norm EN 12934 – und in der Regel ist das der Fall –, so findet der Verbraucher auf dem Etikett die folgenden Angaben.
  • Handelt es sich um Neuware? Dafür steht der Begriff „neu“. Dass es sich um Neuware handelt, geht auch aus dem Begriff „Klasse I“ hervor – aber im Allgemeinen ist dem Verbraucher nicht bekannt, um was es sich bei den einzelnen Klassen handelt. Darum wird der Begriff „neu“ in der Regel hinzugefügt.

    Zum Beispiel:
    weiße ungarische neue Gänsedaunen und ‑federn, Klasse I, 90 % Daunen, 10 % Federn
     
  • Welches ist die Geflügelart, von der die Daunen/Federn stammen? (Statt Gans und/oder Ente könnte hier im Übrigen auch Wassergeflügel stehen.)

    In unserem Beispiel:
    weiße ungarische neue Gänsedaunen und ‑federn, Klasse I, 90 % Daunen, 10 % Federn
     
  • Es folgt die Angabe der Klasse, zu der die Füllung gerechnet wird. Die Einteilung in Klassen bei einer Daunen- und Federnfüllung ist etwas Neues.

    Es gibt sieben Klassen, I bis VII. Die ersten drei Klassen I bis III betreffen die Daunen und Federn von Wassergeflügel, also von Gänsen und Enten. Die Klassen IV bis VII kennzeichnen Füllungen aus Landgeflügel- und/oder Wassergeflügelfedern und -daunen.
     
  • Den Abschluss bildet die Zusammensetzung der Füllung aus Daunen und/oder Federn. Sie wird in Gewichtsprozent angegeben, und zwar in Stufen von 10 % in abnehmender Reihenfolge – es wird also die höchste Prozentzahl zuerst genannt.
    Eine Ausnahme von der 10-%-Regel bilden Füllungen mit 85 % Federn und 15 % Daunen – das ist die ehemalige „Halbdaune“.
 
Füllgutkennzeichnung DIN EN 12934

Was sind die Bestimmungen der Europäischen Norm DIN EN 12934?

Nach dieser Norm wird angegeben:
 
Nicht all diese Angaben sind nach der neuen Norm erforderlich.
  • Die Angabe der Zusammensetzung Daunen/Federn in Prozent ist zwingend.
  • Angaben zur Neuware, Klasse und Geflügelart sind freiwillig. Für sie gelten aber genaue Bestimmungen. Werden sie also auf dem Etikett angegeben, so müssen sie den Vorgaben der Norm entsprechen.
  • Angaben zur Farbe und zur Herkunft des Füllmaterials sind freiwillig. Die Art dieser Angaben ist in der Norm nicht festgelegt.
 

Die Angaben im Einzelnen:
 

1. Die Zusammensetzung: % Daunen, % Federn

Die Zusammensetzung einer Füllung aus Daunen und/oder Federn wird in Gewichtsprozent angegeben.

Also zum Beispiel:
100 % Daunen oder
70% Federn, 30 % Daunen
Diese Angabe ist ein „Muss“.
 
Die Angabe des Daunen- und Federngehalts einer Füllung erfolgt in Stufen von 10 % in abnehmender Reihenfolge, es wird also die höchste Prozentzahl zuerst genannt.
 
Diese Art der Kennzeichnung (der größte Anteil zuerst, dann in absteigender Reihenfolge die übrigen) kennt man von Textilien. Dort sind die Faserzusammensetzungen in genau dieser Weise angegeben (zum Beispiel: 95 % Baumwolle, 5 % Polyester). In der Tat hat man sich bei der Erarbeitung der Kennzeichnungsnorm für Federn und Daunen an diesem Vorbild orientiert – gut für den Verbraucher, dem diese Art der Kennzeichnung bereits vertraut ist.
 
Anfang der 90er‑Jahre verlangte die Europäische Kommission eine Anpassung der Kennzeichnung des Füllmaterials Daunen und Federn an die europäische Textilkennzeichnungsrichtlinie.
 
Diese gibt an, wie Faserzusammensetzungen auf dem Etikett an der Ware anzugeben sind: „Die Gewichtsanteile der verwendeten textilen Rohstoffe sind in von Hundertsätzen des Nettogewichts anzugeben und zwar bei Textilerzeugnissen aus mehreren Fasern in absteigender Reihenfolge ihres Gesamtanteils.“ Diese Bestimmung der Faserzusammensetzung sollte sinngemäß auf die Zusammensetzung des Füllmaterials Daunen und Federn übertragen werden. Somit wurde verlangt, dass auf dem Eti­kett die Zusammensetzung in „x Prozent Daunen, y Prozent Federn“ angegeben wird.


Eine Ausnahme von der 10-%-Regel bilden Füllungen mit 85 % Federn und 15 % Daunen – das ist die ehemalige „Halbdaune“.

 

 
 
Es wird angegeben, ob es sich um neue Daunen und/oder Federn von Wassergeflügel (Gänse und/oder Enten) handelt, zu erkennen an den Angaben „neu“ und „Klasse I“.

Die Eingruppierung in eine bestimmte Klasse beinhaltet bereits die Angabe, ob es sich um Neuware handelt: Die Klasse I bei Gänsen und Enten gilt nur für neue Ware.

Ob er Neuware vor sich hat, erkennt der Fachmann insbesondere am Anteil sogenannter „anderer Elemente“. Sie sind nicht zu verwechseln mit den „Fremdbestandteilen“ wie Wolle oder Synthetik: Die „anderen Elemente“ haben durchaus mit Daunen und Federn zu tun. Man versteht darunter Daunen- und Federnflug (kleine abgespaltene Teile der Federn/Daunen), beschädigte, gebrochene Federn sowie Rückstände.

 
Neuware wird in die Klasse I (Wassergeflügel) und Klasse IV (Landgeflügel oder Land- und Wassergeflügel) eingruppiert.
Interessant für den Verbraucher ist dabei nur die Klasse I.
 
Beträgt der Anteil an anderen Elementen (Bruch, Flug etc.) zwischen 5 % und 15 %, gehört die Füllung in die Klasse II (Wassergeflügel) und V (Landgeflügel).
 
Liegt der Anteil der „anderen Elemente“ sogar bei über 15 % – Klasse III bei Wassergeflügel, Klasse VI bei Landgeflügel –, muss er auf dem Etikett angegeben werden.
 
Die Angabe „neu“ und/oder Klasse I darf also nur dann auf dem Etikett stehen, wenn es sich um Neuware vom Wassergeflügel handelt und demnach der Anteil an „anderen Elementen“ nicht höher als 5 % ist.

 

 
 
Die Einteilung von Federn und Daunen in sieben verschiedene Klassen beruht auf bestimmten Unterscheidungsmerkmalen.
 
1. Kriterium: Besteht die Füllung aus Wassergeflügel (Gänse und Enten) oder Landgeflügel (Hühner und Puten)?
 
2. Kriterium: Handelt es sich bei der Füllung um Neuware oder wiederaufbereitete Ware? Neuware ist an einem Anteil von weniger als 5 % der sogenannten „anderen Elemente“ (Daunen- und Federnflug, also kleine abgespaltene Teile der Federn/Daunen, beschädigte, gebrochene Federn sowie Rückstände) zu erkennen.
 
Für Bettwaren sind nur Daunen und/oder Federn von Gänsen bzw. Enten geeignet. Diese werden den ersten drei Klassen (I-III) zugeordnet. Innerhalb dieser drei Klassen wiederum bedeutet nur Klasse I Neuware.
Die für Zudecken und Kissen entscheidende Klasse I bedeutet demnach: neue Daunen und/oder Federn von Gänsen und/oder Enten.

Aufgrund der Frage „Wassergeflügel oder Landgeflügel“ kann man bei den Klassen zwei große Gruppen unterscheiden:
Die Klassen I bis III sind für Wassergeflügel (Gänse und Enten) „reserviert“.
In den Klassen IV bis VI findet sich das Landgeflügel, auch Mischungen aus Land- und Wassergeflügel gehören hier hinein. Die Klasse VII bedeutet „unspezifizierte Zusammensetzungen“.
 
Die Gruppen mit Wasser- und mit Landgeflügel werden dann jeweils danach unterschieden, ob sie neu sind oder ob es Anteile von alter (wiederaufbereiteter) Ware gibt – die sogenannten „anderen Elemente“. Die Neuware führt jeweils die Gruppe an (der Anteil der „anderen Elemente“ muss bei ihr unter 5 % liegen). Somit findet sich die Neuware in der Wassergeflügel-Gruppe (Klasse I bis III) in der Klasse I, in der Landgeflügel-Gruppe in der Klasse IV.

 

  Gehalt an anderen Elementen (%) Klassifikation Elemente und Zusammensetzung

Füllungen vom Wassergeflügel
(Gans und Ente)
bis 5 "Klasse I" und / oder "neu" Daune ...%
Feder ...%
über 5 bis 15 "Klasse II" Daune ...%
Feder ...%
über 15 "Klasse III" Daune ...%
Feder ...%
andere Elemente ...%

Füllungen bestehend aus Landgeflügel oder aus Land- und Wassergeflügel
bis 5 "Klasse IV" und / oder
"neu"
Daune ...%
Feder ...%
über 5 bis 15 "Klasse V" Daune ...%
Feder ...%
über 15 "Klasse VI" Daune ...%
Feder ...%
andere Elemente ...%
    "Klasse VII" (unspezifizierte Zusammensetzung)

 

 

 
 
Von Bedeutung für Bettwaren sind überwiegend Gänse und Enten. Nach der EN 12934 ist für sie die Bezeichnung „Wassergeflügel“ auf dem Etikett erlaubt.

Ist aber konkret von „Gänsen“ und/oder „Enten“ statt pauschal von „Wassergeflügel“ die Rede, so muss zusätzlich deren jeweiliger Anteil angegeben werden. So bedeutet „reine Gans“ einen Anteil „Gans“ von mindestens 90 %. Die Angabe der Geflügelart ist nicht zwingend. Wird eine Angabe der Geflügelart verwendet, so zeigt die folgende Tabelle die jeweiligen Bezeichnungen.

 

Wassergeflügelarten – Beispiele von geeigneten Bezeichnungen auf dem Etikett nach den prozentualen Anteilen
 Zusammensetzung in Prozent  Bezeichnung(en)
100
0
 bis
bis
 90,0
9,9
Gans
Ente
 reine Gans
 89,9
10,0
 bis
bis
 70,0
29,9
Gans
Ente
 Gans
 69,9
30,0
  bis
bis
 50,0
49,9
Gans
Ente
 Gans / Ente
69,9
30,0
  bis
bis
 50,0
49,9
 Ente
Gans
 Ente / Gans
 89,9
10,0
  bis
bis
 70,0
29,9
 Ente
Gans
 Ente
 100
0
  bis
bis
 90,0
9,9
 Ente
Gans
 reine Ente

Der Zusatz „rein“ ist demnach nur zulässig bei einem Anteil einer Geflügelart von mindestens 90 %.